(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten – Albrecht Pallas, SPD: Jede und jeden betrifft das, Herr Wurlitzer!)
Meine Damen und Herren! Ich weise noch einmal darauf hin, dass die erste Runde in der allgemeinen Aussprache beendet ist. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Redebedarf für eine zweite Runde? – Jawohl, für die CDU-Fraktion Herr Abg. Hartmann. Bitte sehr, Herr Hartmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Das macht es alles ein bisschen kompliziert. Vielleicht sollten wir in diesem Hohen Hause zur Kenntnis nehmen, dass wir – egal, ob es uns gefällt oder nicht, egal, ob man die Regelungen mag oder nicht – von unmittelbar geltendem europäischem Recht reden. Das kann man in der Tat auch kritisch begleiten.
Die Diskussionen dazu haben im Jahre 2010/2011 stattgefunden. Wir hatten eine intensive Diskussion in der Europäischen Union und in Deutschland. Ich sage das unumwunden: Auch in unserer Fraktion gibt es kritische Stimmen zu dem, was da in der Folge als Konsequenzen eintritt.
Ob das, was da alles geregelt ist, im praktischen Bezug tatsächlich so funktioniert und welche Schwierigkeiten das in der praktischen Umsetzung für viele Einzelne hat, werden wir in den nächsten Wochen und Monaten sehen. Wir erwarten da einige erhebliche Schwierigkeiten in der Umsetzung.
Das ist aber nicht die Diskussion in diesem Hohen Hause. Denn noch einmal: Es ist unmittelbar geltendes europäisches Recht, und das Ganze – da verweise ich auf den Anfang meiner Ausführungen – hat sein Ergebnis durch Beschluss des Europäischen Parlamentes am
27. April 2016 gefunden, mit Zustimmung durch die Bundesrepublik Deutschland, den Europäischen Rat und
Jetzt geht es um die Frage, wie wir in Sachsen mit der Umsetzung dieser Datenschutz-Grundverordnung verfahren und die Möglichkeiten der eigenstaatlichen Regelung nutzen. Da verweise auch noch einmal auf meine Rede vom Beginn. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält datenschutzrechtliche Regelungen, die eine Anpassung landesrechtlicher Regelungen erforderlich machen.
Würden wir das nicht tun, gilt die Richtlinie unmittelbar und würde in der Umsetzung sogar noch weitere erhebliche Schwierigkeiten praktischer Natur zur Folge haben, das heißt, wir mildern in der Umsetzung bestimmte Punkte noch einmal ab, so weit sie in der Regelung möglich sind.
Ich komme zu den Ausführungen von Herrn Lippmann und beginne mit folgendem Punkt: Wir haben uns in der Regierungskoalition auf den Dienstsitz Dresden verständigt, wie die Staatsregierung vorgeschlagen hat. Ich halte es aber durchaus für eine legitime Diskussion
um das an dieser Stelle auch einmal zu sagen –, die Frage zu stellen, ob es nicht die Möglichkeit gibt, den Dienstsitz eines Datenschutzbeauftragten auch an einen anderen Standort zu setzen.
Ob Torgau jetzt das Elend der Welt ist, wie Sie das ein wenig vermitteln, möchte ich einmal deutlich in Abrede stellen. Es ist genauso legitim zu fragen, ob es andere Standorte gibt.
Wir haben uns für Dresden entschieden. Das ist die getroffene Entscheidung. Es ist aber auch legitim, andere Standortüberlegungen zu haben. Das möchte ich deutlich sagen. In diesem Zusammenhang
die Frage der Personal- und Sachkostenausstattung des Datenschutzbeauftragten zu stellen, ist die Folgediskussion, die wir miteinander zu führen haben, nämlich auch mit dem Blick auf den Haushalt 2019/2020, auch mit der Frage der jetzigen Arbeitsfähigkeit. Ich denke – und bin davon sehr überzeugt –, dass die Staatsregierung mit Herrn Schurig die entsprechenden Gespräche führt, dass wir den Haushalt 2019/2020 hier im Hohen Hause diskutieren und beschließen werden und dass eigentlich bereits im Regierungsentwurf die erforderlichen Sachmittel und die Personalausstattung gewährleistet sind. Ansonsten werden wir im Hohen Haus auch mit den unterschiedlichen Perspektiven die Diskussionen an der Stelle führen. Heute geht es um die rechtliche Anpassung und Umsetzung.
