Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

Wir hätten das gar nicht gemusst, wir hätten es als SMUL einfach umsetzen können. Das Geld wurde dem Ministerium zur Verfügung gestellt. Aber ganz bewusst habe ich den Kontakt zu den Koalitionsfraktionen und darüber hinaus zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesucht, um auch hier die Rahmenbedingungen gemeinsam

mit dem Parlament herstellen zu können. Ich danke gleich eingangs für diese konstruktive Zusammenarbeit.

Mit den vorgeschlagenen Kriterien kann die Sächsische Landesstiftung für Natur und Umwelt die notwendigen Vorgaben erhalten, um ein arbeitsfähiges Netzwerk der Naturschutzstationen zu sichern – aus meiner Sicht eine wertvolle Unterstützung und Ergänzung der staatlichen Naturschutzarbeit.

Ich freue mich, dass die Antragsteller beim Aufstellen der Kriterien darauf geachtet haben, die bestehenden Strukturen zu erhalten und fortzuentwickeln und nicht vorrangig neue Einrichtungen für diese Aufgabe suchen, denn wir haben in Sachsen bereits Strukturen, die langfristig erhalten werden müssen. Sie brauchen in erster Linie Planungssicherheit, denn sie haben den Sächsischen Naturschutz schon in der Vergangenheit mit ihren Beiträgen zum Artenschutz, zur Biotoppflege und zur Umweltbildung unterstützt. Das soll mit den zusätzlichen Mitteln anerkannt und verstetigt werden.

Trotzdem kann es für den Lückenschluss in einem landesweiten Netz fachlich sinnvoll sein, partiell auch neue Einrichtungen aufzunehmen; das ist überhaupt keine Frage.

Ich halte es für wichtig, dass die Landkreise im Zentrum dieses Verfahrens bleiben. Sie sind die wesentlichen Träger für Naturschutzaufgaben in der Fläche, sie kennen die Strukturen und sie können am ehesten entscheiden, was tatsächlich benötigt wird und was auf Dauer tragfähig ist.

Auch die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt kann dabei im Anhörungsverfahren Hinweise geben; denn staatlich wie ehrenamtlich sind wir künftig noch stärker als schon jetzt zur Prioritätensetzung gezwungen. Deshalb ist es richtig, dass bei der Entscheidung über die Mittelvergabe auch gewürdigt wird, wie die Einrichtungen mit anderen Akteuren – übrigens auch kreisübergreifend oder im Netzwerk Umweltbildung – zusammenarbeiten. Ich halte das für eine zentrale Botschaft dieses Antrags. Wir haben mit einer kreisübergreifenden Zusammenarbeit bereits bei LEADER sehr gute Erfahrungen sammeln können.

Gut ist, dass über Naturschutzbeiräte eine möglichst breite Akzeptanz für die Unterstützung gesichert wird. Damit kann der Stiftungsrat der LaNU im Juni 2017 die erforderlichen Beschlüsse fassen. Dort hoffe ich als Stiftungsratsvorsitzender auch bei der Aufstellung der Vollzugsbestimmungen für die LaNU auf eine weitere sach- und fachorientierte Unterstützung der den Landtag vertretenden Abgeordneten, das sind Herr Andreas Heinz und Kollege Wolfram Günther.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Naturschutz ist ein wichtiger Bereich meines Ressorts. Jan Hippold hat das schon angesprochen. Wir haben in den vergangenen Förderperioden die Mittel für den Naturschutz ständig erhöht: 2000 bis 2006 waren es 120 Millionen Euro, 2007 bis 2013 140 Millionen Euro. In der aktuellen Förderperi

ode 2014 bis 2020 stehen – wie bereits erwähnt – 200 Millionen Euro bereit.

Der Dialog mit allen Betroffenen ist mir dabei sehr wichtig: mit den Landschaftspflegeverbänden, mit dem NABU Sachsen, mit dem BUND bei uns in Sachsen oder anderen Naturschutzverbänden, genauso wie natürlich auch mit den Landnutzern. Naturschutz funktioniert nur im Einvernehmen mit allen Betroffenen. Ziele werden nun einmal am ehesten erreicht, wenn die Menschen von etwas überzeugt sind, sich diese Ziele zu eigen machen und nicht ausschließlich durch Verbote zu etwas gedrängt werden, was sie eigentlich nicht wollen.

Das gilt auch für den Kampf gegen den Artenrückgang. Wir brauchen die Landnutzer, also diejenigen, die die Fläche bewirtschaften. Wir brauchen auch Verbände, Vereine und Privatpersonen, die sich dabei engagieren.

