Ein weiteres Thema, das Sie nach unserer Auffassung nur halbherzig im Gesetz anfassen, ist das der Inklusion. Man kann nicht einfach die Integration zur Inklusion machen, weil das zwei unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlichen Inhalten sind. Man muss nach unserer Auffassung in diesem Gesetz klare und eindeutige Regelungen treffen. Dass Sie das zum Beispiel erst einmal versuchsweise auf freiwilliger Basis durchführen wollen – darüber haben wir im Schulausschuss debattiert –, ist dem Gesetz überhaupt nicht zu entnehmen. Dieses Gesetz, das wir jetzt haben, sieht diesen Bereich überhaupt nicht vor. Man muss klare Bedingungen und die Voraussetzungen dafür schaffen, um an den sächsischen Schulen eine inklusive Beschulung der Kinder und Jugendlichen wirklich durchzuführen.
Unsere klare Forderung, die ich hier kurz benennen möchte, weil wir nachher noch den Antrag einbringen werden, ist: Der zweite Bildungsweg soll im Freistaat Sachsen auch an Volkshochschulen möglich sein.
Ich habe in Ihrem Entschließungsantrag gesehen, dass Sie das dort auch wollen. Da können Sie heute unserem Änderungsantrag ganz locker zustimmen, weil wir es dann in Form einer Rechtsvorschrift im Gesetz haben, womit sich ein Rechtsanspruch begründet.
Wir haben im Freistaat Sachsen zurzeit vier Einrichtungen, an denen man den zweiten Bildungsweg gehen kann.
Das ist insbesondere für die im ländlichen Raum lebende Bevölkerung eindeutig eine Katastrophe; denn wir schneiden sie vom zweiten Bildungsweg ab, einen Abschluss zu machen, egal ob es ein Hauptschul-, ein Realschul- oder ein Gymnasialabschluss ist. Es muss also zwingend etwas passieren.
Das Thema Schülerbeförderung – ich weiß, das ist ganz heiß – haben Sie ebenfalls nicht angefasst. Die Schülerbeförderung muss nach unserer Auffassung klar in dem Gesetz geregelt werden, und zwar eine kostenfreie Schülerbeförderung. Das schwebt immer noch in der Luft. Keiner weiß, wie es wird. Keiner weiß, wie es weitergeht. Schade, dass der zuständige Minister heute nicht anwesend ist, vielleicht könnte er sich noch in die Debatte einbringen. Hier muss schnell und zwingend etwas passieren.
Wir haben im Vogtland inzwischen auch die kostenpflichtige Schülerbeförderung. Wir wissen, dass die Schülerbeförderung im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge in den nächsten Jahren teurer werden soll. Das ist genau der falsche Weg, denn wir müssen genau in die andere Richtung gehen.
Ein wesentliches Thema sind Schulen im ländlichen Raum. Herr Bienst, ich finde es sehr gut, dass Sie das hier noch einmal dargestellt haben. Damit sind wir total bei Ihnen. Es ist zwingend notwendig, dass wir im Gesetz klare Regelungen zum Erhalt der Schulen im ländlichen Raum haben. Aber Sie setzen das Moratorium um.
Eigentlich hätten wir das bereits in ein Gesetz schreiben müssen, um einen Rechtsanspruch zu haben. Leider kommt es jetzt heraus. Aber da sind wir bei Ihnen.
Bei den Berufsschulen sind wir aber nicht bei Ihnen. Ins Gesetz eine Mindestgrenze für Schüler innerhalb der Berufsschulen zu schreiben und für die Klassenbildung auch noch 16 Schülerinnen und Schüler zu haben, das wird für viele Berufsschulen nicht wirklich realistisch sein. Hierbei sehen wir sehr große Probleme. Wenn das Kultusministerium, also die oberste Schulaufsichtsbehörde, nicht vernünftig in den Erhalt der Berufsschulen eingreift, dann wird das eine große Katastrophe. Sie haben das Ziel vorsichtig im Entschließungsantrag formuliert – man muss es zwischen den Zeilen lesen, aber das können wir ja –, und die Ministerin hat sogar zugesagt, dass wir mehr und nicht weniger staatliche Berufsschulen im Freistaat Sachsen bekommen werden. Dieses Ziel sollte nach wie vor für uns alle stehen.
Das Thema Lernmittelfreiheit werde ich später einbringen, dazu will ich jetzt nicht weiter ausführen.
Uns ist es ebenfalls sehr wichtig, dass die Vertreter des sorbischen Volkes bei allen Entscheidungen, die in diesem Bereich – bezogen auf die Schulen – passieren, ein entsprechendes Mitspracherecht haben.
