Protokoll der Sitzung vom 31.01.2018

Die AfD-Fraktion; Frau Abg. Grimm, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Es geht heute um die Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes. Der Gesetzentwurf ist für die CDU und die SPD eine willkommene Gelegenheit, um unter dem Deckmantel der herannahenden Afrikanischen Schweinepest reine Symbolpolitik zu betreiben.

Im Gesetzentwurf ist die Rede davon, Anreize zu schaffen, um den Schwarzwildbestand zu reduzieren. Die nun zur Debatte stehende Gesetzesänderung schafft keine tatsächlichen Anreize und löst auch nichts. Das sagten auch zwei Sachverständige in der Anhörung am 18.12.2017. Der Sachverständige Herr Dr. Baacke äußerte: „Die vorgeschlagenen Änderungen im Jagdgesetz sind nicht geeignet, eine solche Gefahr wirksam zu reduzieren.“ Der Sachverständige Herr Bergner sagte: „Beide Instrumente, die im vorliegenden Gesetzentwurf stehen, sind zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest völlig untauglich.“

Herr Heinz, bei der Pressemitteilung, die Sie im Anschluss an diese Anhörung herausgegeben haben, musste man denken, dass Sie in einer anderen Anhörung waren.

(Kathrin Kagelmann, DIE LINKE: Die war schon vorher fertig!)

Von den Sachverständigen wurden drei Punkte erwähnt, die die Ausbereitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern können. Das wäre zum Beispiel die Kontrolle und die Desinfektion von Tiertransporten aus Ländern, in denen die Afrikanische Schweinepest schon ausgebrochen ist. Aber Grenzkontrollen in Sachsen sind ja nicht erwünscht. Ferner wurde die wildschutzsichere Entsorgung des Abfalls entlang der Autobahnraststätten am Morgen genannt. Aber viel wichtiger ist es abends. Ich war am 21. Januar abends gegen neun an einer Autobahnraststätte. Dort waren die Müllkübel überfüllt. Es standen noch Säcke mit Müll daneben. So etwas darf einfach nicht passieren, denn das ist das gefundene Fressen für die Wildschweine.

(André Barth, AfD: Das stimmt!)

Ferner wurde von den Sachverständigen eine Abschussprämie für Wildscheine befürwortet.

Diese drei Punkte der Sachverständigen haben wir Ihnen im November-Plenum bereits vorgetragen. Es ist bisher nichts passiert, außer dass Sie das Jagdgesetz ändern wollen. Sie hätten damals richtig zuhören müssen, meine Damen und Herren. Wir geben Ihnen aber gern heute die Möglichkeit, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Ich komme nun zu den umstrittenen Änderungen im Jagdgesetz. Die Fangjagd von Wildschweinen ist aus tierethischen Gründen abzulehnen. Unserer Meinung nach kann diese Genehmigung nur im allergrößten Notfall – nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest – und nur in Sperrbezirken erfolgen, weil dort dann keine Jagd mehr erfolgen sollte, um die Verbreitung nicht noch mehr voranzutreiben.

Mein Vorschlag – Herr Fischer, jetzt sind Sie wieder da, das ist schön –: Vereinbaren Sie einfach einen Vor-OrtTermin des Umweltausschusses. Wenn die erste gefangene Rotte in einem Sauenfang erlegt wird, schauen Sie sich das Blutbad und auch die Panik, die dort entsteht, an. Vielleicht würden Ihre Ausschussmitglieder dann ihre Meinung zu dieser Gesetzesänderung überdenken.

