Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die Fraktion der AfD Herr Abg. Wendt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der AfD begrüßt grundsätzlich die Initiative der Fraktionen von CDU und SPD, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten das Studium und die Beschäftigung zu erleichtern. Es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, jenem Betroffenen die gleichberechtigte Teilhabe an tertiärer Bildung und Qualifikation zu ermöglichen, sondern es ist auch eine Frage der Vernunft.

Menschen mit Behinderungen zur wirksamen Teilhabe an unserer freien Gesellschaft zu befähigen, ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen stellt einen Mehrwert für unser Land dar. Wir sind in der Pflicht und dürfen dieses Potenzial nicht vernachlässigen.

Nach dem sächsischen Hochschulrecht gehört es zu den Aufgaben der Hochschulen – ich zitiere –, „dass Studenten mit Behinderung oder chronischer Krankheit in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können“. Dazu zählen unseres Erachtens auch noch andere Dinge – insoweit stimme ich Herrn Wehner zu –, beispielsweise das barrierefreie Wohnen, eine behindergerechte Hochschulgastronomie, ein flächendeckender Einsatz der Beauftragten für Studierende mit Behinderung sowie die Einrichtung spezieller Arbeits- und Ruheräume.

Des Weiteren ist es wichtig, dass Studienberatungseinrichtungen barrierefrei aufgesucht werden können. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Beratung vor und wäh

rend des Studiums im Hinblick auf mögliche spätere Tätigkeiten.

Bei der Studiengestaltung selbst und bei abzulegenden Prüfungen ergeben sich Probleme für jene Studierenden, die aufgrund ihrer Behinderung beispielsweise zeitliche Vorgaben nicht einhalten können. Es bedarf daher einer erhöhten Flexibilität der Studienstruktur für Studierende mit Behinderung. Das bitte ich Sie hierbei auch zu beachten.

Warum ist es wichtig, das Studium für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten insgesamt zu verbessern? Dazu beziehe ich mich gern auf Erhebungen des Studentenwerks. Auf 60 % der Studierenden wirken sich die Beeinträchtigungen stark oder sehr stark aus, auf 30 % mittelstark, auf 10 % eher schwach. 44 % wollten gar keine Sonderbehandlung. 33 % wollten nicht, dass ihre Beeinträchtigung bekannt wird. Lediglich 24 % der Studierenden haben wenigstens ein behindertenspezifisches Beratungsangebot genutzt. Gar 36 % – und ich finde, das ist eine hohe Zahl – fühlen sich durch das Angebot nicht angesprochen.

Ja, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, hier sind Beratung, Angebot, Verständnis und Sensibilität wichtig, um diesen Studenten das Studieren zu erleichtern. Wir halten es für richtig und wichtig, wenn erst einmal anhand einer Studie festgestellt wird, ob und inwieweit Handlungs-, Steuerungs- und Investitionsmöglichkeiten bestehen. Bitte beziehen Sie dabei auch die Studentenwerke oder andere Organisationen ein, die dabei schon entsprechende Erfahrungen sammeln konnten. Viel ist in den vergangenen Jahren bereits getan worden. Die Universitäten und Fachhochschulen nahmen sich verantwortungsvoll des Abbaus von Barrieren und andere Benachteiligungen an, auch wenn dies nicht immer einfach war und uns weiterhin vor große Herausforderungen stellt.

So sind beispielsweise an der TU Bergakademie Freiburg –

(Eva Jähnigen, GRÜNE: Freiberg!)

Entschuldigung, Freiberg. Vielen Dank.

die Hälfte aller Gebäude durchgehend für Rollstuhlfahrer erreichbar.

(Unruhe bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Da hat man doch einen Fehler im Detail gefunden. Danke schön. Perfekt. Immer auf jedes Wort achten, das ist ganz wichtig.

Ich fange noch mal an mit dem einen Satz, weil er wahrscheinlich untergegangen ist. So sind beispielsweise an der TU Bergakademie Freiberg die Hälfte aller Gebäude durchgehend für Rollstuhlfahrer erreichbar. Dennoch gibt es einiges zu tun; denn sie sind nicht vollständig barrierefrei in dem Sinne, dass sie für jeden Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung offen sind. Des Weiteren wurde im Jahr 2013 das Projekt der persönlichen Assistenz ins Leben gerufen. Hier bietet die

TU ihren Studenten mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung eine persönliche Assistenz an, die auf das freiwillige Engagement anderer Studenten zurückgreift. Ich finde, dies sollte man auch einmal hervorheben.

