Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür. Dennoch ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Artikel 1, Nr. 12, Drucksache 6/9252, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wird Einbringung gewünscht?

(Andrea Kersten, AfD: Wird ebenfalls zurückgezogen!)

Wird zurückgezogen. Dann kommen wir zur Abstimmung über Nr. 12, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen. Dennoch ist Nr. 12 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Nr. 13, Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 6/9253. Wie sieht es damit aus? – Er wird eingebracht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Nur kurz zwei, drei Sätze zu diesem Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Hier geht es um die Streichung der Nr. 13, so unser Änderungsantrag. Es geht hier um das gestreckte Berufsvorbereitungsjahr. Uns liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass eine Verlängerung des Berufsvorbereitungsjahres auf zwei Jahre effiziente Ergebnisse hätte. Von daher bitte ich um Zustimmung.

Herr Bienst möchte dazu sprechen; bitte.

Man sollte vielleicht einmal mit Betroffenen sprechen. Gerade im gestreckten BVJ sehen wir eine Chance, auch diese Schüler in Lohn und Brot zu bekommen, um länger als in einem Jahr bestimmte Erkenntnisse reifen zu lassen. Aus diesem Grund legen wir Wert darauf, dass dieses gestreckte BVJ im Gesetz Niederschlag findet, und werden Ihren Antrag ablehnen.

Möchte noch jemand zum Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der AfDFraktion abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen, wenigen Stimmen dafür ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 13, wie in der Beschlussempfehlung vorgesehen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 13 mit Mehrheit zugestimmt.

Zu Nr. 14 und 15 gibt es keine Änderungsanträge. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde dennoch beiden Nummern mit Mehrheit zugestimmt.

Nr. 16. Es gibt einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/9254.

(Andrea Kersten, AfD: Wird zurückgezogen!)

Der Antrag wird zurückgezogen. Ich rufe auf die Drucksache 6/9272, Ziffer 3, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ist eingebracht!)

Er ist eingebracht. Wenn es keine Diskussion darüber geben soll, dann lasse ich über ihn abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer Reihe Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf Nr. 16, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Dennoch ist Nr. 16 mit Mehrheit zugestimmt worden.

Wir kommen zu Nr. 17, Drucksache 6/9255, Änderungsantrag der AfD-Fraktion.

(Andrea Kersten, AfD: Zurückgezogen!)

Er ist zurückgezogen.

Wir kommen zu Drucksache 6/9271, Ziffer 3, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ist eingebracht!)

Ist eingebracht. Gibt es dazu Diskussionsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen?

Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe auf Nr. 17, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen und eine Reihe von Gegenstimmen. Nr. 17 wurde dennoch mit Mehrheit beschlossen.

Zu Nr. 18 gibt es keine Änderungsanträge. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde Nr. 18 dennoch mit Mehrheit beschlossen.

Drucksache 6/9239, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu einer neuen Nr. 18 a. Frau Falken, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Das ist jetzt Ihre Stunde –

(Zuruf von der CDU: Was?)

denn das ist der Änderungsantrag der LINKEN, in dem es um den zweiten Bildungsweg an Volkshochschulen geht –, wenn Sie in Ihrem Beschlussantrag, den Sie nachher vorlegen und worüber wir noch diskutieren werden, ein ähnliches Ansinnen haben, werden Sie auch festgestellt haben, dass der zweite Bildungsweg im Freistaat Sachsen zurzeit nicht flächendeckend möglich ist.

Wir wissen, dass die Volkshochschulen dazu bereit wären. Natürlich muss man dort auch ein System einbauen – das ist gar keine Frage –, um den zweiten Bildungsweg erfolgreich durchführen zu können. Es gibt die Bereitschaft und es gibt die Notwendigkeit. Dann wollen wir auch einen Rechtsanspruch für die jungen Leute und die nicht mehr ganz so jungen Leute, um den zweiten Bildungsweg an den Volkshochschulen durchzuführen.

Selbstverständlich kann man schauen, ob es wirklich notwendig ist. Wir haben es ja in der Anhörung von den Sachverständigen gehört. Ist es wirklich notwendig, dass wir die Volkshochschulen in Leipzig, Dresden und Chemnitz dabei berücksichtigen, oder führen wir es nach wie vor an den Abendgymnasien und Abendmittelschulen durch? Selbstverständlich kann man darüber reden; das ist gar keine Frage.

