Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Das haben Sie auch gerade getan. Ab wann wären Sie denn überzeugt?

(Enrico Stange, DIE LINKE: Das ist noch nicht einmal 1 %!)

Ehrlich gesagt, ich halte Ihre Kritik für vorgeschoben, weil Ihnen in Wahrheit keine wirklichen Argumente einfallen, um diese Technik nicht zu nutzen. Ich bitte Sie, bedienen Sie an dieser Stelle auch nicht wieder die Mär vom orwellschen Überwachungsstaat.

Zur Quellen-TKÜ: Für die effektive Durchführung von Ermittlungen, insbesondere im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, ist das Instrument der Quellen-TKÜ in Anbetracht der heute verwendeten Kommunikationsinstrumente und -wege zumindest aus unserer Sicht unverzichtbar.

Viele Telekommunikationsinhalte werden heute in verschlüsselter Form verbreitet. Meist wird eine End-zu-EndVerschlüsselung, beispielsweise WhatsApp, verwendet, bei der nur die Kommunikationsteilnehmer die Inhalte entschlüsseln können und kein Dritter. Normale Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen TKÜ laufen bei der Verfolgung schwerer Straftaten oder bei der Abwehr von Gefahren für hochwertige Rechtsgüter damit ins Leere. Und noch einmal, es geht um hochwertige Rechtsgüter. Natürlich handelt es sich bei der QuellenTKÜ nicht um Maßnahmen, die zum täglichen Einsatzrepertoire der sächsischen Polizei gehören sollen, und sie werden es auch nicht. Die rechtlichen und verfassungs

mäßigen Hürden für den Einsatz entsprechender Instrumente sind sehr hoch und die Entscheidungen über den Einsatz entsprechender Instrumente werden für den jeweiligen Einzelfall geprüft und getroffen. Das ist auch der Grundsatz, und über den kann man im Detail trefflich streiten, welche Gefährdungssituation bzw. welche Straftaten für welche Maßnahme angemessen sind.

Das ist eine fachliche Debatte, die wir aus unterschiedlichen Perspektiven führen. Diese pauschale Debatte führt uns alle nicht weiter. Selbiges gilt aus unserer Sicht auch für die Fußfessel. Die Fußfessel ist kein Allheilmittel zur Verhinderung schwerer Straftaten, sondern kann nur ein Baustein von vielen im Rahmen der Führungsaufsicht sein, so sagten es auch die Kriminologen der Universität Tübingen. Genauso sehe ich es auch. Die Fußfessel ist ein Instrument von vielen, das maßgeschneidert auf den entsprechenden Überwachungsfall eingesetzt werden muss. Insbesondere als Instrument, mit dem Verbots- und Gebotszonen überwacht werden sollen, eignet sich die Fußfessel sehr gut, so die Tübinger Forscher. Auch damit ist die Fußfessel kein Instrument, das Anschläge wirksam verhindern kann. Es kann aber die Vorbereitung erschweren, weil sich klare Bewegungsprofile der Vorbereitung einer Straftat abbilden lassen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Richtig!)

So wäre zumindest eine bessere Kontrolle als heute möglich. Die Kritik, dass die elektronische Überwachung von Gefährdern rechtsstaatliche Prinzipien verletzt, halten wir für vorgeschoben, denn auf die Unschuldsvermutung wird hier aus unserer Sicht zu Unrecht verwiesen. Wir sind hier im Bereich des polizeilichen Abwehrrechts und dazu gehört auch die Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben der Bevölkerung. Insofern ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung per GPS-Sender das probatere Mittel gegenüber der Präventivhaft, welches Sicherheitsbehörden heute zum Einsatz bringen können. Das ist die entsprechend geltende Rechtslage.

In Sachsen gibt es zwischen zehn und 39 islamistische Gefährder, die beobachtet werden müssen, und das meist mit einem hohen personellen Aufwand. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird die Observation dieses Personenkreises deutlich vereinfachen. Insoweit, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben Sie Verständnis, dass aus Sicht der CDU-Fraktion der Antrag heute abgelehnt werden wird. Wir setzen auf eine fachliche Diskussion zu Einzelmaßnahmen in der anstehenden Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes auf der Grundlage des Entwurfes der Sächsischen Staatsregierung.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion DIE LINKE, Herr Abg. Bartl. Herr Bartl, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag von BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht im Februar 2017, Herr Kollege Hartmann, nicht 2016, wurde von der Fraktion deshalb jetzt gezogen, richtig clever, weil er mit dem vor einer Woche vorgestellten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeigesetzes für Sachsen eine neue Aktualität schafft. Das schreit regelrecht danach, den Antrag aufzurufen. Völlig okay.

