Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Wir werden dem Entschließungsantrag der LINKEN nicht zustimmen können, sondern ablehnen müssen; denn er kommt besonders im feststellenden Teil mit einer ganzen Menge an Behauptungen um die Ecke, die im Antrag leider nicht begründet

wurden und sich nicht wirklich erschließen. Sie haben sich auch nicht im Zuge dieser Debatte, die wir dazu geführt haben, erschlossen. Allerdings habe ich eines festgestellt, und zwar, dass Herrn Bartl im Zuge der Besprechung klar geworden ist, worum es sich beim GKDZ handelt. Das erklärt natürlich auch, wie der eine oder andere Punkt in diesen Entschließungsantrag gekommen ist.

Aber leider ist es schwierig, eine umfassende Evaluation des GKDZ im Jahr 2019 vorzunehmen, wenn es noch gar nicht angefangen hat zu arbeiten. Das kann nicht funktionieren. Ihr Antrag ist in dieser Form leider nicht zustimmungsfähig.

Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Das kann ich nicht erkennen.

Dann lasse ich jetzt über diesen Entschließungsantrag abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Stimmenthaltung, Stimmen dafür, dennoch ist der Entschließungsantrag abgelehnt worden.

Ich komme jetzt zum zweiten Entschließungsantrag, Fraktion GRÜNE, Drucksache 6/11496. Herr Lippmann, Sie wollen ihn einbringen. Bitte sehr.

Danke, Frau Präsidentin! In gebotener Kürze bringe ich auch unseren Entschließungsantrag ein. Er enthält viel Ähnliches, was der Entschließungsantrag der LINKEN, der leider gerade abgelehnt wurde, enthält. Er enthält auch viel Ähnliches, was der Entschließungsantrag der Koalition, der dann gleich zur Abstimmung kommt, enthält. Nur stellen wir nicht alle Sachen nur fest, sondern wollen die Staatsregierung konkret zu etwas auffordern. Wir sind ja hier im Parlament und nicht im Feststellungszirkus und überlassen den Rest dann der Staatsregierung.

Von daher haben wir die Auffassung, dass wir all die offenen Punkte, was die Feinplanung, das Verwaltungsabkommen, die Satzung und die Benutzungsordnung angeht, mit klaren und verbindlichen Aufforderungen an die Staatsregierung versehen sollten. Nach den Debatten, die wir heute dazu hatten, müsste jeder diesem Teil des Entschließungsantrages zustimmen können.

Ich will noch auf einen Punkt hinweisen: Wir wollen sauber ausgeschlossen haben, dass sich am Ende diese Anstalt öffentlichen Rechts am Kauf von BackdoorLösungen und Kryptoforschung beteiligt. Das ist für uns ein absolutes No-Go, denn dann sind wir in der Ausweitung von Rechten und Befugnissen gegenüber den jetzigen TKÜ-Stellen der Länder.

Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Gibt es dazu Redebedarf? – Herr Bartl, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Aus unserer Sicht ist dieser Entschließungsantrag durchaus kompatibel mit unserem. Er hat insbesondere eine Betonung eingangs, die ich noch einmal hervorheben will, hinsichtlich der Frage der ungenügenden Wahrung des Bestimmtheitsgebotes in diesem Staatsvertrag, fortwährender Eingriffe im Grundrechtsbereich und einer eklatanten Vernachlässigung des Bestimmtheitsgebotes. Dieser Gedanke ist in diesem Entschließungsantrag im besonderen Maße aufgeworfen worden, und schon deshalb sollte der Antrag angenommen werden.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Weiteren Redebedarf kann ich nicht erkennen. Gut, dann lasse ich jetzt über den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag der CDUFraktion und der SPD-Fraktion. Wird hierzu noch einmal Einbringung gewünscht? – Herr Pallas, Sie möchten nach vorn kommen; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt zu dem Entschließungsantrag kommen, zu dem Herr Staatsminister des Innern Zustimmung empfohlen hat, dann möchte ich das gern von vorn tun.

Ich finde es spannend, dass in allen Entschließungsanträgen natürliche Sichtweisen der jeweiligen Fraktionen auf das Gesamtthema enthalten sind. Ich habe auch Verständnis dafür, dass GRÜNE und LINKE ihre kritische Sicht bzw. die Einzelmeinungen der kritischen Sachverständigen verewigt sehen wollen. Ich denke, sie müssen damit leben, dass es innere Widersprüche gibt, zum Beispiel, grundsätzlich Nein zu sagen und dann doch Vorschläge zu machen, wie es gehen kann.

Trotzdem haben alle drei Anträge etwas gemeinsam, nämlich diese Punkte aufzugreifen, die wir schon im Ausschuss und hier in der Debatte beleuchtet haben und die im weiteren Verfahren zwingend zu klären sind. Wir haben vorhin schon etwas von Kollegen Hartmann dazu gehört. Ich möchte noch einmal hervorheben, dass ich es durchaus wichtig finde, dass sich der Sächsische Landtag grundsätzlich zur Sicherheitskooperation Ost bekennt und auch feststellt, dass das GKDZ eine Dienstleistung für die Einzelnen erbringt, aber keine Grundrechtseingriffbefugnisse erhält oder sonstige hoheitliche Aufgaben.

Ansonsten finden Sie, wie in beiden anderen Anträgen auch, viele Punkte, die im Weiteren begleitet werden müssen: zum Umgang mit den Daten, zur Datentrennung, zu allen notwendigen Regelungen für den Schutz des

Kernbereichs privater Lebensgestaltung und auch zum Erhalt rechtsstaatlicher Standards und zu Prozessgrundsätzen. Herr Kollege Bartl, das ist doch ganz selbstverständlich.

Letztlich geht es darum, dass wir sichern wollen und müssen, dass im weiteren Verfahren die Datenschützer der Länder weiter beteiligt werden. Sie werden festgestellt haben, dass auch wir Berichtspflichten in dem Entschließungsantrag vorsehen, die uns allen, auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ermöglichen, den weiteren Prozess im Auge zu behalten.

Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Gibt es dazu noch Redebedarf? – Herr Abg. Bartl, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Wir geben zu, dass der Entschließungsantrag gut startet mit dem Punkt I, mit der Frage des Bekenntnisses zum Grundrecht der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses. Das ist keine Frage.

Schon bei Punkt II beginnen unsere Probleme. Da wird gesagt: Die Sicherheitskooperation der künftigen Trägerländer – und es geht weiter – ist ein wichtiges Instrument der länderübergreifenden polizeilichen Zusammenarbeit. Durch sie soll der Informationsaustausch verbessert werden. Wie denn? Wir bekommen in diesem Fall getrennte Töpfe. Sie kommen allgemein nur nach Ländern in den Topf hinein. Wie kann man denn dann Informationen über das GKDZ austauschen?

Das nächste Problem – und das halten wir für besonders bemerkenswert, ich sage geradezu entlarvend – ist Punkt II. „Das gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur polizeilichen Telekommunikationsüberwachung GKDZ ist nach Umfang und Bedeutung das wichtigste Projekt der Sicherheitskooperation.“ Die Abhörung ist das wichtigste Projekt, das wir in Sachsen hinsichtlich der Sicherheitskooperation haben? Das ist ein bemerkenswerter Satz. Das ist ein ausgesprochen bemerkenswerter Satz.

(Staatsminister Markus Ulbig: Es geht nicht um „die Abhörung“, sondern um die Sicherstellung!)

Dann ist für mich nicht mehr ganz klar, was Sie mir vorher zum rein technischen Charakter des GKDZ erklärt haben. Insofern meinen wir, dass schon allein die Darlegungen, wie Sie sie hier drin haben, nicht passen.

Im Punkt II 3 wird noch gesagt: Das GKDZ soll keinerlei vollzugliche Befugnisse erhalten, sondern im Weg der Auftragsbearbeitung arbeiten. Das geht schon deshalb nicht: Wenn Sie vom Provider Rohdaten en masse kriegen und diese entsprechend selektieren, dann machen Sie polizeiliche Aufgaben, vollzugspolizeiliche Tätigkeit. Auch das verspricht Falsches.

Wir bitten um punktweise Abstimmung, abschnittsweise zum I, III und IV und punktweise zum Abschnitt II.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag, wenn es keinen Redebedarf mehr gibt. Herr Pallas, Sie haben noch Redebedarf?

(Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Es ist aber eingebracht worden, und das geht eigentlich nicht. Nein, tut mir leid.

Wir stimmen jetzt ab über I, III und IV in Gänze und über Punkt II mit den arabischen Unterpunkten.

Ich beginne mit dem Entschließungsantrag, Punkt I. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist Punkt I beschlossen.

Ich rufe Punkt II 1 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, dennoch ist Punkt II 1 so beschlossen.

Ich rufe auf Punkt II 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, dennoch mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf Punkt II 3. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Hier gibt es Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, dennoch mit Mehrheit beschlossen.

Ich rufe auf Punkt II 4. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Punkt II 4 ist einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf Punkt II 5. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier kann ich Einstimmigkeit feststellen, also beschlossen.

Ich rufe auf Punkt II 6. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier ist Einstimmigkeit festzustellen und Punkt II 6 ist beschlossen.

Punkt 7. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Auch Einstimmigkeit zu erkennen; Punkt 7 ist beschlossen.

Jetzt kommen wir zu Punkt 8. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Einstimmigkeit; Punkt 8 ist beschlossen.

Punkt 9. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch Punkt 9 ist mit Einstimmigkeit beschlossen.

Wir kommen jetzt zu Punkt III, und zwar wieder insgesamt. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe auch hier Einstimmigkeit. Damit beschlossen.

Punkt IV. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gibt es Einstimmigkeit; damit beschlossen.

Damit lasse ich über den Entschließungsantrag in Gänze abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine große Anzahl von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit mehrheitlich beschlossen.

Nun haben wir auch diesen Tagesordnungspunkt geschafft; ich kann ihn damit schließen.

Ich rufe auf den