Aber die Volkshochschulen überhaupt in dieses System zu nehmen, da wir im Freistaat Sachsen nur vier Ausbildungsstätten haben und alle anderen Bundesländer diesen zweiten Bildungsweg auch an Volkshochschulen anbieten, wäre es aus unserer Sicht jetzt möglich.

Stimmen Sie dem Antrag zu!

(Beifall bei den LINKEN)

Wer möchte dazu sprechen? – Frau Friedel.

Liebe Frau Kollegin Falken, jetzt kommt der Grund, warum wir dieses Anliegen in den Entschließungsantrag aufgenommen haben und nicht in den Gesetzentwurf: weil die Dinge auf den zweiten Blick etwas komplizierter sind, als sie auf den ersten erscheinen.

Folgen wir dem Antrag, dann tun wir den Volkshochschulen nichts Gutes, sondern berauben sie ihrer soeben erhöhten Mittel. Es sind immerhin 7 Millionen Euro, die wir im sächsischen Haushalt bereitgestellt haben. Sie kommen den Volkshochschulen nur dann zugute, wenn sie Weiterbildungseinrichtungen sind. Sobald sie allgemeinbildende Schulabschlüsse anbieten, fallen sie nicht mehr unter das Weiterbildungsgesetz.

Deshalb sind die Dinge etwas komplizierter, und das, was man beantragt, funktioniert nicht so, wie man es sich wünscht. Das ist ein Grund, weshalb wir gesagt haben: Das ist ein Thema, das wir eindringlicher diskutieren müssen. Wir müssen schauen, wie wir die Konstellation so hinbekommen, dass wir den zweiten Bildungsweg im ländlichen Raum erreichbarer machen, auch unter Einbeziehung der Volkshochschulen, aber gleichzeitig den Bestand des gesamten Systems der Erwachsenenbildung nicht gefährden – deshalb im Entschließungsantrag und nicht im Gesetz.

Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Kersten, bitte.

Wir werden den Antrag ablehnen. Für uns sind die vorhandenen Strukturen für weiterführende Schulabschlüsse ausreichend. Es kam jetzt auch kein Vorschlag, wo die Lehrer herkommen sollen, die das Ganze an den Volkshochschulen umsetzen sollen; da haben wir ja nun gerade in Sachsen ein großes Problem. Von daher Ablehnung.

Meine Damen und Herren, wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, dann werde ich jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen lassen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch abgelehnt worden.

Zu den Nrn. 19 bis 25 von Artikel 1 gibt es keine Änderungsanträge. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen wurde dennoch Nr. 19 bis Nr. 25 mit Mehrheit zugestimmt.

Zu Nr. 26 gibt es den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 6/9240. Frau Falken, bitte.

In diesem Antrag geht es uns um die Schülerbeförderung. Wir wollen, dass für die Schülerbeförderung kein Eigenanteil erhoben wird. Ich habe in meinem Redebeitrag vorhin schon darauf hingewiesen und mich dazu schon intensivst geäußert. Wir

glauben, es darf die Spirale nicht einsetzen, dass die Landkreise oder in anderen Regionen ja ganz andere Personen dafür sorgen, dass der Eigenanteil der Eltern für die Schülerbeförderung immer höher und höher wird. Wir brauchen eine kostenlose Schülerbeförderung. Da es offensichtlich nicht so richtig weitergeht mit der Problematik des Bildungstickets, sind wir der Auffassung, muss es klar im Gesetz geregelt werden, damit es hier einen Rechtsanspruch gibt.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Bienst, bitte.

Auch dieses Problem haben wir lang und breit diskutiert. Wir haben unterschiedliche Verkehrsverbünde, wir haben unterschiedliche Strukturen in Sachsen. Schon aus diesen Gründen heraus wird es schwierig sein, hier eine kostenfreie Schülerbeförderung anzubieten. Trotzdem wollen wir uns dieser Herausforderung stellen, und genau aus diesem Grund haben wir im Entschließungsantrag dazu einen Verweis gemacht und werden das noch diskutieren. Im Gesetz hat es momentan nichts zu suchen, und deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. – Danke.

Gibt es weiteren Redebedarf? Frau Kersten, bitte.

Wir werden diesem Antrag zustimmen. Aus unserer Sicht wäre es schon schön, wenn es eine kostenlose Schülerbeförderung gäbe. Das wird zwar erst einmal eine Vision bleiben, aber wir denken, wir können uns durchaus auch einmal zu einer Vision bekennen.