Protokoll der Sitzung vom 12.04.2017

Ich gehe davon aus, dass Sie nichts dagegen einzuwenden haben, wenn ich meine Rede jetzt zu Protokoll gebe. Unabhängig davon gibt es eine Ländergruppe.

(Beifall bei der CDU und der AfD)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zum Schlusswort; das hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Günther, soll dies gehalten werden? – Selbstverständlich, ich muss das zulassen. Bitte sehr.

Einmal noch, Herr Kollege Wild: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. In unserem Antrag Nr. 2 heißt es: „… Sauen haltende Betriebe, die diesen Vorgaben noch nicht entsprechen und deren berufsständische Vertreterinnen und Vertreter aufzufordern, unverzüglich mit der Erstellung eines Konzepts zur Herstellung von rechtskonformen Zuständen bei der Haltung von Sauen in Kastenständen zu beginnen und

dieses Konzept innerhalb von zwölf Monaten vorzulegen.“ Das nur als kleiner Hinweis am Rande.

Ihr fortgesetztes Plädoyer, dass man doch Recht und Gesetz Recht und Gesetz sein lassen kann, wenn es einem für den Betriebsablauf gerade nicht in den Kram passt, fügt sich vielleicht auch in eine gewisse Grundhaltung ein. Ich finde schon, dass man sich, wenn Gesetze vorhanden sind, auch daran halten sollte. Sonst könnten wir uns auch unseren gesamten Aufwand sparen.

Bei dem, was ich mir auch von unserer Staatsregierung wünsche, sind wir bei einem Teil des Problems: Jahrelang sind Recht und Gesetz nicht so angewandt worden, wie es hätte sein müssen. Ich habe vorhin den Paragrafen zitiert, in dem das alles steht. Man hat sich darüber gestritten. Wenn sich ein Schwein verletzt und die Beine nicht ausstrecken kann, wäre das nicht so problematisch. Das ist es aber doch, und das ist nun höchstrichterlich bestätigt worden.

Das Problem ist, dass man mit einem solchen Vorgehen Landwirtschaftsbetriebe zu Investitionen ermutigt, weil man die jetzt eingetretenen Zustände wieder bereinigen muss. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir hier etwas proaktiver wären und auch von Sachsen aus Akzente setzten, nämlich für eine wirklich zukunftsgerichtete tiergerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft, damit wir Investitionen haben und wissen, diese akzeptieren die Verbraucher auch noch nach mehreren Jahren. Das sind dann nämlich gute Investitionen. Hier können wir auch gute Förderungen hineingeben.

Dann haben wir nicht das Problem, das wir uns jetzt ganz offensichtlich selbst mit eingebrockt haben. Da muss ich sagen: Hier haben wir auch eine Mitverantwortung den Landwirten gegenüber, und so können die sich auch berechtigt beschweren: „Wir haben nachgefragt, das durfte auch so gehen.“ Deswegen Proaktivität von uns! Wir wissen, wo der Zug hingeht, das heißt: mehr Tierwohl.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/8458 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Enthaltungen und Stimmen dafür ist die Drucksache dennoch nicht beschlossen.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Sie fordern, mit einem entsprechenden Erlass dafür zu sorgen, dass die im sogenannten Kastenstandurteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg festgestellten zwingenden Voraussetzungen an die Kasten

standhaltung unverzüglich flächendeckend umgesetzt

werden. Diese Forderung ist für den Tierschutz zu kurz gesprungen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg fordert, dass die Breite der Kastenstände dem Stockmaß, der darin untergebrachten Schweine entspricht oder dem Tier die Möglichkeit gegeben werden muss, die Beine ohne Behinderung in die beiden benachbarten leeren Kastenstände oder beidseitige unbelegte Lücken durchzustrecken. Dies ist zwar eine Verbesserung bezüglich des Ruheverhaltens der Sauen gegenüber den bisher in den Ställen genutzten Kastenständen; die anderen Bedürfnisse der Sau werden jedoch nicht verbessert. Es bleibt weiterhin eine Einzelhaltung der Sauen. Das Urteil löst nicht das Grundproblem, den Kastenstand.