Das mag sein, dass Sie es abgesprochen haben, aber es muss auch im Gesetz stehen. Es ist schön, dass Sie es
Ja, Sie haben es gemerkt. Wir haben einen umfangreichen Änderungsantrag zur Eigenständigkeit von Elternvertretungen im Freistaat Sachsen eingebracht. Ja, das ist ein Antrag, der eigentlich von Ihnen, Herr Bienst, initiiert worden ist. Sie werden sich erinnern, dass Sie Herrn Becker als Landeselternratsvorsitzenden in der Anhörung – es steht im Protokoll, das ist ja normal – ausdrücklich aufgefordert haben, sich etwas zu überlegen. Das haben die Eltern umfangreich getan. Sie haben sich sehr viele Schulgesetze in ganz Deutschland angeschaut. Da Sie dies abgelehnt haben oder vielleicht gar nicht mit ihnen gesprochen haben – so genau weiß ich es nicht –, haben wir heute diesen Änderungsantrag das erste Mal eingebracht; denn das wäre ein Antrag, zu dem wir sagen: Die Eltern wollen das, und wir als Politiker stützen genau diesen Änderungsantrag.
Sie wollen im Freistaat Sachsen eine neue Struktur innerhalb der Verwaltung einbauen. Das neue Landesamt für Schule und Bildung steht jetzt im Gesetz, und keiner im Parlament weiß, was das eigentlich ist und welche Aufgaben es hat. Welche Strukturen hat es? Werden sie so belassen, werden sie anders werden? Keiner weiß es. Wir haben die Ministerin mehrfach sowohl in geschlossenen Sitzungen als auch in öffentlichen Gesprächen oder hier im Parlament aufgefordert – Sie werden sich erinnern –, dass sie uns doch erklären möge, wie das funktionieren soll, was es ist und welche Aufgaben es hat.
der ein Gesetz beschließt und nicht einmal weiß, wie diese neue Struktur ist und welche Aufgaben sie hat, ist eigentlich für mich ein Parlamentarier, der das Verfahren des Parlamentarismus nicht verstanden hat.
Ein vorletzter Punkt, der § 40 Abs. 5. Dass zukünftig mit diesem Gesetz als Gesetzesgrundlage das sächsische Ministerium für Kultus im Freistaat Sachsen die wöchentlichen Pflichtstunden von Lehrerinnen und Lehrern festlegen kann, halten wir für total falsch. Sie verhindern damit – oder Sie schränken ein –, dass es zukünftig zu diesem Bereich tarifliche Gespräche und Verhandlungen geben wird, um die Beschäftigten einzubeziehen. Das halten wir für absolut falsch. Das geht gar nicht mit uns.
Ach Gott, na das ist ja toll, Herr Piwarz. Das finde ich großartig. Es gibt überhaupt kein Recht im Gesetz für die Lehrerinnen und Lehrer, sondern es gibt nur das Beamtenbesoldungsgesetz und das Beamtengesetz, und Lehrer werden im Beamtengesetz mit geführt und auch wie Beamte an sehr vielen Stellen behandelt.
Das gilt genau für die Lehrerinnen und Lehrer, egal, ob sie Beamte sind oder nicht. Schauen Sie es sich einmal an. Da bin ich doch gleich bei Ihnen, das machen wir doch nachher noch extra; denn so nicht!
Ein Problem aus meiner Sicht ist der Paragraf Inkrafttreten. Dazu müssen wir in der Öffentlichkeit noch eine ganze Menge leisten. Herr Bienst hat es kurz angesprochen; ich werde es ebenfalls nur kurz ansprechen. Wenn man es sich jetzt anschaut, dann stellt man fest: Oh Gott, welcher Paragraf tritt denn jetzt in Kraft und welcher nicht?
Bei sehr vielen Gesprächsrunden ist mir genau diese Frage gestellt worden. Das heißt, Eltern, Lehrer oder Schüler sind zurzeit nicht in der Lage zu sagen: Dieser Paragraf kommt jetzt, dieser Paragraf kommt dann und dieser Paragraf kommt später.
Diesen Paragrafen hätte es so nicht geben müssen, wenn wir hier im Parlament zeitig genug einen Gesetzentwurf gehabt hätten, der zukunftsweisend ist und den wir zumindest vor zwei Jahren hätten verabschieden können. Dann hätte man diesen Gesetzentwurf komplett in Kraft treten lassen können und nicht scheibchenweise, so wie es jetzt passiert.
Einem Gesetz, das weder heute noch zukünftig den Anforderungen in der Gesellschaft im Freistaat Sachsen gerecht werden kann, können wir als Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen.
Liebe Cornelia Falken, die eine Seite haben wir gerade gehört: ein schlechter Gesetzentwurf der Staatsregierung, so viele Änderungsanträge, und das sei doch alles ein Armutszeugnis.