Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Ich möchte einmal die Kritikpunkte, die in der öffentlichen Anhörung genannt worden sind, aufgreifen. Zur Situation: In der Vorrede war es etwas kryptisch dargestellt worden, dass wir relativ wenig Spender haben. Ich möchte es einmal in Zahlen fassen, welche Istsituation wir haben: Wir haben in Sachsen 67 Entnahmekrankenhäuser mit insgesamt 111 Transplantationsbeauftragten, von denen 66 zum ärztlichen Personal zählen. Damit sind wir, zumindest was die Versorgung mit Transplantationsbeauftragten und entsprechenden Krankenhäusern angeht, im bundesweiten Vergleich sehr gut aufgestellt. Dennoch haben wir – das hat die Anhörung gezeigt – ein enormes Problem bei den Organspenderinnen und Organspendern, welches auch von nahezu allen Sachverständigen benannt wurde.

Herr Dr. Seehofer hat das sehr anschaulich dargestellt: Was würde passieren, wenn Deutschland die Qualifikation der Fußball-Europameisterschaft nicht mehr schaffen würde? Man stelle sich einmal vor, sie würden es nicht schaffen – die Zeitungen wären voll damit und würden dieses Debakel ausschlachten, bis es den Lesern aus den Ohren und Augen wieder herausquillt. Dass Deutschland aber letztes Jahr die von Eurotransplant festgeschriebene Norm von zehn Organspendern pro eine Million Einwohner nicht mehr geschafft hat, davon wurde medial außer in Fachzeitschriften überhaupt keine Notiz genommen. Das heißt im Klartext, dass wir 2017 nicht einmal 40 Organspender in Sachsen hatten. Das ist tatsächlich ein Problem, weil dadurch rund 10 % der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, versterben; bei Lebertransplantationen sind es sogar 30 bis 40 %.

Wenn die Qualifikation zur Fußball-EM nicht erreicht wird, fliegt höchstens der Trainer raus – bei Organspenden dagegen geht es um weitaus mehr. Natürlich ist auch uns von der Opposition klar, dass man niemanden zur Organspende zwingen oder dazu verpflichten kann, einen solchen Ausweis auszufüllen und bei sich zu tragen. Jedoch kann durch mehr Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise an Schulen während des Ethikunterrichts, das Thema Organspende besprochen werden und dazu führen, dass sich die Menschen mit diesem Thema mehr auseinandersetzen. Das können wir mit dem vorliegenden Gesetz nicht regeln. Das – hier muss ich Sie wiederum

loben – haben Sie jetzt auch erkannt und 60 Minuten vorher den entsprechenden Entschließungsantrag eingereicht, wenngleich ich wirklich inständig hoffe, dass für die Umsetzung dieses Antrages auch Geld im Haushalt zu finden sein wird.

Der Entschließungsantrag geht definitiv in die richtige Richtung, auch wenn man darüber nachdenken sollte, es wie andere europäische Länder mit einer Widerspruchslösung zu regeln; Herr Wehner hat es soeben angesprochen. Das heißt ganz konkret, dass Organe nicht entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten dem schriftlich widersprochen hat oder die Hinterbliebenen dies nicht wünschen.

Ich möchte auch noch kritisch auf die Formulierung im Entschließungsantrag unter Punkt 5 hinweisen: Wir hatten zuletzt keinen Organspendeskandal. Das hat auch Herr Münch schon dargestellt. Wir hatten einen Allokations-, also Verteilungsskandal. Ich finde es wichtig, dass wir auch hier in unseren Entschließungsanträgen in einer ordentlichen Sprache schreiben. Wir sollten das auch so benennen, wie es war, damit in der Bevölkerung kein falscher Eindruck und somit noch mehr Unsicherheit erzeugt wird. „Organspendeskandal“ klingt danach, als wären falsche Organe entnommen oder vom lebenden Menschen wie auf dem Markt abgekauft worden. Daher sollten wir solche unsachlichen Formulierungen bitte vermeiden; das können wir getrost den Boulevardzeitungen überlassen.

Was wir mit diesem Gesetz jedoch dringend regeln können und müssen, ist, die Transplantationsbeauftragten zu stärken und für eine auskömmliche Finanzierung unter dem Aspekt der Selbstverwaltung zu sorgen. Da reicht es nicht, Herr Wehner, wenn Sie aufzählen, was der Transplantationsbeauftragte noch zusätzlich aufgedrückt

bekommt, sondern wir müssen ihn an dieser Stelle auch entlasten. Selbstverwaltung heißt ja nicht, dass der Gesetzgeber, also die Politik, nichts dazu regeln darf, auch wenn es von der Staatsregierung mitunter gern so verstanden wird. Selbstverwaltung heißt, dass Sie die Schranken, in denen eine solche Finanzierung verhandelt werden soll, festlegen können, das heißt, dass Sie beispielsweise getrost Untergrenzen einziehen können.

