Sie würden damit den Datenschutz in Sachsen möglicherweise effektiv schwächen und sprechen implizit der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten Ihr Misstrauen aus. Schon deswegen ist Ihr Antrag abzulehnen.
Sie wollen sich mit diesem Antrag als großer Datenschützer inszenieren – gut, das können Sie machen –, Sie schaden sich dabei aber gehörig selbst, weil Sie nachweislich falsch begründen. Wir sollten lieber an geeigneter Stelle darüber diskutieren, welche neuen Aufgaben durch die Reform des europäischen Datenschutzrechts auf den Sächsischen Datenschutzbeauftragten zukommen.
Der SPD-Fraktion ist es dabei wichtig, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Aufgaben und Erfordernisse durch die vollständige Unabhängigkeit mit den nötigen Ressourcen auszustatten. Diese Debatte werden wir schon sehr bald hier führen. Auch dabei hilft Ihr Antrag überhaupt nicht weiter. Wir lehnen ihn deshalb ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist bemerkenswert, wie es die GRÜNEN immer wieder schaffen, einseitige politische Willensbildung auszuüben. Der nun vorliegende Antrag veranschaulicht dies einmal mehr.
Die GRÜNEN spielen das Thema Datenschutz immer dann, wenn es ihnen gefällt oder wenn ein Lückenfüller benötigt wird. Wenn nicht, dann geht es gern auch einmal schnell in die völlig andere Richtung, so beispielsweise im vorletzten Plenum, als die GRÜNEN die Ausweis- und Kennzeichnungspflicht für Polizisten forderten.
Hier wollte die GRÜNE-Fraktion den Datenschutz der Beamten mit Füßen treten. Die Persönlichkeitsrechte der Polizisten sollten quasi über den gesamten Markt verteilt werden.
Schließlich ging es darum, friedfertige Demonstranten vor den bösen Staatsdienern zu schützen. Nun verhält es sich genau umgekehrt. Der Datenschutz wird plötzlich wieder großgeschrieben. Aus Sicht der GRÜNEN ist das durchaus nachvollziehbar: maximale Transparenz bei der Polizei, minimale Transparenz bei den Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten, vor allem dann, wenn es sich um Demonstrationen, Betäubungsmittel oder den fortwährenden Kampf gegen rechts handelt.
Nicht, dass das jetzt jemand falsch versteht: Selbstverständlich ist die AfD-Fraktion für den Schutz von Daten – aber dort, wo er hingehört und Sinn macht.
Selbstverständlich will die AfD-Fraktion auch nicht den gläsernen Menschen oder den gläsernen Bürger. Das haben wir hier im Plenum und andernorts oft genug klargestellt.
Nach unserer Meinung sind die Beweggründe des vorliegenden Antrags undurchsichtig und der Antrag insgesamt überflüssig. Wie bereits ausgeführt, gibt es in diesem Bereich genügend Kontrolle des Datenschutzes oder zumindest die Möglichkeit dazu.
Mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten steht eine nunmehr gut ausgestattete Behörde zur Verfügung, die umfassend prüfen kann. Erst wenn dies geschehen ist und nicht den gewünschten Erfolg haben sollte, müsste man weitere Schritte diskutieren. Das ist aber momentan nicht absehbar.
Die AfD-Fraktion ist nicht der Meinung, dass die Anfragen der GRÜNEN zu dieser Thematik so schlecht beantwortet wurden, wie es dargestellt wird. Es ist beispielsweise in der Antwort auf die Große Anfrage zum EFAS klar herausgearbeitet worden, wann und wie Daten gesammelt werden und wer darauf Zugriff hat.
Es ist erörtert worden, dass nur bestimmte Beamte Zugriffsrechte auf die verschiedenen Dateien haben. Ebenso ist klargestellt worden, dass die Daten nur einzelfallabhängig übermittelt werden. Die Große Anfrage gibt auch Auskunft über die EFAS-Verfahren selbst. Dabei ist interessant, welche Deliktart die meisten EFAS-Verfahren stellt. An der Spitze steht die Gruppe mit Drogendelikten mit 81 Verfahren. Das ist genau Ihre Klientel, liebe GRÜNE!
Interessant ist auch, dass Sie in Frage 13 speziell nach den gespeicherten Daten im Zusammenhang mit Versammlungen gefragt haben. Liebe GRÜNE, bekennen Sie doch einfach mal Farbe und sagen Sie, worum es Ihnen eigentlich geht.
Mehr Farbe hätte allerdings auch die Regierung bei der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag bekennen können. Die AfD-Fraktion hätte hierzu eine klare Antwort vom Innenminister erwartet. Auf den Vorhalt der GRÜNEN, dass die Vermutung naheliegt, dass eine große Anzahl rechtswidrig gespeicherter Daten vorhanden ist, gab es leider keinen Widerspruch. Das lässt jedoch tief blicken.
Dennoch: Selbst wenn es hier Verfehlungen gegeben hat, ist das Mittel des Antrags das falsche. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist einzusetzen und nicht ein weiteres Gremium. Das ist auch aus finanzieller Sicht geboten. Schließlich leistet sich der Freistaat über hohe Steuermittel eine entsprechende Kontrollbehörde. Weitere Ausgaben an dieser Stelle sind zu vermeiden.
Verehrte GRÜNE-Fraktion, wenn es Ihnen wirklich um das Wohl des Bürgers beim Thema Datenschutz und Datenmissbrauch geht, dann habe ich mal eine Idee für Sie: Wenn das nächste Mal Daten von hunderten Parteimitgliedern der AfD geleakt werden und dann auf Links unter Intermedia veröffentlicht werden, könnten Sie doch mal Kante zeigen und deutlich Stellung beziehen. Das wäre nämlich konkret. Dort gefährdet der Datenmissbrauch tatsächlich die körperliche Unversehrtheit von Personen. Dies ist genauso der Fall, wenn Polizisten aufgrund Ihrer vorgeschlagenen Ausweispflicht ausgespäht werden können. Sie schwadronieren von einer organisierten Verantwortungslosigkeit zulasten des
Datenschutzes. Dabei merken Sie nicht, dass Ihre Vorstöße oft nichts anderes sind als die organisierte Verantwortungslosigkeit zulasten der Bürger.
Das sehen auch immer mehr Wählerinnen und Wähler so und kehren Ihnen folgerichtig den Rücken. Kümmern Sie sich um die wirklichen Probleme dieses Landes und bleiben Sie bei Ihren Kernkompetenzen: der Flora und Fauna.
Auf den vorliegenden Antrag können die sächsischen Bürger jedenfalls gut verzichten, und die AfD-Fraktion im Übrigen auch.
Gibt es jetzt noch Wortmeldungen von den Fraktionen? Mir liegen im Moment keine vor. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Herr Staatsminister, Sie haben das vorletzte Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lippmann, Zahlen miteinander zu vergleichen ist prinzipiell eine gute Herangehensweise, wenn man Sachverhalte einordnen und die daraus die richtigen Schlüsse ziehen will.
Voraussetzung ist allerdings, dass man auch Zahlen nimmt, die sich miteinander vergleichen lassen. Äpfel und Birnen sind zwar beides Kernobst, aber auch Sie, lieber Herr Lippmann, wissen, dass dann die Gemeinsamkeit schon aufhört. So ist es auch mit den von Ihnen bemühten Vergleichsdatenbanken, nämlich den bayerischen KANDaten und unseren PASS-Zahlen.
Es sind – Herr Pallas hat darauf hingewiesen – wirklich verschiedene Dateien und auch noch mit unterschiedlichen Zielsetzungen. KAN beinhaltet ausschließlich einen Bestand an Kriminalakten. Die sächsischen PASS-Daten hingegen sind ungleich umfangreicher und differenzierter. Hier finden sich die Informationen sowohl zu Aufbewah
rungsdauer und Umfang der gespeicherten Inhalte als auch zum Status der Bearbeitung und beispielsweise auch zu gegebenenfalls ermittelten Tatverdächtigen. Das hierbei Integrierte Vorgangsbearbeitungssystem IVO ist darüber hinaus keine kriminalpolizeiliche Sammlung, sondern das Vorgangsbearbeitungssystem der sächsischen Polizei.
Insofern können diese Datenbestände nur mit dem bayerischen Auskunfts- und Vorgangsbearbeitungssystem
Auch bezogen auf die Feststellung des Datenschutzbeauftragten von Bayern, die gegenwärtige systematische und umfangreiche Prüfung des bayerischen KAN wäre bundesweit einmalig, ist so nicht richtig. Auch die sächsische Polizei hat bereits im Zeitraum 2005 bis 2010, übrigens auf Anregung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, den Gesamtbestand der im PASS gespeicherten Personen einer systematischen Einzelfallprüfung unterzogen, und in diesem Zusammenhang wurden entscheidende Verfahrensgrundlagen völlig neu erarbeitet. Das zeigt also, dass unsere Kontrollmechanismen funktionieren und die Ziele, die Ihre Taskforce umsetzen soll, in Sachsen durchaus schon Standard sind.
An dieser Stelle ist mir noch ein genereller Punkt wichtig, denn bei allen Datenschutzbestimmungen ist doch klar: Innere Sicherheit kann nur funktionieren, wenn unsere Behörden – natürlich im Rahmen des grund- und einfachgesetzlich Möglichen – wissen, mit wem sie es zu tun haben. Oder wollen Sie, dass wir den Straftäter nicht mehr erfassen, dass in der Polizei eine Kultur des Vergessens vorherrscht? Ich sage dazu ganz klar Nein. Unsere Polizei muss nicht nur über die erforderlichen effizienten Aufklärungsmittel verfügen, sondern eben auch ein entsprechend kompetentes Wissen haben.
Deshalb ist ganz klar: Die Speicherung personenbezogener Daten macht Sinn, genauso wie es Sinn macht, hierfür ein wirkungsmächtiges Kontrollmittel zu haben. Damit komme ich auf die Arbeit unseres Datenschutzbeauftragten zu sprechen und frage Sie: Wer wäre denn für die Kontrolle und Einhaltung unserer Datenschutzbestimmungen besser geeignet als der parlamentarisch bestellte, selbstständig agierende und fachlich unabhängige Datenschutzbeauftragte?
Meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN! In meinen Augen würde die von Ihnen geforderte Taskforce die Arbeit unseres Datenschutzbeauftragten und seines Teams in hohem Maße relativieren und gegebenenfalls zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Einschränkung seiner Kompetenzen führen.
Ihr Antrag enthält zum Beispiel keine Antwort auf die Frage, was denn passiert, wenn Ihre Taskforce zu einem anderen Ergebnis als der Sächsische Datenschutzbeauftragte kommen sollte. Ganz abgesehen davon: Nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz steht es dem Sächsischen
oder ihn aufzufordern, bestimmten Hinweisen nachzugehen. Seine Behörde verfügt zumindest über die erforderlichen technischen sowie rechtlichen Mittel für eine effektive Kontrolle des Datenschutzes, insbesondere gegenüber der Staatsregierung. Bezüglich der Personalausstattung müssen im Haushaltsplan natürlich die entsprechenden Weichen richtig gestellt werden.