Nun zu den Nachtzielgeräten. Diese waren in der Anhörung nicht umstritten. Aber Ihre Begründung dazu ist kritisch zu betrachten. Ich zitiere: „Durch die nun vorliegende Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristete persönliche Genehmigungen an einzelne Jagdausübungsberechtigte zu erteilen.“

Wer bekommt denn dann diese Genehmigung? Ausgewählte Jäger und Freunde des Staatsbetriebs Sachsenforst, welcher gleichzeitig die obere Jagdbehörde ist? Hier ist es sowieso längst überfällig, den Wirtschaftsbetrieb Sachsenforst von der Behörde zu trennen. Für uns reicht diese Änderung des Jagdgesetzes nicht aus. Wir haben weitergehende Lösungsansätze in unserem Entschließungsantrag. Für diesen Gesetzentwurf beantragen wir eine punktweise Abstimmung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abg. Günther, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Afrikanische Schweinepest ist ein Fall, bei dem eine Tierseuche, die zunächst nichts mit dem Menschen zu tun hat, eine sehr große Welle ausgelöst hat, wie es sie eigentlich noch nie gegeben hat. Es ist eine Seuche, die ausdrücklich nur unter Tieren grassiert. Sie hat nichts mit dem Menschen zu tun.

Trotzdem entstehen riesige Probleme. Wenn man aber den Wald vor lauter Bäumen noch sehen will, dann muss man erkennen, dass die Probleme erst einmal im Kopf entstehen. Genauso hat die Ausbreitung dieser Seuche nichts

mit den Tieren zu tun. Das ist für die Tiere wie eine schlimme Grippe. Sie werden zu einem hohen Prozentsatz sterben. Sie überleben es nicht und bewegen sich auch nicht weit. Natürlich würde sich diese Seuche nur extrem langsam ausbreiten. Und noch etwas, das heute noch gar nicht erwähnt wurde: Die Seuche ist nicht neu in Europa. Sie ist seit dem Jahr 1957 in Europa, kam über Afrika, hat sich über Portugal, Spanien, Frankreich, die Beneluxstaaten bis nach Italien ausgebreitet und ist dort jahrelang gewesen. Erst im Jahr 1995 wurde sie zurückgedrängt, bis auf Sardinien. Dort ist sie bis heute endemisch. Jetzt ist sie in Osteuropa.

Das ist also überhaupt nichts Neues. Europa geht sehr lange schon sehr entspannt damit um.

Jetzt gibt es aber riesige Forderungen: Reduzierung der Wildschweinbestände um 70 % und mehr. Das hätte dann sehr reale Auswirkungen. Die Wege dahin, die beschrieben werden, klingen alles andere als machbar, sinnvoll oder mit dem Tierschutz irgendwie vereinbar.

Wenn ich mir diesen Vorschlag anschaue, Fallenjagd wieder zuzulassen, dann Folgendes: Entweder man macht ganz kleine Fallen, in denen Tiere gefangen werden – dann hat man aber kaum eine statistische Auswirkung –, oder man stellt sehr große Fallen auf, in denen dann aber wieder sehr viele Tiere drin sind. Dann weiß man aber: Wenn man diese abschießen will – das ist das, was schon in der Anhörung klar wurde –, dann verweigern die Jäger das. Das Abschießen der Tiere könnten vielleicht Veterinäre machen. Das ist alles sehr nebulös – auch, da man weiß, dass Schweine in absolute Panik geraten, wenn sie dort drin sind und das erste Mal Blut von den anderen riechen. Das ist tierschutzrechtlich überhaupt nicht umsetzbar, es funktioniert schlichtweg nicht.

Dann gibt es diesen anderen Vorschlag mit den Nachtsichtgeräten. Bedenklich daran ist erst einmal die weitere Aufrüstung mit Waffen. Wir haben die Wildtiere, die normalerweise tagsüber und im Offenland unterwegs sind, nur durch unsere Jagd in die Nachtstunden und in die Wälder zurückgedrängt. Wenn wir jetzt weiter rund um die Uhr jagen, dann wird das sicherlich für den gesamten Wildbestand und für den Naturschutz nicht sehr förderlich sein.

Genauso stellt sich das Problem mit den Schalldämpfern dar. Alle Jäger sind sich darüber einig, dass es für den Gehörschutz ganz gut ist. Jedoch ist auch das eine weitere Aufrüstung. Aber hierbei könnte man in Abwägung des Gesundheitsschutzes vielleicht noch mitgehen.

