Nein. Wünscht die CDU-Fraktion das Wort? – Das ist auch nicht der Fall. Niemand mehr? Ich frage, wer gern noch einmal das Wort ergreifen möchte, bevor ich alle einzeln abfrage. – Keiner mehr. Dann bitte ich die Staatsregierung, Herrn Minister Dr. Matthias Haß.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind hier im Bundesrecht, im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das wurde bereits ausgeführt. Insofern gelten die Verabredungen der Großen Koalition in Berlin, die das Instrument einschränken möchte. Sie, Herr Lippmann, haben für Sachsen die Absichtserklärung zitiert, dass die Koalition in Sachsen davon auch nur noch in begründeten Fällen Gebrauch machen will. Das ist alles richtig.
Sie sagten eingangs so schön, es gebe verschiedene Kategorien von Aufgaben. Am Schluss haben Sie gesagt, stehe die Kategorie: einfach nur umsetzen. Ich möchte sagen, einfach nur umsetzen, ist bei diesem komplexen
Es ist offenkundig, dass man das nicht gänzlich abschaffen kann. Deswegen haben Sie auf der Bundesebene die Debatte wahrgenommen, dass es auch dort am Ende die Verabredung gab, selbst bei restriktiver Herangehensweise immer noch ein Ventil zu lassen. Es ist offenkundig, dass wir hier noch Handlungsmöglichkeiten haben müssen. Es gibt auch ein Arbeitgeberinteresse, den Laden am Laufen zu halten.
Völlig unstreitig ist, dass wir in Sachsen eine gute, moderne Verwaltung brauchen, an der auch tatkräftig junge Menschen mitwirken und dass wir auch neue Kräfte gewinnen wollen, Auszubildende usw. Die Staatsregierung hat kürzlich hier die Ausbildungsoffensive vorgestellt. Das ist im Kern völlig unstreitig, dass wir ein gemeinsames Ziel haben.
Das Problem ist, dass wir eine sehr restriktive Rechtsprechung beim Thema Sachgrund im Abs. 1 haben.
Das kennen Sie auch. Und dass wir natürlich jenseits dessen, was ein Sachgrund ist, trotzdem Gründe haben können, auch wenn sich das für Sie wie die Suche nach dem Heiligen Gral anhört. Es gibt natürlich einen arbeitsrechtlichen Unterschied zwischen einem Sachgrund im rechtstechnischen Sinne und einer guten Begründung, trotzdem eine Befristung zu machen. Ich habe in der Antwort auf die Kleine Anfrage einige Aspekte genannt.
Ich kann zusammengefasst sagen: Wir brauchen bei diesem Thema mehr Augenmaß. Der Freistaat als Arbeitgeber wird die gesetzlichen Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverhältnissen zur Erledigung seiner Aufgaben mit der entsprechenden Verantwortung und nur in begründeten Fällen nutzen. Dafür werden wir auch gemeinsame Maßstäbe für alle Ressorts entwickeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die gute Nachricht für mich und meine Fraktion: Ich muss die Koalition nicht für den Nobelpreis vorschlagen, weil auch sie das
Am Ende bleiben noch zwei Dinge stehen, nämlich Dinge, die nichts damit zu tun haben: das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und die klare Ansage: Im Zweifel geht es um Geld. Okay, dann ist wenigstens klar, was Sie damit meinen.
(Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Klar war es nicht! Aber damit bekommen wir das eben nicht begründet. Das sei nur dahingestellt. Ich möchte in meinem Schlusswort auf einen Punkt hinweisen. Herr Pallas, Sie haben vorhin ausgeführt, dass es manchmal sinnvoll sein kann, die sachgrundlose Befristung einer Sachgrundbefristung vorzuziehen. Der Freistaat macht das teilweise in Bereichen von Projekt- mitteln. Und dann entsteht ein vollkommen absurdes System, beispielsweise beim Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Da wird offensichtlich zum Mittel der sachgrundlosen Befristung bei Projektstel- len gegriffen, anstatt das aufgrund des Projektes mit einem Sachgrund zu befristen, warum auch immer. Dann läuft das Projekt erst einmal aus und wird später verlän- gert. Dann will man dieselben Leute im Projekt drinhalten und stellt fest, ich bekomme die gar nicht wieder dort hinein, weil die Ausschlussregelung nach dem entspre- chenden Teilzeit- und Befristungsgesetz läuft. (Albrecht Pallas, SPD: Die Rechtsprechung, Herr Lippmann!)
