Die Sachsen waren schon immer helle und die Erfinder von neuen Produkten, die den Weltmarkt erobert haben. Damit meine ich nicht nur die Melitta-Filtertüte, den
Teebeutel oder den berühmten Bierdeckel, der den Bierfilz ersetzt hat. Sondern ich meine auch solche Erfindungen oder Projekte, wie die erste deutsche Lokomotive Saxonia, den mechanischen Webstuhl von Louis Ferdinand Schönherr, die Nähtechnik eines Herrn Mauersberger, das sogenannte Malimo-Gewebe aus LimbachOberfrohna, oder die Erfindung der maschinengestickten Tüllspitze durch den Kaufmann Pickel aus meiner Heimatstadt um 1880. Mich begeistert das immer wieder. Das muss auch in diesem Haus verinnerlicht werden, wenn man in alten Büchern liest, dass mit der Erfindung der maschinengestickten Tüllspitze im 19. Jahrhundert 60 000 Vogtländer zu Beginn des 20. Jahrhunderts Produkte im Gesamtwert von 137 Millionen Goldmark – das war kein Pappenstiel – gestickt haben und auf der Weltausstellung 1900 in Paris elf Stickereifirmen aus dem Vogtland den Grand Prix erhielten.
Wir haben von Sachsen aus verbreitet, dass Erfindertum und neue Produkte hier ihre Heimat gefunden und den Weltmarkt erobert haben. So ist das Markenzeichen von Sachsen und insbesondere das der Meißner Porzellanmanufaktur die Erfindung des weißen Goldes mit den blauen Schwertern. Sie, meine Damen und Herren, werden jeden Tag mindestens zwei Mal daran erinnert, dass der Dresdner Apotheker Ottomar Heinsius von Mayenburg, der die Zahncreme 1907 erfunden hat, auch mit dazugehört.
Genau an diese Tradition und diesen Erfindungsgeist müssen wir heute anknüpfen. Dass die Abläufe und technologischen Prozesse heute eine andere Dimension erreicht haben, ist nicht neu. Deshalb müssen dafür finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Auch wenn es beihilferechtlich ein beschwerlicher Weg ist und entsprechende Richtlinien zu erarbeiten sind – das ist vielleicht nachvollziehbar –, denke ich doch, der Schweiß des Edlen ist es allemal wert.
Ich denke aber auch, dass die Erfolgskontrolle notwendig und wichtig ist. Das muss auch in der zu erarbeitenden Richtlinie erörtert werden. Geprüft werden kann und muss, wie die Ergebnisse der Forschung in die Industrie und in die Wirtschaft kommen. Gerade bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die stark mit der Wirtschaft verbunden sind, ist es ein Leichtes, das zu überprüfen.
Deshalb wünsche ich mir, dass die Richtlinie, die vom SMWA bald veröffentlicht wird, die Förderung so gestaltet, dass es kein Ruhekissen einer dauerhaften Grundfinanzierung ist – das hatte Kollege Ronald Pohle bereits erwähnt –, sondern dass mit einer stetigen Förderung in den nächsten Jahren innovative Produkte und Prozesse geschaffen werden. Technologieförderung gehört zur Wirtschaft. Deshalb bin ich froh, dass in dieser Legislaturperiode das Referat wieder beim SMWA strukturell beheimatet ist und dass wir das gemeinsam mit unserem Koalitionspartner vereinbart haben.
Ich schließe nicht mit einem Zitat, sondern ich bitte Sie, unseren Antrag zu unterstützen für ein Land, in dem Innovationen möglich werden, Innovationen Unterstüt
Noch ein Wort zum Änderungsantrag der GRÜNEN; sicherlich wird Herr Mann als Vertreter unseres Koalitionspartners noch einmal dazu sprechen. Lassen Sie doch erst einmal die Staatsregierung die Richtlinie erarbeiten, denn dann ist die Übertragung der Mittel möglich. Deshalb denke ich, dass wir Ihren Änderungsantrag an dieser Stelle nicht unbedingt brauchen.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister Dulig, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die historischen Wurzeln unserer heutigen externen gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen reichen bis weit in die Zeit der großen Industriekombinate in der DDR zurück.
Nach dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Niedergang der DDR, nach der friedlichen Revolution und der deutschen Einheit haben der Bund und die neuen Länder über etliche Jahre hinweg dafür gesorgt, dass das mit Forschung und Entwicklung befasste Personal dieser Einrichtungen mitsamt dem kostbaren Know-how der wissenschaftlich Beschäftigten dem Osten Deutschlands erhalten bleibt.
Im Freistaat Sachsen ist es 27 dieser Einrichtungen gelungen, Alleinstellungsmerkmale in sehr unterschiedlichen Kompetenzfeldern zu erhalten und auszubauen. Das gilt zum Beispiel für das Institut für Luft- und Kältetechnik in Dresden. Das ILK beschäftigt 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fünf Forschungsbereichen, die von Tieftemperaturphysik, über Wärmepumpentechnik bis zur angewandten Werkstoff- und Energietechnik reichen.