Nachdem das CSU-geführte Bayern am „härtesten Polizeigesetz seit 1945“ arbeitet – eigene Einschätzung –, darf auch der Freistaat Sachsen nicht zurückbleiben, der nicht nur in der Politikwissenschaft als das Bayern des Ostens gilt. Was dabei schockiert, sind auch, aber bei Weitem nicht nur die plakativen Neuordnungen, wie zum Beispiel, dass demnächst in Sachsen mit Maschinengewehren und Handgranaten ausgerüstete Polizeieinheiten zum Einsatz kommen sollen, sondern die offensiv zur Schau gestellte Ignoranz gegenüber verfassungsmäßigen Grundlagen und Normen sowie gegenüber rechtsstaatlichen Grundlagen. Es wäre schon schlimm genug, wenn dieses Gesetzesvorhaben schlicht nur mehr Überwachung, mehr Kontrolle und mehr Einschränkungen von Freiheit für alle brächte, was der Fall ist. Das lässt sich ganz linear nachweisen. Es geht hier um viel mehr.

Dieser Entwurf eines Polizeigesetzes markiert, wenn er so durchkommt oder nur in Näherung so durchkommt, die endgültige unverhohlene Abkehr von der grundsätzlichen Schutzfunktion des Rechtsstaates für die Bürger und das nunmehr erkennbare Abgleiten in ein neues Sicherheits- und Polizeikonzept, das nicht mehr am Menschenbild des selbstbestimmten und grundsätzlich vertrauenswürdigen Bürgers anknüpft, sondern Menschen als potenzielle und tatsächliche Sicherheitsrisiken betrachtet, die der überwiegend digitalen polizeilichen Dauerkontrolle unterworfen sind, von denen vermeintlich ausgehende Gefahren allenthalben gewittert und die repressiv verfolgt werden sollen.

Das ist der Ansatz, das ist die Werteumkehr im Polizeirecht, nicht mehr und nicht weniger. Um diese Frage geht es. Das wird sich in der Anhörung, bei der Behandlung des Gesetzwurfs, wenn er so das Licht der Welt erblickt und hier so ins Parlament kommt, mit den lieben Sachverständigen herausstellen, später auch im Wege der Rechtsprechung.

Der Bochumer Kriminologieprofessor Tobias Singelnstein hat diese nicht nur in Sachsen feststellbare bedrohliche Entwicklung vor einigen Tagen in der „Süddeutschen Zeitung“ – konkret am 13. April – unter der Überschrift „Innere Unsicherheit“ so zusammengefasst: „Mehrere Bundesländer arbeiten derzeit an einer Reform ihrer Polizeigesetze, allen voran Bayern. Die Grundzüge der geplanten Änderungen gleichen sich. Im Zentrum steht zum einen die Ausweitung der Befugnisse zur heimlichen Überwachung und des Präventivgewahrsams, also der Freiheitsentziehung zur Abwehr einer Gefahr.“ Zum anderen wird die Kategorie der drohenden Gefahr ausgebaut.

(Zuruf von der SPD)

Wir haben den Referentenentwurf nach Hängen und Würgen vorgestern mit Geleitwort zur Kenntnis nehmen können. … Das ist der Unterschied in diesem Hause. Es war nicht einmal die Traute da, ihn allgemein zugänglich zu machen.

(Zuruf von der SPD)

Weiter im Zitat: „Zum anderen wird die Kategorie der drohenden Gefahr ausgebaut. Zahlreiche polizeiliche Eingriffsbefugnisse sollen schon bei viel geringeren Anlässen gestattet werden als bislang. Statt einer konkreten Gefahr soll es bei bedeutenden Rechtsgütern genügen, dass bestimmte Tatsachen darauf hinweisen, es könnte in Zukunft eine gefährliche Situation entstehen. Was als Ausnahmetatbestand für Gefährder und mutmaßliche Terroristen geschaffen wurde, wird so zum allgemeinen Maßstab für polizeiliches Handeln.“ Das fasst es treffend zusammen und das trifft auf alle momentan auf dem Markt befindlichen neuen Gesetze, ob es das nordrheinwestfälische, das bayerische oder das sächsische ist, absolut zu.

Machen wir eine kurze Exegese. Nehmen wir nur die Regelung zur präventiven Telekommunikationsüberwachung heraus, die im § 66 des Referentenentwurfs beinhaltet ist. Zitat: „Personen, deren Verhalten die große Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie in überschaubarer Zukunft eine terroristische Straftat begehen werden“, sollen künftig präventiv abgehört werden dürfen. Jedes Gummiband ist weniger dehnbar als diese Formulierung. Wohlgemerkt, es muss nur eine Wahrscheinlichkeit bestehen, kein hinreichender, geschweige denn ein dringender Verdacht, der bisher rechtsstaatlich erforderlich war. Selbstverständlich muss auch in der Prävention erst einmal ein Verdacht bestehen. Es heißt, dass die betreffende Person – so wörtlich –„in überschaubarer Zukunft“ eine Straftat begehen könnte. Wer entscheidet denn eigentlich, ab wann die Zukunft unüberschaubar wird? Es steht im Gesetz: „In überschaubarer Zukunft“ – das ist einfach pervers!

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Nach rechtsstaatlichen Maßstäben hat jede und jeder, soweit nicht begründete Tatsachen etwas anderes belegen, als unverdächtig zu gelten. Das ist bis dato der Ansatz aller Sicherheits- und Eingriffsgesetze in diesem Rechtsstaat. Das war unser Standortvorteil. Aber jetzt kehren Sie das um. Der Bürger ist der Verdächtige. Das ist die permanente durchgreifende Schleppnetzfahndung. Die Wahrscheinlichkeit – da kann sie noch so konkret sein – rechtfertigt es niemals, sich derartige Angriffe in individuelle Rechte wie informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen anzumaßen, wie es in diesem Entwurf angelegt ist, zumindest nicht im demokratischen Rechtsstaat.

Ähnliches gilt für die elektronische Fußfessel. Kollege Hartmann kam schon einmal darauf zu sprechen, als wir über die Dresdner Konferenz der Innenminister debattiert haben. Es gibt keine Legaldefinition für den Gefährder,

nach wie vor nicht. Das sage ich einfach als Rechtsanwalt. Ich will wissen: Wo ist die Legaldefinition? Was ist denn nun ein Gefährder? Was ein Beschuldigter, ein Angeklagter, ein Verurteilter oder ein dringend Verdächtiger ist, das wissen wir. Aber was ist ein Gefährder? Ein Gefährder ist nicht einer konkreten Straftat verdächtig, er ist nicht einmal hinreichend einer solchen verdächtig. Er kann in Zukunft elektronische Fußfessel bekommen. Tickt es denn bei Ihnen noch richtig?!

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Herr Kollege, wenn Sie sich als Verteidiger oder Anwalt darüber nicht aufregen, tut es mir leid. Herr Kollege, wenn das in Russland startet oder in einem anderen Land, das nicht zur westlichen Wertegemeinschaft gehört, und dies entsprechend öffentlich gemacht wird, wären Sie mit Gewissheit am Start. Das ist ein Instrumentarium, das mit dem Rechtsstaat nichts zu schaffen hat.

(Beifall bei den LINKEN)

Auch wenn die Quellen-TKÜ, die Onlinedurchsuchung, also das staatliche Hacken von Computern und Smartphones, wobei der Zugriff auf den Gesamtinhalt des Geräts entsteht, vorerst nicht drin sind, scheint diese Sehnsucht doch vorhanden zu sein, so hört man es bei Herrn Hartmann heraus. Es ist von der Novellierung angesetzt, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung völlig unbescholtener Bürger permanent verschlechtert wird, und das kann es nicht sein!

Machen wir es einmal konkret. Nehmen wir einmal an, Sie machen einen Ausflug in das schöne Oberwiesenthal, meinen Geburtsort. Nach dem vorliegenden Entwurf ist es dann sehr wahrscheinlich, dass im Namen des Kampfes gegen die grenzüberschreitende Kriminalität das Kennzeichen Ihres Pkw automatisiert erfasst wird und Videoaufnahmen von Ihrem Gesicht biometrisch analysiert werden, obwohl Sie einfach nur Skifahren wollen. Das mache ich im Winter des Öfteren. Aber Sie brauchen gar nicht erst in den 30-Kilometer-Korridor einzufahren in Richtung Grenze Tschechien oder Ähnliches, um ohne Ihr Wissen und Einverständnis gefilmt zu werden. Auch die normale Videoüberwachung wird nach § 54 Referentenentwurf ausgebaut oder erleichtert, obwohl keine einzige wissenschaftliche Studie bislang ihren Nutzen in der Kriminalprävention und -bekämpfung nachweist.