Die Rechtsprechung ist etwas diffiziler, als der Finanzminister es darstellen will. Es ist eben nicht so, dass es vollkommen zum Ausschluss reicht. Es ist das Problem bei den sachgrundlosen Befristungen, dass man sich überhaupt in den Bereich dieser Rechtsprechung begibt, und zwar ohne Not bei Leuten, die wir eigentlich brauchen und deren Fachkompetenz wir benötigen. Das ganze System ist absurd. Deshalb wollen wir, dass es wegkommt.
Herr Kollege von Breitenbuch, die Befristung von Mandaten mit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vergleichen ist doch wohl ein schlechter Witz. Ganz ehrlich, das hat schon einen gewissen Grundzug von Arroganz, sich hinzustellen und zu sagen, dass eine Befristung von Legislaturperioden, die aus demokratischen Gründen erfolgt, etwas damit zu tun hat, dass sich Menschen im Land die Frage stellen müssen, ob sie in 18 oder 24 Monaten noch einen Job haben. Ich finde, da geht der Vergleich vollkommen an der Realität vorbei. Sie haben zwischendurch noch von
Beamten geredet. Es wäre mir vollkommen neu, dass es das Konstrukt der sachgrundlos befristeten Beamten im Freistaat gibt. Aber bringen Sie den Finanzminister nicht noch auf Ideen.
Es geht doch hier nicht darum, dass wir der Staatsregierung irgendwie vorwerfen, sie würde mit dem rechtlichen Instrumentarium falsch umgehen. Eine Ausnahme ist dabei der Tatbestand, dass Sie bei Ausschreibungen wahrheitswidrig schreiben: Wer einmal eine sachgrundlose Befristung hat, ist für immer raus. Das ist nicht so. Da gibt es eine entsprechende Rechtsprechung. Das haben wir schon über Kleine Anfragen miteinander erörtert.
Es geht darum, dass wir das für politisch falsch halten. Der Landtag kann heute eine politische Entscheidung darüber treffen, ob wir es ernst mit einem öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen meinen, der attraktiv für junge Leute ist.
25 Problemfälle konstruieren, die ich gar nicht abstreite. Wir sollten aber alle dahin kommen einzusehen, dass es bei der Frage des öffentlichen Dienstes wegweisend ist, möglichst gute Leute in den öffentlichen Dienst zu bekommen, sodass jetzt meines Erachtens nicht der Zeitpunkt ist, über das 35. Komma zu diskutieren, sondern vielmehr heute eine Grundsatzentscheidung zu treffen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/12632 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den diesjährigen Internationalen Frauentag habe ich mit dem Verfassungs- und Rechtsausschuss auf Ausschussreise in Zypern verbracht. Wir hatten dort Gelegenheit, mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern des zypriotischen Parlaments, der Regierung, des dortigen Justizvollzugs, der Vereinten Nationen, der Europäischen Kommission und mit Nichtregierungsorganisationen zu sprechen.
Auffällig war dabei eines: Wir haben überwiegend mit Frauen gesprochen, mit Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst.
Diese gibt es natürlich auch in Sachsen, allerdings nicht in dem Ausmaß, wie wir es in Zypern erlebt haben. Ein Blick auf die Ministerriege lässt mich erkennen, dass wir da nur drei Frauen haben, was lediglich 30 % darstellt. Schauen wir auf die andere Elbseite in unsere Ministerien und Behörden. Dort kann man sehen, dass die politische und inhaltliche Verantwortung, die Macht und der entsprechende Verdienst hauptsächlich bei den Männern bleiben. Der Frauenanteil auf der Ebene der Behörden- und Abteilungsleiter beträgt gerade einmal 13,6 %. Eine Referatsleitung haben lediglich zu 32,7 % Frauen inne. Von den zehn sächsischen Justizvollzugsanstalten wird
Die Statistiken spiegeln sehr deutlich wider, wie es in Sachsen um die Gleichstellung von Frauen und Männern und vor allem um die Chancengerechtigkeit bestellt ist. Das Signal ist eindeutig: Frauen sind im öffentlichen Dienst sehr gern gesehen. Sie machen sogar die Mehrheit aus. Allerdings betrifft das eben nicht die Führungsebene. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss sich ändern!