Wir wollen daher einen Schritt weiter gehen. Der Stall der Zukunft soll eine weitgehende Gruppenhaltung der Sauen auch im Deckzentrum ermöglichen und somit die Bewegungsfreiheit der Sauen verbessern. Denn die Grundlage für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sind wissenschaftliche Gutachten. Diese haben festgestellt, dass die Haltung in Kastenständen zu Gesäuge-Entzündungen, zu Harnwegserkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates führt.

Dazu ist eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erforderlich. Es sind Festlegungen zu treffen, wie diese Gruppenhaltung im Deckzentrum künftig erfolgen soll. Um hier zu einer bundesweiten Lösung zu kommen, tagt unter Leitung des BMEL und des Vorsitzlandes der AMK eine länderoffene Arbeitsgruppe. In dieser ist auch die Tierschutzrefentin von Sachsen aktiv.

Zur Vorbereitung der AMK vom 29. bis 31. März 2017 hat diese Arbeitsgruppe zweimal getagt und einen Bericht vorgelegt. Der Bericht beschreibt Möglichkeiten, wie wirtschaftlich tragfähige und tiergerechte Lösungen für die Sauenhaltung im Deckzentrum aussehen können. Nach dem Beschluss der AMK wird die Arbeit dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe fortgesetzt, um eine unverzügliche Lösung durch eine Änderung der TierschutzNutztierhaltungsverordnung auf den Weg zu bringen. Parallel dazu arbeitet eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des SMS zusammen mit dem SMUL, Vertretern der Sauen haltenden Betriebe, der Veterinärämter, des Schweinegesundheitsdienstes, der Tierseuchenkasse und des LfULG an Lösungen, wie das Urteil des OVG Magdeburg in Sachsen umgesetzt werden kann. Die Arbeitsgruppe hat bereits zweimal getagt und

wird weiter fortgeführt, um einen Konsens auf der Ebene aller Beteiligten zu finden.

Bevor die Arbeitsgruppe in Sachsen eingerichtet wurde, wurde der Sachstand in allen 74 Betrieben, die Sauen zu Erwerbszwecken halten, erhoben. Die Analyse des Sachstandes hat ergeben, dass für die Umsetzung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts zur Haltung von Sauen in Kastenständen bei den Betrieben in Sachsen zum Teil hohe Summen investiert, Änderungen der Baugenehmigungen beantragt und auch Zweckbindungsfristen berücksichtigt werden müssen.

Es ist daher notwendig, vor diesen Entscheidungen Rechtsklarheit zu schaffen. Eine unverzügliche Umsetzung per Erlass ist nicht zielführend, da nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Belange des Tierschutzes und die Grundrechte der Tierhalter in einen verträglichen Ausgleich zu bringen sind.

Das bisher in Sachsen durchgeführte Kontrollkonzept sieht vor, dass die Betriebe in der Übergangsphase dafür sorgen, dass die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung der Sauen in den Kastenständen im Deckzentrum nicht so eingeschränkt wird, dass den Tieren Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Die Betriebe sind zudem aufgefordert, Konzepte zu entwickeln, wie die Vorgaben des Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in ihren Betrieben eingehalten werden. Um diesen Prozess zu unterstützen, wurde außerdem auf dem vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie durchgeführten

Schweinetag „Wie weiter mit der Schweinehaltung?“ am 25. Oktober 2016 vom SMS ein Vortrag über die Rechtslage gehalten, der die Landwirte umfassend informierte.