Eine Bemerkung sei mir an dieser Stelle noch gestattet: Der Datenschutz ist auch der CDU wichtig, um jetzt nicht einen falschen Eindruck entstehen zu lassen. Dass wir so eine pauschale und absolute Position, Herr Lippmann, wie Sie sie vertreten, nicht haben und sie nicht tragen, ist etwas, was aus unserer Sicht nun nicht gerade ehrenrührig ist.
Es ist immer eine Abwägung von Sicherheitsgefühlen und Freiheitsrechten, von informationellen Selbstbestimmungsrechten und der praktischen Anwendbarkeit. Ich glaube, das muss alles in einen vernünftigen Einklang gebracht werden. Dieser vernünftige Einklang, das sei mir an dieser Stelle gestattet, auch verbunden mit einem Dank an Andreas Schurig, ist mit seiner Person gegeben. Ich glaube, er hat in den letzten Jahren als Sächsischer Datenschutzbeauftragter diese Aufgabe sehr verantwortungsvoll wahrgenommen. Er hat in diesem Prozess ebenso wie die Staatsregierung konstruktiv für den vorliegenden Entwurf mitgewirkt. Wir haben eine sachliche Diskussion miteinander geführt und in der Umsetzung die Anregungen der Sachverständigenanhörung aufgenommen.
Ich möchte an dieser Stelle gleich anfügen, da der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE eingebracht ist, dass man diese Perspektive haben kann. Das ist in der Diskussion legitim. Ich finde, da gibt es auch verschiedene Ansätze, die man in der Betrachtung wählen kann. Uns eint die Feststellung eines handwerklich sehr validen Entwurfes. Wir schließen uns der Perspektive der Fraktion DIE LINKE an der Stelle nicht an. Ich verbinde es trotzdem mit dem Dank für eine sehr sachliche Diskussion, die wir bisher geführt haben. Wir werden Ihren Änderungsantrag trotzdem ablehnen. Ich kündige vorsorglich an, da Herr Lippmann seinen Antrag noch nicht eingebracht hat, dass dasselbe für seinen Antrag auch zu erwarten sein wird.
Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? Die kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? Herr Staatsminister Prof. Dr. Wöller. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wer heute bei Amazon einkauft, wer heute bei WhatsApp Nachrichten verschickt, wer heute bei Google eine Suchanfrage stellt, kommt schnell zum gewünschten Ergebnis, gibt aber auch meistens viel von sich preis. Wissen und Information ist die Währung in der digitalen Welt. Wir alle machen diese Erfahrungen Tag für Tag. Wir alle sehen die voranschreitende Digitalisierung als Segen und Fluch zugleich: als Segen, weil uns die neuen Möglichkeiten offenstehen, weil das Leben an vielen Stellen einfacher wird, und als Fluch, weil der
Meine Damen und Herren! Die EU hat in den letzten Jahren den Versuch unternommen, auf die Entwicklung sachgerecht und adäquat zu reagieren und einen modernen, rechtlichen und EU-weit gültigen Rahmen zu schaffen. Genau darum geht es bei der EU-DatenschutzGrundverordnung.
Mit ihr werden beim Datenschutz zum ersten Mal europaweit verbindliche und einheitliche Standards etabliert. Das macht übrigens aus zwei weiteren Gründen Sinn. Wenn zum einen große Firmen wie Facebook und Co. heute keine Grenzen mehr kennen, darf das für den Datenschutz ebenso wenig gelten. Zum anderen erfordert auch eine verstärkte innereuropäische Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden einheitliche Standards.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf implementieren wir die Vorgaben der EU nun in Landesrecht. An dieser Stelle gilt mein Dank allen, die an dem vorliegenden Entwurf mitgearbeitet haben. Wir sind – das kann man so sagen – konstruktiv und schnell vorangekommen. Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das handwerklich sauber ist und das die Vorgaben der EU sehr gut abbildet,
was die Expertenanhörung hier im Landtag so auch bestätigt hat. Wenn Sie, werte Kollegen Abgeordnete, heute zustimmen, wird der Freistaat eines der ersten Bundesländer sein, das ein Anpassungsgesetz an die Datenschutz-Grundverordnung erlassen hat.
