2,4 Millionen Erschließungsdatensätze auf über rund 104 000 Meter Archivgut sind bereits auf sachsen.de und anderen Portalen zu finden. Allein 2017 wurden bisher beachtliche 17 Millionen Digitalisate von Akten, Karten, Plänen erstellt sowie circa 1 000 Stunden Video- und 940 Stunden Audiomaterial.
700 000 Euro Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft konnten für digitalen Content eingeworben werden. In den Haushaltsjahren 2017/2018 gibt es weitere Verbesserungen für die IT-Infrastruktur, jeweils
Es wird jetzt darum gehen, die fortlaufende Digitalisierung von Archivgut und die konsequente Anpassung der technischen Infrastruktur weiter voranzubringen. 2018 werden mein Haus und der Sächsische Staatsbetrieb Informatik Dienste daher damit beginnen, die bestehende technische Infrastruktur anzupassen und so den OnlineZugang zu vereinfachen.
Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung unserer Archivgüter ist natürlich auch eine Aufgabe, der sich die Kommunalarchive stellen müssen. Ich sage deshalb sehr deutlich – und das an allen Stellen –: Gerade auf kommunaler Ebene müssen Fachkompetenz und Infrastrukturen gebündelt werden.
Gerade beim Aufbau eines elektronischen Kommunalarchivs wäre das Zusammenwirken der sächsischen Kommunen ein erster wichtiger Schritt. Wenn Frau Dr. Pinka von Freiberg spricht, kann ich ein positives Beispiel aus Pirna erwähnen. Dort gibt es einen Archivverbund, ein interkommunales Archiv, womit die Zusammenarbeit deutlich erleichtert wurde.
Voraussetzung, um ein kommunales Archiv im Bereich der IT voranzubringen, ist außerdem, dass grundlegende organisatorische und technische Strukturen vorhanden sind. Das ist einfach die notwendige Basis. Deshalb haben wir hier zahlreiche Hebel in Bewegung gesetzt. Kommunale Spitzenverbände, Staatsarchiv und SMI haben im
Jahr 2017 ein Projekt begonnen, durch das in vier Jahren ein elektronisches Kommunalarchiv eingerichtet werden soll. Dank einer Änderung im Finanzausgleichsgesetz stehen hierfür 2,4 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Digitalisierung von Archivgut und elektronische Archivierung sind zentrale Daueraufgaben. Sie gleichen Mittelstreckenläufen, für die das sächsische Archivwesen derzeit fit gemacht wird.
Deswegen folgende drei Punkte als Zusammenfassung: Erstens. Beim elektronischen Staatsarchiv ist das Ziel der Umsetzung erreicht. Bei der Digitalisierung von staatlichem Archivgut sind wir – zweitens – auf sehr gutem Wege. Drittens. Den Kommunen stehen mit der Bündelung fachlicher Kompetenzen und der Schaffung gemeinsamer Organisationsformen Wege zur Verfügung, ihre allgemeine Archivarbeit zu optimieren und elektronische Großvorhaben anzupacken. Das Projekt des elektronischen Kommunalarchivs ist vielversprechend.
Nach Herrn Staatsminister Ulbig kommen wir nun zum Schlusswort der einbringenden Fraktionen CDU und SPD. Bitte, Frau Kollegin Kliese.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die teilweise sehr fundierte Auseinandersetzung mit unserem Antrag.
Zunächst zu Katja Meier: Unser Antrag zielt natürlich nicht darauf, keine Informationen zu erhalten; sonst würden wir ihn nicht stellen. Er soll für uns vielmehr eine Grundlage sein. Wenn wir das Landesprogramm zur Digitalisierung der Archive haben wollen – wir wollen es; auch wenn es Papier ist, halten wir es in diesem Punkt für sinnvoll –, benötigen wir genau diese Bestandsaufnahme.
Frau Dr. Pinka, gehen Sie bitte davon aus, dass wir uns im Vorfeld natürlich eingehend mit den Archiven befasst haben. Wir waren vor Ort, auch im ländlichen Raum, und haben uns mit den Leuten, die dort arbeiten, unterhalten.
Ich habe das in meiner Rede nicht explizit erwähnt, weil es selbstverständlich ist, dass wir uns, wenn wir den Archiven helfen wollen, vorab darüber informieren, was für sie tatsächlich hilfreich ist.
Dass Geld allein nicht hilft, sondern dass wir auch Fachkräfte brauchen, die diese Arbeit im IT-Bereich überhaupt machen können, haben Sie als Kritikpunkt angesprochen. Auch ich hatte in meiner Rede schon erwähnt, dass dieser Punkt eine besondere Herausforderung für die Zukunft sein wird.
Als sehr interessanten Aspekt Ihrer Rede empfand ich den Hinweis auf die pädagogischen Kräfte, die die Archivarbeit unterstützen, damit junge Menschen überhaupt befähigt werden, mit Quellen kritisch umzugehen bzw. in einem Archiv zu arbeiten. Über diesen Punkt haben auch wir schon nachgedacht. Wir hoffen, dass er im Zuge des hier angestoßenen Prozesses noch einfließen kann.
Für uns ist dieser Antrag einfach ein Anlass, auf das Thema Archive im Zuge des gesellschaftlichen Wandels zu schauen. Dieser – konkret: die Digitalisierung – vollzieht sich sehr intensiv. Es gilt, eine hohe Datenmenge zu bewältigen. Natürlich kann der vorliegende erste Antrag dazu noch nicht das gesamte Thema heilen. Aber wir haben sehr wohl im Blick, dass die Bewältigung mit Personal- und sonstigen Ressourcen verbunden ist. Deswegen sind für uns die Bestandsaufnahme und der deskriptive Teil sehr wichtig.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 6/11347 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag in der Drucksache 6/11347 beschlossen.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge: DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, GRÜNE, Staatsregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder haben eigene Rechte. Das hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, sondern viele Vereine, NGOs und andere gesellschaftliche Akteure kämpfen schon viele Jahre für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz.
Jetzt hat das Land Brandenburg mit Unterstützung durch Thüringen, Berlin und Bremen in den Bundesrat einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten vorsieht, um die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern klar zum Ausdruck zu bringen.
Meine Fraktion fordert mit diesem Antrag die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dieser Forderung anzuschließen, um endlich die Rechtsstellung und die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern klarer zu verankern. Kinderrechte brauchen endlich einen offiziellen und verbindlichen Status. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Deshalb reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Gleichzeitig müssen Kinder allzu oft mit den Rahmenbedingungen zurechtkommen, welche ihnen die Erwachsenen vorgeben.
In den letzten 28 Jahren wurde von verschiedenen Verbänden und Initiativen immer wieder versucht, diese Grundgesetzänderung zu erreichen. Es handelt sich hier nicht um den ersten Antrag, der zu diesem Thema im Bundesrat auf der Tagesordnung steht, und es ist auch nicht das erste Mal, dass wir das Thema als Landtagsfraktion aufgreifen. Schon im November 2014 hatten wir anlässlich des Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention einen Antrag mit dem Titel „25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ eingebracht. Schon in diesem Antrag forderten wir, dass sich die Landesregierung im Rahmen einer Gesetzesinitiative im Bundesrat für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einsetzen soll. Die Staatsregierung empfahl damals, den Antrag abzulehnen.
Dies macht deutlich, dass die Staatsregierung den grundlegenden Gedanken der Kinderrechtskonvention bis heute nicht verinnerlicht hat. Aber ich wiederhole den Grundgedanken gerne noch einmal. Kinder sind gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft und haben als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde einen Anspruch auf Individualität und Anerkennung. Dass es sich nicht allein um die Forderungen einzelner Parteien handelt, zeigt auch, dass die Justizministerkonferenz im Herbst 2016 den Vorschlag der Jugend- und Familienministerkonferenz begrüßte, in einer gemeinsamen Bundes- und Länderarbeitsgruppe einen Formulierungsvorschlag für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu prüfen.
Derzeit berücksichtigt das Grundgesetz als leitendes, über allen anderen in Rechtsnormen stehendes Gesetz das Kindeswohl und die Kinderrechte nur unzureichend. Im Grundgesetz finden Kinder zwar im Rahmen des Artikels 6 Erwähnung, sind dort jedoch keine originären Rechtsobjekte, sondern nur Regelungsgegenstand der Norm. Unicef und das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ haben einen klaren Formulierungsvorschlag erarbeitet.
Erstens. Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Zweitens. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes, sie unterstützt die Eltern beim Erziehungsauftrag.
Drittens. Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Viertens. Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Auch wir in Sachsen können den Blick nicht davor verschließen, dass der Freistaat nicht perfekt ist, wenn es um die Umsetzung der Kinderrechtskonvention geht. Immerhin leben im Freistaat viele Kinder in Armut. Wir haben in den letzten Jahren mehrmals darauf hingewiesen, wie beispielsweise im Antrag „Kinderarmut im Freistaat Sachsen gemeinsam beseitigen“, welchen Sie im Mai abgelehnt haben. Meine Kollegin Frau Schaper wird Sie in der zweiten Runde nochmals auf die sozialen Probleme von Kindern in Sachsen hinweisen.
Es gibt in unserer Umgebung weitere Probleme, bei denen viel zu oft weggeschaut wird. Es reicht ein kleiner Blick ins deutsch-tschechische Grenzgebiet, dass das im Jahr 2000 von Deutschland unterzeichnete sogenannte Kinderhandelprotokoll, welches ein Zusatzprotokoll der Kinderrechtskonvention ist, eine stärkere Verankerung im Grundgesetz dringend braucht. Die Arbeit gegen Kinderprostitution ist momentan ein Kampf gegen Windmühlen. Das hängt auch damit zusammen, dass man sich auf beiden Seiten der Grenze schwer tut, dieses Problem erkennen zu wollen. Eine Aufnahme auch dieser Punkte wäre ein wichtiges Signal in Richtung unserer Nachbarn, sich endlich konsequenter für das Wohl der Kinder einzusetzen und gleichfalls eine stärkere Selbstverpflichtung für Sachsen.
Trotz wichtiger Reformen in der Vergangenheit kommt es immer wieder zu Gefährdungen durch Vernachlässigung oder Gewalt. Im Gegensatz zum jetzigen Zustand könnte bei einer Verletzung von in der Verfassung verankerten Rechten endlich Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Das führt zu einer deutlichen Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Für die Kinder brächte eine solche Verankerung einige Vorteile in weiteren Lebensbereichen, vor allem aber würde es die Rolle der Eltern und des Staates bei der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten für Kinder, sich stärker am Kindeswohl zu orientieren, neu definieren.
Mit einer entsprechenden Aufnahme von Kindergrundrechten würde sich auch die Bedeutung bereits bestehender Artikel im Grundgesetz wandeln. So wäre die im Artikel 6 festgehaltenen Befugnisse der Eltern gegenüber den Kindern dann vor allem als Recht der Kinder auf Erziehung und Pflege zu verstehen. Eine Aufnahme der
Kinderrechte ins Grundgesetz wird sicherlich keinem Kind in einer akuten Notlage helfen. Es ist auch kein Schutzschild gegen Gewalt an Kindern. Jedoch ist klar, dass die Aufnahme eines entsprechenden Artikels ein stabiles Fundament für eine gute Kinder- und Jugendpolitik bilden würde.
Bevor Sie jetzt wieder Gründe suchen, um unseren Antrag abzulehnen, möchte ich darauf hinweisen, dass sich diese Forderungen auch in den Wahlprogrammen von SPD und CDU wiederfinden. So zitiere ich aus dem Programm der CDU: „Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte ins Grundgesetz aufnehmen.“ In diesem Sinne können Sie, liebe CDU-Fraktion, gern unserem Antrag zustimmen, denn er stimmt mit Ihrem Wahlprogramm überein.