Protokoll der Sitzung vom 30.08.2017

Das gilt für die Mitglieder meiner Fraktion genauso wie für jedes andere Mitglied dieses Hohen Hauses.

Nun zu Ihrem Fragenkatalog. Kollege Hartmann hat schon einiges dazu geäußert. Ich bin immer dabei, die Staatsregierung zu kontrollieren und zu befragen. Aber wer vier Tage nach dem G-20-Gipfel einen solchen Fragenkatalog auflegt, für den die Staatsregierung nicht einmal zuständig ist, –

(Staatsminister Markus Ulbig: Und trotzdem geantwortet hat!)

der muss sich fragen lassen, ob er noch bei Sinnen ist und ob er überhaupt versteht, was in diesem Hohen Hause zur Debatte ansteht.

Deshalb ist Ihr Antrag nichts weiter als ein Machwerk – so wie wir es auch ganz deutlich in der Ausschusssitzung gesagt haben –, das nur so vor Vorverurteilungen strotzt, dass die Lösungen, alle Konsequenzen schon aufzählt,

wofür sich die Staatsregierung einsetzen soll, und dann glauben Sie ernsthaft, dass das ein Beitrag zur Aufklärung wäre.

(Sebastian Wippel, AfD: Ja!)

Nein, das ist er nicht, und deshalb, können wir auch nur sagen, werden wir bei unserem Stimmverhalten bleiben. Ihr Antrag ist es eigentlich nicht einmal wert, aus der Sammeldrucksache herausgezogen zu werden.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Nun die SPD-Fraktion.

(Albrecht Pallas, SPD: Herr Präsident, was gesagt werden musste, wurde gesagt. Ich verzichte auf mein Rederecht. – Beifall bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Pallas. Die Frau Protokollantin hat das jetzt alles mitbekommen, sodass es im Protokoll steht. Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wird das Wort gewünscht? – Herr Abg. Lippmann. Bitte sehr, Herr Lippmann.

(Unruhe)

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es in gebotener Kürze, weil in der Sache nahezu alles gesagt wurde. Aber ich will noch einmal deutlich auf einen Punkt hinweisen: Hätten Sie den Antrag in der Sammeldrucksache gelassen und hätten Sie ihn einfach beerdigt, wäre es nicht so peinlich geworden wie das Schauspiel, das Sie hier gerade abgezogen haben.

Denn offensichtlich gilt jetzt bei der AfD: Es ist Wahlkampf-Ramschwoche, es muss alles, was da ist, raus, egal, ob es sinnvoll oder irgendetwas ist.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der AfD)

Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen: Sie haben weder die Gewaltenteilung noch den Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland auch nur im Ansatz verstanden. Der Innenminister ist ja nun wirklich für vieles zuständig und auch an einigem schuld, aber nicht für Hamburg.

(Heiterkeit)

Es sei denn, Sie haben irgendwelche Annektierungspläne, dann sollten Sie das Haus einmal darüber in Kenntnis setzen. Dazu muss man auch noch deutlich sagen: Den Fragenkatalog, den Sie eingereicht haben, hätten Sie vielleicht erst stellen und dann Ihre Schlussfolgerungen darunter aufschreiben sollen. Sie erwecken den Eindruck, dass Sie die Antwort auf Ihre Fragen doch schon längst kennen. Sonst hätten Sie die Schlussfolgerungen, was der Innenminister alles tun soll, und wo Sie, Herr Wippel, vor der gesamten Polizeiführung und vom Innenminister im Ausschuss Maß genommen wurden, dass das größtenteils

absurd und Käse ist, was Sie fordern, gar nicht stellen müssen.

Dann wären Sie auch zu der Erkenntnis gekommen, dass dieser Antrag unnötig ist. Nun wissen Sie – das ist mir wichtig zu sagen –, dass meine Fraktion ein großer Verfechter von Minderheitenrechten in diesem Haus ist. Zu diesen Minderheitenrechten gehört auch die Einberufung von Ausschusssitzungen zu dringlichen Dingen, und sei es auch in der parlamentarischen Sommerpause. Wofür meine Fraktion aber nicht zur Verfügung steht, ist, wenn das so missbräuchlich verwendet wird, dass Ihnen offensichtlich vorher schon klar war, dass dort nichts herauskommen kann, Sie es am Ende doch machen, einzig und allein, weil die AfD der Meinung war, ein Wahlkampfthema gefunden zu haben und für Ihre Scharmützel einen kompletten Innenausschuss in einer Situation instrumentalisieren, in der wir alle Wichtigeres zu tun haben und um eine Sachaufklärung bemüht sind. Das ist dreist und unfair gegenüber den Abgeordneten dieses Hauses.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Die Fraktionen haben gesprochen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht?

(Markus Ulbig, Staatsminister des Innern: Keine Ergänzung am heutigen Abend!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Damit rufe ich wieder die Drucksache 6/10482 auf und darf Sie zunächst auf folgendes Problem hinweisen: Nach § 82 unserer Geschäftsordnung sind Wortmeldungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten rechtzeitig vor Aufruf des Tagesordnungspunktes, in der Regel schriftlich mit Angabe von Tagesordnungspunkt und Redezeit, beim Sitzungsvorstand einzureichen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir die Tagesordnung in der letzten Präsidiumssitzung beschlossen haben. Selbst dort wäre die Möglichkeit gewesen, schon mitzuteilen, dass die Fraktionen zu diesen Beratungsgegenständen das Wort wünschen. Selbstverständlich ist es nicht zu spät, das heute zu tun.

Die vereinbarte Redezeit im Präsidium von zehn Minuten für diesen Tagesordnungspunkt ist bei der AfD-Fraktion bereits verbraucht. Nein, ich bekomme gerade das Signal, dass noch 2:36 Minuten zur Verfügung stehen. Ich glaube aber, dass wir uns in einer der nächsten Präsidiumssitzungen noch einmal darüber verständigen sollten, wie hier die Geschäftsordnung auszulegen ist. Mein Appell an alle Fraktionen ist, sich an das Regelwerk unserer Geschäftsordnung zu halten.

Wenn ich den Tagesordnungspunkt aufrufe und signalisiere, dass keine Aussprache gewünscht ist, und dennoch jemand das Wort ergreifen möchte, dann muss das sofort geschehen. Ich möchte nicht immer in diese Situationen gebracht werden, ich denke, der Landtagspräsident

genauso wenig wie auch die 1. Vizepräsidentin. So ist einfach Sitzungsleitung nicht möglich, meine Damen und Herren. Vor diesem Hintergrund frage ich nach keiner weiteren Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt und zu der Beschlussempfehlung.

Ich habe jetzt auch nicht gehört, dass eine Einzelabstimmung zu diesem Punkt gewünscht wird. Meine Damen

und Herren! Deshalb komme ich zu der Regel, die wir in Auslegung der Geschäftsordnung haben, und stelle gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest und erkläre diesen Tagesordnungspunkt für beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 6/10483

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatterinnen oder Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Ich darf Sie noch darauf hinweisen, dass zu verschiedenen Beschlussempfehlungen einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet haben. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.

Meine Damen und Herren! Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest.

Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Bevor ich die Sitzung schließen kann, gibt es hier noch den Wunsch einer Abgeordneten unter Bezugnahme auf § 93 unserer Geschäftsordnung zu einer sachlichen Richtigstellung. Hierzu erteile ich Frau Abg. Dr. Muster das Wort und erinnere an zwei Minuten Redezeit.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eine sachliche Richtigstellung gemäß § 93 machen. Die AfD-Fraktion hat in ihrem Änderungsantrag zum Sächsischen Gesetz über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum

nur die vom parlamentarischen Dienst geforderten Änderungen realisiert. Der parlamentarische Dienst hat in der BIM-Nr. 225 § 4 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Zitiergebot bei Grundrechtseinschränkungen nicht bei allen Grundrechten zu beachten sei, sondern nur bei denjenigen, die aufgrund einer ausdrücklichen Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden. Herr Bartl, die AfD hat das Zitiergebot korrekt angewandt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, die sachliche Richtigstellung haben wir zur Kenntnis genommen.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 58. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 59. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 31. August 2017, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Ich erkläre die 58. Sitzung für geschlossen und wünsche Ihnen einen guten Abend. Vielleicht sind wir alle morgen wieder etwas mehr beruhigt.