Herr Staatsminister, es gibt beim Thema Kommunalfinanzen das Problem, dass viele Kommunen, gerade im ländlichen Bereich, obwohl so viel Geld im System ist wie noch nie, trotzdem schwierige Haushaltslagen haben. Es gibt auch ein Vorwarnsystem des Finanzministeriums.
Gleichzeitig ist das immer eine politische Forderung, das Subsidiaritätsprinzip. Eigentlich sollten die Dinge vor Ort durchgeführt werden. Es besteht dann immer folgende Diskrepanz: Zwar gibt es die Förderprogramme und vor Ort würden vielleicht andere Dinge lieber umgesetzt werden. LEADER ist aus meiner Sicht ein solches Programm, bei dem man sagen könnte, man sollte es auf die regionale und kommunale Akteursebene herunterbrechen.
Das gilt auch vor dem Hintergrund anderer Programme. Diese haben wir. Wir versuchen gerade bei den Naturschutzstationen, eine Eigenverantwortung vor Ort umzusetzen. Punktuell gibt es an anderen Stellen auch Bestrebungen Ihrerseits, diese guten Erfahrungen, die man hier macht – Sie haben sie jetzt auch darstellt –, zu evaluieren und breiter zu fassen, sodass wir mit Blick auf unsere gesamte Förderstruktur dahin kommen, noch viel mehr Gelder tatsächlich in Eigenverantwortung vor Ort auszugeben. Man kann eigene Fehler machen, für die man vor Ort geradestehen muss. Es entsteht dann ein bisschen Wettbewerb, weil die verschiedenen Regionen es anders machen.
Ich sehe es als einen guten Ansatz an, der vielleicht im Hinblick auf die kommunale Finanzausstattung ein Teil der Lösung des Problems sein könnte.
Damit fordern Sie mich auf, zu anderen Ressorts Stellung zu nehmen. Ich bin der Meinung, dass wir es in verschiedenen Bereichen ruhig hinterfragen können. Ohne Zweifel ist es so, dass wir die regionale Ebene mit in die Entscheidungsfindung einbeziehen.
Es ist zum Beispiel beim Schulhausbau wie folgt: Die Schulnetzplanung liegt in der Verantwortung der Landkreise. Es wird keine Schule gefördert, die nicht in der Schulnetzplanung verankert ist. Die Vorentscheidung, welcher Standort überhaupt gefördert werden wird, ist bereits auf Landkreisebene getroffen worden.
Man kann vielleicht in Teilen über den kommunalen Straßenbau nachdenken. Hierbei stehen uns einige Möglichkeiten zur Verfügung, über LEADER etwas zu fördern. Zurzeit aber setzen wir dort andere Schwerpunkte. Das finde ich richtig.
Es gibt aber sicherlich Bereiche, in denen man über solche Dinge überhaupt nicht diskutieren sollte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir den Staatsstraßenbau herunterbrechen. Das muss vom Land heraus betrachtet werden.
Es gibt einen Streitpunkt. Darüber haben wir uns zwei Jahre lang in der Enquete-Kommission gestritten: Es geht um die Technologieförderung. Diese sollte zentral gesteuert werden. Eine Gießkannenförderung in diesem Bereich halte ich nicht für richtig.
Herr Günther, Sie haben recht. Wir werden es auswerten. Wir werden schauen, ob es in Teilen eine Regionalisierung geben kann. Wir würden es vorschlagen, da wir es nicht entscheiden können. Man muss beides betrachten. Was ist vor Ort kleinteilig zu entscheiden? Wir sehen, was in den Strategien drinsteht. Wo liegen die einzelnen Schwerpunkte? In manchen Regionen spielt der Tourismus eine nachrangige Rolle. In manchen anderen Gebieten spielt er eine große Rolle und bildet dort einen Schwerpunkt.
Es gibt aber auch Richtlinien, die zentral gesteuert werden sollten. Ich nenne beispielsweise für meinen Bereich die landwirtschaftliche Investitionsförderung. Ich weiß nicht, was eine Regionalisierung bringen sollte. Ich habe auch noch nie den Ruf vernommen, dies auf diesen Bereich herunterbrechen zu wollen, weil sie sonst nicht an die Fördermittel herankommen oder weil die Schwerpunkte, die gesetzt würden, nicht gefördert würden. Das ist nicht der Fall. Schauen wir uns den Einzelfall an.
Grundsätzlich haben wir im Bereich der LEADERFörderung den richtigen Ansatz gewählt. Vitale Dorfkerne werden zentral vergeben. Es wird flächendeckend angenommen, nach dem Windhundprinzip. In der Richtlinie befindet sich kein Aufruf. Die Schnellen sollen in diesem einen Fall – es ist kein großes Programm – bevorzugt werden. Inzwischen wird dies flächendeckend wahrgenommen. Es ist ein schwieriges und ein sehr kontrovers diskutiertes Feld; das weiß ich. Wir werden es anschauen,
Wir treten in die zweite Runde ein. Zusätzlich kommt das Thema der Fraktion GRÜNE zum Umsetzungszustand Auenprogramm hinzu. Es beginnt die Fraktion GRÜNE. Herr Günther, bitte.
Der Titel ist schon fast selbsterklärend. Er wird im Koalitionsvertrag erwähnt. Wir Naturschützer haben uns sehr gefreut, dass dieser Punkt enthalten ist. Man möchte zu einer Auenrevitalisierung kommen – das ist wohlgemerkt der Oberbegriff. Es gibt die Hartholz- und die Weichholzauen und verschiedene Flusssysteme. Wie ist hierbei der Stand? Zumindest von meiner Wahrnehmung her habe ich noch nicht so viel mitbekommen.
Das Auenprogramm wird im Koalitionsvertrag erwähnt. Es ist ein Teil des Hochwasserschutzes. Ich kann Ihnen das einmal vorlesen: „Wir treten für einen vorbeugenden Hochwasserschutz ein, der die Balance zwischen baulich-technischen Lösungen und natürlichem Wasserrückhalt einhält. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Retentionsflächen, die Anlegung von Polderflächen, Deichrückverlegungen, Bebauungsverbote und die Etablierung eines Auenprogramms sowie kontinuierliche Pflegemaßnahmen.“ Es ist richtig, dass wir bisher kein explizites Auenprogramm haben, das stimmt. Die Bewirtschaftung und Revitalisierung der Auen haben wir bisher im Gesamtkonzept der Hochwassermanagementpläne gesehen. Sie sind ein Bestandteil.
Wir sind dabei, bis Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres das Thema der Auen aus dem Zusammenhang heraus deutlich zu machen. Ich sagte bereits, dass es die ganze Zeit bereits läuft. Ich kann noch ein paar Beispiele benennen, die kurz vor dem Start stehen oder sich in der Bearbeitung befinden. Das läuft. Um das noch einmal deutlich zu machen, werden wir es einmal unter dem Begriff Auenprogramm zusammenfassen.
Als Erstes wird aufgelistet sein, was konzeptionell noch zu tun ist, um es weiterzuführen. Es werden Beispiele zu finden sein, die sich bereits in der Projektierung und Umsetzung befinden. Ebenso werden Beispiele enthalten sein, was zukünftig noch getan werden soll. So ungefähr wird es aussehen – wir sind dabei, es zu starten.
Das wird aber nicht das endgültige Auenprogramm sein. Das werden Sie auch nicht fordern. Es ist ein fortwährender Prozess. Es wird immer wieder eine Evaluierung oder ein Hinterfragen stattfinden, was man anders machen kann. Vielleicht setzt man auch aufgrund von Raumwiderständen einen anderen Schwerpunkt auf ein anderes Programm.
Das Auenprogramm und die Schaffung von Reduktionsräumen, die Verlegung von Deichen oder deren Beseitigung sind sehr sensible Prozesse. Wir stören die Natur.
Das gilt auch für die Anlieger. Deshalb sieht unsere Linie wie folgt aus: Zunächst möchten wir mit den Eigentümern, Nutzern, Kommunen und Naturschutzverbänden vor Ort reden. Das Schlimmste, was uns bei solchen Maßnahmen, die wir angehen möchten, passieren kann, ist, dass sie es aus der Zeitung erfahren. Das würde zu einem riesigen Widerstand vor Ort führen, der kaum noch zu brechen wäre. Deshalb möchten wir bei solchen Maßnahmen erst einmal mit denjenigen reden, die am Ende betroffen sind, die diese Maßnahmen mittragen und begleiten müssen. Wenn man mit den Menschen vor Ort spricht, dann kann man manchmal Erstaunliches bewegen, Ängste nehmen oder zeigen, was in einem kurzen Zeitungsbericht nicht herübergebracht werden kann, was man wirklich vorhat. Das ist der Fall.
Das Auenprogramm werden wir im nächsten halben Jahr vorlegen. Konzeptionelle Dinge sind darin enthalten. Es wird drinstehen, dass wir manche Punkte weiterentwickeln müssen und welche Punkte angegangen werden sollen. Es wird kein fertiger Stand von etwas sein, das Jahrzehnte gilt.
Ich habe eine Nachfrage zum ersten Themenkomplex. Herr Minister, Sie führten in Ihrer Rede die Initiative ELER-RESET aus. Es geht um die Vereinfachung der aktuellen Förderung. Wie ist hierbei der aktuelle Stand? Vielleicht könnten Sie dazu noch ein paar Ausführungen machen. Haben Sie Begleiter gewinnen können, die diese Sache unterstützen, damit sie am Ende zum Erfolg wird?
Wir waren mit der Vorlage ziemlich mutig. Diese Initiative möchten alle. Wir haben Folgendes gemacht: Wir haben nicht gesagt, dass etwas oder ein Teil einfacher wird. Wir haben einen kompletten Verordnungsentwurf für die neue Förderperiode entwickelt, der sich mit der technischen Umsetzung und nicht mit Inhalten befasst. Er befasst sich nicht mit dem Streit – wie geht Naturschutz, wie geht die Landwirtschaft oder wie geht die ländliche Entwicklung –; sondern er befasst sich damit, wie es am Ende verwaltungsrechtlich durchgeführt wird.
Im Ausschuss hatte ich darüber bereits berichtet, dass wir letztes Jahr damit gestartet sind. Ich war dort bei Kommissar Hogan, der sich gefreut hat, dass endlich einmal jemand gekommen ist, der nicht über Krise, sondern über Zukunft redet. Das war gerade in der Woche des Brexit. Da gingen die Türen ziemlich weit auf. Ich will jedoch jetzt nicht die gesamte Abfolge des Geschehens schildern, ich habe es vor dem Parlament, vor dem Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlaments als Vertreter des Bundesrates vorgestellt. Inzwischen kennen es zumindest die Verwaltungsbehörden jedes europäischen Landes. Ich habe viele Gespräche mit Ministerkollegen im Ausland geführt, vor allen Dingen in Süd- und Osteuropa, aber
auch mit den Österreichern; dort habe ich erst am Wochenende den Bundesminister Ruprechter getroffen, auch den dänischen Minister Larsen, die das mit unterstützen.
Was inzwischen ganz wichtig ist, weil man immer Bedenken hat, wohin das geht: Wir haben eine einheitliche Meinung über die Agrarministerkonferenz aller deutschen Bundesländer. Es ist in das Papier des Bundes und der Länder eingegangen, das an die Kommission übermittelt worden ist. Über dieses Thema haben wir einen ganz engen Austausch mit der Kommission. Es wird tatsächlich in Teilen mit unserem sächsischen Papier gearbeitet. Besonders hat mich gefreut, dass ich vom Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes nach Luxemburg eingeladen wurde. Dort kamen zwei seiner Berater mit unserem sächsischen Papier unter dem Arm zur Tür herein. Ich habe gestaunt, dass man den Ansatz, die Kontrollsysteme wirklich radikal zu vereinfachen, auch unterstützt. Die Kommission und der Rechnungshof stoßen personell an ihre Grenzen. Sie wollen auch eine Entschlackung.
Das alles heißt für mich nicht, dass wir das dort nun eins zu eins umgesetzt haben. Aber wenn ganze Teile davon am Ende in eine Vereinfachung einfließen – das habe ich in meiner Rede schon gesagt, wir wollen eine stärkere Zielorientierung, eine Vereinfachung der Kontrollsysteme, die Unterscheidung zwischen Fehler und Betrug, was bisher nicht erfolgt –, dann wäre uns dort wirklich sehr geholfen. Also mehr Entscheidung über den Weg an die Mitgliedsstaaten, durch Brüssel nur noch Ziele formulieren. Das mag sehr anspruchsvoll sein, aber ich denke, das ist am Ende der richtige Weg. Wenn wir Akzeptanz auch für Europa, für europäische Förderprogramme herstellen wollen, kommt dann meist die Frage, ob es auch auf andere Strukturfonds Einfluss hat. Ja, auch dort wird man in Zukunft viel stärker den Gesamtansatz der einzelnen Programme, der einzelnen Fonds verfolgen. Das hätte auch auf andere Fonds Einfluss.
Ich werde im Oktober höchstwahrscheinlich wieder in Brüssel sein. Wir lassen hier nicht nach, aber wir müssen keine Türen mehr öffnen. Diese Phase ist längst vorbei. Die Türen sind inzwischen offen, und wir haben dort bis hin zu den Generaldirektoren oder auch zur zweiten Ebene, den stellvertretenden Generaldirektoren, die sich im Wesentlichen damit befassen, einen ganz intensiven Austausch.
Recht vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, ich möchte gern bei dem Thema ELER-RESET bleiben. Sie haben eingangs in Ihrer Rede selbst von dem schwierigen Umbruch 2014 bei der LEADER-Förderung gesprochen und zum Verhältnis von Freiheit und Verantwortung, das es dort auszutarieren gilt. Wir waren mit Frau Dr. Pinka in ihrer Region. Ich habe mich in meiner Region umgehört. Die RESETVorschläge beziehen sich allerdings auf die kommende Wahlperiode, und die Unruhe, die wir in unseren LEA
DER-Regionen herausgehört haben, bezieht sich auf die aktuelle LEADER-Periode. Dort laufen jetzt konkret in Einzelfällen Prüfungen an. Dort schläft so manche Kollegin, mancher Kollege im Landratsamt etwas unruhig; denn es geht um das Anlastungsrisiko. Sie hatten vor einiger Zeit im Zusammenhang hier im Landtag davon gesprochen, dass die lokalen Akteure von diesem Anlastungsrisiko befreit sind, allerdings nicht die genehmigende Behörde, die Landratsämter.
Meine Frage deshalb: Gibt es denn Überlegungen in Ihrem Ministerium, wie man für die laufende Förderperiode und für mögliche Haftungsrisiken den Landkreisen unter die Arme greifen könnte?
Erst einmal ist es richtig. Natürlich tragen Verwaltungsprozesse, die jetzt neu unter Verantwortung der Landkreise liegen, und die dort aufgebaute etwas höhere Bürokratie – übrigens unterschiedlich zwischen Landkreisen – dazu bei, dass die Verfahren sehr, sehr lange dauern. Dass natürlich die Leute auch Angst haben, wenn sie so ein Anlastungsrisiko plötzlich tragen müssen, ist ganz normal. Das geht schon los beim Herangehen der einzelnen LEADER-Aktionsgruppen. Ich habe gestern erst in der Region ein Gespräch mit einem Bürgermeister aus Schneeberg geführt. Er betonte: Unser Regionalmanager sagt uns: Das dürfen, das können wir nicht, das geht nicht. Da haben wir gesagt, dass das doch geht. Wie frei sie sind, solche Entscheidungen zu treffen, ist ihnen oftmals gar nicht bewusst. Natürlich muss es in die Strategie hineinpassen, natürlich muss es am Ende auch durch den Auswahlprozess gehen.
Zu der Anlastung ist es so, dass das, was Sie jetzt gesagt haben, nur zum Teil stimmt. Es soll erst einmal zur Beruhigung beitragen; denn wir haben ganz bewusst nicht etwa gesagt: Ihr entwickelt eine LEADER-Entwicklungsstrategie, die den Vorgaben entsprechen muss, und die wird dann beim Landkreis eingereicht, dann könnt ihr danach arbeiten. Sondern wir haben gesagt, dass ganz bewusst dieser Zwischenschritt gewählt wurde. Die LEADER-Entwicklungsstrategie genehmigt das Land. Es kam ja auch die Frage: Ja gut, Freiheit, aber ihr habt euch ja erst einmal alle Strategien genehmigen lassen müssen. Dort kamen dann, als sie eingereicht und auch schon übergeben wurden – wie gesagt, ich habe es genannt –, in Limbach-Oberfrohna für fast jede Region unterschiedlich viele Hausaufgaben, die sie noch abgleichen müssen. Auch das hat damit zu tun, dass wir dort EU-konforme Strategien haben wollen. Wenn jetzt im Rahmen dieser Strategie Fördersachverhalte genehmigt werden und die EU kommt und sagt: Mag ja alles sein, dass ihr das alles hier richtig geprüft und ausgewählt habt, aber das hätte niemals in einer Strategie stehen dürfen; dann bezahlt ihr anders als das Land.
Wenn sie sich in dieser nun formulierten Strategie bewegen, ist die Gefahr relativ gering. Wenn sie aber darüber hinausgehen, wenn womöglich festgestellt wird – ob nun vom Rechnungshof, von der Kommission, von wem auch
immer –, dass die Strategie so hätte gar nicht genehmigt werden dürfen, dann übernimmt das Land die Anlastung. Aber ich muss Ihnen mit Blick auf die letzte Förderperiode sagen: Dort haben wir, glaube ich, keine Anlastung bekommen. Das mit dem berühmten Pizzabäcker-Fall, den wir hier schon hoch und runter erzählt haben – also 3 000 Euro Fördervolumen führte zu 860 000 Euro Strafzahlung aus der Anlastung für den Freistaat Sachsen –; den Fall hat es dort nicht wieder gegeben, kann es auch gar nicht wieder geben, weil wir ja – das geschah auch schon unter Frank Kupfer – die Sächsische Haushaltsordnung in diesem Bereich außer Kraft gesetzt haben. Da staunen auch meine Kollegen in den anderen Bundesländern, dass das möglich war. Damit ist so etwas erst einmal außen vor.
Vielleicht noch als letzten Punkt: Ich habe auch mit dem Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, Herrn Binus, gesprochen. Wir möchten auch – das war Bestandteil des Gesprächs – mit dem Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes, Herrn Lehne, versuchen, jetzt schon Doppelprüfungen zu vermeiden. Das heißt, wir sollten uns überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, wenn der Europäische Rechnungshof uns bereits geprüft hat und der Sächsische Rechnungshof das Gleiche noch einmal prüfen will, einfach den Bericht des Europäischen Rechnungshofes anzufordern oder von uns – wir haben ihn ja – zur Verfügung zu stellen und auf dieser Basis dann eine Entscheidung zu treffen. Dazu sind wir sowohl in Sachsen als auch in Europa in einem guten Gespräch. Auch das würde das Risiko, dass dann Anlastungen kommen, weiter minimieren.
