Protokoll der Sitzung vom 16.11.2017

Vom Grunde her haben die Antragsteller ab 1. Januar 2018 das Recht, nach Bundesrecht behandelt zu werden. Das heißt, sie können ihren Antrag stellen. Die Kriterien, die vorliegen müssen, werden genau geprüft werden.

Zum einen sind die Wünsche des jeweiligen Antragsberechtigten zu berücksichtigen; das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt: Es muss, das ist klar definiert, nach internationalen Kriterien vorgegangen werden. Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, das sogenannte ICF-basierte Verfahren, wird angewandt.

Das ist gesetzlich vorgegeben. Es sind neun ausdrücklich benannte Lebensbereiche zu berücksichtigen. Diese Regelung ist eine Bundesregelung. Sie ist klar definiert, und jeder hat einen Rechtsanspruch darauf. Der Rechtsanspruch richtet sich zunächst an die Träger der Sozialhilfe. Alle Neuanträge können danach beantragt und müssen behandelt werden.

Wir haben uns rechtzeitig mit den Trägern hingesetzt und überlegt, ob es Sinn macht, wenn jeder sein eigenes Instrument entwickelt. Wir sind gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, dass es für den Freistaat Sachsen sinnvoll ist, ein einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument anzuwenden. Wir haben uns weiterhin dahin gehend vereinbart, dieses Bedarfsermittlungsinstrument „Integrierter Teilhabeplan“ (ITP) zu nennen – – Das ist ein sehr umfangreicher Fragebogen. Ich habe ihn mir im Detail angesehen. Wir wollen dieses Bedarfsermittlungsinstrument erst einmal modellhaft erproben. Es soll überprüft werden, ob es das richtige Instrument ist oder ob es gegebenenfalls nachjustiert werden muss. So sind wir mit den Trägern verblieben. Das Bedarfsermittlungsinstrument soll erprobt werden, um es letztendlich einzuführen. Das würde dann in einer Verordnung festgehalten.

Herr Wendt, AfD, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatsministerin, viele Kommunen beklagen, dass sie die Hauptlast zu tragen haben. Vorab sei gesagt, dass ich es toll finde – es muss auch einmal Lob verteilt werden –, dass das Bundesteilhabegesetz jetzt auf den Weg gebracht wird. Es ist notwendig, und viele Länder weltweit sind uns hier um einiges voraus.

Grundsätzlich ist es so, dass die Kommunen sagen, sie haben die Hauptlast zu tragen, wenn es um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geht. Ist dieses Beklagen gerechtfertigt? Wenn nein, können Sie uns einmal genau aufzeigen, wie sich Bund und Länder an der Umsetzung beteiligen?

Vielen Dank.

Das Bundesteilhabegesetz hat zum einen das klare Ziel, die Leistungen der Menschen mit Behinderungen nicht nur in den Blick zu nehmen, sondern zu verbessern. Die Diskussion, die sich im Vorfeld sehr stark abgebildet hat, ist: Was kostet das alles? Die Lasten für die Städte und Gemeinden oder für die Landkreise und kreisfreien Städte sind enorm. Bürdet ihr uns noch höhere Lasten auf?

Bereits seit vielen Jahren hat die Bundesregierung das Signal gesetzt, wir werden die Kommunen entlasten. Hierzu hat man jetzt konkrete Zahlen definiert. Es stehen 5 Milliarden Euro jährlich zur Entlastung zur Verfügung, die außerhalb dieses Gesetzes vereinbart sind. Dabei geht es um die Umsatzsteuer, um die Leistungen der Einkommensteuer. Es wurden viele außergesetzliche Regelungen getroffen, wie die Entlastung der Kommunen, der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen wird. 5 Milliarden Euro stehen jährlich zur Verfügung. Für unseren Freistaat Sachsen sind das heruntergebrochen 50 Millionen Euro. Wir waren mit der kommunalen Familie hierzu in einem engen Austausch. Diese 50 Millionen Euro werden von uns eins zu eins an die kommunale Familie durchgereicht.

Die Fraktion GRÜNE, Herr Zschocke, bitte.

Vielen Dank, Frau Klepsch, für Ihre Einführungen.

Sie haben gesagt, dass der KSV Träger der Eingliederungshilfe werden wird. Nach welchen Kriterien wurde vor der Neubestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe die bisherige Trägerschaft evaluiert? Wir haben im § 94 Abs. 1 und 2 SGB IX dazu die entsprechenden Anforderungen. Nach welchen Kriterien wurde das ausgewertet und evaluiert? Inwiefern haben Sie bei der Neubestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe die Selbstvertretungsorganisationen beratend einbezogen?

Wir haben gesehen, dass es ein sehr langer und breiter Beteiligungsprozess war und dadurch auch die Zeitschiene etwas ausgedehnt ist. Vielleicht können Sie noch einmal illustrieren, wen Sie bei der Neubestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe einbezogen haben?

Vielleicht noch einmal einige Monate zurückgeblickt: Wir haben Anfang dieses Jahres eine Arbeitsgruppe installiert, die sich sehr intensiv mit der Begleitung des Bundesteilhabegesetzes auseinandergesetzt hat. Für das Jahr 2017 standen zwei wesentliche Punkte: Wer ist Träger der Eingliederungshilfe? Soll es zum KSV? Sollen es die kreisfreien Städte oder Landkreise sein? Wie will man sich dazu vereinbaren?

Es gab einen sehr intensiven Austausch mit all den Partnern, sowohl mit der kommunalen Familie, aber auch mit den Trägern der Selbsthilfe, mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Staatsregierung. Die Meinungen der Partner sind alle in diesen Diskussionsprozess eingeflossen, wenngleich man sagen muss, dass es ein Meinungsbildungsprozess war, der unter dem Strich zu dem Ergebnis geführt hat, dass Träger der Eingliederungshilfe der KSV bzw. die kreisfreien Städte, Landkreise sind. Das war ein sehr intensiver Abwägungsprozess mit den Beteiligten, bei dem man nicht jedes einzelne Interesse der Beteiligten im Ergebnis wiederfindet. Der Kompromiss unter dem Strich ist, wie ich denke, eine gute Entscheidung. Die Bedenken, die im Vorfeld artiku

liert wurden, waren: Ist der KSV der Richtige? Sind Themen, die beim KSV jetzt schon verortet sind, in der Interessenberücksichtigung gut aufgehoben?

Meinen Worten konnten Sie entnehmen, dass wir nicht nur diese Arbeitsgruppe installiert haben, die fest institutionalisiert werden soll, sondern dass der Schwerpunkt vor allen Dingen auf der Clearingstelle liegt. Die Clearingstelle ist beim KSV angedockt und mit den einzelnen Partnern versehen. Wir haben gesagt, in der Clearingstelle sollen alle strittigen Einzelfälle bearbeitet werden. Sie sollen nicht nur bearbeitet werden, sie werden dokumentiert und festgehalten. Ich gehe davon aus, wenn eine Clearingstelle sich intensiv mit einem Thema auseinandergesetzt hat, dass auch der KSV sich dem Votum dieser Clearingstelle nicht entziehen kann, dass er diesem Votum der Clearingstelle folgt und der Einzelfall entsprechend dieser Interessenabwägung positiv entschieden wird. Das Thema KSV war ein sehr langer Abwägungsprozess zwischen den einzelnen Partnern.

Wir gehen jetzt in die zweite Runde. Der zweite Themenkomplex kann jetzt mit gefragt werden. Wir beginnen mit der Fraktion DIE LINKE, weil sie den Antrag eingebracht hat. Frau Schaper, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Klepsch, wie ist der aktuelle Stand der Krankenhausplanung? Nahezu monatlich oder wöchentlich kommen über die Medien kolportiert Dinge, dass zum Beispiel Geburtenstationen im ländlichen Raum geschlossen werden, dass die LMK nach wie vor nicht in sicheren Fahrwassern ist, um nur einige Beispiele anzureißen. Sie sagten, vor der Sommerpause 2018 wird der Krankenhausplan vorliegen. Es gibt zwei Gutachten, die zwar einzeln bekannt sind, aber eine Verzahnung ist nicht bekannt. Wie ist der aktuelle Stand? Wann wird der Landtag als Erstes informiert? Wie weit sind die betreffenden Sektoren eingebunden? Wie regelmäßig wird sich dazu getroffen?

Das ist ein sehr breiter Strauß von Fragen, die sich – ich sage einmal – in einer verbergen. Ich denke, man muss es ein Stück auseinandernehmen. Krankenhausplanung ist ein Prozess – darüber informiere ich im Ausschuss –, der sich über Monate vollzieht. Wir haben uns im Krankenhausplanungsausschuss dahin gehend vereinbart und uns eine Zeitschiene gesetzt. Diese sieht vor, dass wir vor der Sommerpause 2018 den Krankenhausplan verabschieden wollen. Das ist ein sehr ambitionierter Zeitplan. Diejenigen, die in den vergangenen Jahren das Prozedere bei einem Krankenhausplan mitverfolgt haben, werden mir, denke ich, zustimmen.

