und das grundlegende Prinzip, dass tatsächlich alle Macht vom Staatsvolk ausgeht, nämlich genau das – Herr Schreiber, vielleicht wissen Sie das auch noch –, was wir heute als Demokratie bezeichnen. Aber vielleicht ist morgen der Begriff der Demokratie den Genderbegriffsmühlen zum Opfer gefallen, weil dem einen oder anderen der Begriff des Staatsvolkes schon zu weit geht.
Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich die Staatsregierung. – Herr Minister, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag soll die Staatsregierung dazu bewogen werden, im Alleingang nach Karlsruhe zu gehen und das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur sogenannten Ehe für alle prüfen zu lassen. Der Landtag soll beschließen, dass Zweifel bestehen, Zweifel an der Vereinbarkeit der Öffnung des Instituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit dem Grundgesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe größten Respekt für alle Partnerschaften, in denen Menschen füreinander einstehen und sorgen. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Sie verdienen unsere Anerkennung und dürfen in keiner Form diskriminiert werden. So hat es auch das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt.
Ob aber die am 30. Juni 2017 vom Bundestag beschlossene Öffnung des Instituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohne Änderung des Grundgesetzes möglich ist, wird äußerst kontrovers diskutiert. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz selbst hat dazu unterschiedliche Standpunkte vertreten. So hat es noch im Jahr 2015 erklärt, eine Verfassungsänderung sei erforderlich. Jetzt soll eine einfach gesetzliche Regelung ausreichen.
Mit dieser bestehenden Rechtsunsicherheit ist in meinen Augen weder den Verfechtern noch den Gegnern der gleichgeschlechtlichen Ehe geholfen. Insofern wäre eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durchaus geeignet, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotzdem verdient der vorliegende Antrag aus folgenden Gründen keine Unterstützung:
Erstens. Die verfassungsrechtlichen Zweifel, die der Landtag nach Ziffer 1 feststellen soll, berechtigen die Staatsregierung nicht dazu, den nach Ziffer 2 geforderten Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu stellen. Die Antragsteller übersehen, dass die Voraussetzungen für eine abstrakte Normenkontrolle im Bundesverfassungsgerichtsgesetz konkretisiert werden. Danach darf das Bundesverfassungsgericht nur angerufen werden, wenn der jeweilige Antragsteller von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt ist. Bloße Zweifel genügen dafür eben nicht.
Das führt mich zu einem zweiten Punkt. Die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes kann letztlich nur nach vertiefter Prüfung gebildet werden. Die Eile, mit der das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebe
Nun hat der Freistaat Bayern angekündigt, die verfassungsrechtliche und internationale Rechtslage eingehend durch renommierte Wissenschaftler prüfen zu lassen. Ich glaube, es wäre klug, das Ergebnis dieser Rechtsgutachten vor der Einleitung weiterer Schritte – und die abstrakte Normenkontrolle ist nicht fristgebunden – abzuwarten. Jedenfalls sollte der Freistaat Sachsen dem eiligen Gesetzgebungsverfahren nicht mit einem übereilten Alleingang nach Karlsruhe begegnen.
(Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Jetzt noch die rechtlichen Aspekte! – Patrick Schreiber, CDU: Davon hat sie doch keine Ahnung!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in diesem Schlusswort gern an etwas erinnern, nämlich an das Jahr 1999. Damals war man in Sachsen noch mutig. Die CDU-Regierung des Freistaates Sachsen stellte damals noch gemeinsam mit der Regierung des Freistaates Thüringen gegen das vorher erwähnte Lebenspartnerschaftsgesetz eben jenen Normenkontrollantrag, der für die Ehe für alle Ziel dieses Antrages ist.
Damals begründete die Staatsregierung des Freistaates Sachsen ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das erwähnte Gesetz damit, dass die Lebenspartnerschaft nicht mit dem gebotenen Schutz von Ehe und Familie aus dem Grundgesetz im Einklang stehe und als vitales Element der staatlichen Ordnung zur Gewährleistung von Bedingungen für die Pflege und Erziehung von Kindern im Interesse von Eltern und Kindern, aber auch der staatlichen Gemeinschaft besonders geschützt würde.
Wir werden sehen, ob die Staatsregierung des Freistaates Sachsens auch heute noch in der Lage ist, mutige Schritte zu gehen.
Herr Tillich, mittlerweile ist es der Presse zu entnehmen, dass Sie sich in puncto Wirtschaftssanktionen gegen Russland gegen den Kurs der Bundesregierung wahrlich aufbäumen. Nachdem die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag seit Beginn der Verhängung jener Sanktionen gegen diese mit aller Kraft immer wieder interveniert hat, machen Sie dies nun auch. Da Sie sich nun einmal derart aufgebäumt haben, zeigen Sie doch nun auch hier das notwendige Rückgrat und vertreten Sie einmal einen anderen Standpunkt als die Mehrheit des Bundestages, aber immerhin den der Mehrheit der CDU-Fraktion im
Bundestag, und schaffen Sie es, die Staatsregierung von der Notwendigkeit des Antrages zu überzeugen.
Herr Gemkow, Sie haben ausgeführt, dass Zweifel nicht ausreichen und dass die Mehrheit dieses Hohen Hauses von der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes überzeugt sein muss. Ich bin überzeugt davon, dass die Mehrheit dieses Hauses berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes hegt. Ich finde, Sie sollten diesem Bewusstsein Rechnung tragen.
Damit sich jeder genau überlegen kann, wie er sich in dieser Frage positioniert, beantragen wir im Übrigen namentliche Abstimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion hat zu dieser Drucksache namentliche Abstimmung beantragt, und ich bitte darum, die Namen zu verlesen.
Gibt es jemanden im Saal, der nicht namentlich aufgerufen worden ist? – Gut. Somit können wir nun zur Auszählung der Stimmen kommen. Ich bitte um Auszählung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zum Abstimmungsergebnis. Mit Ja zum Antrag stimmten 13 Abgeordnete, mit Nein 99, null haben sich enthalten und es gab 14 Nichtteilnehmer. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte mein Abstimmungsverhalten wie folgt erklären: Der Antrag der AfD erfüllt tatbestandlich die Voraussetzung für eine abstrakte Normenkontrolle
nicht. Einem Antrag, dem mithin die erforderliche verfassungsrechtliche Qualität fehlt, kann ich nicht zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Weil die AfD wahrscheinlich gleich über Facebook lügenhaft behaupten wird, die CDU hätte für die Ehe für alle gestimmt, möchte ich vorsichtshalber mein Abstimmungsverhalten erklären und zum Ausdruck bringen, dass, erstens, sein geschlechtliches Leben jeder selbst regeln darf und muss und, zweitens, auch sein Beziehungsversprechen jeder selbst zu verantworten hat.
Das nimmt mir aber nicht meine Überzeugung, dass aus Sicht der Kinder und zu deren Wohl die Ehe zwischen Vater und Mutter am besten zusammenbindet.