Dieses Problem, das ich eben skizziert habe, ist eigentlich kein Problem der Jagd, sondern es ist ein Problem der Schweinehaltung, auch der Landwirtschaft und der industriellen Tierhaltung. Wir wollen Schweine exportieren und halten. Dort ist das Problem. Lösen sollen es jetzt die Jäger. Dort gehört es aber überhaupt nicht hin.

Deswegen bin ich ja froh, dass heute zumindest ein Entschließungsantrag vorliegt, bei dem das Themenfeld etwas weiter gefasst wird, weil man die Schweinepest

schlichtweg nicht mit dem Jagdgesetz in den Griff bekommen kann. Wenn man schon etwas Sinnvolles machen und das Thema angehen will, dass wir zu hohe Wildschweinbestände haben – auch das ist ja richtig –, und wenn man die beiden Themen miteinander verknüpft, dann müssen wir uns auch einmal fragen: Warum haben wir denn so hohe Wildschweinbestände? Die haben wir genau wegen der Landwirtschaft, und zwar so, wie sie ist. Denn die Schweine finden dort einen reich gedeckten Tisch vor, und die Jäger können sie kaum jagen, denn wenn sie draußen sind, dann finden sie in den hohen Maisständen, im Raps und im Getreide beste Deckung. Deswegen wäre ein Ansatz, bei dem man gleich noch etwas für den Naturschutz tun könnte, breite Jagdschneisen anzulegen, die man gleichzeitig als Blühstreifen einrichten könnte.

Was aber ganz wichtig ist, wenn wir zu dem Punkt kommen: Was kann man überhaupt gegen die Schweinepest tun? Das Wichtigste wäre ein Impfstoff, aber den haben wir nicht. Dort muss man alle Kräfte einsetzen, denn das ist das einzig Sinnvolle. Aber den haben wir eben noch nicht. Ansonsten kann man die Übertragung nur verlangsamen. Da der Mensch – wir haben es schon mehrfach gehört – der einzige Überträger ist, müssen wir sehen, wie wir die Menschen aufklären und wie wir es in den Griff bekommen, dass die Kübel mit Speiseabfällen an den Verkehrstrassen abends geleert sind, dass Zäune darum gebaut werden, dass Fahrzeuge gereinigt werden und dass Jäger, die auf Besuch aus dem Osten hier sind, es nicht mit ihrer Kleidung oder als Person übertragen. All das muss man in den Griff bekommen. Aber vor allen Dingen muss man die Bevölkerung aufklären und sagen: Es ist kein Grund für die Menschen hier zur Panik, weil diese Krankheit nichts mit den Menschen zu tun hat.

Aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Die Schritte sind überhaupt nicht sinnvoll. Im Entschließungsantrag sind sehr viele sinnvolle Punkte genannt. Aber auch dort findet sich dann zum Beispiel, dass man frischlingsführende Sauen ungestraft abschießen darf. Das finden wir sehr schwierig. Dort sind jagdrechtliche Änderungen enthalten, die mit Sicherheit nicht das Problem lösen werden.

Wir werden beidem nicht zustimmen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Wild von den fraktionslosen Abgeordneten, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes ist ein Weg in die richtige Richtung beim Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest.

(André Barth, AfD: Da sind wir aber froh!)

Aber, Herr Günther, in welcher Welt leben Sie eigentlich?

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: In einer anderen als Sie, und das ist gut so!)

Ich lebe in der Realität.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so!)

Die Realität sagt, dass ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest sehr wohl massive Auswirkungen auf die Menschen in Sachsen hat. Sie können sich zwar nicht anstecken, aber die Auswirkungen, wenn sie hier ausbricht, sind massiv.

Noch im letzten Plenum war das Credo der Regierungskoalition zu prüfen und zu berichten; das ist jetzt besser. Umso mehr freut es mich, dass es mit den Schalldämpfern und Nachtsichtgeräten jetzt wenigstens Teile meines damals abgelehnten Änderungsantrags nun doch noch in den Gesetzentwurf geschafft haben. Die Änderungen im Jagdgesetz sind notwendig und wichtig, werden aber einen Ausbruch der Seuche leider nicht verhindern können.

Begleitend zum Jagdgesetz brauchen wir ein Paket an Maßnahmen, die vorbeugend ergriffen werden müssen. In diesem Zusammenhang finde ich es schon fast skandalös, den schon in der Presse angekündigten Entschließungsantrag erst jetzt als Tischvorlage hier einzubringen – aber besser als gar nicht.

Es drohen Milliardenschäden für die sächsische Wirtschaft, wenn die Afrikanische Schweinepest bei uns ausbricht. Dann sind nicht nur Bauern mit dem Keulen ihrer Tiere und durch Exportverbot betroffen, sondern auch Forstwirtschaft und Tourismus, weil die betroffenen Waldgebiete gesperrt werden. Ein Ausbruch würde mehr oder weniger jeden treffen, der sich hier in Sachsen aufhält, Herr Günther.

Was wir deshalb sofort brauchen, sind wildschweinsichere Parkplätze, und nicht nur an der Autobahn, Frau Grimm, sondern vor allen Dingen an den Transitstrecken der Bundesstraßen. Zweitens brauchen wir Fundprämien für tote Wildschweine. Brandenburg hat hierzu schon die richtige Regelung getroffen: 30 Euro Prämie für die Abgabe jeder Probe eines toten Wildschweines. In der Anhörung zur ASP hatten alle Sachverständigen darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt das Monitoring elementar wichtig ist, um einen eventuellen Ausbruch so schnell wie möglich zu erkennen und eingrenzen zu können.

Die Jagd ist wichtig. Wichtiger jedoch ist der Schutz vor Einschleppung. Das Thema Fallenjagd und Duldung über jagende Hunde werde ich dann mit der Einbringung meines Änderungsantrags behandeln.

Danke schön.

(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten)

Für die CDUFraktion Herr Abg. von Breitenbuch.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit der Faden nicht auseinandergerissen wird, werde ich zunächst auf den Änderungsantrag Bezug nehmen, weil er die Nachtzielgeräte mit betrachtet, die manche jetzt schon angesprochen haben.

Wir wollen im Änderungsantrag die Verwendung von Nachtzielgeräten ergänzen. Das steht unter Nr. 18: „und die Verwendungs- und Nutzungsverbote des § 19 Abs. 1 Nr. 5 a des Bundesjagdgesetzes eingeschränkt werden, soweit die aufgeführten elektrischen und optischen Geräte der Nachtjagd dienen“. Wir haben Nachtzielgeräte damals im Jagdgesetz in Sachsen verboten. Wir wollen uns jetzt auf eine bayerische Lösung beziehen. Die Bayern haben versucht, das Waffenrecht – worauf auch unsere Innenpolitiker sehr viel Wert legen – nicht anzufassen und innerhalb des Jagdrechts – was eine eigene Rechtssubstanz ist – hier zumindest die Möglichkeit zu schaffen.

Ich zitiere aus einem Zeitungsartikel mit dem Titel „Die trickreiche bayerische Lösung“, weil er das ganz gut zusammenfasst: „In Bayern jedenfalls kann bestimmten Revierinhabern unter bestimmten Voraussetzungen und ausschließlich für die nächtliche Saujagd ein befristeter behördlicher Auftrag zur Schwarzwildbejagung unter Verwendung von mit Klemmadaptern im Zielfernrohr angebrachter Nachtzieltechnik Nachtsicht oder Wärmebild erteilt werden. Der Trick ist also der Auftrag der Behörde an den Jäger. Das Bundesministerium des Innern ist einverstanden und das Bundeskriminalamt hat damit nichts zu tun.“

Wie gesagt, wir sind hier in einer ganz feinen Grauzone zum Innenministerium, zum Waffenrecht. Insofern ist diese Lösung ein Schritt, wodurch wir an die Grenze dessen gehen, was innerhalb des Jagdrechtes möglich ist. Alles andere muss auf Bundesebene diskutiert werden. Wir gehen diesen Schritt, um in dieser schwierigen Situation die Möglichkeiten der Jäger bei der Jagd zu erweitern. Das sei noch einmal ausdrücklich betont.