Protokoll der Sitzung vom 11.04.2017

Wir standen vor der Aufgabe, Kriterien herauszufiltern und ein Verfahren zu finden. Das Verfahren sollte transpa

rent sein, die Mittel gerecht nach fachlichen Kriterien verteilen und die Zielsetzung eines flächendeckenden Netzwerks verfolgen. Wir haben daher im Umweltausschuss die Praktiker vor Ort und Experten befragt, wie eine Förderung von Naturschutzstationen sinnvoll erfolgen kann. Ich denke, mit dem vorliegenden Antrag ist die Erstellung eines guten und tragfähigen Konzepts gelungen.

Ich freue mich auch, dass wir den heutigen Antrag in enger Zusammenarbeit zwischen drei Fraktionen auf den Weg bringen konnten. Ausdrücklich möchte ich mich an dieser Stelle bei meinen Kollegen von der CDU, ganz besonders bei Herrn Heinz, bedanken. Meinem Kollegen Herrn Günther von den GRÜNEN danke ich auch für die konstruktive Zusammenarbeit.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Naturschutzstationen sind ein wichtiger Anker für die regionale Naturschutzarbeit. Für die einbringenden Fraktionen war von Anfang an klar: Naturschutzstationen sind Stationen, in denen nicht nur Umweltbildung stattfindet, sondern auch ganz praktische Naturschutzarbeit geleistet wird. Wir brauchen in den Regionen wirklich aktive Maßnahmen in den Schutzgebieten. Wir brauchen auch außerhalb von Schutzgebieten, in den geschützten Biotopen, mehr Aktivitäten. Manchmal braucht es dafür eine Zusammenarbeit über Landkreisgrenzen hinweg. Wir brauchen Maßnahmen für Landschaftspflegearbeiten und Artenschutzprojekte.

Der amtliche Naturschutz allein kann dies nicht leisten. Er braucht Ehrenamtliche und Organisationen in der Fläche, die ihn unterstützen. Deshalb wäre die alleinige Konzentration auf die Frage der Umweltbildung nicht richtig gewesen. Dennoch spielt Umweltbildung zusammen mit dem praktischen Naturschutz eine wichtige Rolle. Durch Umweltbildung werden die jungen Menschen und die Erwachsenen für die Natur sensibilisiert. Gerade bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gilt: Raus aus dem Klassenzimmer! Selber erleben! Sich begeistern lassen! Entdecken, ausprobieren und experimentieren!

Ziel es ist es immer, zu begreifen, dass die biologische Vielfalt für unser Dasein von grundlegender Notwendigkeit ist und dass jede und jeder eine Verantwortung dafür hat. Umweltbildung ist auch Voraussetzung dafür, dass die Naturschützer von morgen gewonnen werden können.

Die jeweiligen Schwerpunkte der Arbeit der Naturschutzstationen werden von Region zu Region andere sein; denn auch die Gegebenheiten vor Ort sind unterschiedlich. Deshalb war es uns wichtig, dass die Entscheidungen darüber, wie das Geld verteilt wird, in den Regionen selbst getroffen werden. Die Entscheidung soll auf Landkreisebene fallen.

Genau sollen die Naturschutzvereine und die regionalen Landschaftspflegeverbände einbezogen werden. Das ist uns wichtig, damit die Ausrichtung der geförderten

Naturschutzstationen vor Ort von allen Beteiligten mitgetragen wird.

Um den landesweiten Blick zu erhalten, haben wir die Landesstiftung Natur und Umwelt eingebunden. Sie soll vor der Entscheidung auf Landkreisebene gehört werden. Das bedeutet: Die LaNU muss zum Beispiel schauen, welche Auswirkungen eine spezifische Förderung auf das landesweite Netz von Naturschutzstationen hat und ob – wenn ja, welche – Kooperationen mit anderen Stationen es gibt. Ich denke, mit diesem Verfahren haben wir einen guten Weg gefunden, um die regionale Kompetenz und die fachliche Zielsetzung des Landes eng miteinander zu verzahnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Jetzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr, Herr Günther.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir erleben heute Teil zwei des Prozesses. Teil eins waren die Beschlüsse zum Haushalt; demnach bekommen die Naturschutzstationen anderthalb Millionen Euro. Jetzt ist es an der Zeit, für die Verteilung zu sorgen. Es gibt schon ständig Nachfragen, wann es so weit ist.

