Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Und, ja, das kostet Geld. Gute Integrationspolitik kostet nun einmal Geld, aber das ist immer noch weniger als keine Integrationspolitik mit der Gefahr der oben beschriebenen negativen Auswirkungen.

Ich danke allen, die sich in unserem Land für die gelingende Integration einsetzen, und freue mich auf alle, die konstruktiv an der Verbesserung unserer Integrationsmaßnahmen mitarbeiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat die AfD-Fraktion; Herr Abg. Wendt, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Staatsministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich komme noch einmal zur Ausgangslage zurück. Die Ausgangslage für diesen Antrag war unsere Kleine Anfrage mit dem Titel „Erfolg der Sprachkurse nach der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen“. Mittels dieser wollten wir von der Staatsregierung Informationen über Teilnehmerzahlen, Abbruchquote, Fehlzeiten, Teilnahmebestätigungen und Prüfungen haben.

Obwohl die Träger verpflichtet sind, diese zu melden, erhielten wir folgende Antwort von der Staatsregierung: „Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Um die gestellten Fragen beantworten zu können, müssen nach einer ersten Prüfung 564 Akten per Hand geprüft und die Daten zentral erfasst werden. Für die Arbeitsschritte Aktenanforderung, inhaltliche Aktensichtung entsprechend der Abfrage, Übertragung der Teilnehmerdaten und eine separat zu erstellende Übersicht veranschlagen wir circa eine Stunde pro Akte. Für die telefonische Befragung der Träger“ – jetzt der Einschub: Die Träger sind gemäß Richtlinie verpflichtet zu melden – „schätzt die SAB den Aufwand für Aufruf und Dokumentation auf 20 Minuten je Vorhaben. Für die Erstellung der Übersicht wird weitere Zeit benötigt.“

Die Staatsregierung führt also keine Statistik, möchte diese nicht führen oder veröffentlichen, um über Erfolg oder Misserfolg der Sprachkurse Rechenschaft abzulegen.

Werte Abgeordnete, dies können wir im Namen des Steuerzahlers nicht hinnehmen,

(Carsten Hütter, AfD: Richtig!)

zumal selbst der Landesrechnungshof in seinem Bericht aus dem Jahr 2016 Folgendes anmerkte: „Fördermittel dienen vorwiegend der Erreichung bestimmter politischer oder wirtschaftlicher Ziele. Sie müssen effektiv und effizient eingesetzt werden. Der Kontrolle des Erfolgs der

Förderprogramme kommt besondere Bedeutung zu. Bisherige Evaluationen konnten kausale Zusammenhänge zwischen Fördermaßnahmen und deren Wirksamkeit nicht immer belegen.“

Deshalb ist dieses Thema so wichtig, und deshalb ist es wichtig, dass Sie unserem Antrag zustimmen.

(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Aber doch nicht, nur weil Sie das für richtig halten!)

Ich gebe noch einmal zu bedenken: Wenn Sie unserem Antrag heute nicht zustimmen, dann stimmen Sie schlichtweg gegen eine Statistik, die einfach nur Auskunft darüber geben soll, ob die Sprachkurse erfolgreich oder eben nicht erfolgreich waren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Es ist von Frau Abg. Kersten punktweise Abstimmung beantragt worden. Das kann ich zulassen, wenn niemand widerspricht. Ansonsten ist es nur möglich, dass, wenn eine Fraktion oder sieben Mitglieder des Landtags oder der Einreicher eine punktweise Abstimmung beantragen. Deshalb frage ich Sie: Gibt es Widerspruch gegen die punktweise

Abstimmung? – Es gibt keinen Widerspruch; gut, dann machen wir das so.

Ich rufe Punkt I des Antrags auf. Wer gibt diesem seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist Punkt I mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wer gibt Punkt II die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür mit Mehrheit abgelehnt.

III. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, mit großer Mehrheit abgelehnt.

IV. Soll darüber auch noch punktweise abgestimmt werden? – IV.1, IV.2 usw.? – Nur IV. Gut. IV. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen und keinen Stimmenthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.

V. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dafür ist V. mit Mehrheit abgelehnt. Damit erübrigt sich auch die Gesamtabstimmung.

Meine Damen und Herren, damit ist der Punkt erledigt. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Auszahlung aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen

der DDR (PMO-Vermögen) zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht

sowie für Aufklärung und Wiedergutmachung einsetzen

Drucksache 6/13100, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion GRÜNE, Frau Abg. Meier. Danach folgen die CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, Herr Abg. Wild und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Meier, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Ende letzten Jahres wissen wir, dass wir in Sachsen im Frühjahr dieses Jahres vom Bund 58 Millionen Euro überwiesen bekommen. Das ist nicht irgendwelches Geld, sondern das sind Gelder des sogenannten Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, oder wie es der Volksmund nennt: die SED-Millionen, die in einem Rechtsstreit letztes Jahr erstritten wurden.