Dass die derzeitige Finanzierung unzureichend ist, haben wir in der öffentlichen Anhörung ausführlich gehört. Es erscheint auch jedem, der zumindest die Grundrechenarten beherrscht, einleuchtend, dass man mit 48 000 Euro keinen vollen ärztlichen Transplantationsbeauftragten, der mindestens 100 000 Euro kostet, finanzieren kann. Selbst die Fallpauschalen von 500 bis zu 5 000 Euro sind aktuell zu niedrig angesetzt, da Kosten für die belegten Intensivbetten, den belegten OP-Saal und das mit der Transplantation beschäftigte Personal nicht ausreichend abgebildet werden. Hier müssen wir also dringend nachsteuern.

Doch wie können wir die Position der Transplantationsbeauftragten stärken? Auch das wurde in der Anhörung beschrieben – und zwar, indem man klar regelt, wie ein Transplantationsbeauftragter für seine Tätigkeit freizustel

len ist. Das ist ein entscheidender Fakt. Hier hat man als Beispiel immer wieder Bayern angeführt, wo es nach Meinung der Experten gut umgesetzt ist. Warum also sollte man sich hier in Sachsen nicht auch einmal an Bayern orientieren? Demnach soll der Transplantationsbeauftragte pro zehn Intensivbetten für 0,1 VK freigestellt werden. Zusätzlich muss ein solcher natürlich auch für Weiter- und Fortbildung freigestellt werden und nicht nur auferlegt bekommen, dass er sich fort- und weiterbilden muss, wobei dies natürlich in der Fortfolge auch finanziert werden muss. Auf den Kosten können die Krankenhäuser und die Transplantationsbeauftragten jedoch nicht sitzenbleiben, denn am Ende geht es ja darum, die Versorgung in diesem Bereich sicherzustellen. Das, meine Damen und Herren, sollte in unser aller Interesse liegen.

Es sei auch noch einmal für diejenigen veranschaulicht, die nicht bei der öffentlichen Anhörung anwesend waren: Ein Transplantationsbeauftragter muss in Krankenhäusern mit 100 bis 120 Intensivbetten bis zu 300 Akten oder gar mehr anschauen und dabei medizinisch bewerten, ob eventuell ein Fall dabei gewesen sein könnte, der der Organspende hätte zugeführt werden müssen oder können.

Er muss mit den Angehörigen in einer Extremsituation, in der sie einen nahen Angehörigen verloren haben, sprechen; er muss sie betreuen. Er muss weiterhin alles für die Transplantation bzw. die Entnahme Nötige vorbereiten, muss dokumentieren, muss sich mit der DSO in Verbindung setzen etc. Er muss schauen, ob unter den Intensivpatienten ein möglicher Kandidat ist, bei dem trotz aller medizinischer Maßnahmen ein Hirnfunktionsausfall bzw. Hirntod eintreten könnte.

Wie Sie sich alle vorstellen können, ist das nichts, was man im medizinischen Alltag einfach so nebenbei aus dem Ärmel schütteln könnte. Deswegen verstehe ich nicht, warum in dem Gesetzentwurf eine Freistellung für den Transplantationsbeauftragten fehlt. Bitte überarbeiten Sie den Gesetzentwurf dahin gehend oder ändern Sie das im Nachhinein.

Ich hoffe, dass wir dieses Thema morgen in den Zeitungen nicht nur als Randnotiz finden werden, damit sich die Menschen in Sachsen damit auseinandersetzen können und damit wir, was das Thema Organspende angeht, wieder bei der Europameisterschaft mitspielen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die SPDFraktion Frau Abg. Neukirch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem mein Vorredner Oliver Wehner schon ganz ausführlich die Inhalte des Gesetzes dargestellt und Susanne Schaper den Gesetzentwurf gelobt hat, kann ich mir jetzt die Freiheit nehmen, auf etwas einzugehen, was meine Vorredner schon ange

deutet haben: auf das große ethische Problem, das dahintersteht, wenn wir über Organspende sprechen.

Das Thema, der Titel Transplantationsausführungsgesetz kommt ja sehr technisch daher. Aber wie jeder, der sich ein paar Jahre zurückerinnert, weiß, berührt diese Debatte, die in den vergangenen Jahren intensiv und nicht nur im Bundestag geführt wurde, eben auch ganz intensiv medizinische, ethische Aspekte und Fragen des Menschenbildes. Ich weiß nicht, wer sich erinnert: Im Bundestag gab es damals Gruppenanträge jenseits des Fraktionszwangs. Der Bundestag hat sich dann für die Entscheidungslösung ausgesprochen.