Zur Erinnerung, warum wir das Ganze gemacht haben: Wir haben seit den Neunzigerjahren in Sachsen ein wirklich gutes Netz aus ehrenamtlicher, halbprofessioneller und professioneller Naturschutzarbeit in der Fläche aufgebaut. Das ist am Anfang vielerorts im Rahmen großer Programme, auch unter Nutzung von ABM und institutioneller Förderung, passiert. Naturschutzstrukturen sind entstanden. Man muss immer daran erinnern, dass Naturschutzarbeit eine originär öffentliche Aufgabe ist, aber durch die Behörden und Ämter allein nicht zu leisten ist. Deswegen braucht man diese Strukturen. So soll Gesellschaft ja funktionieren: dass man zusammenarbeitet bei dem, was man als Staat, also Gesellschaft und Verwaltung, will.

Allerdings hat es in den letzten Jahren diese institutionellen Förderungen immer seltener gegeben. Die großen Zeiten der ABM sind vorbei. Die Strukturen, die entstanden sind – bei denen übrigens sehr viel Kompetenz gebildet worden ist –, stehen regelmäßig vor riesigen Problemen. Wenn man etwa eine Projektförderung hat, weiß man nie, ob es eine Anschlussförderung gibt. Oft laufen Projekte während des Halbjahres, in dem man draußen etwas machen kann, aber nicht im Winter. Das heißt, es gibt Naturschutzstationen, die ihren Mitarbeitern regelmäßig zum Winter kündigen in der Hoffnung, dass sie im nächsten Frühjahr wiederkommen. Das hat in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit recht gut funktioniert. Wir alle wissen, dass wir es jetzt eher mit dem Gegenteil zu tun haben, Stichwort Fachkräftemangel. Somit besteht jedes Mal die große Gefahr, dass über den Winter die Kompetenz wegbricht.

Deshalb sind in den letzten Jahren die Rufe immer lauter geworden, wieder eine institutionelle Förderung hinzubekommen. Genau das haben wir auf den Weg gebracht. Wir sind froh, dass es die anderthalb Millionen Euro gibt. Damit sind allerdings nicht alle Probleme im Naturschutz gelöst. Aber es wird ein wichtiger Beitrag für mehr Planungssicherheit geleistet.

Es ist auch sehr wichtig, dass wir die Aufgaben des Naturschutzes noch einmal festgestellt haben. Diese gehen weit über reine Umweltbildung hinaus. Das erste Problem, bei dem wir ansetzen müssen, ist der Rückgang der Artenvielfalt. Das zweite Problem wird in dem Antrag intensiv beleuchtet. Wir haben bereits Schutzgebiete und entsprechende Managementpläne. Aber es mangelt an der richtigen Umsetzung, weil die Leute fehlen. Auch dieses Problem müssen wir angehen. Als weitere Aufgaben nenne ich die Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben und natürlich die Umweltbildung. Diese Aufgaben sind definiert worden.

Was die Verteilung angeht, so haben wir sehr kleinteilig geschaut, dass das Geld wirklich an die richtigen Stellen fließt. Es gibt vorbildliche Landkreise wie den Erzgebirgskreis. In anderen Landkreisen gibt es gar kein Geld. Es darf nicht dazu kommen, dass ein Landkreis sagt: Ich fördere ja schon. Gut, dass jetzt der Freistaat einspringt. Ich ziehe mich zurück. – Unser Geld wird nur gewährt, wenn der Landkreis die Förderung der vergangenen zwei Jahre auf demselben Niveau weiterführt.

Wir haben eine Formulierung aufgenommen, dass eine Naturschutzstation, die vielleicht nicht alle Erfordernisse erfüllt, sich in Kooperation mit anderen bewerben kann, damit das Feld möglichst weit ist. Dennoch gibt es Mindeststandards der professionellen Arbeit. Der Kooperationsgedanke geht auch über den Landkreis hinaus, wenn entsprechende Naturräume vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass die Vergabe regional stattfindet, aber nicht allein durch die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise, sondern in extra geschaffenen Gremien. Die LaNU soll auf Landesebene koordinieren. Aber auch die LAG der anerkannten Naturschutzverbände soll vertreten sein. Naturschutzbeiräte und Naturschutzbeauftragte vor Ort werden ebenfalls dazu beitragen, dass ein Höchstmaß an regionaler Anpassung erfolgt.

