Da der Ausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen hat, wird auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Fraktion selbst abgestimmt.
Meine Damen und Herren! Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 6/10545 vor. Dieser wird jetzt eingebracht, Herr Bartl?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Änderungsantrag eingebracht, weil wir mit dem Gesetzentwurf eines auf jeden Fall anstreben: Wir wollen dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung ein verfassungsrechtlich sauberes
Dokument vorlegen. Damit reagieren wir auf entsprechende Kritiken und Hinweise; dafür sind Sachverständigenanhörungen da.
Wir meinen, das ist eine Materie, die es tatsächlich rechtfertigt, in diesem Haus qualifiziert darüber nachzudenken, ob solche Regelungen, wie wir sie in unserem Entwurf stehen haben, nicht doch aus den Entwicklungen
der letzten Jahre heraus notwendig sind. Die Beispiele Heidenau, Freital, Bautzen – und dergleichen mehr; ich will nicht alle aufzählen – zeigen an, dass unsere jetzigen Regelungen und die davon ausgehenden notwendigen Impulse, diesem Handeln aktiv zu begegnen, offensichtlich nicht ausreichen.
Wir meinen, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen durchaus ein juristischer Mehrwert entsteht. Wenn ein entsprechendes Staatsziel nämlich verankert ist, dann ist das sehr wohl eine Orientierung für staatliches Handeln. In Mecklenburg-Vorpommern ist Artikel 18 a durch Volksbegehren und Volksentscheid in die dortige Landesverfassung aufgenommen worden. In der vorhergehenden Sachverständigenanhörung, also der Landtagsbefassung, hat sich die GdP dafür ausgesprochen, da sie mit Verankerung dieses Staatsziels über eine andere Handhabe verfüge.
Wir haben mit dieser Änderung die Empfehlung letzten Endes so nachvollzogen, wie sie uns gegeben worden ist: Die vorgeschlagene Norm habe Verbotscharakter und könne in Kollision mit grundgesetzlichen Regelungen treten. Dazu habe ich in meiner Rede vorhin bereits Stellung genommen. Das ist tatsächlich zu überlegen. Das muss man nicht riskieren, auch wenn in MecklenburgVorpommern die Verfassungslage noch so ist.
Wir wollen mit der angepassten Formulierung die Beseitigung dieser Bedenken erreichen und bitten, dem Änderungsantrag zuzustimmen. Damit verbinden wir die Bitte, dass Sie es uns zunächst einmal ermöglichen, einen Gesetzentwurf zur Endabstimmung vorzulegen, der verfassungskonform ist. Also bitten wir zumindest dem Änderungsantrag zuzustimmen.
Meine Damen und Herren! Gibt es Wortmeldungen zu dem eingebrachten Änderungsantrag und dem Vortrag von Herrn Bartl? – Das ist nicht der Fall.
Wer also dem Änderungsantrag in der Drucksache 6/10545 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen und zahlreiche Stimmen dafür; dem Änderungsantrag ist dennoch nicht entsprochen worden.
Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich schlage Ihnen artikelweise Abstimmung vor. Möchte jemand widersprechen?
Es ist trotzdem der Aufruf zur artikelweisen Abstimmung und den Auftrag habe ich entgegen genommen. Vielen Dank für die Erinnerung.
Meine Damen und Herren! Wer der Überschrift des Gesetzentwurfs seine Zustimmung geben möchte, hebt jetzt die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Enthaltungen? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Überschrift nicht entsprochen worden.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Artikel 1, Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen. Hierzu ist nummernweise Abstimmung gefordert. Wer also der Nummer 1 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einer Enthaltung und Stimmen dafür ist der Nummer 1 nicht entsprochen worden, weil die Mehrheit dagegen war.
Wir kommen zur Abstimmung zur Nummer 2 im Artikel 1. Wer stimmt hier zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Enthaltungen? – Bei Stimmen dafür und ohne Enthaltungen fand Nummer 2 nicht die erforderliche Mehrheit.
Wer möchte nun der Nummer 3 in Artikel 1 zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber mehr Gegenstimmen.
Meine Damen und Herren! Da im Artikel 1 die einzelnen Punkte nicht die erforderliche Mehrheit bekamen, rufe ich jetzt zur besonderen Abstimmung über Artikel 1 auf.
Wer also jetzt dem Artikel 2 Inkrafttreten seine Zustimmung geben möchte, zeigt das an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Enthaltungen? – Vielen Dank. – Auch hier Stimmen dafür, Stimmenthaltungen, aber eine große Mehrheit ist dagegen.
Meine Damen und Herren! Da die Bestandteile des Gesetzentwurfes nicht die erforderliche Mehrheit haben, erübrigt sich im Grunde eine Schlussabstimmung, es sei denn, es wird von der einbringenden Fraktion ausdrücklich gewünscht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Meine Damen und Herren! Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Herr Wendt, möchten Sie als Berichterstatter das Wort ergreifen? – Auch das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie für den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Es liegen keine Änderungsanträge vor, sodass ich jetzt die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes aufrufen werde.
Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt an. – Vielen Dank. Gibt es hier Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Hier stelle ich Einstimmigkeit fest.
Wer möchte dem Artikel 1, Zustimmung zum Staatsvertrag, seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Gibt es hier Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall.
Dann komme ich zur Abstimmung über Artikel 2, Inkrafttreten. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier stelle ich Einstimmigkeit fest, meine Damen und Herren.
Damit kommen wir nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltung, keine Gegenstimmen. Damit ist das Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Besprechung des Berichtes eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Ich frage zunächst, ob die Ausschussvorsitzende das Wort ergreifen möchte. – Das ist der Fall. Frau Lauterbach, Sie haben das Wort. Danach rufe ich die Fraktionen auf. Bitte sehr, Frau Ausschussvorsitzende.