Die Fraktion der AfD hofft, dass die Regierungskoalition bei aller Notwendigkeit dieser Maßnahmen auch die allgemeine Investition in den Schul- und Hochschulsektor nicht vergisst, denn auch hier gibt es viel zu tun. Und es reicht letztlich nicht, nur den Zugang zu Bildung, Beruf und Weiterbildung für alle Interessierten in gleicher Weise zu ermöglichen, wenn im Gegenzug die Qualität als Ganzes nicht gesteigert oder gar durch Mittelkürzungen und durch die unsinnige Verschulung der universitären Ausbildung auch noch verschlechtert wird. Hier sehen wir weiterhin Verbesserungsbedarf für unseren Freistaat. Hier gilt es auch die notwendigen Gelder zur Verfügung zu stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Der gleichberechtigte Zugang zu allgemeiner tertiärer Bildung, Berufsausbildung und Erwachsenenbildung sowie lebenslanges Lernen sind eine Aufgabe, der sich unser Freistaat stellen muss. Mit dem Antrag der Regierungskoalition machen wir einen weiteren Schritt nach vorn. Deshalb werden wir diesem Antrag in Gänze zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich rufe die Fraktion GRÜNE auf. Frau Dr. Maicher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr zu begrüßen, dass die Koalition sich diesem wichtigen Thema inklusive Hochschule annimmt. Unsere Hochschulen sollen zu Orten werden, an denen nicht nur in der Theorie alle Menschen gleichermaßen studieren und auch lehren können. Umso bedauerlicher ist es aus unserer Sicht, dass Sie Ihren keine zwei Wochen alten Antrag heute sofort zur Abstimmung stellen. Besser wäre es gewesen, dieses wichtige Thema zunächst im dafür vorgesehenen Wissenschaftsausschuss gründlich diskutieren zu lassen und der Fachwelt und den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, im Rahmen der Anhörung Stellung zu beziehen. Nun könnte man versucht sein, einen Zusammenhang mit der Teilnahme der Wissenschaftsministerin Frau Dr. Stange an der Diversity-Tagung im Februar in Leipzig zu sehen.

Nun aber zum Antrag selbst. Die Grundlage für jedes weitere Handeln soll eine Studie zur Situation der Menschen mit Behinderung an Hochschulen sein. Das begrüßen wir. Wenn man sich aber die sechs kleinen Anstriche und die Forderung nach Best-Practice-Beispielen anschaut, bekommt man schon den Eindruck, dass hier etwas nicht zu Ende gedacht ist. So sind die gewählten Untersuchungskategorien so breit gehalten, dass einzelne Problematiken durch das Raster zu fallen drohen.

Allein hinter dem Schlagwort Nachteilsausgleich steckt eine Fülle an Regelungen und Akteuren. Eine Spezifizierung wäre aus unserer Sicht gut gewesen. So ist es entweder der Exekutive oder dem Auftragnehmer der Studie überlassen, in welchem Maße und mit welchen Fragestellungen das Thema untersucht werden soll, zum Beispiel auch, ob es eine Initiative von Sachsen zur Änderung der Sozialgesetzgebung auf Bundesebene braucht. Außerdem hätten wir uns gewünscht, dass eine Frist für die Fertigstellung der Studie aufgenommen worden wäre. Ziel soll sein, möglichst bald einen umfänglichen Umsetzungsprozess zur inklusiven Hochschule zu beginnen und nicht irgendwann.

In der Folge wird es dann in Punkt 2 Ihres Antrages abenteuerlich. Da soll die Staatsregierung darauf hinwirken, dass die Hochschulen sich selbst Aktions- und Maßnahmenpläne geben, um die Konvention umzusetzen. Die Begründung im Antrag verstärkt noch einmal, dass man aufseiten der Koalition hier allein die Hochschulen in der Verantwortung sieht. Die einzige Unterstützung vonseiten der Staatsregierung kommt in Form der genannten Studie daher. Das liest sich im Koalitionsvertrag noch ganz anders. Hier hatte man sich als Regierung dazu verpflichtet, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und gemeinsam mit den Hochschulen Maßnahmenpläne zu erstellen. Welche Kapazitäten sollen die Hochschulen denn für ein solch wichtiges Unterfangen zur Verfügung stellen? Wir haben doch schon bei den Qualitätssicherungssystemen gesehen, was passiert, wenn der Gesetzgeber große Projekte per Federstrich beschließt und die Hochschulen damit allein lässt nach dem Motto: Macht doch mal. An der Umsetzung arbeiten die Hochschulen mittlerweile seit 2009.

Die Hochschulen wollen und sollen sich auf den Weg zur inklusiven Hochschule machen. Dafür braucht es Ressourcen, die es im dritten Jahr der ungebrochenen Stellenkürzung schlicht nicht gibt. Da kann sich die Staatsregierung nicht so einfach in die Büsche schlagen, wenn es tatsächlich ernst gemeint ist, zu einem inklusiven Hochschulsystem zu kommen. Wir schlagen hier einen anderen Weg vor. Dazu werde ich bei unserem Änderungsantrag später noch etwas ausführen.

Beim zentralen Teil Ihres Antrages, nämlich einem wirklichen ersten Schritt zur Inklusion an Hochschulen, sind Sie aus unserer Sicht zu kurz gesprungen. Da waren Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, vor drei Jahren schon deutlich weiter. Damals haben Sie ein konkretes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept von der Staatsregierung zur Schaffung von Inklusion an Hochschulen gefordert. Der Rest des Antrages ist sicher richtig, auch wenn er zum Teil lediglich die Einhaltung geltenden Rechts einfordert.

In der jetzigen Form können wir dem Antrag daher nicht zustimmen, finden aber das Anliegen so wichtig, dass wir versuchen, ihn zustimmungsfähig zu machen. Deshalb werden wir nachher noch den Änderungsantrag vorstellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird von der CDU-Fraktion noch einmal das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich rufe die SPD-Fraktion. Frau Abg. Kliese, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte mir eigentlich einen anderen Beginn meiner Rede überlegt, aber der Antrag der GRÜNEN zwingt mich, noch einmal ganz kurz zu intervenieren. Ich kann verstehen, wenn Sie Änderungswünsche und -vorschläge haben, ich kann auch nachvollziehen, dass Sie bei der Anhörung nicht dabei waren, die unsere Fraktion in der letzten Legislaturperiode durchgeführt hat; denn die Ergebnisse der Anhörung sind in diesen Antrag eingeflossen, aber die Protokolle sind auch für neue Abgeordnete zugänglich. Allerdings wirklich ärgerlich finde ich hier zu unterstellen, dass man es mit dem Thema tatsächlich nicht ernst gemeint habe.

Ich denke, dass es in der letzten Legislatur bereits sehr viele Initiativen zu diesem Thema gegeben hat, auch in guter Kooperation mit den GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Denjenigen, die an dem Antrag gearbeitet haben, gedanklich sicher nicht erst in den letzten beiden Wochen und bestimmt nicht wegen irgendwelcher Konferenzen, zu unterstellen, sie hätten es nicht ernst gemeint, wird dem Thema überhaupt nicht gerecht. Damit sind sie ganz deutlich über das Ziel hinausgeschossen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kennen Sie eigentlich Pablo Pineda? Pablo Pineda ist ein Spanier, der Lehramt studiert hat. Das ist erst einmal grundsätzlich nichts Besonders, in seinem Fall aber schon, denn Pablo Pineda hat im Gegensatz zu mir und im Gegensatz zu Ihnen nicht, wie üblicherweise, das Chromosom 21 zweifach in jeder Zelle, er hat es dreifach. Spätestens seit dem preisgekrönten Film „Yo También“, den vielleicht einige von Ihnen gesehen haben, ist der vermeintlich geistig Behinderte mit dem Hochschulabschluss weltbekannt. In Sachsen erlangte er zuletzt eine sehr traurige Berühmtheit, als nämlich ein Politiker der Partei AfD, Thomas Hartung, über Facebook zum Thema Pablo Pineda äußerte: „Ich spreche einem Menschen mit Trisomie 21 die Befähigung ab, in Deutschland den Hochschulberuf eines Lehrers zu ergreifen, und gebe kund, dass ich als Nichtbehinderter von einem solchen nicht unterrichtet werden möchte.“

Wer noch mehr über diese Geschichte erfahren möchte, kann sicherlich bei Frau Petry und ihren Kollegen nachfragen. Ich habe dieses unsägliche Zitat heute nur noch einmal hervorgeholt, um zu sagen: Einen besseren Beleg dafür, dass es eine dringende Notwendigkeit zum Bewusstseinswandel im Freistaat Sachsen geben muss, was das Thema Inklusion angeht, kann es ja wohl kaum geben. Wir, die Koalitionsfraktionen, und sicherlich auch

viele Vertreter der Opposition wünschen uns, dass in Deutschland Menschen mit Behinderung, sofern sie eine Hochschulzugangsberechtigung haben, an den Universitäten lernen und auch lehren können. Das ist unser ausdrücklicher Wunsch. Das ist kein Zustand, den es zu verhindern gilt, sondern einer, für den wir die Rahmenbedingungen schaffen müssen.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Diese Rahmenbedingungen zu schaffen – sehr verehrter Herr Kollege von der AfD, Sie dürfen mir ruhig zuhören, wenn ich zu Ihnen spreche –, findet übrigens nicht statt, indem wir Verständnis für Menschen mit Behinderung äußern. Diese Rahmenbedingungen erreichen wir nicht durch Verständnis, sondern durch das Einhalten von knallhartem Völkerrecht. Das bitte ich Sie zu beachten. Das hat mit dieser Duzi-duzi-Politik für Behinderte nämlich überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Das ärgert mich maßlos.

Ich habe die Kritik zur Kenntnis genommen, dass nun ein Teil herausgelöst worden ist, der eigentlich in einem Aktions- und Maßnahmeplan kommen müsste. Den Aktions- und Maßnahmenplan haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Er soll zum Jahresende – so viel Zeit müssen Sie uns geben – vorgelegt werden. Aber es wäre doch bedauerlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir bis dahin keinerlei Initiative zur Verbesserung der Lebenssituation für Menschen mit Behinderung ergreifen würden. Das kann doch nicht nur in unserem Interesse sein, wegen des Aktions- und Maßnahmenplanes bis dahin die Hände in den Schoß zu legen. Deswegen, lieber Horst Wehner, kennst Du sicherlich die Antwort auf die Frage: Wie verspeist man einen Elefanten? – Stück für Stück. Genau.

(Heiterkeit)

Wegen unserer Redezeit muss ich wohl zum Schluss kommen. Das ist schade. Ich möchte trotzdem noch ganz kurz auf die Anhörung eingehen, die wir in der letzten Legislatur hier hatten. Da gab es einen blinden Studierenden, der hier über seinen Alltag als Student mit Behinderung berichtet hat. Das hat mich sehr nachhaltig beeindruckt. Er hat geschildert, wie er darum kämpfen musste, seine Arbeitsmittel zu erhalten. Er musste seine Arbeitsmittel beim KSV beantragen, die Gelder ebenfalls. Das dauert manchmal mehrere Semester, sogar Jahre, wenn er in Widerspruch gehen muss. Das ist ein höchst nervenaufreibendes Verfahren, bis er das kann, was für uns, die wir studiert haben, oder für die, die eine Ausbildung gemacht haben, ganz selbstverständlich war, nämlich ganz normal lernen zu können. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir mit diesem Antrag erreichen, und wir denken, dass es ein erster Schritt ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Pablo Pineda ist etwas ganz Besonderes. Mehr als eine Vision sollte es für uns sein, dass Menschen mit Behinderung an unseren Universitäten im Freistaat Sachsen nichts Besonderes mehr sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Das war Frau Kliese für die SPD-Fraktion. Jetzt sehe ich eine Kurzintervention am Mikrofon 7 durch Herrn Wurlitzer.

Ich möchte noch eines feststellen. Was Herr Dr. Hartung dort gesagt hat, ist nicht die Meinung der AfD. Wie Sie vielleicht unschwer erkannt haben, ist Herr Dr. Hartung kurz danach zurückgetreten, und zwar nicht nur von seinem Amt als Landesvize, sondern auch von der Landesliste. Er hat einen Fehler gemacht, und er hat daraus seine Konsequenzen gezogen.