Vor diesem Hintergrund, auch all den Aspekten, die wir mit bedacht haben, bitte ich herzlich das ganze Parlament um Zustimmung zu diesem Antrag. Ehe ich es vergesse: Herzlichen Dank an die beteiligten Kollegen – zum Beispiel sind Kollege Heinz und Kollegin Lang schon genannt worden, aber ebenso waren auch noch weitere daran beteiligt: Herrn Winkler muss man hervorheben, Herrn von Breitenbuch und Herrn Hippold. Das war wirklich ein kollektiver Prozess.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Und nun die Fraktion DIE LINKE, Frau Abg. Kagelmann. Bitte sehr, Frau Kagelmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Lang, die Geschichte der Naturschutzstationen ist eigentlich noch länger. Bereits in der 4. Legislaturperiode, nämlich genau 2008, hatte meine Fraktion zu diesem Thema einen Antrag in den Landtag eingebracht, und schon damals hatten wir uns für eine institutionelle Förderung von Naturschutzstationen ausgesprochen.

(Christian Hartmann, CDU: Aber nicht ganz konkret!)

Das Positionspapier der Naturschutzstationen selbst stammt aus dem Jahr 2005. Schön, dass ein Bedarf dafür nun zehn Jahre später auch durch den Antrag von GRÜNEN, SPD und CDU erkannt wurde, denn eine bessere Finanzierung der Naturschutzarbeit – da sind wir uns alle offensichtlich einig – ist dringend erforderlich. Bislang hangeln sich viele Engagierte von einem Jahr zum anderen. Das kann so nicht weitergehen, wenn man bedenkt, was alles vor Ort geleistet wird, beispielsweise Biotoppflege, Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Monitoring, Kartierung, Beratung im Naturschutz und, und, und.

In den Haushaltsberatungen war das Gesamtkonstrukt noch komplett offen. Sowohl GRÜNE als auch Koalition konnten auch auf Nachfrage keine genauen Angaben machen, wie das Geld wohin kommt. Schön, dass es mit diesem Antrag nun konkreter wird. Wir haben trotzdem noch einige wenige Anmerkungen.

Das betrifft beispielsweise Punkt II.1. Unklar ist uns auch nach den jetzt abgegebenen Erläuterungen, warum neben der Unteren Naturschutzbehörde und der Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Umweltverbände auch die regionalen Landschaftspflegeverbände mitentscheiden

sollen, wer als Naturschutzstation ausgewählt werden soll. In Punkt II.6 ist für uns nicht nachvollziehbar, was der Schlüssel zur Mittelverteilung in konkreten Zahlen bedeutet. Interessiert hätte uns, inwiefern es Unterschiede in der Wichtung nach der Fläche oder nach der Anzahl der Natura 2000-Gebiete gibt.

Grundsätzlich überlagern sich zahlreiche Natura-2000Gebiete über mehrere Landkreise hinweg. Hier sollte gegebenenfalls auf eine Zusammenarbeit hingewirkt werden, um eine Zuständigkeitszersplitterung oder Doppelarbeit zu vermeiden. Dies ist freilich bei solchen großen Gebieten wie etwa der Elbe nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Bei großen Gebieten wie etwa dem FFH-Gebiet Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft erscheint eine Aufteilung sinnvoll oder eine Zuordnung bei kleinen Gebieten wie dem Gimmlitztal. Vielleicht kommt in späterer Zeit noch ein Erkenntniszugewinn.

Ich möchte schlussendlich hoffen, dass von den beschlossenen Mitteln im Doppelhaushalt für die Naturschutzstationen noch dieses Jahr bei den Naturschützern ganz konkret etwas ankommt und nicht erst Ende Dezember

2017 nach Überwindung sämtlicher bürokratischer Hürden. Die Zeit drängt. Die Naturschutzstationen befinden sich schon zu lange in einer finanziell unsicheren Zeit. Wir brauchen sie, um den natürlichen Lebensraum für Mensch und Tier zu erhalten, für ein vielfältiges und lebenswertes Sachsen heute und auch in Zukunft.

Wir werden daher die Gesamtentwicklung aufmerksam beobachten, stimmen aber selbstverständlich dem Antrag zu.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Nun für die AfD-Fraktion Herr Abg. Urban; bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir dürfen mit positivem Erstaunen feststellen, dass unsere Regierungskoalition endlich einmal die Möglichkeit nutzt, mit Oppositionsparteien zusammenzuarbeiten.