Können Sie sich erinnern, wann Sie das letzte Mal aus Ihrem Briefkasten Post von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit einem kleinen, blau-orangefarbenen Ausweis herausgenommen haben? Das kann noch nicht so lange her sein. Seit dieser Entscheidung 2012 im Bundestag müssen die gesetzlichen Krankenkassen darauf alle zwei Jahre hinweisen, und das ist gut so. Denn mit der Entscheidungslösung hat sich Deutschland eben für den – aus meiner Sicht – viel schwierigeren Weg entschieden: Jeder und jede muss sich freiwillig entscheiden, ob Organe gespendet werden sollen oder eben nicht, und diese Entscheidung muss dann dokumentiert werden. Zur Erinnerung versendet die Kasse aller zwei Jahre diesen kleinen, blau-orangefarbenen Ausweis.

Die meisten Länder in Europa – die derzeit auch nicht so große Probleme auf diesem Gebiet haben – haben sich für die Widerspruchslösung entschieden. Im Unterschied zur Entscheidungslösung, bei der ich eine positive Entscheidung treffen und diese dokumentieren muss, ist bei der Widerspruchslösung jeder so lange ein Organspender, bis er einer Organspende widersprochen hat. Das ist die Widerspruchslösung. Aus diesen Ländern wissen wir, dass dort meist weniger Probleme bestehen.

Allerdings – auch das muss man sagen – sind die Rahmenbedingungen für Transplantationsbeauftragte, beispielsweise in Spanien, auch ein Stück weit besser als in Deutschland.

Um einen Vergleich zu ziehen: Frau Schaper ist darauf eingegangen, dass wir in Deutschland nicht einmal mehr zehn Spender pro eine Million Einwohner aufweisen können. Spanien hat auf eine Million Einwohner 39,7 Spender, Österreich immerhin noch 23,9 und Slowenien 19,9. Wir sind mittlerweile also wirklich „abstiegsgefährdet“, um das Wortspiel von Frau Schaper aufzunehmen.

Aber über die Entscheidungs- oder die Widerspruchslösung ist im Bundestag abgestimmt worden. Wir müssen uns nur dessen bewusst sein, dass wir den schwierigen Weg gewählt haben. Wir müssen aktiv für Spenden und um Spender werben. Wir müssen aktiv immer wieder informieren und dürfen dabei auch keine Pausen einlegen, denn diese Lösung ist eben leicht zu erschüttern. Sie basiert auf einem informierten Patienten, der dazu noch Vertrauen in das Gesundheitssystem setzt, indem seine

Organe entnommen und einer anderen Person gegeben werden.

Dieses Vertrauen zu schaffen ist eine große Herausforderung. Es lässt sich – das haben wir im Gesetzgebungsprozess gemerkt – eben nicht durch Verankerung in einem Gesetz hervorrufen.

Die Einbrüche bei den Zahlen sind tatsächlich eine langfristige Folge der sogenannten Organspendeskandale. Ich sage absichtlich „sogenannte“, denn es waren Verteilungsskandale; damit hat Susanne Schaper recht. Aber wir müssen im Prinzip jeden, der diese Anträge liest, darauf hinweisen, was wir damit meinen, und in der Zeitung stand zumeist „Organspendeskandal“.

Im Ergebnis haben wir seit 2011 einen Rückgang an Organspendern um 34 % und seit 2012 bei den gespendeten Organen einen Rückgang um 27 %. Das ist eine Folge dieser Verunsicherung. Darauf werde ich in meinen Ausführungen zum Entschließungsantrag näher eingehen.

Der Hinweis darauf, dass in anderen Ländern mit der Widerspruchslösung natürlich auch die Rahmenbedingungen zum Teil bessere sind, ist richtig. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir mit dem Transplantationsausführungsgesetz nicht nur die Minimalvorgaben des Bundesgesetzgebers umsetzen, sondern ein Stück weit darüber hinausgehen.

Ich stimme zwar auch zu, wenn gesagt wird, dass dahin gehend noch Luft nach oben wäre und Verbesserungsmöglichkeiten bestünden, aber auch hier gilt wie so oft: Man muss es abwägen und braucht einen gewissen Spielraum. Die Kliniken und die Krankenhäuser müssen noch in der Lage sein, die Vorgaben personell umzusetzen. In Zeiten des Ärztemangels und des Mangels an pflegerischem Personal nutzt es uns nichts, wenn wir Anforderungen in das Gesetz hineinschreiben und die Krankenhäuser letzten Endes nicht in der Lage sind, diese Freistellung zu realisieren, weil das Personal schlicht und ergreifend nicht vorhanden ist.