Meine Damen und Herren! Für die Menschen in diesem Land ist es eine gute Nachricht. Jeder EU-Bürger und damit auch jeder Sachse hat nun das Recht, in jedem Mitgliedsstaat zu erfahren, welche Informationen über ihn zu welchem Zweck gespeichert werden. Jeder hat ein Recht auf Löschung dieser Daten. Jeder kann nun EUweit bei Datenschutzverstößen Schadensersatz geltend machen, was besonders dann sinnvoll ist, wenn beispielsweise Bankdaten aufgrund fehlender Sicherheitsvorkehrungen in die Hände Krimineller gelangen. Insoweit wird also auch ein Beitrag zu mehr Cybersicherheit geleistet.
Dass das alles nicht ohne Auswirkungen bleibt, wurde gerade angesprochen. Ich selbst kenne viele Unternehmer, vor allem kleinere Selbstständige, die bis zum 25. Mai noch einiges zu tun haben. Es gilt, Websites anzupassen, eine Datenschutzdokumentation anzulegen und, und, und. Das ist der privatwirtschaftliche Aspekt, der bundesrechtlich geregelt ist.
Wo wir als Freistaat gefordert sind und worauf der vorliegende Entwurf dezidiert abzielt, ist die Etablierung der Datenschutz-Grundverordnung in Landesrecht und die Durchführung notwendiger Umstellungen in unseren Behörden. Kernstück des vorliegenden Anpassungsgesetzes ist deshalb das neue Datenschutzdurchführungsgesetz. Es löst das bisherige Sächsische Datenschutzgesetz ab
und ergänzt künftig die unmittelbar geltende DatenschutzGrundverordnung. Es gilt wie bisher nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen. Dabei sollen das bisherige sächsische Datenschutzniveau aufrechterhalten und Betroffenenrechte bei Ermittlungen weiterhin nur in bereits bisher geltendem Rahmen eingeschränkt werden.
Außerdem stärken wir die Datenschutzaufsicht. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte wird als oberste Staatsbehörde ausgestattet und damit seine Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit unterstrichen.
Dass dabei noch einiges an Arbeit auf uns zukommt, ist klar. Weitere Änderungen erfolgen in 45 Gesetzen und Verordnungen aller Ressorts, zum einen, um sie redaktionell an die Datenschutz-Grundverordnung anzupassen, zum anderen, um Rechtsgrundlagen für eine künftige Verarbeitung personenbezogener Daten auf bisherigem Niveau zu schaffen. Mein Haus leistet dabei über das Themenportal Datenschutzrecht Unterstützung. Ich bin sicher, auch vonseiten unseres Datenschutzbeauftragten werden Hilfestellungen geleistet, für die ich mich hier noch einmal ausdrücklich bedanken möchte.
Meine Damen und Herren! Bevor ich nun zum Ende meiner Rede komme, ist mir noch ein Punkt wichtig. In meinen Augen ist die Anpassung an die EU-DatenschutzGrundverordnung auch ein Schritt zu mehr Cybersicherheit. Warum sage ich das? Zum einen, weil Daten, die vernünftig gespeichert und zu gegebener Zeit gelöscht werden, nicht gestohlen werden können, zum anderen weil in Organisationen, in denen Datenschutzbeauftragte arbeiten oder die zumindest hohe Standards besitzen, mit Daten sensibler umgegangen wird.
Apropos Sensibilität: Datenschutz fängt beim Einzelnen an. Jeder von uns muss sich bewusst machen, wo er welche Daten preisgibt und wie er eigene Daten zum Beispiel auf dem Laptop am besten schützt. In meinen Augen sind deshalb die EU-weiten sinnvollen Standards für Unternehmen und Behörden nur ein Teil eines funktionierenden Datenschutzes. Der andere Teil liegt bei uns allen, bei unserer Bereitschaft, Privates auch einmal im Privaten zu lassen.
Meine Damen und Herren! Aus den genannten Gründen bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzestext.
Meine Damen und Herren! Die allgemeine Aussprache ist beendet. Wir kommen nun zur Abstimmungsrunde. Diese ist etwas umfangreich. Zunächst ist aufgerufen das „Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“. Abgestimmt wird auf der Grundlage der
Meine Damen und Herren! Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen, zunächst die Drucksache 6/13198. Es handelt sich hier um einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der bereits eingebracht ist. Wird hierzu noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Herr Hartmann hat bereits Stellung bezogen. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Abg. Pallas, bitte. Sie haben das Wort.