Um dies künftig noch besser zu unterstützen, stellen wir für die bestehenden Förderangebote noch mehr Mittel bereit. Aus der GAK stehen zusätzlich 4 Millionen Euro für die Förderung von Landwirtschaftsstrukturelementen – also Hecken, einzeln stehende Bäume, usw. – zur Verfügung. Die Richtlinie wurde gestern auf den Weg gebracht. Damit können Feldhecken und Feldgehölze angelegt, Kopfweiden und Hecken gepflegt und Steinrücken saniert werden. Solche Strukturen aus Gehölzen und Feldstein sind Lebens- und Rückzugsraum von Rebhuhn, Raubwürger und Neuntöter sowie Fledermäusen und Insekten. Ab Mai 2017 können hierzu Anträge gestellt werden.

Meine Damen und Herren! Damit runden wir das vielfältige Naturschutzangebot ab – für die biologische Vielfalt im schönsten Freistaat der Welt. Wir hoffen und wünschen, dass diese Angebote auch genutzt werden.

Zum Schluss noch einmal meinen Dank an diejenigen, die den Antrag auf den Weg gebracht haben, ganz besonders aber an jene, die draußen im ehrenamtlichen Naturschutz aktiv sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, das Schlusswort haben die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer von den Fraktionen spricht das Schlusswort? – Frau Abg. Lang, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Mit dem letzten Doppelhaushalt und mit der Verabschiedung des Antrags heute haben wir den Einstieg in einen kleinen Paradigmenwechsel bei den Naturschutzstationen in der Förderung geschafft. Ich freue mich, dass dies von drei Fraktionen mitgetragen wird.

Wir nehmen Landesgeld für den Naturschutz in die Hand. Wir investieren das Landesgeld nicht in reine Projektför

derung, sondern in Strukturen. Herr Günther hat es in seiner Rede schon erwähnt und auch Herr Hippold ist darauf eingegangen. Das bedeutet nicht, dass jede Naturschutzeinrichtung einen Anspruch auf Förderung hätte. Das wäre weder sinnvoll, noch reichten 1,5 Millionen Euro dafür aus. Deshalb haben wir Kriterien definiert. Die Entscheidungen aber, die vor Ort auf Landkreisebene getroffen werden, werden sich an den regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen orientieren und sind von dort auch am besten einzuschätzen.

Naturschutz braucht Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Er braucht auch Menschen, die diese Arbeit ehrenamtlich koordinieren, organisieren und fachlich begleiten, Menschen, die die Vernetzung zwischen Behörden, Naturschutz und innerhalb der Region herstellen.

Wir alle kennen die Diskussionen um die Projektförderung – und zwar auch aus vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen. Viele ehrenamtliche Projekte scheitern daran, dass viel zu viel Zeit für die teilweise komplizierte Antragstellung verloren geht. Anders gesagt: Viel Zeit geht verloren, um die Arbeit überhaupt anbieten zu können.

Mit ständig wechselndem Personal lässt sich keine kontinuierliche Arbeit gewährleisten. Gerade für Kinder und Jugendliche sind feste Bezugspersonen wichtig. Aber auch im Bereich des Ehrenamts reicht es eben nicht, Ehrenamtliche nur zu schulen und neues Wissen zu vermitteln. Man möchte auch das Gefühl haben, dass die eigene ehrenamtliche Arbeit gewürdigt wird. Das geht nur mit Kontinuität, und Kontinuität braucht feste Ansprechpartner.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufgaben von Naturschutzstationen sind vielfältig und komplex. Wir haben das heute schon mehrfach gehört. Sie betreuen Schutzgebiete und betreiben Biotoppflege, sie arbeiten mit den jeweiligen Naturschutzbehörden zusammen. Sie beraten ehrenamtliche Naturschützer und sind im Bereich der Umweltbildung unterwegs. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, braucht es vor allem eine kontinuierliche Personalausstattung. Ein Kriterium für die Förderung ist daher auch, dass es fest angestelltes Personal gibt.

Mit der Unterstützung von Naturschutzstationen wollen wir Sicherheit in die Planung geben und damit Strukturen vor Ort stärken. Ich denke, mit dem vorliegenden Antrag ist uns ein gutes und tragfähiges Konzept gelungen. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung und Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Lang. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung.

Zunächst aber verweise ich auf Drucksache 6/9275. Es handelt sich um einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion.

Herr Urban, hatten Sie diesen Änderungsantrag schon eingebracht

(Jörg Urban, AfD: Nein!)

oder wünschen Sie noch die Einbringung? – Dann haben Sie jetzt Gelegenheit dazu. Bitte sehr, Herr Urban.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal kurz die Hauptgründe für unseren Änderungsantrag erläutern.

