Protokoll der Sitzung vom 29.01.2015

(Beifall bei der CDU)

Ich frage Sie jetzt trotzdem, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.

Ich bleibe bei meiner Auffassung.

Noch habe ich die Leitung des Parlaments.

(Beifall bei der CDU und der AfD)

Sie gestatten also keine Zwischenfrage?

So ist es.

Nun stellt sich die Frage: Warum ist denn hier nicht längst gehandelt worden? Aus welchen Gründen wird denn heute wieder von Herrn Ulbig mit der CDU hier die Mietpreisbremse verhindert? Das ist ganz einfach: Die CDU betreibt in Dresden bereits seit mehreren Jahren eine Politik im Interesse der Immobilienhaie und Wohnungsspekulanten. Ich will Ihnen dazu ein einfaches Beispiel nennen.

(Widerspruch von der CDU und der SPD)

Allein in den vergangenen zehn Jahren wurden in Dresden über 8 000 Wohnungen staatlich subventioniert abgerissen. Das ist die CDU-Politik in Dresden gewesen.

(Patrick Schreiber, CDU: Wie viele Wohnungen verhindern Sie derzeit?)

In Verbindung mit den steigenden Einwohnerzahlen hat dieser Abriss zu einem regelrechten Mietpreisturbo geführt. Wir von den LINKEN waren es übrigens, die rechtzeitig auf das Bevölkerungswachstum hingewiesen und die im Stadtrat in Dresden Anträge für einen Abrissstopp gestellt haben. Die CDU war es, die diese Anträge niedergestimmt und die falsche Politik der Abrissbirne fortgesetzt hat. Mit welchen Ergebnissen, meine Damen und Herren, sehen wir heute. Die Dresdner Mieterinnen und Mieter wissen jetzt aber auch, bei welcher Partei sie sich für die nächste Mieterhöhung bedanken können.

Meine Damen und Herren! Die Lage ist ernst. Wir haben ohne Zweifel noch keine Münchner Verhältnisse. Wir haben noch keine Luxusmieten. Aber es gibt deutlich sichtbare problematische Entwicklungen. Diesen muss endlich entschlossen entgegengewirkt werden.

(Patrick Schreiber, CDU, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage?

Ich gestatte auch jetzt noch keine Zwischenfrage, so leid mir das tut.

Dresden und Leipzig dürfen – –

(Patrick Schreiber, CDU, steht am Mikrofon.)

Ich darf Sie noch einmal fragen, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten.

Es tut mir leid. Ich ändere innerhalb von drei Minuten meine Meinung nicht, Herr Schreiber.

Meine Damen und Herren! Dresden und Leipzig dürfen sich nicht zum Eldorado für Miethaie und Wohnungsspekulanten entwickeln. Ein Instrument, das den Staat nichts kostet, aber den Mieterinnen und Mietern hilft, ist die Begrenzung des Anstiegs der Bestandsmieten. DIE LINKE ist es, die hier im Landtag die Interessen der Mieterinnen und Mieter vertritt. Deshalb stimmen wir heute im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, für die Mietpreisbremse.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Die SPD-Fraktion; bitte, Herr Abg. Pallas.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte einmal den Versuch unternehmen, die Debatte wieder ein

Stück weit auf den Gegenstand des Tagesordnungspunktes zu bringen.

Um eines vorweg zu sagen: Wir von der SPD finden den Antrag nicht falsch, im Gegenteil, aber er kommt zur falschen Zeit. Die Möglichkeit, die Kappungsgrenze per Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, gibt es bereits seit Mai 2013. Es gab damals auch schon einen Antrag im Landtag. Allerdings ist mir tatsächlich nicht ganz klar, weshalb er genau jetzt kommt, denn tatsächlich beurteile ich die Stellungnahme der Staatsregierung als nicht so falsch, wie es in Ihrer engagierten Eingangsrede, Frau Jähnigen, den Eindruck hatte.

Ich gebe Ihnen recht, dass es in einigen Städten, vordringlich in Dresden und Leipzig, in bestimmten Gebieten große Probleme gibt, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Richtig ist auch, dass in den sächsischen Großstädten die Mieten seit Jahren in den beiden eben genannten Städten ansteigen, mittlerweile aber auch in Chemnitz. Allerdings haben wir noch keine Situation wie in anderen, zumeist westdeutschen Großstädten wie München, Hamburg oder Stuttgart. Aber es gibt das Problem.

In den sächsischen Ballungsräumen kommt es zu einer Verknappung des Wohnraumes. Einerseits erkennen wir daran, dass immer mehr Menschen in die Städte ziehen – das finde ich grundsätzlich erfreulich –, auf der anderen Seite ist es aber bedenklich, wenn dadurch in bestimmten Vierteln soziale Entmischungsprozesse in Gang kommen, weil sich angestammte Mieter die neuen Mieten nicht mehr leisten können.

Wir haben in den letzten Jahren auch verschiedentlich darüber gesprochen, dass wir auf diesem Gebiet durchaus Handlungsbedarf in der Landespolitik sehen. Wir haben es im Wahlkampf in den Koalitionsverhandlungen deutlich gemacht, und im Ergebnis, auf das ich gleich noch zu sprechen komme, kommt es auch zum Ausdruck.

Sie haben auf die Plenardebatte hingewiesen, die anlässlich Ihres ersten Antrags zu diesem Thema geführt wurde. Sie haben Frau Köpping zitiert. Was Sie aber nicht zitiert haben, Frau Jähnigen, ist, dass Frau Köpping damals gesagt hat, der Antrag sei zwar richtig und unterstreiche, welche Haltung insbesondere die SPD dazu habe; es war aber auch damals schon klar, dass ein Gesamtkonzept folgen muss und dass dies nur ein einzelnes Element in der Problematik der Landeswohnungspolitik sein kann.

