Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag

Drucksache 6/10869, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/11364, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Es gibt wieder eine allgemeine Aussprache. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Dr. Meyer und danach kommen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Abg. Meyer, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun kommt

der nächste Staatsvertrag, aber ich verspreche, es kürzer zu gestalten, und ich hoffe, die Debatte wird auch kürzer ausfallen, weil wir uns, glaube ich, in der Sache einig sind.

Worum geht es bei dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag? Es ist so, dass gegenwärtig die Bachelor- und Masterstudiengänge an den Hochschulen durch Akkreditierungsgesellschaften begutachtet werden. Das ist etwas,

was im Rahmen der Qualitätssicherung erfolgt. Bisher sind die Bewertungsmaßstäbe durch diese Agenturen selbst festgelegt worden.

Jetzt gab es im vergangenen Jahr, am 17. Februar, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

was die Praxis dieser Bewertung in Nordrhein-Westfalen kritisiert und den Gesetzgeber aufgefordert hat, die wesentlichen Maßstäbe und Gesichtspunkte selbst festzulegen.

Die Bundesländer haben festgestellt, dass das ein Thema ist, was uns letztlich alle in Deutschland angeht, und wir gut beraten sind, einheitliche Maßstäbe anzusetzen. Demzufolge ist dieser Staatsvertrag vorbereitet worden, in der Endabstimmung auch schon jetzt ausgereicht. Es geht darum, dass wir verfassungskonforme und bundeseinheitliche Regelungen für die Akkreditierung von Hochschulabschlüssen haben. Das gilt sowohl für die Systemakkreditierung als auch für die Programmakkreditierung, und gegenwärtig wird auch eine Musterrechtsverordnung erarbeitet, sodass wir dann auch über alle Bundesländer eine gemeinsame Herangehensweise haben.

Ich mache es jetzt an der Stelle kurz. Ich weiß, dass sich die Kritik der LINKEN wahrscheinlich in dem Bereich der Einbeziehung der Studierenden bewegen wird. Auch hier ist Vorsorge getroffen. Die sind qua Amt sowieso einbezogen. Es ist aber auch immer wichtig darauf hinzuweisen, dass es vor allem wissenschaftspolitische Leute sein sollen, die in diesen Akkreditierungsverfahren in einer Gutachterkommission mit vertreten sind; das ist auch gewährleistet.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, damit wir auch als Freistaat Sachsen nicht außen vor bleiben und unsere Hochschulen ihre Studiengänge auch bundesweit weiterhin akkreditiert bekommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Nun für die Linksfraktion Herr Abg. Jalaß, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Meyer, vielen Dank – ein paar mehr Kritikpunkte habe ich dann aber doch.

Studiengänge, die neu eingerichtet werden, müssen sich nach ungefähr 15 Jahren begutachten lassen. Dies betraf und betrifft vor allem alle Studiengänge, die im Zuge der Bologna-Reform umgestellt wurden und werden. Das Leitbild war damals, vor fast 20 Jahren, die unternehmerische Hochschule. Dazu passend entwarf man ein System der Qualitätssicherung, das die praktische Verantwortung bei externen, privatrechtlich organisierten Agenturen sah, und diese Agenturen besetzten Expertenkommissionen, die Studiengänge prüfen und bewerten.

Warum brauchen wir jetzt also diesen Studienakkreditierungsstaatsvertrag? Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2016 entschieden, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten nicht grundsätzlich entgegen; wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung darf der Gesetzgeber aber nicht anderen Akteuren überlassen – in dem Fall den Agenturen.

Mit diesem Urteil setzte sich also der Prozess zur Erarbeitung dieses neuen Staatsvertrages in Gang. Mit dem vorliegenden Vertrag soll der Staat seine Verantwortung zur Sicherung der Qualität in der Lehre an den deutschen Hochschulen wahrnehmen und klare Regeln und Kriterien für die Qualitätssicherung schaffen. Das ist das – hier kann ich Herrn Meyer zustimmen –, was wir grundsätzlich vom Anliegen her gut finden; aber wir glauben, dass es ein relativ schlechter Kompromiss ist, was uns jetzt vorliegt.

Der Staatsvertrag wäre tatsächlich eine Chance gewesen, dem Flickenteppich im Akkreditierungswesen zu begegnen und bundesweit mehr Einheitlichkeit bei Qualitätskriterien zu schaffen. Es wurde aber vermieden, wichtige Entscheidungen zum Verfahren, zur Zusammensetzung der zuständigen Gremien und zu den Kriterien im Staatsvertrag und in der Folge der rechtlichen Umsetzung in den Hochschulgesetzen zu verankern.

Dies wird im Artikel 4 deutlich. Dort wird geregelt, welche Inhalte in der Musterrechtsverordnung näher bestimmt und ausgestaltet werden. Hier besteht die Gefahr, dass bei der Umsetzung der Verordnung durch die Ländererlasse länderspezifische Abweichungen implementiert und somit ein weiterer Flickenteppich geschaffen wird, auch wenn sich die Länder gegenseitig auf die Musterrechtsverordnung geeinigt haben.

Wir hätten uns des Weiteren – auch da hat Herr Meyer recht – eine stärkere Beteiligung von Studierenden im Akkreditierungsrat sowie überhaupt eine Beteiligung des Mittelbaus gewünscht; denn es sind doch letztlich die Studierenden, welche am besten einschätzen können, ob Lehre gut oder schlecht gemacht ist und ob der Studiengang oder das Studienfach studierbar sind. Es ist doch letztlich der Mittelbau, von dem der überwiegende Großteil der Lehre getragen wird – relativ oft unter prekären Bedingungen.

Außerdem bedarf es der festen Verankerung von Schulungen für die Hochschullehrerinnen und –lehrer, insbesondere im Umgang mit den Akkreditierungsagenturen, um sie dafür auch fit zu machen.

Grundsätzlich muss ich sagen: Für uns soll die Sicherung der Qualität in der Lehre endlich als ein demokratischer Prozess in selbstverwalteten Hochschulen gesehen werden. Wir können dem so vorliegenden Studienakkreditierungsstaatsvertrag in der Form nicht zustimmen und lehnen ihn daher ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Mann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns hier kurz vor dem Jahreswechsel mit dem für die Hochschulen, aber auch den Fachkräftenachwuchs wichtigen Thema der Qualitätssicherung in Lehre und Studium.

Unser Hochschulgesetz definiert in § 9 verschiedene Instrumente, ohne dabei explizit die Akkreditierung als Begriff zu benutzen. Gleichwohl wurden in den letzten Jahren – und das meint, dass das System funktioniert – eine ganze Vielzahl an Studienprogrammen, also die Ziele, der Abschluss und der Aufbau von Studiengängen, akkreditiert. Zudem wurde das neue Instrument der Systemakkreditierung genutzt.

Unsere Hochschulen sind also im Jahr 18 ab Beginn des Bologna-Prozesses auf dem Weg, wenngleich gerade die sächsischen Universitäten hier teilweise einen sehr eigenen gegangen sind. Nichtsdestotrotz ist das Ziel des Bologna-Prozesses, nämlich die Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung, klar im Blick, und daher hat man sich – deswegen, Herr Jalaß, verstehe ich Ihre gerade geäußerte Kritik nicht – hier schon auf Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in diesem europäischen Hochschulraum geeinigt, die es umzusetzen gilt.

Der Grund, warum wir hier heute beraten, ist ein anderer. Es wurde schon beschrieben: Die bisherige Praxis war, dass für die Akkreditierung der Akkreditierungsrat als staatliche Institution in Form einer Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen stand, dieser die Aufgabe selbst aber an die Akkreditierungsagenturen als externe Dienstleister abgegeben hat.

Erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 machte eine Neuordnung der Rechtsgrundlage für die Akkreditierung erforderlich; denn der Wesentlichkeitstheorie folgend wurde diese Regelung des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes verworfen und für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, muss der Gesetzgeber selbst – also auch wir – die wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf Inhalte sowie verfahrens- und organisationsbezogene Anforderungen treffen und dabei zugleich die wissenschaftsadäquate Zusammensetzung der Gremien sicherstellen, Stichwort Hochschulautonomie und Selbstverwaltung.

Indirekt wurde den 16 Landesgesetzgebern – also auch uns – aufgegeben, bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine Neuregelung vorzunehmen. Damit wir dabei aber die ländergemeinsamen Standards und die einheitlichen Regelungen – von denen Sie auch gerade sprachen, Herr Jalaß – erreichen, hat sich die Kultusministerkonferenz

auf einen Staatsvertrag verständigt, den es heute hier zu ratifizieren gilt.

Die nähere Ausgestaltung der Abläufe sowie der Kriterien und Regeln erfolgen dann eben mit einer Rechtsverordnung, wobei sich die Länder über eine Musterrechtsverordnung einigen sollen. Auch wir hätten uns gewünscht, dass es eine zwischen 16 Bundesländern geeinte Verordnung gibt. Ein Bundesland ist aus der Reihe getanzt; dafür können wir in Sachsen wenig. Nichtsdestotrotz haben wir hier eine Grundlage zu schaffen.

Deswegen betone ich: Ziel sollte es sein, dass die jeweiligen landesspezifischen Verordnungen so wenig wie möglich – besser gar nicht – von diesem Muster abweichen, damit am Ende eben noch von Vergleichbarkeit gesprochen werden kann. An dieser Stelle muss man im Sinne einer guten Kooperation eben die Grenzen des Bildungsföderalismus überwinden, damit wir den schon angesprochenen Flickenteppich verhindern und uns von dem ursprünglichen Ziel einer leicht verständlichen und besser vergleichbaren Studienganglandschaft nicht weiter entfernen.

Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf und somit der Ratifizierung des Staatsvertrages zustimmen, um Rechtssicherheit für die Akkreditierung als wesentliches Element von Qualitätssicherung für Lehre und Studium herzustellen.

Im Hinblick auf die Mitwirkungsmöglichkeiten – daher, nehme ich an, kam das Interesse an der Aussprache – appelliere ich an dieser Stelle ausdrücklich daran, die bisher schon ungeschriebenen Regeln weiter im Bestand zu lassen, nämlich dass sowohl in den Verfahren als auch in den Gremien die studentische Beteiligung gesichert wird. Wenn auch das formale Vorschlagsrecht bei der Hochschulrektorenkonferenz liegt, sollte es beim Votum und beim Vorschlag durch den studentischen Akkreditierungspool bleiben. Dieser Pool wird von den Bundesfachschaften und Studierendenvertretungen beschickt und getragen.

Nachdem sich – ich sprach es an – die Kultusministerkonferenz schon weitgehend auf eine Musterrechtsverordnung geeinigt hat, hoffen wir, dass diese zeitnah – im nächsten Jahr – in sächsisches Recht gegossen wird.

Sie sehen: Es mag in einigen Details der Ausgestaltung noch Unterschiede geben; im Grundsatz sind wir uns aber einig. Vor allem entbindet uns das nicht von der Pflicht, heute die verfassungskonforme gesetzliche Voraussetzung zu schaffen. Daher bitte ich auch im Namen der SPDFraktion um Zustimmung zu dem Gesetz zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag, der noch heute eilausgefertigt werden soll.

Ich bedanke mich zugleich bei allen Fraktionen im Parlament für das beschleunigte Verfahren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Für die AfDFraktion Frau Abg. Wilke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion lehnt das Gesetz ab – aus folgenden Gründen: