Bescheidungspraxis der SAB bei der Bewilligung von Zuwendungen nach Teil 1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz – Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration – zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Integrative Maßnah- men) vom 13. August 2015 (Frage Nr. 2)
Der Lichtpunkt e. V. in Freiberg hat im Rahmen des Programms zur „Förderung integrativer Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ fristgerecht zum 30. September 2016 (!) einen Antrag auf Fortführung des Projektes und Gewährung von Zuwendungen für sein Jahresprojekt 2017 gestellt, der bis heute
durch die zuständige Bewilligungsstelle, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), nicht beschieden worden ist.
1. Wie viele der im Jahre 2016 von Projektträgern an die Bewilligungsstelle SAB gestellten Anträge zur „Förderung integrativer Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ sind bis zum 4. April 2017 durch die Bewilligungsstelle „SAB“ mit welchem Gesamtbudgetbetrag bewilligt worden?
2. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt wurden die von den in Frage 1 genannten antragstellenden Projektträgern im Jahre 2016 bislang nicht beschiedenen Anträge auf Förderung für deren Jahresprojekte 2017, darunter auch
der Fördermittelantrag des Lichtpunkt e. V. in Freiberg, durch die zuständige Bewilligungsstelle „SAB“ beschieden?
Zu Frage 1: Nach aktuellem Stand interjection: (04.04.2017) wurden bislang 111 Projektanträge mit einem Fördervolumen von circa 8 Millionen Euro positiv beschieden. Außerdem erhielten mittlerweile alle positiv bewerteten und für die Förderung vorgesehenen Anträge zunächst eine schriftliche Erlaubnis für einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Zu Frage 2: Die Bescheide für die positiven Anträge wurden überwiegend zu Beginn des Jahres versendet. Einige Projekte kamen allerdings erst über umgewidmete Beträge der Landkreise aus Teil 2 in Teil 1 der Richtlinie zum Zuge, darunter auch der Verein Lichtpunkt e. V. Dieser Antrag wurde von der SAB am 27. März 2017 positiv beschieden. Die Genehmigung zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn zum 01.01.2017 erhielt der Verein Lichtpunkt e. V. mittlerweile.
Bürgerdialogprojekt „Miteinander in Sachsen – Für eine starke Zukunft“ der Sächsischen Staatskanzlei (Frage Nr. 3)
1. Aus welchen Gründen nimmt an den geplanten sechs Dialogveranstaltungen aufseiten der Staatsregierung
ausschließlich der Ministerpräsident und kein weiteres Mitglied der Staatsregierung als Gesprächspartnerin bzw. -partner teil?
2. Nach welchen Kriterien wurden die Regionen und Orte für die Dialogveranstaltungen ausgewählt und aus welchen Gründen wurden weder die Lausitz noch die kreisfreien Städte berücksichtigt?
Zu Frage 1: Unser Ministerpräsident hat bei der Haushaltsrede im vergangenen Dezember gesagt – ich zitiere –: „Ich werde deshalb im neuen Jahr an den Bürgerkompass, an unsere bisherigen Dialogveranstaltungen anknüpfen.... Ich möchte mich in allen Regionen Sachsens mit Menschen treffen, die offen mit mir reden, Menschen, denen ich vor allem auch zuhöre.“
Dieses Versprechen löst Ministerpräsident Tillich jetzt ein. Die Staatskanzlei hat dafür unter dem Titel „Miteinander in Sachsen – Für eine starke Zukunft“ ein umfangreiches Dialogprojekt gestartet. Dazu gehören sechs Dialogveranstaltungen mit dem Ministerpräsidenten. Diese werden derzeit mit Bürgerinnen und Bürgern vorbereitet. Dabei wird von den Bürgerinnen und Bürgern
vor allem eines gelobt: Es gibt keine Einschränkungen oder Themenvorgaben. Es kann frei entschieden werden, was im Dialog mit dem Ministerpräsidenten angesprochen werden soll. Es geht um das Zuhören.
Deshalb sind auch keine Ministerinnen und Minister oder deren Fachthemen hinzugezogen worden, die möglicherweise schon eingrenzend wirken könnten. Es ist zunächst eine offene Runde mit dem Ministerpräsidenten. Die Staatsministerinnen und Staatsminister sind zudem selbst in zahlreichen Dialogformaten im Land unterwegs. Ich denke, wir ergänzen uns hier gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten sehr gut.
Zu Frage 2, den Orten der Dialoge: Ministerpräsident Tillich hat deutlich gemacht, dass er seine Dialogangebote fortsetzt, das heißt, sie schließen sich zum Beispiel an den Bürgerkompass und an die Dialoge in den Jahren 2014 und 2015 an. Diese Dialoge fanden in Dresden, in Chemnitz und in Leipzig statt. Nun wurden ganz bewusst sächsische Mittelstädte ausgesucht. Dabei wurden ein oder zwei Landkreise gemeinsam ausgewählt. Die sechs Dialogveranstaltungen mit dem Ministerpräsidenten
sollen, so hat er es in der Rede gesagt, in allen Regionen stattfinden. Im April und im Mai sind die ersten drei in Plauen, für das Vogtland und den Landkreis Zwickau, in Bischofswerda für die Landkreise Bautzen und Görlitz und in Döbeln für den Landkreis Mittelsachsen. Im August folgen drei weitere für die verbleibenden Landkreise.
Ein weiterer Grund für die Auswahl der Veranstaltungsorte ergibt sich daraus, dass Ministerpräsident Tillich am gleichen Tag jeweils eine Themenreise in einem oder zwei Landkreisen durchführt. So wird beispielsweise der Ministerpräsident am 2. Mai auch in Zittau und in Bautzen sein.
6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 54. Sitzung auf Mittwoch, den 17. Mai 2017, 10 Uhr, festgelegt. Die Tagesordnung dazu geht Ihnen zu.
Allen, die so wacker bis zum Ende dieses Plenartages ausgeharrt haben, wünsche ich ein wunderschönes Osterfest und alles erdenklich Gute für ihre Familien. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sage ich vielen Dank dafür, dass sie uns die ganze Sitzung über geleitet und begleitet haben.