Deshalb ist das jetzt ein Kompromiss. Ich sage deutlich, dass das nicht das letzte Wort sein darf. Das muss im Blick behalten und weiterentwickelt werden. Es ist ganz klar, dass wir mit dem Gesetzentwurf diese Regelungen konkretisieren.

Auf die anderen gesellschaftspolitischen Herausforderungen werde ich in meinem Beitrag zum Entschließungsantrag eingehen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Ausführungsgesetz, weil es die Situation für die Organspende in Sachsen durchaus verbessert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Für die AfDFraktion spricht Herr Abg. Wendt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Sächsische Transplantationsausführungsgesetz wird geändert, um es an das geänderte

Transplantationsgesetz auf Bundesebene anzupassen; das wurde bereits mehrfach erwähnt.

Die sächsischen Regelungen gehen über das Mindestmaß des Bundesrechts hinaus. Damit sage ich Ihnen nichts Neues, das wurde ebenfalls schon ausgeführt – Stichwort: pflegerischer Transplantationsbeauftragter. Das ist in diesem Fall zu begrüßen, auch wenn es die Krankenhäuser vor große Herausforderungen stellt, gerade wenn es um die personelle Sicherstellung geht. Bleibt zu hoffen, dass dies gelingt.

Danach haben die Entnahmekrankenhäuser beispielsweise die Pflicht, einen Transplantationsbeauftragten zu benennen. In Krankenhäusern der Maximalversorgung ist grundsätzlich ein Beauftragter aus der Pflege vorgesehen. Zudem werden die Krankenhäuser verpflichtet, den Transplantationsbeauftragten zu unterstützen, und müssen auf Verlangen des SMS über dessen Tätigkeit berichten – sehr gute Maßnahmen.

Des Weiteren wurden Anforderungen an Qualifikation und Weiterbildung gestellt. Es sollen eine Datenerfassung und ein Austausch stattfinden, was zur Verbesserung der Identifikation potenzieller Spender beitragen soll. Eine wichtige Maßnahme, die es umzusetzen gilt, denn – jetzt möchte ich ganz kurz ein wenig ausschweifen – die Zahl der Organspender in Deutschland ist im letzten Jahr auf ein historisches Tief gefallen.

Wir liegen bei ungefähr 800 Spendern. Obwohl die Anzahl derer, die einen Organspendeausweis besitzen, viel höher ist, ist das dennoch der niedrigste Stand seit 20 Jahren. Diesen 800 Spendern stehen etwa 10 000 Menschen gegenüber, die dringend ein Organ benötigen. Ein Blick in die Spenderkartei zeigt, dass im vergangenen Jahr auch in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt die Zahl der Organspender auf einen Tiefstand gefallen ist: Im Jahr 2016 waren es noch 121 Spender, 2017 nur noch 96.

Die Spendenbereitschaft variiert von Bundesland zu Bundesland. In Sachsen liegt sie bei circa 66 % und damit unter dem Bundesdurchschnitt. So entscheiden sich letztendlich trotzdem sehr wenige für eine Spende, wenn sie damit direkt konfrontiert werden.

Laut Eurotransplant lag die Zahl der Personen – das ist eben schon angesprochen worden –, denen Organe entnommen worden sind, im Schnitt bei circa neun Spendern pro eine Million Einwohner. Die kritische Marke wird bei zehn Spendern pro eine Million Einwohner definiert. Daraus ergibt sich der entsprechende Nachholbedarf für Deutschland. Hier genau gilt es mithilfe der Transplantationsbeauftragten und der Politik anzusetzen. Zudem müssen wir das Vertrauen, welches aufgrund einer Vielzahl von Skandalen gelitten hat, zurückgewinnen. Wir brauchen definitiv mehr Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Transparenz. Auch der richtige Einsatz des Transplantationsbeauftragten kann dazu führen, dass die Organspendebereitschaft erhöht und damit Leben gerettet werden kann.

Um das auf den Weg zu bringen, stimmen wir dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag natürlich zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD

Für die GRÜNEN Herr Abg. Zschocke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie kennen das vielleicht: Der Verkehr stockt, es bildet sich ein Stau, hektisch schauen wir in unseren Terminkalender, prüfen irgendwelche Umgehungsstrecken. Die Konsequenzen der Terminverzögerung gehen uns durch den Kopf. Wenn sich dann ein Rettungswagen durch die Rettungsgassen hupt, verlassen wir vielleicht einmal kurz die Selbstbeschäftigung und fragen uns, was da wohl geschehen sein wird. Das ist aber schnell wieder vergessen, wenn der Verkehr dann wieder rollt und unser Leben mit uns weitereilt in den nächsten Termin.