In fast 45 Jahren wurde zuerst in der Sowjetischen Besatzungszone, dann in der DDR und deren Massenorganisationen ein großes Vermögen in Form von liquiden Mitteln, von Immobilien, von Kunstwerken, von Eigenbetrieben, auf Auslandskonten Gelder im Ausland angehäuft und deponiert. Nach der Wiedervereinigung Anfang der Neunzigerjahre – 1994 – wurde zwischen der Bundesan

stalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und den neuen Bundesländern eine Verwaltungsvereinbarung beschlossen, in der festgelegt wurde, wie mit diesem Vermögen umzugehen ist. Diese Verwaltungsverordnung sieht vor, dass diese Mittel investiv in den Bereichen wirtschaftliche Umstrukturierung, Soziales und Kulturelles einzusetzen sind. Nunmehr steht im Frühjahr dieses Jahres wieder eine Ausschüttung dieser Gelder an.

Während alle anderen ostdeutschen Bundesländer sehr transparent auch auf ihren Homepages darstellen, wie sie dieses Geld investieren wollen, hüllt sich die Sächsische Staatsregierung, auch der Finanzminister, wie so oft in Schweigen. In Thüringen zum Beispiel wurde eigens ein Beirat gegründet, unter anderem bestehend aus dem Landesbeauftragten und der Arbeitsgemeinschaft zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, um gemeinsam zu überlegen, wie man diese Mittel einsetzen kann. Nicht so in Sachsen.

Hier passiert wie so oft alles hinter verschlossenen Türen. Das finde ich vor dem Hintergrund, um welche Gelder es sich handelt, wie die erwirtschaftet wurden, von wem sie

erwirtschaftet wurden, unangemessen. Ich finde es unwürdig, und ich finde das durchaus auch respektlos, sehr verehrte Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Einzige, was wir durch eine Kleine Anfrage und hier im Plenum, als ich bei Finanzminister Dr. Haß nachgefragt habe, wissen, ist, dass die 58 Millionen Euro zur Verstärkung nicht ausreichender Haushaltstitel im laufenden Haushaltsjahr verwendet, also schlicht Haushaltslöcher gestopft werden sollen. Ich denke aber, dass diese Gelder nicht nach Gutdünken des SMF verteilt werden sollen, sondern dieser Einsatz der historischen Bedeutung gerecht werden soll.

Genau deshalb haben wir als BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN unseren Antrag vorgelegt und schlagen vor, dass man dieses SED-Vermögen in die Modernisierung der im Freistaat existierenden Erinnerungs- und Gedenkorte als Stätten der Bildung, als Stätten der Aufklärung und wissenschaftlichen Aufarbeitung investieren sollte; denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir tragen doch eine Verantwortung für unsere Geschichte. Die Aufarbeitung der SED-Diktatur können wir noch lange nicht ad acta legen. Vielmehr muss die Aufarbeitung ein fester Bestandteil unserer demokratischen Kultur im Jetzt, aber eben auch im Morgen sein.

Genau deshalb, Frau Köpping, fand ich es sehr unseriös, dass Sie vorgeschlagen haben, mit diesem Geld eine Untersuchung der Nachwendezeit finanzieren zu wollen.

(Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping)

Zum einen – ich habe das ausgeführt – sind diese Mittel ausschließlich investiv zu verwenden, und zum anderen fühlen sich die Opfer der DDR-Diktatur durch diese wirklich durchschaubare politische Debatte von Frau Köpping diskreditiert. Ich denke, dem sollten wir eine klare Absage erteilen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Denn genau jene Opfer haben uns Abgeordnete in den letzten Wochen und Monaten angeschrieben und vorgeschlagen oder eingefordert, dass wir sie bei der Auszahlung berücksichtigen sollen. Wir unterstützen diese Forderung und fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, diese Gelder den Opfern zugutekommen zu lassen. Gleichwohl wissen wir, dass die Verwaltungsverordnung das derzeit nicht hergibt. Genau deshalb haben wir gefordert, einen entsprechenden Prüfauftrag vorzunehmen und die Verwaltungsvereinbarung zu ändern. Meine Kollegin Frau Dr. Maicher wird gleich noch zu den Gedenkstätten konkreter ausführen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Michel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Verwendung zurückfließender Finanzen der Parteien und Massenorganisationen der DDR – kurz PMO-Mittel genannt – ist eigentlich eine sensible Sache. Die körperlichen und seelischen Verletzungen der Betroffenen durch das DDRRegime sind vielfach noch immer präsent. Wir wissen, dass es auch bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts noch viel zu tun gibt. Wir wissen, dass bis heute bei manchen das Unrechtsbewusstsein zu Taten des DDRRegimes fehlt und dass noch viel getan werden muss, um auch die jüngeren Generationen mit einem fundierten Wissen über den real existierenden Sozialismus und das Schild und Schwert der Partei – der Stasi – auszustatten. Insofern ist ein Teil des Ansinnens des Antrags nachvollziehbar.

Dennoch werden wir dem Antrag aus formellen und inhaltlichen Gründen nicht zustimmen. Schon im ersten Absatz der Nummer 1 beginnen die Bedenken. Dort wird angeregt, die im Laufe des Jahres 2018 zur Verfügung stehenden PMO-Mittel zur Verstärkung des Kapitels 12 05 zu nutzen. Dann folgt die Aufzählung von a) bis d) mit der Nennung dreier konkreter Objekte, denen die PMO-Mittel zufließen sollen. Das wären dann das Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz, die Zentrale Hinrichtungsstätte Leipzig