ist deutlich geworden: Im Jahr 2016 sind 219 Beschwerden sowie 445 weitere Anliegen eingegangen. Nach eingehender Prüfung haben sich davon bislang 20 Beschwerden als begründet sowie 35 weitere Beschwerden zumindest als teilweise begründet erwiesen. Auch in diesem Jahr werden die Dienste der Beschwerdestelle gut genutzt. Bislang haben wir 180 Beschwerden und 380 sonstige Anliegen gezählt.
Für mich stellt sich deshalb die Frage: Warum sollen die bislang eingerichteten Beschwerdeinstanzen nicht ausreichen? Ich habe es vorhin deutlich gemacht: Natürlich gibt es immer etwas zu optimieren. Falls es diesbezüglich konkrete Vorschläge gibt, bin ich gern bereit, mich damit auseinanderzusetzen. Aber deshalb braucht es noch lange keine zusätzliche Instanz, eben eine solche Ombudsstelle.
Herr Pallas hat das aus meiner Sicht sehr zutreffend vorgetragen. Sollte sich jemand, egal ob Polizist oder Bürger, aus welchen Gründen auch immer, nicht an die Beschwerdestelle wenden wollen, besteht immer noch die Möglichkeit, den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags anzurufen.
Meine Damen und Herren, abgesehen davon habe ich im Innenausschuss schon deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf an einem grundsätzlichen Problem krankt. Nach meinem Verständnis ist er nicht von der Verfassung gedeckt. Warum sage ich das? Die Zentrale Beschwerdestelle konzentriert sich mit ihrer Arbeit und den dazu eingeräumten Kompetenzen auf das Kernanliegen des Petitionsrechts der Bürgerinnen und Bürger. Eine fach- oder dienstaufsichtliche Kontrolle ist bewusst nicht umfasst und obliegt dem zuständigen Vorgesetzten. Der vorliegende Gesetzentwurf hingegen geht über das Definitionsrecht nach Artikel 17 unserer Landesverfassung und das Sächsische Petitionsausschussgesetz hinaus.
Die Ombudsstelle soll nämlich unmittelbar auf Zeugen und Sachverständige zugreifen können. Hier verschwimmt nach meinem Verständnis die Abgrenzung zwischen Ermittlungsstellen und einer entsprechenden Ombudsstelle. Selbst im Petitionsausschussgesetz ist eine solche Kompetenz nicht vorgesehen. Gleiches gilt bezüglich der sehr weitgehenden Unterrichtungspflichten der zuständigen behördlichen Stellen.
Zum Abschluss noch ein Wort, Herr Stange, zu dem, was Sie auf die Kennzeichnungspflicht bezogen gesagt haben. Ich will jetzt nicht auf die Diskussion, die sich derzeit vollzieht, und auf eine mögliche Lösung eingehen. Aber auf der einen Seite sagen Sie, die Beamtinnen und Beamten sollen mit Namen und Vornamen für jedermann sichtbar ausgewiesen werden.
Auf der anderen Seite haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf unter § 4 Abs. 4 geregelt: „Anliegen und Beschwerden sind vertraulich zu behandeln. Der Umstand, dass Anliegen und Beschwerden eingereicht wurden, und die Namen der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer dürfen nur mit ihrer Einwilligung bekannt gegeben werden.“
Wenn ich das für mich interpretiere, ist das a) eine Ungleichgewichtung und trägt b) am Ende doch dazu bei, dass so etwas wie ein Denunziantentum eingerichtet wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vielen Dank. Herr Staatsminister, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass es bei einem solchen Gesetz um die Sicherung von Schutzrechten geht?
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es um Schutzrechte des Bürgers gegenüber staatlichem Handeln geht. So herum sollte es doch wohl gedacht werden.
Sie haben gefragt, ob ich das zur Kenntnis nehme. Ich will Sie fragen, ob Sie es zur Kenntnis nehmen, dass ich auf der anderen Seite die Verantwortung für die Polizistinnen und Polizisten sehe,
Aus all diesen Gründen, die ich jetzt vorgetragen habe, empfiehlt – das will ich zum Abschluss deutlich sagen – die Staatsregierung, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Errichtung der Unabhängigen Ombudsstelle der Sächsischen Polizei und zur Änderung weiterer Gesetze. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Es liegt ein Änderungsantrag vor. Ich bitte, den jetzt einzubringen. Das ist die Drucksache 6/11273, Antrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Stange, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Im Wesentlichen geht es darum, den Hinweis aus der Anhörung aufzunehmen, dass es nicht sein kann – und da gehe ich völlig konform –, dass ein solches Beschwerdeverfahren für den Beschwerdeführer, für die Beschwerdeführerin am Ende mit Kosten verbunden ist. Dies wollen wir mit diesem Änderungsantrag beheben.
Danke, Frau Präsidentin! Ich möchte nur kurz zum Ausdruck bringen, dass ich zur Kenntnis nehme, dass Sie einerseits die rechtsförmlichen Hinweise des Juristischen Dienstes und andererseits den einen Punkt Kostenpflicht aufgenommen haben. Ich bedaure aber, dass Sie die vielen weiteren guten inhaltlichen Hinweise zur Verträglichmachung Ihres Gesetzentwurfes nicht aufgenommen haben. Aus diesem Grund werden wir logischerweise auch Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zum Änderungsantrag? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann lasse ich jetzt über den Antrag Drucksache 6/11273 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen kann ich keine sehen, aber eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Ich würde jetzt artikelweise aufrufen. Soll ich diese gleich zusammenziehen oder möchten Sie Einzelabstimmung zu den Artikeln? – Ich werde sie also gleich zusammenziehen.
Ich beginne mit der Überschrift. Danach folgen Artikel 1 Gesetz über die Unabhängige Ombudsstelle der Sächsischen Polizei, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Kontrollgesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes, Artikel 4 Änderung des
Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 7 Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und Artikel 8 Inkrafttreten.
Wer der Überschrift und den Artikeln seine Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es eine ganze Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist das mit Mehrheit abgelehnt.