Es gibt zwei unterschiedliche Interessen, um das deutlich zu machen: Der Käufer will natürlich möglichst wenig bezahlen und der Verkäufer will möglichst viel dafür bekommen. Es ist ein kaufmännischer Prozess, der dort abläuft. Herr Bartl, Sie haben vollkommen recht, man muss sehen, dass man dort nicht in den Tatbestand der Untreue kommt.
Noch einmal zum zweiten Aspekt, den ich ebenfalls deutlich machen möchte. Herr Sodann, gestatten Sie mir: Ich kann hier nicht über betriebsinterne Dinge reden. Das sind geschäftliche Dinge, die ich nicht in der Öffentlichkeit darlegen kann, sonst würde ich mich haftbar, strafbar machen. Das ist Sache der Geschäftspolitik, und das muss die Geschäftsleitung entsprechend verhandeln. Was dabei herauskommt, werden wir erfahren, aber das kann ich hier nicht öffentlich diskutieren.
Ich habe noch eine kurze Frage: Haben Sie vor dem Hintergrund des kulturellen Erbes vor – und, wenn ja, wie –, auch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in die Stiftung einzubeziehen oder, besser gesagt, ihm Mitspracherecht einzuräumen? Wenn alles nur beim Staatsministerium der Finanzen liegt, dann hat das doch ein „Geschmäckle“ von nur fiskalischen Erwägungen.
Das ist aber gar nicht das Ziel. Das Ziel ist ganz klar in den Statuten der neugegründeten GmbH niedergelegt. Dort steht drin, dass das Kulturgut bewahrt werden soll. Das heißt, es ist kein Handelsgut. Es soll aber weiterentwickelt werden. Deshalb sind auch Ideen entwickelt worden, dort eine Art Meisterschule im Rahmen dieser Stiftungs GmbH zu errichten, um insbesondere die künstlerischen und handwerklichen Fertigkeiten weiterzuentwickeln.
Das Erste, was gemacht werden muss, ist, die Gesellschaft zu gründen. Das ist jetzt passiert. Jetzt muss die Gesellschaft laufen.
Bisher nicht. Jetzt warten Sie erst einmal ab. Es ist angedacht, dass diese Gesellschaft auch einen Beirat bekommt, und dieser wird dann entsprechend besetzt werden.
Die Zeitdauer ist abgelaufen. Ich bedanke mich bei Herrn Staatsminister und bei den Abgeordneten für die Fragen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen. Es beginnt DIE LINKE, danach folgen CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der Linksfraktion das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute vor genau vier Wochen ist der Mindestlohn bundesweit in Kraft getreten. Bei allen Lücken und Schwächen, die dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes immanent sind, ist es dennoch ein Fakt, den wir als LINKE ausdrücklich begrüßen, waren wir doch – das sei
mir an dieser Stelle gestattet zu betonen – die Ersten, die ihn damals im Bundestag gefordert hatten, zu einer Zeit, als man SPD und Union noch zum Jagen tragen musste.
Von vielen, vor allem Lohnabhängigen, wurde der Mindestlohn mit Freude herbeigesehnt. Nach Aussage des DGB profitieren allein in Sachsen circa 300 000 Menschen davon. Das ist rund ein Fünftel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat. Das ist übrigens ein Wert, der fast doppelt so hoch ist wie der Anteil im bundesweiten Vergleich.
Das, meine Damen und Herren, ist zu einem nicht unerheblichen Teil durchaus hausgemacht. Letztlich hat die CDU-geführte Staatsregierung niedrige Löhne jahrzehntelang für einen Standortvorteil gehalten und damit auch öffentlich geworben. Da war es nur konsequent, dass die damalige Sächsische Staatsregierung im Bundesrat sich als Einzige der Zustimmung für existenzsichernde Löhne verweigert hatte. Sicher, das mag damals mit der Konsequenz der Sozialpolitik der FDP zu tun gehabt haben, aber Ministerpräsident Tillich hat sich vor circa einem Jahr ebenfalls damit in der Presse zitieren lassen, dass die FDP nicht ganz falsch liege, wenn sie beim Mindestlohn von einer Katastrophe für Sachsen spricht.
Von den einen freudig begrüßt, von den anderen mit Bangen erwartet – auch das gehört zur Wahrheit. Nicht wenige Arbeitgeber blickten mit Sorgen auf den 1. Januar. Aber auch das ist in Sachsen zumindest teilweise hausgemacht und Spätfolge der Niedriglohnstrategie der letzten Jahre. Wer mit Niedriglöhnen wirbt, bekommt eben auch Unternehmen, deren Geschäftsmodell einseitig auf billigen Arbeitskräften beruht. Wer gerade genug verdient, um sich den Lebensunterhalt beim Discounter zu sichern, der hat auch kein Geld für Handwerker oder für hochwertige Dienstleistungen, was dann auch in diesen Branchen automatisch niedrige Löhne nach sich zieht, weil die Nachfrage nicht stimmt.
Ein Teufelskreis: Niedriglohn produzierte Niedriglohn, und die CDU-geführte Staatsregierung klatschte sich vor Freude ob ihrer Arbeitsmarktpolitik auf die Schenkel.
Sei es, wie es sei, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit genau vier Wochen ist der Mindestlohn auch hier in Sachsen Realität, und wir stehen vor der Aufgabe, uns damit auseinanderzusetzen. Wie gesagt, wir sprechen von unmittelbaren Veränderungen für schätzungsweise 300 000 Beschäftigte.
Wir wollen mit unserem Antrag die Staatsregierung durch den Landtag auffordern, in einem Mindestlohn
Monitoring im Zusammenwirken mit allen Betroffenen, also mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Kammern, sowie unter Hinzuziehung wirtschaftswissenschaftlicher Kompetenz ein wirksames Verfahren zur Begleitung der Umsetzung des Mindestlohngesetzes und der flächendeckenden Gewährleistung seiner Regeln in Sachsen noch im I. Quartal dieses Jahres auf den Weg zu bringen.
Im Ergebnis der Analyse und Bewertung dieses Monitorings erwarten wir ein Konzept für zusätzlich erforderliche Maßnahmen und gegebenenfalls weitergehenden exekutiven Handlungsbedarf zur Sicherung eines verlässlichen, existenzsichernden Lohnniveaus hier in Sachsen. Dazu gehören in unseren Augen zwei Kategorien von Maßnahmen.
Zum Ersten geht es darum, dass sich hier niemand seitwärts in die Büsche schlägt und die Kreativität zur Umgehung des Mindestlohnes in Sachsen bunte Blüten treibt. Hier sollte sich die Staatsregierung nicht allein auf Bundesregierung und Bundeszollverwaltung verlassen,
sondern eigenständig Möglichkeiten zur Erhöhung der Prüfdichte der Umsetzung des Mindestlohngesetzes prüfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir brauchen eine regelmäßige und branchenkonkrete Analyse und Bewertung der Situation. Wir brauchen auch eine Anpassung der Rahmenbedingungen hier im Freistaat. Als Beispiel sei hier nur die aus Sicht der LINKEN unabdingbare Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes genannt. Öffentliche Aufträge darf nur bekommen, wer nachweislich Mindestlohn zahlt.
Vergessen wir nicht: Ein beschlossener Mindestlohn, der nicht konsequent umgesetzt wird, hat nicht nur keinen Nutzen, sondern er schadet vielmehr wirtschaftspolitisch. Unternehmen, die sich an das Gesetz halten und auch aus Verantwortung für ihre Mitarbeiter heraus den Mindestlohn zahlen, sind dann zwar die Ehrlichen, aber es wäre fatal, wenn die Ehrlichen auch die Dummen sind, weil sich schwarze Schafe unter Umgehung der Regeln Wettbewerbsvorteile erschleichen können.
Flankierend zur Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes brauchen wir aber auch Maßnahmen, die Unternehmen unterstützen, welche objektive Schwierigkeiten haben, den Mindestlohn sofort umzusetzen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die zweite Stoßrichtung unseres Antrages.
Im Rahmen des Monitoring-Verfahrens müssen bestehende Problemlagen insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Zusammenhang erfasst werden, um ihnen zu helfen, Lösungsmöglichkeiten zur mittelfristigen Überwindung ebendieser Schwierigkeiten zu erarbeiten.
Warum denken wir nicht über die Einrichtung eines zeitlich befristeten Subventionsfonds für kleine und mittlere Unternehmen nach?
Warum organisieren wir nicht Unterstützungs- und Beratungsleistungen für Betroffene zur Verbesserung der Arbeits- und Betriebsorganisation? Wie sehen letztlich die Pläne der Staatsregierung aus, Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Freistaat dabei zu helfen, den Mindestlohn für alle in gedeihlicher Form zur praktischen Realität zu verhelfen? Ich denke, hierüber kann dieses Hohe Haus zu Recht regelmäßig Bericht erwarten.
Zum Schluss möchte ich auf einen anderen Aspekt hinweisen. Hiervon ist vor allem die kommunale Ebene betroffen. Dabei meine ich nicht primär die Frage, ob Dienstleistungen, die – um Geld zu sparen – an private Billiganbieter outgesourct wurden, nun doch teurer kommen, als von der jeweiligen Kämmerei veranschlagt wurde, und gegebenenfalls wieder besser in die öffentliche Hand zurückgeholt werden.
Nein, es geht vielmehr um etwas anderes, bei dem die meisten Kommunen zwar genau wissen, dass etwas passieren wird, ohne es jedoch bisher seriös beziffern zu
können. Das, was ich meine, sind Verschiebungen innerhalb des Steueraufkommens, welche durch den Mindestlohn ausgelöst werden. Konkret geht es um die zu erwartende gegenläufige Entwicklung bei der Einkommen- und der Gewerbesteuer. Wenn, wie bereits gesagt, rund 300 000 Sächsinnen und Sachsen seit dem 1. Januar mehr verdienen, zum Teil womöglich überhaupt erstmals über den Steuerfreibetrag hinauskommen, so steigen natürlich hier die Steuereinnahmen. Das ist sicherlich schön. Davon profitieren mit 15 % zwar zu einem kleinen Anteil auch die Städte und Gemeinden, aber der Löwenanteil landet bei Land und Bund.
Genau umgekehrt verhält es sich bei der Gewerbesteuer. Natürlich wirkt es sich, zumindest vorübergehend, negativ auf die Gewinnerwartung von Unternehmen aus, wenn rund 20 % der Beschäftigten im Freistaat mehr Lohn beziehen. Natürlich wirkt sich das dann im zweiten Schritt auch auf die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen aus. Unterm Strich sind durch die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn Steuermehreinnahmen für Land und Bund und Mindereinnahmen für die Städte und Gemeinden zu erwarten. Ich will hier weder schwarzmalen noch das Haar in der Suppe suchen, sondern ich will lediglich darauf hinweisen, dass auch das sächsische Finanzministerium im Rahmen eines umfassenden Monitorings eingebunden werden muss, um gegebenenfalls rechtzeitig gegenzusteuern und Vorschläge zur Entlastung der Kommunen zu erarbeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der MDR hat sich letzten Montag in einem ausführlichen Beitrag ebenfalls dem Mindestlohn gewidmet. Grundtenor war dabei: Der Freistaat befindet sich nach jahrelanger Niedriglohnstrategie in einem Anpassungsprozess, dessen Folgen auch im Alltag zu spüren sind. Dort, wo es Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt, müsse genau hingesehen werden. Ausdrücklich auf unseren heutigen Antrag Bezug nehmend, meinte die Reporterin, dass wir damit bei CDU und SPD im Landtag eigentlich offene Türen einrennen müssten. Wenn Sie das im Koalitionsvertrag Vereinbarte ernst nehmen würden, gebe es keinen sachlichen Grund, dem Antrag der LINKEN nicht zuzustimmen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will meiner Rede, bevor ich zum Inhalt komme, zwei Grundbemerkungen vorausschicken.
Ja, der Mindestlohn ist richtig; denn wir als CDU haben den Anspruch, dass derjenige, der arbeitet, mehr hat als derjenige, der nicht arbeitet. Ich möchte, dass derjenige, der früh aufsteht, acht Stunden arbeitet, sich um seine Kinder kümmert, am Monatsende mehr hat, als derjenige,
der im Bett gelegen, im Unterhemd zum Fenster herausgeschaut und zugesehen hat, wie der andere gearbeitet hat. Da ist der Mindestlohn eine Möglichkeit und ein richtiger Schritt auf diesem Weg.