Zum Gesetzentwurf der Sonderzahlung 2011 gehörte auch eine schriftliche Begründung, wenn Sie schon von Gerichtsurteilen sprechen. Wenn man sich diese einmal anschaut – mit dem Blick auf die Rekordhaushalte, die wir seitdem beschlossen haben –, dann wirkt es für die Beamten schon etwas zynisch.
„Konsolidierungsbeitrag der Beamten“ waren diese drei Worte. Das war die Gesetzesbegründung zum Haushaltsbegleitgesetz.
Heute wissen wir alle: Es waren nur leere Sprechblasen, genau wie jene, die vor mir geäußert wurden – weit entfernt von jeglicher Realität. Übrigens: Vom verfassungsmäßigen Handeln der Mehrheit des Landtages war dabei ganz zu schweigen. Das ist die Vorgeschichte, die wir mit benennen müssen.
Wir wissen aber auch – jetzt komme ich zu dem Teil –: nur mit der juristischen Unterstützung der Beamten, der öffentlichen Wirkung. Immerhin haben 23 500 Beamte dagegen geklagt und sind dagegen vorgegangen. 23 500 sächsische Beamte haben sich gegen diese Politik, gegen diese Streichung gewehrt.
Sie wären heute nicht dazu gekommen, hier diesen Gesetzentwurf so vorzulegen, wenn das nicht passiert wäre. Dessen bin ich mir sicher. Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechend gehandelt, weil Sie nicht gehandelt haben. Am 17. November 2015 hat es festgestellt, dass die sächsische Besoldung in der Besoldungsgruppe A10 im Jahr 2011 verfassungswidrig war.
Eigentlich – jetzt komme ich zum Loben und Preisen – führen Sie erst seitdem Gespräche mit DGB, Gewerkschaften und sächsischen Beamten zur Tarifpolitik. Erst seitdem! Erstmals einigte man sich mit den Tarifpartnern Sachsens auf die schriftlich festgelegten Eckpunkte zur Übertragung des Tarifergebnisses. Es war das erste Mal, und das nur, weil es das Gericht so wollte. – So weit, so gut.
Trotzdem hätte ich mir gewünscht, dass Sie, Herr Finanzminister, es gleich nutzen – Herr Panter hat es angesprochen – und die Zeichen der Zeit erkennen. Statt einer so engstirnigen Einigung, die lediglich die vom Gericht vorgegebenen Maßstäbe zur Tarifanpassung umsetzt, wäre es an der Zeit gewesen, direkt mit dem Beamtenbund und den Gewerkschaften über die kontinuierliche Zusammenarbeit etwas verbindlich zu vereinbaren. Das, Herr Panter, wäre übrigens ganz im Sinne des Abschlussberichtes der Personalkommission. Das wäre ein konkreter Ansatz gewesen.
Bereits mehrmals wurden vom DGB und vom Beamtenbund Vereinbarungsentwürfe für eine kontinuierliche Zusammenarbeit – übrigens auf der Grundlage von § 53 Beamtenstatusgesetz – vorgelegt. Bis heute gibt es aber seitens der Staatsregierung keinerlei Bereitschaft, solche Angebote im Interesse der Beschäftigten wenigstens einmal ernsthaft zu prüfen. – Herr Panter, ich mache Ihnen Vorschläge, und Sie hören gar nicht zu.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Fazit: Meine Fraktion stimmt dem von den Beamten erstrittenen Vorschlag zur verfassungsgemäßen Alimentation zu. Damit wird jahrelanges, durch die Staatsregierung bewusst in Kauf genommenes Unrecht beendet. Mehr aber auch nicht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Eins-zu-einsÜbertragung des Tarifergebnisses verhindert ein Auseinanderdriften der Gehaltsentwicklung von Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Dies ist ein notwendiger Schritt aufgrund der aufgestellten Grundsätze durch die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Michel, ich kann es ebenfalls nicht lassen, und es muss trotzdem noch einmal erwähnt sein: Es war die Staatsregierung, die im Jahr 2010 das Weihnachtsgeld der Beamten gestrichen hat. Die Folge war eine Beamtenbesoldung im Freistaat Sachsen, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandet wurde. Um die von der damaligen Staatsregierung gemachten Fehler zu korrigieren, wurde im letzten Jahr ein Gesetz im Landtag beschlossen. Damals ging es der Staatsregierung darum, die geringstmögliche Besoldungserhöhung zu finden, welche verfassungsmäßig noch zulässig ist.
Mit der heutigen Entscheidung schreiben wir diese Entscheidung fort. Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung der amtsangemessenen Alimentierung gemäß Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz einen weiten Ermessensspielraum hat. Bei der Ausübung dieses Ermessens werden Zweckmäßigkeit und Angemessenheit nicht überprüft, sie sind jedoch für uns hier im Landtag gleichwohl zu berücksichtigen.
Wie der Abschlussbericht der Kommission zur Evaluierung der Personalausstattung gezeigt hat, gehen 50 % des Personals im Freistaat bis zum Jahr 2030 in den Ruhestand. Die Bezahlung ist zwar nur ein Kriterium im Wettbewerb um die Berufsanfänger im nächsten Jahrzehnt, aber ein sehr wichtiges. Daher hat auch der Sächsische Richterverein in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf zu Recht darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber zukünftig für Verbesserungen bei der Besoldung sorgen sollte. Dies wird sicherlich ein Gedanke bei künftigen Gesetzesveränderungen des Besoldungsgesetzes sein, den wir nicht außer Acht lassen sollten.
Selbstverständlich müssen wir auch die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt berücksichtigen; das ist ganz klar. Gegenüber der Haushalts- sowie der mittelfris
tigen Finanzplanung führt der Gesetzentwurf zu erheblichen Mehrausgaben. Diese können nach der letzten Steuerschätzung zwar aus den zu erwartenden Steuermehreinnahmen finanziert werden, dennoch ist der Anstieg der Personalausgaben problematisch, zumal die ohnehin schnell steigenden Versorgungsbezüge ebenfalls erhöht werden.
Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Angestellten im öffentlichen Dienst und den Beamten im Freistaat Sachsen im Namen der AfD-Fraktion ausdrücklich zu danken. Ich danke unter anderem den Lehrerinnen und Lehrern im Freistaat, die unter andauerndem Personalmangel, prekären Beschäftigungsverhältnissen, mit Sachgrund befristeten Verträgen oder Teilzeitverträgen und links-grünen Inklusionsfantasien leiden und gleichwohl aufopferungsvoll die sächsischen Schüler und die Kinder der Neubürger unterrichten.
Ein weiterer Dank meiner Fraktion gilt den sächsischen Polizisten, auch den Angehörigen der sächsischen Wachpolizei, die im täglichen Einsatz ihren Kopf für Verfehlungen der deutschen Asyl- und Sicherheitspolitik hinhalten müssen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon mehrfach gehört, wurde bereits im Februar der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder mit einem Gehaltsplus von 4,35 % über zwei Jahre erzielt. Die analoge Übernahme des Ergebnisses für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter wird jetzt mit diesem Gesetz endlich umgesetzt.
Das ist gut. Die Tarifanpassung ist erforderlich und zeitgemäß, und sie ist mit Blick auf die hohen Steuereinnahmen des Freistaates auch möglich. Wir GRÜNEN werden diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.
Was die zeitliche Umsetzung angeht, also zur Frage, warum der Gesetzentwurf erst jetzt den Landtag erreicht, möchte ich Milde walten lassen. Wenn ich mir ansehe, mit welchem Aufwand die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungsmäßige Besoldung geprüft und erörtert wurden, verstehe ich, dass das einen gewissen Vorlauf braucht. Mein Dank geht an all jene, die diese umfangreiche Prüfung vorgenommen haben; denn Herr
Die letzten Anpassungen des Besoldungsgesetzes sind von uns GRÜNEN sehr positiv begleitet worden. Allerdings kann ich die heutige Debatte nicht verstreichen lassen, ohne auf das einzugehen, was uns gestern Morgen auf den Tisch flatterte: Finanzminister Unland behauptete, das Landespersonal von derzeit 86 000 auf unter 70 000 reduzieren zu müssen, da sonst der Staat an die Wand gefahren werde. Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist Blödsinn.
Was haben wir eigentlich die letzten zweieinhalb Jahre in diesem Haus gemacht? Als nun endlich auch die Koalition begriffen hat, dass man mit Stellenkürzungen einen Staat höchstens kaputtsparen kann, da beweist der Finanzminister weniger Einsichtsfähigkeit als so manch trotziges Kleinkind. Jeden Funken Hoffnung, dass es im Freistaat Sachsen eine andere Personalpolitik geben könnte, die mit einer Wertschätzung der Bediensteten einhergeht, haben Sie, Herr Finanzminister, gestern mit Ihrer Stellenkürzungspropaganda mal wieder zunichtegemacht.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Einzige, der hier den Staat an die Wand fährt, ist ein Finanzminister, der unseren Freistaat wahrscheinlich so lange mit Freude kaputtsparen würde, bis auch der letzte Bedienstete entlassen wurde.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Minister nicht will, ist es Aufgabe des Hauses, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Ich appelliere an die Koalition, beispielsweise die Erörterung des Abschlussberichtes der Personalkommission in den Ausschüssen nicht länger zu verschieben. Aber vielleicht liegt es auch daran, dass Sie selber die angemahnten Maßnahmen zur Sicherung des Personalbestandes in der öffentlichen Verwaltung offensichtlich nicht angehen wollen.
Die Äußerungen von Herrn Michel nach der Anhörung zum Abschlussbericht waren ja eindeutig. Sie wollen keine Eins-zu-eins-Nachbesetzung, wenn die Staatsbediensteten in den Ruhestand gehen. Das hat Herr Kupfer wenig später auch noch einmal klargestellt. Auch er hält den Bestand an Personal in der Landesverwaltung von 86 000 nach wie vor für zu hoch. Man müsse schon heute überlegen, wie die Verwaltung mit deutlich weniger Mitarbeitern effizient strukturiert werden könnte und ob man jeden bürokratischen Kontrollwahn mitmachen sollte.
Das können Sie dann immer noch machen. Können Sie sich vorstellen, dass die Motivation meiner Aussagen etwas anders ist, als Sie es gerade dargestellt haben? Können Sie sich vorstellen, dass es für den Freistaat Sachsen ein Problem ist, wenn wir in der nächsten Dekade 600 000 Menschen haben, die in Rente gehen, und nur 300 000 Menschen, die aus den Schulen und Universitäten in den Arbeitsmarkt gehen? Können Sie sich vorstellen, dass das ein Problem in der Zukunft ist und dass man auch im öffentlichen Dienst über Effizienz reden muss?
Herr Kupfer, vielen Dank für die Frage. Darauf wäre ich dann gern noch eingegangen. Ja, das kann ich mir vorstellen. Nur hätte es aus unserer Sicht Maßnahmen gebraucht, um diese Situation schon im Vorfeld im Keim zu ersticken. Klar ist: Wir werden diese Differenz nicht ohne Weiteres ausgleichen können. Das ist richtig. Aber umso mehr beweist das, dass wir in einem massiven Wettbewerbsverhältnis mit anderen Ländern, mit dem Bund, selbst mit den Kommunen, aber auch mit der freien Wirtschaft um Fachkräfte für den öffentlichen Dienst stehen.
Die Botschaft, die gesendet wird, man möchte per se die Zahl der Landesbediensteten wieder reduzieren nach dem Motto „Es machen weniger Leute die gleiche Arbeit wie vorher“, finde ich dann falsch. Deshalb halte ich das, was Sie und Herr Michel gesagt haben, die Eins-zu-einsNachbesetzung nicht durchzuführen bzw. schon jetzt anzukündigen, dass dies kein Ziel sein kann, für falsch. Wir müssen alles dafür tun, dass wir einen gesunden Personalbestand in der öffentlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen haben, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann.
Herr Kupfer, wenn Sie unter bürokratischem Kontrollwahn möglicherweise die Begutachtung oder Überwachung im gewerbeaufsichtsrechtlichen Bereich, ingenieurtechnische Prüfleistungen im wasserwirtschaftlichen
Bereich, lärmschutzfachliche Bewertungen, Untersuchungen zur Produktsicherheit, Bauabnahmen zur Planfeststellung, Erkundung und Gefahrenbewertung im Altlastenbereich, immissionsschutzrechtliche und Umweltverträglichkeitsprüfungen meinen, dann haben Sie Ihr Ziel ja schon erreicht. Für all diese – übrigens gesetzlich vorgeschriebenen – Kontrollen, die einem sicheren und gesunden Leben der Menschen im Freistaat dienen, ist die Landesdirektion personell bereits jetzt vollkommen unterbesetzt.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Solange wir diese Probleme nicht angehen, ist die Besoldungsanpassung nur ein Baustein. Sie ist richtig und gut, aber eben nur ein Teil dessen, was die Beamtinnen und Beamten in Sachsen zu Recht erwarten können.