Das Kunststoffzentrum in Leipzig, KUZ, führt praxisorientierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für die kunststoffverarbeitende Industrie in ganz Deutschland durch. Oder in Chemnitz das Sächsische Textilforschungsinstitut. Das STFI gilt europaweit als erste Adresse für technische Textilien und für den textilen Leichtbau. Einige Institute können sich in Sachen Exzellenz durchaus auf Augenhöhe mit der Fraunhofer Gesellschaft betrachten.
Um ihre Kräfte zu bündeln und ihre Außenwahrnehmung zu verbessern, haben etliche Einrichtungen in Sachsen die Sächsische Industrieforschungsgesellschaft und im Bund die Zuse-Gemeinschaft gebildet. Im Gegensatz zu den Instituten der großen Forschungsgesellschaften und -gemeinschaften erhalten unsere Forschungs-GmbHs, wie sie kurz genannt werden, keine Grundfinanzierung vom Bund und den Ländern. Allerdings partizipieren sie erheblich von der Forschungs- und Technologieförderung der
Ob in geförderten Verbundvorhaben oder im Wege der Auftragsforschung oder anderer technologieorientierter Dienstleistungen: Unsere Wirtschaft, vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, profitieren von dieser Stärke.
Manche Forschungs-GmbH könnte sogar deutlich mehr Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit erzielen. Doch sie muss aufpassen, dass sie den Status der Gemeinnützigkeit nicht verliert. Dieser ist daran geknüpft, dass die Einnahmen aus öffentlicher Förderung stets höher bleiben.
Ungeachtet der gewerblichen Töchter, die die meisten gemeinnützigen Einrichtungen besitzen, ist es für mich als Wirtschaftsminister eine gewisse Herausforderung, lieber Herr Meyer, nun Investitionen für die nicht wirtschaftliche Tätigkeit zu fördern. Dennoch bedanke ich mich beim Haushaltsgesetzgeber für den Anstoß und für die Mittel, die Infrastruktur unserer Forschungs-GmbHs über die bislang bestehenden Instrumente hinaus zu unterstützen.
Wir werden diese Unterstützung als neuen Baustein in unserer Richtlinie zur Landes-Technologieförderung
nutzen. Dann können wir für Investitionen im nicht wirtschaftlich genutzten Teil der Einrichtungen Zuschüsse von im Regelfall bis zu 90 % gewähren. Die Investitionen müssen dabei bestimmte Mindesthöhen übersteigen. Antragsberechtigt sind nur solche rechtlich selbstständigen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen in Sachsen, die weder Teil einer Hochschule oder grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft sind, noch eine institutionelle Förderung von mehr als 20 % erhalten.
Deshalb noch einmal der Hinweis an Herrn Kollegen Pohle: Sie haben viel auf der Straße gehört. Ich will Sie diesbezüglich aus der Sackgasse herausholen. Es geht nicht um eine Monsterbürokratie, sondern wir mussten aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen auch ein rechtlich sauberes Konstrukt finden. Die Rückmeldung der Partner zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Wenn das Hohe Haus den Antrag der beiden Regierungsfraktionen heute beschließt, werden wir die darin gestellten Fragen umfassend beantworten. Wir dürfen dann sicherlich berichten, dass sich die gemeinnützigen wirtschaftsnahen externen Industrieforschungseinrichtungen in Sachsen in den vergangenen fünf Jahren überwiegend gut bis sehr gut entwickelt haben.
Heute will ich das mit nur einigen wenigen Zahlen unterlegen. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in den sächsischen Industrieforschungseinrichtungen sind in den vergangenen Jahren stetig und deutlich gestiegen. Lagen diese im Jahr 2011 bei knapp 35 Millionen Euro, waren es im Jahr 2013 bereits über 40 Euro Millionen und im Jahr 2015 schon 51 Millionen Euro. Zum Vergleich: Staat und Wirtschaft haben in Sachsen im Jahr
Diese Dimension, liebe Kolleginnen und Kollegen, verdeutlicht, dass wir selbstverständlich bei unseren zahlreichen weiteren Aktivitäten zur Förderung von Bildung und Forschung sowie von Innovation und Investition nicht nachlassen dürfen.
Deshalb hoffe ich sehr, dass die positive Entwicklung unserer Forschungs-GmbHs und unserer innovativen Wirtschaft insgesamt durch die neue Förderung einen zusätzlichen Schub erhält. Da alle Beteiligten konstruktiv mitwirken, können wir in der schriftlichen Antwort hoffentlich auch mitteilen, dass das Kabinett der neuen Förderung im Oktober zugestimmt hat.