Bei dieser Veranstaltung wurde entschieden, die oben erwähnte Arbeitsgruppe in Sachsen einzurichten. Die beantragte unverzügliche flächendeckende Umsetzung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts per Erlass würde diesem jetzt eingeleiteten Prozess zuwiderlaufen und wird daher abgelehnt. Wir wollen eine nachhaltige Lösung, die die Haltungsbedingungen der Sauen im Deckzentrum wirklich verbessert und die Belange der Landwirte einbezieht. Dies ist mit einer schnellen Lösung per Erlass nicht möglich.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 6/9190

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Es handelt sich dabei um drei Fragen, wovon zwei schriftlich beantwortet werden. Die laufende Nr. 1 der Drucksache soll jetzt hier noch erörtert werden.

Ich rufe die Fragestellerin, Frau Dr. Jana Pinka auf, ihre Frage zu stellen.

Ich habe zum Thema „Konzept der Staatsregierung zum Umgang mit dem in

der 956. Sitzung am 31. März 2017 vom Bundesrat gebilligten Standortauswahlgesetz“ gefragt:

1. Welche konkreten, im Freistaat Sachsen liegenden Räume, Regionen oder Standorte mit dort vorkommenden Wirtsgesteinen Steinsalz, Tongestein oder Kristallingestein erfüllen die im § 23 des vom Bundesrat am 31. März 2017 gebilligten „Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) “ bestimmten gesetzlichen Mindestanforderungen für eine Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausschusskriterien des § 22 des Standortauswahlgesetzes?

2. Welches Konzept und welche konkreten Schritte verfolgt die Staatsregierung im weiteren Umgang mit dem Standortauswahlgesetz insbesondere hinsichtlich der auf dieser bundesgesetzlichen Grundlage stattfindenden

Maßnahmen zur Erkundung und Auswahl geeigneter Standorte im Freistaat Sachsen?

Vielen Dank für die Frage. Sie beantwortet Herr Staatsminister Schmidt. Bitte sehr.

Herr Präsident! Frau Kollegin Pinka! Meine Damen und Herren! Die Umsetzung des Standortauswahlverfahrens ist eine Aufgabe des Bundes und nicht des Freistaates Sachsen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird der Vorhabenträger die zuständigen Landesbehörden auch bei uns in Sachsen bitten, von ihm noch benötigte geologische Daten zur Verfügung zu stellen.

Es gilt ja das Prinzip der weißen Landkarte. Das heißt, zu Beginn ist nach dem Gesetz keine Region von vornherein aus dem Verfahren ausgeschlossen. Damit kommen die drei Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein, Kristallingestein für die Endlagerung in Betracht. Die bundeseigene Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wird entsprechend

dem gestuften Auswahlverfahren die relevanten Daten bewerten, potenziell geeignete Gebiete ermitteln sowie Vorschläge für die Auswahl der Standortregionen und der dann zu erkundenden Standorte erarbeiten. Dem können und werden wir natürlich mit eigenen Aussagen zu Standorten nicht vorgreifen.

Die Sächsische Staatsregierung hat sich stets zu einem wissenschaftsbasierten, transparenten und fairen Standortauswahlverfahren bekannt und wird dies weiter einfordern. Sie wird ihren durch das Gesetz begründeten Verpflichtungen nachkommen und die Rechte als Träger öffentlicher Belange im Interesse des Freistaates und seiner Bürger wahrnehmen, insbesondere die im gestuften Auswahlverfahren vom Vorhabenträger einzubringenden Vorschläge prüfen und Stellung dazu beziehen.

Frau Dr. Pinka, Nachfragen?

Ich hatte noch eine Antwort auf die Frage 2 erwartet.

Die ist damit ebenfalls beantwortet.

Dann frage ich, ob Sie vielleicht schon einmal Standort- und Arbeitsplatzeffekte für Sachsen ermittelt haben, wenn ein möglicher Standort in Sachsen ausgewählt würde.

Wenn wir den Standort heute noch nicht kennen, können wir auch keine daraus resultierenden Bewertungen treffen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Das war die einzige Frage. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen