Noch besser nun Herr Mann: „Der Antrag sei unlogisch, weil ich eben nicht auf eine flächendeckende Breitbandversorgung in ganz Sachsen angewiesen bin, um Zugriff auf qualitativ hochwertige digitale Inhalte zu erhalten. Das möchte ich Ihnen konkret erklären. Erstens reicht es eben aus, an einem Punkt zu sitzen, an dem man bereits ein gut ausgebautes Netz hat.“ Danke schön, SPD. Die Bürger müssen also nun zum Netz kommen und nicht das Netz zum Bürger. Das spart natürlich viel Zeit und Kosten.
So verstehen wir als AfD den Begriff „Daseinsvorsorge“ allerdings nicht. Meine Damen und Herren, hören Sie endlich auf, so einen Unfug zu erzählen.
Das brauchen wir weder im Plenum noch im Ausschuss. Wir stehen alle zusammen bei den Fragen der Digitalisierung noch ganz am Anfang. Öffnen Sie endlich Ihre Augen! Geben Sie den Kommunen in Sachsen die Informationen, die sie für einen schnellen und kostengünstigen Breitbandausbau benötigen, und übernehmen Sie endlich eine offerierende Lenkungsfunktion! Lehnen Sie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft,
Ja, Frau Präsidentin, eine Kurzintervention. Frau Grimm hat leider meine Zwischenfrage nicht zugelassen. Ich beziehe mich speziell auf den Punkt Micro-Trenching und muss feststellen, dass Frau Grimm wahrscheinlich in einer anderen Ausschusssitzung war als wir. Unterschiedliche Mitglieder des Ausschusses haben sehr eindeutig erklärt, warum dieses Micro-TrenchingVerfahren zugelassen ist und auch schon angewendet werden kann, wenn die Kommunen diese Möglichkeit in Betracht ziehen und sich bei einer Ausschreibung solche Ergebnisse ergeben, dass es anwendbar ist. Zum anderen wurde das in der Vergangenheit bereits gemacht.
Frau Grimm, wenn Sie hier versuchen, das Bild zu skizzieren, dass wir das abgewiegelt, abgewatscht und überhaupt nicht darüber diskutiert haben und auf die Argumente eingegangen sind, die aus Ihrer Sicht dafür gesprochen haben, muss ich sagen, das sind entweder Lügen oder Sie haben es einfach nicht verstanden.
In der Ausschusssitzung wurde darüber debattiert. Aber es ging darum, wie Sie jetzt schon sagten, dass es das System gibt und die Kommunen das nicht nutzen. Warum nutzen es die Kommunen nicht? Weil es zu wenig bekannt ist, weil sie keine Daten bekommen, und was machen sie jetzt, wenn sie keine Erfahrungen haben? Da sollte vom Freistaat etwas getan werden, um die Kommunen diesbezüglich zu unterstützen.
(Mario Pecher, SPD: Machen wir jetzt die Ausschussdebatte noch einmal? – Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Starke Unruhe)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Grimm, nehmen Sie mir es bitte nicht übel, aber Sie haben hier par excellence gezeigt, dass das, was nicht in Ihr Weltbild passt, in der Welt auch nicht passieren darf. Wir reden über eine Technologie, die weltweit, deutschlandweit anerkannt ist. Wenn Sie uns zum Vorwurf machen, dass wir nicht lesen können, muss ich das zurückgeben. Sie können offen
sichtlich auch nicht lesen; denn wenn Sie die Stellungnahme der Staatsregierung aufmerksam gelesen hätten, wären Ihre Fragen alle beantwortet worden.
Wir haben auch im Ausschuss deutlich gemacht, dass wir keine Technologie in irgendeiner Weise behindern wollen. Ich weiß nicht, woher Sie kommen, aber wenn Sie in Ihrer Region noch den Mond mit der Stange beiseiteschieben, …
In meiner Heimatstadt ist im vorigen Jahr im Februar Glasfaser verlegt worden. Dabei sind mit anderen Technologien 3 Millionen Euro Bauleistungen erfolgt.
Warum wollen Sie jetzt diese Dinge für sich in Anspruch nehmen, wo Sie das nicht machen dürfen? Hätten Sie die Beantwortung der Ziffer I.6 genau gelesen – darin steht eindeutig, dass das eine zulässige innovative Verlegemethode ist, die hier angewendet werden kann und auf die das Breitbandkompetenzzentrum die Kommunen deutlich hinweist. Ich weiß nicht, was Sie noch wollen. Sie machen einen Popanz, als würde sich irgendjemand gegen eine solche Technologie stellen. Sie konfrontieren das Hohe Haus mit Dingen, für die ich keine Worte mehr finde. Entschuldigen Sie bitte, aber das ist vertane Zeit. Was Sie hier deutlich machen wollen, kann man im Hohen Haus nicht dulden. Das ist Aufgabe des Ausschusses, und wir haben Ihnen im Ausschuss deutlich erklärt, warum wir Ihren Antrag ablehnen. Das werden wir auch heute tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Grimm, Sie haben es ausdrücklich gewollt, dass wir uns heute noch einmal darüber unterhalten, weil Sie meinen, wir hätten im Ausschuss keine Argumente geliefert. Ich habe eher das Gefühl, Sie haben entweder nicht zugehört oder die Argumente nicht verstanden. Deshalb liefern wir die Argumente gerne noch einmal.
Es geht im Kern in Ihrem Antrag nicht darum, was der Titel vorgaukelt, irgendwie den Breitbandausbau zu beschleunigen. Nein, worauf Ihr Antrag abzielt, ist nichts anderes, als eine öffentlich geförderte Studie über verschiedene Tiefbautechnologien zur Verlegung von Kabeln, die verglichen werden sollen, und freundlicherweise haben Sie das gewünschte Endergebnis sowohl in Ihrem Antrag als auch heute in Ihrer Rede gleich mitgeliefert. Sie wollen den Beweis antreten, dass Micro-Trenching das Verfahren der Wahl sein soll und in Zukunft bei der Verlegung von Telekommunikationsleitungen auf die Verwendung dieser Technologie hingedrängt werden soll.
Aber es ist nicht so, wie Sie hier suggerieren: einmal mit der großen Fräse quer durch das Land fahren, und alles wird gut. Sie haben im Wirtschaftsausschuss selbst darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit Einzelfälle außerhalb Sachsens gab, wo Leitungen mit diesem Verfahren verlegt wurden, aber dass sich das Verfahren auch mit Verweis auf diese Referenzbeispiele nicht flächendeckend beim Breitbandausbau durchsetzen konnte.
Davon abgesehen, dass Ihr Antrag ein Planwirtschaftsantrag par excellence ist, wollen Sie Planungsbüros und Bauunternehmen mit zum Teil jahrelanger Expertise im Bereich der Leitungs- und Kabelverlegung zu einem Verfahren nötigen, das diese vor Ort als wenig geeignet erachten. Davon abgesehen bewegen Sie sich mit Ihrem Antrag auf einem kompletten Nebenkriegsschauplatz. Entscheidend für den dauerhaften Erfolg des Breitbandausbaus sind Architektur und Topografie des Netzes und nicht die dabei verwendete Technologie der Verlegung.
Bauen wir am Giganetz der Zukunft oder geht es nur darum, gesichtswahrend bis zur nächsten Landtagswahl 50 Mbit vorweisen zu können und dabei auf Funklösung zu setzen, wo alle wissen, dass sie weder in Echtzeit funktionieren noch dass sie ihre Übertragungsraten stabil halten, wenn die einzelnen Funkzellen an die Kapazitätsgrenzen stoßen? Setzen wir auf zukunftsfähige Glasfaserleitungen bis zum Endkunden oder begnügen wir uns mit alten Kupferleitungen und Vectoringverfahren, wo allen klar ist, dass wir in fünf bis zehn Jahren wieder vor dem Problem fehlender Bandbreiten stehen?
Zu all diesen wirklich wichtigen Fragen verliert Ihr Antrag kein einziges Wort. Stattdessen verkämpfen Sie sich an einem Scheinproblem, getreu dem Motto „Vollkommen egal, was wir hier verlegen, Hauptsache mit Micro-Trenching“.
Wir halten den Antrag, wie auch schon im Ausschuss ausgeführt, für überflüssig und werden ihn folgerichtig ablehnen.
Eine Kurzintervention auf den Redebeitrag. Herr Brünler, wir wollen ja nicht ausschließlich das Verfahren einsetzen, wir wollen das nur als alternative Möglichkeit. Es ist bestimmt in Ihrer Region ähnlich wie in den ländlichen Räumen überall, dass die Baufirmen, die das jetzt ausführen, an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und dass das alles viel, viel zu lange dauert, wenn wir hier nur ein Verfahren prüfen oder nicht schauen, wo neue Straßen gebaut werden und wo das modernere Verfahren genutzt werden kann. Das ist nicht überall möglich, das habe ich ja gesagt, aber man sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um hier zeitlich besser voranzukommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Grimm, zu Ihrem Antrag wurde in der Stellungnahme der Staatsregierung und in der Debatte des Ausschusses schon alles Notwendige gesagt. Seitdem ist der Antrag leider weder besser, dringlicher oder auch nur praktikabler geworden. Wir lehnen ihn als SPD-Fraktion daher ab.
Das Urteil über die von Ihnen präferierte Verlegemethode hat im Übrigen schon die Praxis gesprochen. Mir ist derzeit nur ein einziges Projekt von privater als auch von kommunaler Seite in Sachsen bekannt.
Im Interesse aller hier im Plenum möchte ich noch sagen: Der Versuch der AfD, hier erneut den Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und Berichte zu nutzen, um ein totes Pferd zu reiten und damit wiederholt bewusst parlamentarische Verfahren und Gepflogenheiten zu ignorieren, sollte nicht noch belohnt werden.
(André Barth, AfD: Die Geschäftsordnung – da steht drin, dass wir das machen können! – Jörg Urban, AfD: Lesen Sie die Geschäftsordnung!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie haben nicht nur zu Ihrem Antrag, sondern auch zu zwei Kleinen Anfragen zum selben Thema inhaltliche Stellungnahmen und Antworten erhalten.
Nach erschöpfender Diskussion zum Thema – ich verweise da auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – haben Sie Ihren Antrag dort zur Abstimmung stellen lassen. Es gab genau eine Stimme dafür, Frau Grimm, das war Ihre eigene. Trotzdem haben wir nun zur nächtlichen Stunde noch eine Runde im Plenum. Sei es drum.
Meine Damen und Herren, es gibt eine große Zahl von nutzbaren Verlegetechnologien. Welche man einsetzt, hängt von einer Vielzahl von Voraussetzungen ab: Straße oder Fußweg, Bodenbeschaffenheit, Fahr- oder Gehbahnbelag, Bebauung, Eigentümer, Genehmigungsmöglichkeiten, Länge und Querschnitt der Leitungsabschnitte, bereits vorhandene Drahtleitungen. Das alles kann aber nur von Projektträgern, Planern und ausführenden Unternehmen vor Ort für den konkreten Fall eingeschätzt werden. Eine