2. Auf welcher Rechtsgrundlage und auf wessen Anordnung erfolgte die benannte Beschlagnahme der Mobiltelefone?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Lippmann, auf die Frage 1 lautet die Antwort wie folgt: Die Staatsanwaltschaft Leipzig führt aufgrund der im Rahmen des Demonstrationszuges am 15. Januar 2015 begangenen massiven Sachbeschädigungen und Ausschreitungen ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs. Die Mobiltelefone wurden beschlagnahmt, weil sie in dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren als Beweismittel in Betracht kommen.
Erfahrungen aus vergangenen, wegen ähnlicher Ereignisse geführten Ermittlungsverfahren haben gezeigt, dass durch die vor Ort anwesenden Personen häufig Fotos bzw. Videos mit Mobiltelefonen gefertigt werden. Diese sind insofern relevant, als sich daraus Hinweise auf konkrete Abläufe und unmittelbar Handelnde sowie zu deren Identifizierung geeignete Informationen, zum Beispiel markante Merkmale, bestimmte Bekleidung oder Ähnliches, ergeben könnten.
Des Weiteren ist aufgrund der Tatsache – soweit bislang bekannt, offensichtlich kurzfristig die Mobilisierung einer größeren Personenzahl erfolgte – davon auszugehen, dass die Kommunikation (auch) über Mobiltelefone – Anrufe, SMS, E-Mail, Chat – erfolgte. Diese Daten sind erforderlich, um zu ermitteln, wer die Initiatoren des strafrechtlich relevanten Geschehens waren und welche Absprachen und Informationen es im Vorfeld gab. Andere Beweismittel stehen der Staatsanwaltschaft Leipzig gegenwärtig nicht zur Verfügung.
Zu Frage 2: Die Anordnung der Beschlagnahme der Mobiltelefone erfolgte, da der Bereitschaftsrichter nicht erreichbar war, durch den zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt wegen der Gefahr im Verzug gemäß den §§ 94, 98 und 102 der Strafprozessordnung.
Die zweite Nachfrage: Inwieweit wird denn – da die Beschlagnahmung der Mobiltelefone einen sensiblen Bereich betrifft – bei der Kommunikation sichergestellt, dass insbesondere die Auswertung von Kommunikationsinhalten mit Drittbetroffenen möglichst gering gehalten wird?
1. Welche konkreten Handlungsfelder sieht die Staatsregierung in den nächsten Jahren zur Gleichstellung von Frauen und Mädchen?
2. Welche konkreten Handlungsfelder sieht die Staatsregierung in den nächsten Jahren zur Gleichstellung von Jungen und Männern?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur ersten Frage: Wir werden zeitnah die Förderrichtlinie Chancengleichheit weiterentwickeln. Dadurch stärken wir den Schutz von Frauen und Kindern insbesondere vor und nach häuslicher Gewalt. Dazu gehört auch, ein flächendeckendes Netz von Frauen- und Kinderschutzhäusern zu etablieren und bestehende Lücken im Fördersystem zu schließen, vor allem bei den Schnittstellen zur Jugendhilfe, Familienbildung und Familienhilfe.
Weiterhin werden wir in diesem Zusammenhang landesweite Mädchen- und Frauenverbände und Projekte stärken sowie finanziell besser absichern. Wir werden zunächst als großes Projekt ein modernes Frauengleichstellungsgesetz für den Freistaat Sachsen entwickeln. Ich will das alte Frauenfördergesetz nicht schmälern, aber Fakt ist, dass es wirklich überholt ist und modernisiert werden muss. Der Gesetzentwurf wird auch die gleichberechtigte Besetzung von Führungspositionen durch Frauen und Männer anstreben.
Ein weiterer Aspekt bei der Arbeit der kommenden Jahre wird die Erstellung des Frauenförderberichtes sein. Wir brauchen Daten und Fakten, um moderne Politikansätze zielgerichtet entwickeln zu können.
Zum Gleichstellungsbeirat, was wir im Vorfeld besprochen haben, sei gesagt: Diesen wollen wir natürlich weiterführen, aber neu aufstellen, sodass wir schauen und überlegen wollen, ob wir das, was bisher an Personen gebunden ist und was die Besetzung betrifft, zukünftig an Institutionen binden. Damit wollen wir nach den Haushaltsverhandlungen beginnen.
Ich hätte sonst auf die zweite Frage gewartet. – Wird denn der Gleichstellungsbeirat in Zukunft öffentlich tagen?
Frau Jähnigen, wir werden gemeinsam beraten, wie wir ihn neu aufstellen. Das würde ich dann gern beantworten, wenn wir es gemeinsam beraten haben.
Zur zweiten Frage. Wir bauen selbstverständlich auf die bisherige Arbeit auf, aber als wichtiger Baustein wird neu sein, dass wir eine zu schaffende Landesfachstelle für Männerarbeit haben werden. Dazu haben wir im Haushaltsentwurf Zahlen vorgeschlagen, wofür wir auf Ihre Zustimmung hoffen.
Daneben wollen wir im Bereich Frauen- und Kinderschutz auch die Täterberatungsstellen stärken und absichern. Die Männerarbeit bekommt insgesamt im Kontext der Gleichstellungspolitik einen wesentlicheren Stellenwert. Dies wird gerade bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer größere Bedeutung gewinnen. Hier allerdings kann nicht erst bei erwachsenen Männern angesetzt werden, sondern die Sensibilisierung soll dafür schon früher einsetzen.
Gibt es noch eine Nachfrage, Frau Jähnigen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Sie, Ihre zweite Frage zu stellen; Frage Nr. 3.
1. Wie hoch ist derzeit der Anteil an Frauen unter den Aufsichtsratsvertretern, die vom Freistaat Sachsen entsandt werden?
2. Wie hoch ist derzeit der Anteil unter den Geschäftsführungen und Vorständen der Unternehmen, an denen der Freistaat Sachsen mit mehr als 25 % beteiligt ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Jähnigen, ich möchte auf Ihre zwei Fragen eingehen. Zunächst zur ersten Frage, wie hoch der Anteil der Frauen unter den Aufsichtsratsvertretern ist: Der aktuelle Anteil der Frauen unter den Aufsichtsratsvertretern beläuft sich auf 11,5 %.
Auf Ihre zweite Frage, die Sie hinsichtlich der Geschäftsführung bzw. der Vorstände der Unternehmen gestellt haben, lautet die Antwort: Der aktuelle Anteil der Frauen unter den Geschäftsführungen und Vorständen der Unternehmen, an denen der Freistaat Sachsen mit mehr als 25 % beteiligt ist, beläuft sich auf 14,8 %.
Die Frage kann ich nicht beantworten, weil es relativ schwierig ist für unsere gesamten Unternehmen, entsprechende Führungskräfte zu finden. Das ist ein offener Wettbewerb bzw. bei den Aufsichtsräten haben wir das Problem, überhaupt entsprechende Persönlichkeiten zu finden. Das heißt, ich kann Ihnen jetzt keinen konkreten Masterplan vorstellen, wie in den nächsten Jahren welche Position besetzt werden kann. Wir haben einfach sachliche Gründe.
Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Die Sitzung des Landtages ist abgearbeitet. Die nächste Sitzung ist am Donnerstag, dem 5. Februar 2015, 10 Uhr. Die Einladung liegt Ihnen bereits vor.