Erstens: Warum sind wir gegen eine Benachteiligung von Naturschutzstationen in intensiv bewirtschafteten Regionen mit geringer Biotopausstattung? Ausgeräumte Agrarlandschaften schränken die Biodiversität ganz besonders stark ein. Gerade hier wäre es wichtig, bestehende Initiativen zu stärken, neue zu entwickeln und die Strukturen zu vernetzen, um sowohl die Landschaft mit neuen Biotop-Flächen aufzuwerten als auch allen Beteiligten die Bedeutung solcher Flächen zu vermitteln.

Dafür braucht es Geduld und dafür braucht es auch feste Strukturen, Strukturen, welche der jetzige Verteilungsschlüssel gerade in diesen Gebieten benachteiligt.

Zweitens. Warum halten wir es für notwendig, die Gewinnung von Ehrenamtlichen als Mindestkriterium zur Förderung einer Naturschutzstation zu fordern? – Ohne Nachwuchs im Ehrenamt ist der Naturschutz, wie er heute in Sachsen etabliert ist, nicht leistbar, und vieles von dem Wissen, welches häufig von Generation zu Generation weitergegeben wird, würde verloren gehen.

Die Nachwuchsgewinnung ist damit ein elementarer Bestandteil der Naturschutzarbeit und sollte auch von jeder geförderten Naturschutzstation obligatorisch und nachweisbar betrieben werden. Deshalb sollten Aktivitäten, die auf die Gewinnung von Nachwuchs im Ehrenamt zielen, nicht nur ein Abwägungskriterium für Naturschutzstationen sein.

Drittens. Wozu soll die Erstellung regelmäßiger Berichte über die Arbeit der Naturschutzstationen gut sein? – Zum einen will der Steuerzahler wissen, ob sein Geld sinnvoll und zielorientiert eingesetzt wird. Dafür benötigt man zum Beispiel auch messbare Indikatoren. Es ist daher wichtig, dass sich die Naturschutzstationen, welche sich jetzt mit ihren Konzepten um die Förderung bewerben, selbst Ziele setzen, deren Umsetzung nachvollziehbar ist, beispielsweise die Nachwuchsgewinnung, aber auch die Umweltbildung sowie die Unterstützung und die Vernetzung lokaler Initiativen.

Durch regelmäßige Berichte ist die Arbeit der Naturschutzstationen auch für uns im Parlament nachvollziehbar. Wir können damit besser beurteilen, was mit den Geldern leistbar ist und an welchen Stellen in Zukunft nachgeregelt werden muss.

Zuletzt wird die Arbeit der Naturschutzstationen durch regelmäßige Berichte auch für die Öffentlichkeit sichtba

rer und bekannter. Das sollte uns dieser Aufwand wert sein.

Ich bitte Sie, diese Aspekte bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, und ich bitte um punktweise Abstimmung unseres Änderungsantrags.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Möchte jemand das Wort ergreifen? – Herr Hippold.

Ich würde gern auf den Änderungsantrag erwidern. Gleich vorab: Wir werden Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen.

Ich würde ganz kurz auf die drei Punkte eingehen, wenngleich ich das bei der Einbringung vielleicht etwas schneller hinbekommen hätte als Sie, Herr Urban; aber es ist dann halt so.

Sie haben unter Punkt 1 sozusagen gefordert, diese Abwägungskriterien im Grunde genommen noch besser zuordnen zu können. Ich persönlich denke, dass die Abwägungskriterien schon sehr umfangreich sind. Sie müssen ja auch händelbar sein. Deswegen glauben wir, dass die Abwägungskriterien, die in dem Antrag stehen, ausreichend sind.

Zu Punkt 2. Sicherlich kann man sagen, die Haushaltsmittel sollen gleichmäßig verteilt werden. Vollkommen korrekt. Wir haben intern sehr lange über diesen Punkt diskutiert, uns aber aus nachvollziehbaren Gründen genau für diese Verteilung entschieden, weil ein einfaches Herunterbrechen auf Landkreise und kreisfreie Städte der naturräumlichen Situation im Freistaat Sachsen nicht gerecht geworden wäre. Genau deswegen haben wir uns dafür entschieden, die Natura-2000-Gebiete mit hineinzunehmen, weil, gemessen an den Natura-2000-Gebieten, ein entsprechender Aufwand entsteht. Ich glaube, so, wie wir es jetzt verteilt haben, ist es ein sehr guter Kompromiss.

Zu Punkt 3. Ich weiß nicht so richtig, was Sie damit bezwecken wollen. Ein Informationsrecht des Landtags besteht jederzeit, sodass wir Informationen erfragen können und diese von der Staatsregierung auch bekommen. Ich kann nicht erkennen, warum man daran eine Änderung vornehmen müsste.