Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Thema Datenschutz sei abschließend gesagt – Herr Pallas hat es angesprochen –: Das neue EU-Datenschutzrecht erfordert eine komplette Umgestaltung der Regelungen der Datenverarbeitung des Freistaates Sachsen und damit des polizeilichen Datenschutzes. Deshalb sind wir derzeit dabei, das Sächsische Polizeigesetz zu novellieren. Es wird ein zentraler Bestandteil dieses neuen Entwurfes sein. Hierzu finden momentan die notwendigen Abstimmungen statt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das war ja nun zu erwarten, Herr Hartmann. Einer Fraktion, die, seit sie in diesem Landtag wieder vertreten ist, regelmäßig für die Erhöhung der Stellenausstattung des Datenschutzbeauftragten kämpft, das große Misstrauen gegen den Datenschutzbeauftragten zu unterstellen ist ja nun wirklich absurd.
Meinen Sie wirklich ernsthaft, wir schreiben diese Anträge, weil wir nichts Besseres zu tun haben, oder was?
Herr Kollege Pallas, natürlich wird die Polizei immer Daten speichern. Ihre Insinuation, die GRÜNEN würden dies gänzlich unterbinden wollen, ist ja eine Frechheit.
Aber wir wollen, dass das in engem rechtlichen Rahmen passiert und vor allem, dass die Daten nicht mehr erhoben werden, die schlicht nicht mehr nötig sind. Daran haben wir erhebliche Zweifel.
Ich kann Ihnen gleich noch eine Antwort auf die Frage liefern, ob wir wissen, was der Innenminister plant. Vielleicht lesen Sie ja nicht die Pressemitteilung. Das kann ich ja verstehen bei den Grausamkeiten, die angekündigt werden. Dort steht das drin. Oder lesen Sie mal die Kleinen Anfragen, in denen der Innenminister zugibt, er möchte die Bodycam ohne weitere Gesetzesänderung auf der Grundlage des § 19 Polizeigesetz einführen. Bei dieser Geschichte wünsche ich viel Spaß.
(Albrecht Pallas, SPD: Haben Sie einen Gesetzentwurf, ja oder nein? – Zuruf des Abg. Frank Heidan, CDU)
Ich zitiere, was der Innenminister will, und das ist immer noch der zuständige Minister in der Staatsregierung. Oder misstrauen Sie jetzt dem Innenminister in seinen Forderungen? Das kann ja auch sein.
Zwei Punkte seien erwähnt, um einmal zu verdeutlichen, worin das Problem liegt. Zum Beispiel die angesprochenen PHW, personengebundenen Hinweise: Uns kann bis heute keiner sagen, wie man hineinkommt, und vor allem, wie man wieder herauskommt. Es handelt sich beispielsweise um Personen, die wegen Ansteckungsgefahr gelistet wurden. Sie können nicht sichergehen, dass sie diesen Tag jemals wieder loswerden. Das ist für die betroffenen Personen eine enorme Einschränkung,
weil uns bis heute keiner sagen kann, wie die personengebundenen Hinweise nach welchen Kriterien denn wieder überprüft werden. Sie gehen ja nicht zu der Person hin und fragen nach: Besteht noch Ansteckungsgefahr?
Zum Beispiel EFAS: Da braucht es den Datenschutzbeauftragten, um überhaupt einmal festzustellen, dass, wenn
die Daten in der Grunddatei IVO oder PASS gelöscht sind, sie vielleicht auch einmal in EFAS zu löschen sind.
Warum braucht es die Taskforce? Warum ist es kein Misstrauen gegen den Datenschutzbeauftragten? Ein Misstrauen gegen den Datenschutzbeauftragten, Kollege Stange, wäre gewesen, hier im Landtag zu fordern, dass der Datenschutzbeauftragte eine Taskforce einrichten soll. Das wäre sein ureigenster Geschäftsbereich, in den wir eben nicht eingreifen wollen. Nach Ihrer Logik, Herr Pallas, hätte dann zumindest die niedersächsische Landesregierung unter SPD und GRÜNEN einen massiven Rechtsbruch begangen, als sie eine Taskforce zum Verfassungsschutz eingerichtet hat. Dann wird es aber leicht schräg.
Dann sind wir ganz schnell bei der Frage unabhängiger Kontrollgremien. Meines Wissens hat die Staatsregierung erst kürzlich ein unabhängiges Kontrollgremium eingerichtet, nämlich jenes zur Untersuchung der Vorfälle im Zusammenhang mit dem Tod von Herrn al-Bakr.
Ich komme zum Schluss und mache Ihnen einen Vorschlag: Wenn Sie mir zusichern, dass die Stellen für den Datenschutzbeauftragten kommen und Sie danach einem Sonderbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten im Ausschuss zustimmen, den er auch tatsächlich materiell umsetzen könnte, dann ziehe ich den Antrag jetzt zurück. Da ich aber davon ausgehe, dass jetzt kein großes Ja der Koalition durch den Saal geht, ist er nötig und ich bitte um Zustimmung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, Drucksache 6/5672. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden, und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass alle Fragen schriftlich beantwortet und damit keine mehr
2. Aus welchen Gründen hat sich die Vorlage des „Aktionsplanes zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensweisen“ bis jetzt verzögert?
Zu 1.: Der Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung dazu ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann eine abschließende Aussage zu einem Zeitpunkt, zu welchem der Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfe vorgelegt werden wird, noch nicht erfolgen.
Zu 2.: Der Abstimmungsbedarf ist sehr komplex. Der Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen zeigt für die Bereiche Arbeitswelt, Jugend und Familie, Bildung, Gesundheit, Gewaltschutz und Partizipation konkreten Handlungsbedarf auf und legt Ziele und Maßnahmen fest.
Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses interjection: (sogenanntes Tenure-Track-Programm) (Frage Nr. 2)
1. Wann und durch wen sind die antragsberechtigten sächsischen Hochschulen darüber informiert worden, dass sie aus ihren bestehenden Personalmitteln und Stellenplänen sicherstellen müssen, dass sich die Zahl der verschiedenen Arten von Professuren je nach Anzahl der eingeworbenen Tenure-Track-Professuren während des Programms erhöht, so wie es die Bund-Länder-Vereinbarung vorsieht, und nicht das Land gesonderte Stellen und Mittel bereitstellt?
2. Welche Vereinbarungen zwischen den antragsberechtigten Hochschulen und der Staatsregierung gibt es, wie die Hochschulen bei der Einwerbung von Professuren aus dem Programm von der Staatsregierung unterstützt werden, damit möglichst alle 50 Tenure-Track-Professuren, die sächsische Hochschulen theoretisch einwerben könnten, auch tatsächlich in Sachsen ankommen?