Wir, die Regierungskoalition aus CDU und SPD, haben das Problem erkannt und werden handeln. Wir werden ein Gesamtpaket schnüren, welches sowohl die Mietsteigerungen bei Bestandsmieten im Blick behält als auch rote Linien bei Neuvermietungen einzieht. Damit meine ich die Mietpreisbremse, deren Grundlagen im Deutschen Bundestag durch die Regierungsfraktionen von

CDU/CSU und SPD gerade geschaffen werden.

Wie ist die Situation denn im Moment? In der Stellungnahme zum Antrag lesen Sie, dass in Sachsen die erforderlichen Voraussetzungen bisher nicht vorlägen, um die im Antrag geforderte Rechtsverordnung erlassen zu

können. Bis heute habe keine vom Innenministerium angeschriebene Stadt den Bedarf am Erlass einer Rechtsverordnung mit ganz konkreten Daten unterlegen können.

Das hat mehrere Gründe. Am Beispiel von Leipzig möchte ich das kurz aufzeigen. Es gab diesen Fragebogen des Innenministeriums, und zunächst konnte Leipzig innerhalb der Befragung keinen angespannten Wohnungsmarkt nachweisen. Derzeit besteht formal – nach der rechtlichen Situation – also kein dringlicher Bedarf am Erlass einer Rechtsverordnung für eine Kappungsgrenze. Das kann und wird sich vermutlich innerhalb der nächsten Monate oder wenigen Jahre ändern.

Im Moment wird in Leipzig das neue wohnungspolitische Konzept geschaffen. Es ist möglich, dass dort in naher Zukunft Bedarfe nicht nur entstehen, sondern dass die Bedarfe auch aufgezeigt werden können. Dann sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung geschaffen. Das neue wohnungspolitische Konzept soll Mitte dieses Jahres verabschiedet sein.

Etwa bis zu diesem Zeitpunkt wird auch in Dresden geprüft, ob Bedarf an einem Erlass für die Kappungsgrenze besteht. Daher ist klar: Akut ist der Erlass einer Verordnung für Kappungsgrenzen in Sachsen nicht notwendig. Es fehlen sogar noch Voraussetzungen dafür. Die Städte sind angeschrieben, und sie bereiten sich darauf vor, die Daten zu liefern. Wir halten es für notwendig, den Nachweis über angespannte Wohnungsmärkte und die zugrunde liegenden Kriterien transparent zu führen.

Wenn in naher Zukunft in Sachsen eine Kappungsgrenze notwendig ist, dann behandeln wir das zusammen mit der Mietpreisbremse, denn auch das haben wir erreicht: Sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene wird es demnächst eine Mietpreisbremse geben. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu vereinbart: „Sobald auf Bundesebene das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten erlassen worden ist, werden wir es in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen umsetzen und von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen.“

Das heißt, die Regierungskoalition aus CDU und SPD wird vorbereitet sein, wenn sich in den sächsischen Ballungsräumen angespannte Wohnungsmärkte abzeichnen. Wir werden sowohl einen Erlass für eine Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverträgen als auch die Mietpreisbremse für Neuvermietungen und Wiedervermietungen auf den Weg bringen. Das heißt aber auch, dass die Kommunen ihre Daten liefern müssen. Ich bin mir ganz sicher, dass sie das tun werden.

Zusammengefasst heißt das: Ziffer 1 des Antrags ist richtig und wichtig, kommt allerdings zur falschen Zeit. Das wäre jetzt reine Symbolpolitik. Ziffer 2 des Antrags ist sogar schon obsolet. Kollege Fritzsche hat es ebenfalls erwähnt: Der bis zum 31. März geforderte Bericht über die aktuelle Situation auf dem sächsischen Wohnungsmarkt liegt bereits vor.

Dazu kann ich als weiterführende Lektüre das Mietgutachten Sachsen erwähnen oder aber den aktuellen Bericht über das Wohnungsbaumonitoring 2014/2015, der von der Sächsischen Aufbaubank veröffentlicht wurde. Auch dieses Dokument finden Sie im Internet.

Aus den genannten Gründen werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Spangenberg für die Fraktion der AfD, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich hatte ich erwartet, dass an diesem Antrag auch Ihre Brüder und Schwestern im Geiste, die Fraktion DIE LINKE, beteiligt ist. Aber Sie haben ja mittlerweile auch schon zugestimmt. Ich dachte nämlich, sie seien deswegen nicht dabei, weil sie sich an ihre Wohnungsbaupolitik in der DDR erinnern. Zumindest die Älteren von ihnen werden es noch wissen: Ruinen, wohin man schaute. Ich habe es nicht vergessen. Das war damals Ihre Politik, die Sie gemacht haben.

(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Annekatrin Klepsch, DIE LINKE)

Wohnungsmietverträge sind – wie Arbeitsverträge – von existenzieller Bedeutung. Diese Verträge greifen unmittelbar in die wichtigsten Lebensbereiche ein, nämlich in das Wohnen und das Arbeiten. Obwohl hier besonders direkt in die Vertragsfreiheit und das Eigentum der Vertragspartner eingegriffen wird, sind Regularien – darin gebe ich Ihnen recht – in beschränktem Ausmaß zu vertreten. Das seit dem 1. Mai 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz will eine Steuerungsfunktion dergestalt übernehmen, dass das Wohnen auch in Ballungszentren bezahlbar bleibt.