Kurz zum Änderungsantrag der GRÜNEN. Selbstverständlich werden wir unmittelbar, nachdem die Richtlinie in Kraft tritt, einen Antrag stellen, die Mittel aus diesem Jahr in das nächste Jahr zu übertragen. Da wir heute aber diese Richtlinie gar nicht haben, fehlt die Rechtsgrundlage Ihres Änderungsantrages.
Aber Sie haben ja gehört, wir werden es tun. Damit hat sich der Änderungsantrag – aus meiner Sicht zumindest – erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! So wichtig ein gutes Förderinstrumentarium auch ist, mit Geld allein kann der Staat keine Wunder vollbringen. Das können nur viele Menschen gemeinsam; Menschen, die begeistert an einer in der Tat wunderbaren Erfolgsstory in Wissenschaft und Wirtschaft, in Politik, in Verwaltung und Gesellschaft mitwirken, Menschen, mit guter Bildung, mit guten Ideen – und ich möchte es auch in Hinblick auf das Bundestagswahlergebnis sagen –, mit einer klaren, weltoffenen Haltung. Denn ohne diese kann es im globalen Maßstab keine erfolgreichen Innovationen geben.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort. Herr Abg. Dr. Meyer, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen: Ich bin begeistert von der Dynamik und der Lebensfreude, die diese Debatte bei dem Thema ausgestrahlt hat, die unterschiedlichen Standpunkte, die deutlich gemacht worden sind und auch diese einheitliche Meinung, auch wenn es Kritik gegeben hat. Ich habe zumindest herausgehört, dass allen klar ist, dass die gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen durchaus zur Innovation im Freistaat Sachsen beitragen und dass wir sie unterstützen wollen und unterstützen werden.
Die Worte unseres Staatsministers Martin Dulig zum Schluss haben auch unterstrichen, dass die Staatsregierung offenbar auf einem sehr guten Weg ist. Das stimmt
Sie und auch mich sehr zuversichtlich. Deswegen möchte ich zum Schluss mit einem Zitat enden: „Das Geheimnis des Erfolges ist es, den Standpunkt des anderen zu verstehen.“ Das hat Henry Ford, ein bekannter Industrieller, gesagt. Ich glaube, wir haben unsere Standpunkte heute hier miteinander ausgetauscht und gehen jetzt auf den Weg, dass der Haushalt an dieser Stelle auch zum „Fliegen“ kommt.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Zunächst haben wir zu entscheiden über den Änderungsantrag, Drucksache 6/10870, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Eingebracht ist der Antrag. Entschieden werden soll er auch. Dazu gibt es jetzt eine Wortmeldung. Herr Mann, bitte.
Ich möchte zum Änderungsantrag der GRÜNEN noch Stellung nehmen, auch wenn er vorhin schon eingebracht wurde.
Erstens, es ist – das wurde auch gerade in den Worten des Staatsministers deutlich – beabsichtigt, die Mittel zu übertragen. Die Haushälter wissen es besser. Diese können gern zutun. Erst wenn die Richtlinie verabschiedet ist und die Mittel auf dem Weg sind, können sie übertragen werden. Deswegen ist der erste Punkt Ihres Änderungsantrages überflüssig oder, besser gesagt, er erübrigt sich.
Sie fordern zum Zweiten, dass sich die weitere finanzielle Unterstützung an den Bedarfen orientieren soll. Dazu haben wir im Plenum schon mehrfach gehört, dass Bedarfe noch ermittelt werden. Aber es ist wichtig, bei so einer neuen Förderung, erst einmal zu schauen, wie sie ankommt, ob ein Abruf geschieht. Das ist das eine. Das Zweite – das hatte ich vorhin bei meiner Einbringung nur angedeutet – ist: Wir haben in diesem Feld der sehr anwendungsorientierten Forschung und des Transfers ganz verschiedene Einrichtungen; eine extrem starke Fraunhofer-Einrichtung. Wir haben die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die übrigens aus einem Topf der Landesforschungsförderung, der auch nur 10 Millionen Euro groß ist, maßgeblich gefördert werden. Wir haben seit Kurzem die Möglichkeit bei den Berufsakademien, auch in diesem Feld zu forschen.
Ich glaube, wir werden bei den nächsten Haushaltsverhandlungen die schwierige Aufgabe haben, wieder zu ermessen, ob wir es schaffen, den Bedarf, den Sie hier nicht benannt haben – das ist auch ein kleines Problem an diesem Änderungsantrag –, mit unseren Haushaltsmitteln in Übereinstimmung zu bringen, weil das Axiom jeder Haushaltsverhandlung – Sie kennen das – heißt: Die Bedarfe, erst recht die angemeldeten, sind immer höher als die Mittel. Deswegen können wir an der Stelle noch nicht zustimmen und müssen Ihren Änderungsantrag