Es ist nicht völlig abwegig, dass dort Fehler passieren können, dass es auch zu Anlastungen führen kann, aber die Systeme sind so eng gestrickt, dass die Gefahr relativ gering ist, und einen ganzen Teil hat auch weiterhin das Land zu tragen.
Herr Staatsminister, ein ganz anderes Thema, das mich aber aus eigener Erfahrung brennend interessiert: Sie haben kurz in Ihrer Rede die Flurneuordnung erwähnt. Ich selbst war mit diesem nicht immer in der Öffentlichkeit stehenden Verfahren als Bürgermeister behaftet und habe ein großes Gruppenverfahren im Jahr 1998 angeschoben. Diese Verfahren gehen sehr lange. Es gibt viele Verfahren, die abgeschlossen sind. Aber es gibt auch Verfahren, die sich sehr in die Länge ziehen. Woran liegt das? Ich habe das Gefühl, dass mit der Kommunalisierung 2008 eine Entschleunigung stattgefunden hat. Liegt es an zu wenig Personal, an nicht zur Verfügung stehenden Dienstleistern – sprich Vermessungsbüros usw.?
Ich finde das Programm hervorragend, denn wir schaffen mit diesem Programm Ordnung im ländlichen Raum. Das ist ja das Ziel des Ganzen. Das ist nicht nur Wegebau, sondern teilweise auch Befriedung in den Ortschaften.
Haben Sie dazu Erkenntnisse, woran das liegt, weshalb sich das gerade seit der Kommunalisierung so verzögert hat?
Das sind sehr komplexe Verfahren. Am Anfang wurde ein Gesamtansatz für die Flurneuordnungsverfahren gewählt. 233 Flurneuordnungsverfahren sind es wohl. Erst 151 davon sind abgeschlossen. Das sind vor allem die – darum langwierig –, die wir am Anfang begonnen haben. Es gibt aber auch Teilverfahren, die man dort wählen kann.
Für uns bleibt das dauerhaft wichtig, für mich persönlich auch. Ich möchte, dass wir diese Flurneuordnung weiter betreiben und vielleicht aus der Erfahrung dieser Anfangsjahre die richtigen Rückschlüsse ziehen, wie wir diese Verfahren weiter vereinfachen können. Es gibt Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind, das stimmt. Aber es sind ja trotzdem viele Teile in diesen Verfahrensgebieten inzwischen vollzogen. Da geht es nicht nur um die Neuabgrenzung oder Neustrukturierung der Flurstücke. Da geht es auch um landwirtschaftlichen Wegebau, um Gewässerausgestaltung und um vieles mehr. Wir werden das weiter als Schwerpunkt behalten. Wir werden uns auch noch einmal intensiv anschauen, wie man die bestehenden Verfahren dort zum Abschluss bringen kann. Es sind immer Grundstückseigentümerinteressen. Es hängt oftmals an wenigen Einzelnen, bevor so ein Verfahren dann zu Ende gebracht werden kann. Zum Teil können Einzelpersonen so ein Verfahren verschleppen. Es gibt nicht diesen einen Grund.
Ich danke Ihnen für die Frage, denn für mich ist diese Flurneuordnung ein hervorragendes Instrument, gerade mit Blick auf die Grundstücke. Vor allem die Zuwegbarkeit ist so ein riesiges Konfliktpotenzial. Wie komme ich denn überhaupt noch zu den Flurstücken, wenn zu DDRZeiten oder später – aber meist schon früher – die Wege beseitigt worden sind? Diese Dinge werden wir weiter angehen, vielleicht kann man sich das auch in einem Einzelfall noch einmal anschauen und individuell erläutern. Es soll hier ein klares Bekenntnis zur Flurneuordnung stehen bleiben. Ich denke, das ist nicht nur ein hervorragendes Instrument, sondern es ist zukünftig ganz wichtig, das weiter zu verfolgen.
Die Zeit ist eigentlich abgelaufen, aber da jetzt nur noch eine Fraktion übrig ist, geht das. Herr Urban: kurze Frage, Herr Minister: kurze Antwort?