(Widerspruch bei der SPD)

Aber der Antrag zu den sächsischen Naturschutzstationen zeigt: Es nützt der Sache. Ich komme selbst vom Naturschutz und habe die Strukturen und ihre Probleme über Jahre am eingenen Leib erfahren dürfen. Eine bessere Förderung des Naturschutzes in Sachsen ist wirklich nötig. Die Förderung der Naturschutzstationen ist dabei ein guter und wichtiger Teilbereich. Es freut mich insbesondere, dass gerade der Punkt Umweltbildung eines der Mindestkriterien für die Förderung einer Naturschutzstation werden soll. Wir haben nämlich in unserer Gesellschaft ein großes Defizit an Wissen über den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt.

Das spüren wir bei vielen Themen im ländlichen Raum vom klassischen Naturschutz über die Landwirtschaft bis hin zu Forst und Jagd. Es gibt eben keine lila Kühe, und Bienen stechen nicht nur. Ohne die Bienen müssten wir auf einen Großteil unserer Nahrungsmittel verzichten. Umweltbildung muss verstärkt in unsere Grundschulen und Kindergärten hineingetragen werden, denn viele Kinder verlieren den Bezug zur Natur und damit zu unseren Lebensgrundlagen.

Trotz alledem sehen wir als AfD-Fraktion auch Defizite im vorliegenden Antrag, insbesondere den Verteilungsschlüssel für die Fördergelder an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die zu geringe Berücksichtigung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit sehen wir kritisch. In seiner jetzigen Form benachteiligt der Antrag landwirtschaftlich intensiv genutzte Regionen mit wenigen Biotopflächen, da der Verteilungsschlüssel für die Fördergelder vor allem Regionen mit hoher Einwohnerdichte oder mit vielen Biotopflächen fördert. Dabei muss gerade in ausgeräumten Agrarlandschaften, zum Beispiel der Lommatzscher Pflege, der Naturschutz ausgebaut und gestärkt werden.

Auch die Nachwuchsförderung im Ehrenamt stellt im Antrag lediglich ein Abwägungskriterium dar, obwohl der Naturschutz in Sachsen maßgeblich auf dem Ehrenamt fußt. In der Ihnen bekannten Ehrenamtsstudie des Umweltministeriums wird auch gefordert, die Arbeit der Ehrenamtlichen mehr zu würdigen und diese stärker in den öffentlichen Fokus zu stellen. Engagierte Naturschützer investieren jedes Jahr unzählige Stunden in die Anlage von Biotopen, in die Pflege und Aufwertung unserer Kulturlandschaft und natürlich auch in die Umweltbildung unserer Kinder. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für das große Engagement bei allen ehrenamtlichen Naturschützern bedanken.

Ihr Antrag sieht nicht vor, die Arbeit der Naturschutzstationen regelmäßig auszuwerten und hierüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu berichten. Durch einen regelmäßigen Bericht würde die Arbeit der Naturschutzstationen für die Öffentlichkeit, für Vereine und Schulen und auch für den Bürger sichtbarer werden. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Fördergelder letzten Endes von den Steuerzahlern erwirtschaftet werden. Es ist nur verständlich, wenn diese auch sehen wollen, wofür ihr Geld eingesetzt wird. Es ist wichtig, dass wir über die Arbeit der Naturschutzstationen reden, dass wir darüber diskutieren, was verbessert werden kann und welche Erfolge es gibt, des Weiteren, dass diese Arbeit auf dem Ehrenamt von Menschen aus unserer Mitte basiert.

Sie haben deshalb einen Änderungsantrag unserer Fraktion vor sich liegen. Es gibt viele gute Gründe, diesem zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde in der Aussprache. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird? – Herr Staatsminister Schmidt, bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich zuerst über die breite Unterstützung der Naturschutzarbeit in Sachsen, wie auch in der Diskussion deutlich wurde. Ja, es ist richtig, dass im Haushalt 1,5 Millionen Euro zur Unterstützung der Naturschutzstationen eingestellt wurden. Vorangestellt war ein längerer Prozess an Diskussionen in den Haushaltsverhandlungen. Jetzt geht es um die Mittelverwendung. Mir ist dabei ganz besonders wichtig, dass wir das Parlament einbeziehen.

Wir hätten das gar nicht gemusst, wir hätten es als SMUL einfach umsetzen können. Das Geld wurde dem Ministerium zur Verfügung gestellt. Aber ganz bewusst habe ich den Kontakt zu den Koalitionsfraktionen und darüber hinaus zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesucht, um auch hier die Rahmenbedingungen gemeinsam