Wir haben zurzeit 82 Anträge vorliegen. Diese werden intensiv auf ihre Inhalte geprüft.

Es wird dann letztlich im Krankenhausplanungsausschuss darüber beraten. Das Ziel ist, vor der Sommerpause mit

der Beschlussfassung des Krankenhausplanes ins Kabinett zu gehen. Das wäre das eine.

Das andere, das Sie angesprochen haben, ist die Schließung von Geburtskliniken. Vom Grunde her muss man erst einmal sagen, dass der Krankenhausträger für sich verantwortlich ist, seine wirtschaftliche und inhaltliche Struktur des Krankenhauses zu managen. Und wenn jetzt, wie der Presse zu entnehmen war, in –

(André Wendt, AfD: Bischofswerda!)

Bischofswerda, danke schön, der Krankenhausträger sich entschieden hat, die Geburtsabteilung zu schließen, werden wir natürlich den Versorgungsauftrag in der Region genau überprüfen. Aber es ist erst einmal eine klare Entscheidung, die der Krankenhausträger getroffen hat. Der Krankenhausplan soll aber noch einmal dort liegen.

Es liegt ein Gutachten vor, das in Auftrag gegeben wurde. Dieses Gutachten hat verschiedene Bestandteile. Das Gutachten gibt einen Blick bis in das Jahr 2030. Und – das macht wahrscheinlich auch die Besonderheit und die Schwierigkeit des Krankenhausplanungsgutachtens zugleich aus –, es ist noch nicht abgenommen, es ist nach wie vor in einzelnen Punkten immer noch sehr kritisch, es wird noch mit dem Gutachter heftig diskutiert, ob Berechnungsgrundlagen, ob Aussagen schlüssig sind und stehen. Wir sind dort also noch in einem sehr engen Austausch, was uns – da bin ich ganz ehrlich – überhaupt nicht zufriedenstellt. Aber das ist die Tatsache, das ist die Realität und das ist die Wahrheit zum Krankenhausplanungsgutachten.

Wir haben aber gesagt, dass wir nicht warten wollen, bis dieses Gutachten auf dem Tisch liegt, sondern wir müssen mit dem Krankenhausplan zügig weiter verfahren. Deshalb hat der Krankenhausplanungsausschuss vor der Sommerpause, im Juni/Juli 2017 die Zeitschiene aufgezeigt und festgehalten, dass bis Ende August/September die Anträge der einzelnen Krankenhausträger eingereicht werden sollten. Wie gesagt, es liegen 82 Anträge vor und sie werden jetzt geprüft. Es soll jetzt zügig zu einem weiteren Abstimmungsverfahren kommen, bis wir dann hoffentlich im Jahr 2018 im Kabinett den neuen Krankenhausplan vorlegen und beschließen können.

Frau Schaper hat von zwei Gutachten gesprochen. Nun möchte ich jetzt keine Stunde über das zweite Gutachten sprechen. Das zweite Gutachten ist aber aus meiner Sicht ein sehr wesentliches Gutachten. Es ist das Gutachten für den ambulanten Teil. Auch dort zeigt das Gutachten sehr ausführlich auf, wie sich im ambulanten Bereich, sprich: bei unseren Haus- und Fachärzten, die Entwicklung bis ins Jahr 2030 abbildet. Aber wir sehen dort nicht nur, wie die Ärztestruktur ist, sondern wir sehen – ich glaube, das ist das ganz Wesentliche – anhand der Zensusdaten die Bevölkerungsentwicklung ebenfalls bis zum Jahr 2030 und können anhand dieses Gutachtens ableiten und ablesen, welche Ärzte in welchem Zeitraum entsprechend der Bevölkerungsentwicklung – wenn man das Beispiel

Kinderärzte heranzieht – man gezielt braucht. Das Gutachten ist sehr wertvoll, weil es ganz deutlich aufzeigt, welche Bedarfe heute schon da sind. Wir wissen, dass wir 220 leer stehende Hausarztpraxen haben, und es zeigt uns sehr deutlich die Situation auf, in der wir in den nächsten fünf oder zehn Jahren sind. Da sind teilweise Ärzte – ich nenne das Beispiel Augenärzte – in Regionen, die in zehn Jahren einen Altersdurchschnitt haben werden, dass sie dann zu hundert Prozent in ihrem wohlverdienten Ruhestand sind, wenn sie nicht bis über 80 Jahre arbeiten.

Unsere Aufgabe ist es jetzt, das Krankenhausgutachten, zum einen, was den stationären Bereich betrifft, denn die gesetzliche Grundlage für einen Krankenhausplan ist momentan der stationäre Bereich, und dieses Gutachten, das den ambulanten Bereich im Blick hat, miteinander zu verzahnen. Das wird künftig die Herausforderung auch für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum sein. Wir werden nicht nur das Krankenhausgutachten stationär in den Blick nehmen können, sondern wir werden den ambulanten Teil immer mitbetrachten müssen, auch wenn die Krankenhausplanung selbst jetzt nur den stationären Teil aufgrund der gesetzlichen Grundlagen abbildet.

Ich möchte darum bitten: Wir brauchen kurze Fragen und auch bitte kurze Antworten, sonst kommen wir mit der Runde nicht durch.

Entschuldigung!

Herr Krasselt, bitte.

Sehr geehrte Frau Klepsch, ich möchte noch einmal auf das Bundesteilhabegesetz zurückkommen. Möglicherweise ist die Frage jetzt auch an ein anderes Ministerium gerichtet. Ich möchte trotzdem fragen. Mich haben zwei Zahlen etwas schockiert. Der Bund stellt 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Üblicherweise erhält Sachsen 5 % davon, das wären 250 Millionen Euro. Sie sprachen von 50 Millionen Euro; das wären nur 1 %. Für mich beißt sich da irgendetwas. Sind die 5 Milliarden Euro grundsätzlich für Kommunen zur Entlastung oder geht es um das Bundesteilhabegesetz? Das habe ich nicht ganz verstanden.

Der Bund hat zur Entlastung für das gesamte Thema Eingliederungshilfe – und die Diskussion führt er seit Langem, seit mindestens zehn Jahren mit der kommunalen Familie – die 5 Milliarden Euro in den Raum gestellt. Bei diesen Verhandlungen, die sich abgebildet haben, wird entsprechend der Bedarfe und der Kosten vor Ort heruntergebrochen. Für den Freistaat Sachsen sind das 50 Millionen Euro, also nicht die 5 %; man kann ja nicht den Königsteiner Schlüssel anwenden. Das, was heruntergebrochen wurde, sind die 50 Millionen Euro entsprechend der tatsächlichen Kosten, die dort zugrunde liegen.

Frau Lang, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe zwei kurze Fragen an die Staatsministerin. Wie sieht die Rolle der Krankenhäuser aus Sicht der Staatsregierung aus, vor allem im ländlichen Raum? Wie ist der Umsetzungsstand bei den Portalpraxen?

Ich habe in meinen langen Ausführungen versucht, ein Stück weit dieses Thema ambulant/stationär mit anzusprechen. Wir werden künftig bei der medizinischen Versorgung gerade im ländlichen Raum stärker ambulant-stationär verzahnt in den Blick nehmen müssen. Wir werden stärker von ambulantstationären Versorgungszentren sprechen. Ein Beispiel: Sie kennen sicherlich Niesky als Modell, das gemeinsam mit der AOK finanziert wird. Dort versucht man die Verzahnung eines 100-Betten-Hauses und die Region um dieses Krankenhaus herum medizinisch zu versorgen. Diese Rolle der Krankenhäuser genau im ländlichen Raum wird eine andere Rolle werden. Sie wird aber eine feste Rolle in dem Bereich der medizinischen Versorgung sein. MVZs – heute schon über 160 Stück haben wir, 50 davon sind direkt an Krankenhäuser angedockt – zeigen die Rolle des Krankenhauses zur Absicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, zur Absicherung der Praxen, die in den Dörfern und Städten sind. Die Rolle der Krankenhäuser genau im ländlichen Raum wird eine noch stärkere werden, aber in dem Kontext zwischen ambulant und stationär.

Portalpraxen. Das ist ein Thema, das die Bundesregierung der Kassenärztlichen Vereinigung mit auf den Weg gegeben hat. Wie ist der Umsetzungsstand? Es gibt einzelne Portalpraxen, die jetzt schon modellhaft laufen. Eine Portalpraxis soll am Krankenhaus angedockt sein. Dort meldet sich der Patient und es soll entschieden werden, wo er hin soll, konkret weitergeleitet werden. Nun hat die Kassenärztliche Vereinigung diesen Auftrag der Portalpraxen entsprechend des Versorgungsstärkungsgesetzes. 2015 hat die KV diesen Auftrag auferlegt bekommen. Gegenwärtig, ich glaube erst in dieser Woche, hat die KV in ihrer Mitgliederversammlung dazu noch einmal beraten und man hat eine grundlegende Reform ins Auge gefasst. Es soll eine Bereitschaftsdienstreform – über die Presse wurde es schon kommuniziert – durchgeführt werden, das heißt, dass die Bereitschaftsdienste neu geordnet werden. Von gegenwärtig 95 Bereitschaftsdienstbereichen bricht man das auf 23 herunter. Das bedeutet, es werden andere Einzugsgebiete/Neuzuordnungen für den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Man möchte dort konkret den Hauptsitz als sogenannte Portalpraxis errichten.

Man hat dann die Praxis, dort sitzt der Arzt, es wird einen Fahrdienst geben, der den Bereitschaftsdienst auch entsprechend motorisiert begleitet. Das ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung gegenwärtig in der Diskussion und soll in den nächsten Jahren als Reform umgesetzt und eingeführt werden.

Herr Wendt.

Frau Staatsministerin, meine Frage betrifft das Thema Geburtenstationen. In den letzten Jahren wurden insbesondere im ländlichen Raum Geburtenstationen geschlossen. Momentan steht Bischofswerda auf der – ich sage es einmal so – Abschussliste. Das Sächsische Krankenhausgesetz sieht für Regelversorger eine Kannbestimmung vor, wenn es um Geburtenstationen in Sachsen geht. Erst in der nächsthöheren Stufe, nämlich der Schwerpunktversorgung, müssen diese Geburtenstationen zwingend vorgehalten werden. Ist diese Regelung geeignet, eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, oder sollte man hier nicht lieber nach Erreichbarkeit und Entfernung planen?

Bei dem Thema Geburtenstationen würde ich nicht nur nach Erreichbarkeit und Entfernung gehen. Ich glaube, bei einer Geburtenstation wäre das Thema Qualität für mich ein ganz wesentlicher Fakt. Viele Eltern entscheiden sich heute in erster Linie danach, wie ihre Entbindungsstation ist. Sie fahren dorthin, nehmen oftmals weitere Wege auf sich als das nächst gelegene Krankenhaus. Warum tun sie das? Sie sehen sich zum einen die Entbindungsstation an, ob sie zu ihren Vorstellungen passt. Sie schauen aber auch darauf, wie das Netz drumherum ist, ob ein Kinderarzt da ist, ob Kinderstationen vorhanden sind, wenn etwa mit dem Kind etwas ist. Ich glaube, Eltern entscheiden sich ganz bewusst dem Thema Qualität zugeordnet und weniger nur der Entfernung. Dort muss man genau hinsehen.

Geburtenstationen brauchen auch eine gewisse Häufigkeit von Geburten, um die Qualität wirklich halten zu können. Ich glaube, dort muss man genau hinsehen. Wir sind im Freistaat Sachsen mit den Geburtenstationen, so wie unsere Krankenhäuser aufgestellt sind, in einem guten Netz. Wir sind dort gegenwärtig in keiner Unterversorgung, sondern gut aufgestellt. Man muss natürlich trotzdem genau hinsehen, dass die Versorgungssituation ständig gewährleistet wird. Aber Qualität spielt dort eine große Rolle.

Herr Zschocke, bitte.

Frau Staatsministerin, das 2015 in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz gibt vor, dass die Bundesländer künftig Qualitätsindikatoren in der Krankenhausplanung beachten sollen. Inwiefern wird das hier im Freistaat gemacht? Vielleicht können Sie das einmal am konkreten Beispiel beschreiben.

Bei den Qualitätsindikatoren ist man auf Bundesebene noch sehr in der Diskussion, wie diese definiert, durchgesetzt und kontrolliert werden. Dort gibt es beim G-BA eine Arbeitsgruppe, in der man sich sehr intensiv damit auseinandersetzt.

Auch wir sind in unserer Unterarbeitsgruppe für die Krankenhausplanung sehr intensiv mit dem Thema Qualitätskriterien beschäftigt. Ich glaube, man muss abwarten, welche Kriterien auf Bundesebene konkret messbar und abrechenbar zugrunde gelegt werden.

Wer möchte gern noch eine Frage stellen? Ich schaue zur CDU. – Herr Wehner, bitte.