Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

Ich komme zu Nr. 48, Drucksache 6/9265, ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Herr Wurlitzer, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wir wollen mit unserem Änderungsantrag das mittlerweile aus dem Fokus verlorene Nachsitzen wieder einführen. Das hat es früher in der Schule gegeben.

(Unruhe im Saal)

Das ist eine Sache, die durchaus funktioniert hat. Der Kuschelkurs, der teilweise geführt wird – hier mal ein bisschen sprechen, dort mal ein bisschen sprechen –, ist offensichtlich nicht so wegweisend. Es ist eine ganz einfache Geschichte. Wenn sich jemand in der Schule daneben benimmt, ist es ganz vernünftig, diesen nachsitzen zu lassen. Das wird heutzutage nicht mehr gemacht. Man kann das auch als Ableisten von gemeinnütziger Tätigkeit im Schulalltag benennen.Wir halten das für sehr sinnvoll. Es ist eine Sache, die nichts kostet.

(Christian Piwarz, CDU: Und das Absingen der Hymne ist auch dabei!)

Das ist immer Ihr Beitrag.

Wir wollen das Nachsitzen als Erziehungsmaßnahme wieder einführen. Wir bitten an der Stelle um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den LINKEN)

Ich sehe keinen Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag, außer in den Reihen. Ich lasse nun abstimmen über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wer gibt die Zustimmung? – Die

Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Wenige Stimmen dafür, keine Stimmenthaltung. Somit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 48, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltung, eine Reihe von Stimmen dagegen. Dennoch ist Nr. 48 beschlossen.

Ich rufe Nr. 49 auf. Hier liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 6/9242 vor. Frau Falken, ich bitte um Einbringung.

Danke, Frau Präsidentin! Eigentlich wollte ich es kurz machen, aber ich muss Herrn Piwarz noch einmal aufklären.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Wir möchten im § 40 den Abs. 5 streichen, weil dieser Absatz nicht nur für die verbeamteten Lehrer, also die Schulleiter, gilt, sondern natürlich für alle Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen. Wenn es nicht so wäre, könnten wir ganz locker das mit den Überstunden hier klären, nicht wahr?

(Christian Piwarz, CDU: Jetzt! Hier!)

Wenn Sie meinen, dass man das Gesetz dabei nicht ändern muss, wenn es um die Mehrarbeitsstunden der Lehrerinnen und Lehrer geht. Das ist ähnlich zu betrachten wie das, was Sie hier haben. Sie müssen schon ins Beamtengesetz und Beamtenbesoldungsgesetz gehen. Das ist nun mal leider so. Sie haben auch die Eingruppierung des Eingangsamtes im Mittelschulbereich nur lesen können, indem wir im Haushaltsbegleitgesetz, genau im Beamtengesetz – – Ich sehe, Sie haben es verstanden. Wir möchten das also streichen und fordern Sie auf, das auch wirklich zu tun.

(Beifall bei den LINKEN – Widerspruch bei der CDU)

Gibt es Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür hat der Antrag dennoch keine Mehrheit gefunden und ist damit abgelehnt.

Ich rufe auf die Drucksache 6/9273, Ziffer 6, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dieser ist schon eingebracht. Es gibt keinen Gesprächsbedarf. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Es gibt Stimmenthaltungen und Stimmen dafür. Dennoch hat auch dieser Antrag keine Mehrheit gefunden.

Ich lasse über die Nr. 49 wie im Beschlussvorschlag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei

Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist die Nr. 49 dennoch beschlossen.

Ich rufe Nr. 50 auf, auch ein Folgeantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ist das richtig? –

(Petra Zais, GRÜNE: Ja.!

Drucksache 6/9273, Ziffer 7, eingebracht und damit auch kein Diskussionsbedarf. Dann lasse ich über diesen Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Antrag abgelehnt.

Somit stimmen wir über die Nr. 50 wie im Beschlussvorschlag ab. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen hat Nr. 50 dennoch eine Mehrheit gefunden.

Zu Nr. 51 liegt mit Ziffer 8 der Drucksache 6/9273, eingebracht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wieder ein Folgeantrag vor. – Kein Diskussionsbedarf. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt mit nein? – Wer will sich enthalten? – Bei Stimmenthaltungen und bei Stimmen dafür ist der Antrag dennoch abgelehnt.

Wir stimmen über Nr. 51 des Gesetzentwurfs ab. – Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen dennoch mehrheitlich angenommen.

Zu Nr. 52 liegt ebenfalls ein Folgeantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Ziffer 9 der Drucksache 6/9273 vor. – Kein Diskussionsbedarf. Damit komme ich gleich zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zu Nr. 52 des Gesetzentwurfs. Wer gibt seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen hat Nr. 52 dennoch eine Mehrheit gefunden.

Zu Nr. 53 liegen keine Änderungsanträge vor. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen hat Nr. 53 dennoch eine Mehrheit gefunden.

Zur Abstimmung steht nun Drucksache 6/9273, Ziffer 10, des Änderungsantrags. – Kein Diskussionsbedarf mehr hierüber. Dann lasse ich abstimmen über den Antrag. Wer möchte Ziffer 10 zustimmen? – Wer möchte dagegen stimmen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür dennoch mehrheitlich abgelehnt.

Zu Nr. 54 liegt noch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 6/9243, Ziffer 1. Bitte, Frau Abg. Falken.

Danke, Frau Präsidentin. – Ich werde den Antrag gleich komplett einbringen, auch

wenn wir darüber noch in verschiedenen Abschnitten abstimmen werden.

Ich hatte in meiner Eingangsrede heute schon sehr ausführlich dargestellt, dass wir mit diesem umfangreichen Änderungsantrag für die Elternvertretungen im Freistaat Sachsen zu Elternmitwirkungen einen Antrag im Gesetz berücksichtigt haben wollen, der ausführlich und umfangreich ist – wesentlich umfangreicher als das, was wir bisher in diesem Gesetzentwurf haben oder auch schon gehabt hatten.

Wir wollen die Vorstellungen und Überlegungen der Eltern aufgreifen. Wir haben heute im Parlament ja schon von unterschiedlichen Abgeordneten, die hier gesprochen haben, gehört, dass dies ein Vorschlag der Elternvertreter ist. Diesen wollen wir hier aufgreifen und ihnen umfangreiche Möglichkeiten und Rechte geben, insbesondere auch die Eigenverantwortung hinsichtlich der Möglichkeiten, die sie erhalten sollen, bezogen natürlich auch auf die finanziellen Mittel, damit sie selbst darüber entscheiden können, sich eine Geschäftsordnung zu geben oder auch nicht – das liegt im freien Ermessensspielraum. Damit erhalten sie in vielfältiger Art auch die Möglichkeit, Einfluss auf Positionen innerhalb des Freistaates Sachsen zu nehmen, aber auch darüber hinaus.

Wir haben uns das angeschaut und das auch geprüft. Wir haben in die Gesetze anderer Bundesländer geschaut, ob es ähnliche oder angepasste Varianten gibt. Solche gibt es, und nach unserer Auffassung ist es möglich, diesen Gesetzentwurf so umzusetzen – natürlich auch auf Wunsch der Eltern.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Petra Zais, GRÜNE)

Herr Bienst möchte dazu noch sprechen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Thema ist mir zu wichtig, um das vom Saalmikrofon aus zu beschreiben. Es wäre schön gewesen, wenn Herr Becker und der Landeselternrat bei der Anhörung genau diese Punkte, die hier vorliegen und die die Fraktion DIE LINKE eins zu eins übernommen hat, hier angebracht hätten. Wir hätten dann genügend Zeit gehabt, diese zu diskutieren. Aber im Gegenteil – was wir in der Anhörung gehört haben, habe ich einmal analysiert –: Es gab ungefähr zwei Drittel bis drei Viertel Zustimmung zu dem ursprünglich vorliegenden Gesetzentwurf.

Deshalb kann ich auch nicht verstehen, dass ein so umfangreiches Werk zu spät bei uns eingegangen ist, um im parlamentarischen Prozess der Fraktionen dann auch fachlich diskutiert werden zu können.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Sie hätten sich die Zeit schon nehmen können! Sie haben sich für ganz andere Sachen Zeit genommen!)

Nein, die hatten wir dazu einfach nicht.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Natürlich!)

Aber ich möchte den Landeselternrat mit der Ablehnungsempfehlung an die Fraktion auch schützen.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Das ist Demokratie!)

Wenn Sie, liebe Frau Kollegin Falken,

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Bitte?)

§ 49 – ich ziehe jetzt nur einmal einen einzigen Paragrafen heraus – Abs. 5 einmal intensiv gelesen hätten – –