Es scheint bei der Verschärfung des Sicherheitsgesetzes letztlich lediglich darum zu gehen, dass sukzessive alles, was halbwegs an technischer Möglichkeit gegeben ist, bevorratet wird, und das mit der Begründung: Wir müssen unsere Polizei auf den Kampf des 21. Jahrhunderts einstellen. Nein, aber nicht um den Preis, dass wir in die Essentials von Grundrechten hineingehen, und zwar fortwährend und durchgängig.

Was die GRÜNEN jetzt machen, ist im Grunde genommen schlicht und ergreifend ein Briefing. Sie wollen von der Koalition bzw. von der Regierung wissen, inwieweit das, was gewissermaßen jetzt in dem Entwurf steht, Praxiswert hat, wieweit es zweckmäßig ist, inwieweit es

erforderlich ist, inwieweit es verhältnismäßig ist, inwieweit es verfassungskonform ist, inwieweit es mit anderen Rechtsprechungen harmonisierbar ist und dergleichen mehr. Es würde Ihnen guttun, bei dem momentan vorliegenden Entwurf tatsächlich noch einmal diesen Fragenkatalog durchzugehen. Vielleicht fällt Ihnen dann rechtzeitig auf, bevor eine neue Fassung in diesen Landtag kommt, dass das nicht halten wird. Man muss auch nicht im Interesse des Rechtsstaates fortwährend darauf setzen, dass das Verfassungsgericht so etwas per Rückholaktion schon stoppen wird.

(Zuruf des Abg. Mario Pecher, SPD)

Na sicher, aber muss ich denn erst einen Gesetzentwurf einbringen, der handgreiflich verfassungswidrig ist, Kollege Pecher,

(Zurufe von der SPD und der CDU)

Kollege Innenausschussvorsitzender? Nein, das Parlament darf, wenn so etwas zur Kenntnis gelangt, sehr wohl vorher sagen: Haltet an euch, schaut es noch einmal durch, bevor ihr uns so etwas überhaupt vorlegt! Wir sind sehr für den Antrag … von den GRÜNEN.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Pallas. Sie haben das Wort, Herr Pallas.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich könnte ich es kurz machen, auf den Kollegen Pecher eingehen und sagen: Was wollen Sie denn? Wir haben einen Referentenentwurf; warten Sie doch einfach ab, bis wir den Spielball auf der eigenen Spielfeldhälfte des Landtags haben,

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

und lassen Sie uns dann über den konkreten Gesetzentwurf reden. Aber, Herr Gebhardt, immer mit der Ruhe!

Ich mache es mir nicht so einfach. Bei dem Unsinn, der hier teilweise erzählt wurde, muss ich dann doch ein oder zwei Sachen mehr sagen. Die GRÜNEN stellen einen Antrag zum sächsischen Polizeirecht, und ich gebe zu: Die Überschrift, die ich vor einem Jahr erstmalig gelesen hatte, ließ eigentlich eine qualifizierte Auseinandersetzung mit aktuellen polizeirechtlichen Fragen vermuten. Der weitere Blick in den Antrag hat dann aber leider bitter enttäuscht.

Bereits zum Zeitpunkt der Anhörung Anfang 2017 sowie erst recht jetzt, da bereits über den Referentenentwurf für ein neues Polizeirecht diskutiert wird und es bereits in der Anhörung ist, ist es bitter enttäuschend. Was Sie damit erreichen wollen, ist mir angesichts der zeitlichen Entwicklung bis jetzt unklar. Ich vermute, Sie ärgern sich, dass die Vertreter der Koalition oder der Staatsregierung über ihre Vorstellungen sprechen, ohne dass der Referentenentwurf veröffentlicht wurde – das kann ich sogar

nachvollziehen. Aber es passt irgendwie nicht zum Antrag, Herr Lippmann.

Eigentlich sollten Sie den Titel umdeuten, zum Beispiel „Entwurf für das Polizeigesetz endlich veröffentlichen, damit die Debatte aufgrund von Fakten geführt werden kann“ oder so ähnlich. Aber wie kam es eigentlich dazu? Anfang 2017 hat die Koalition in Sachsen ihre Absicht veröffentlicht, das Polizeigesetz in Sachsen zu novellieren und auszuloten, in welchen Bereichen Modernisierungen und Veränderungen machbar, möglich bzw. gewollt sind. Es gab auch Presseberichterstattung darüber, und das war der Anlass für Sie, diesen Antrag zu schreiben. Es gab auch eine Stellungnahme der Staatsregierung, nämlich des damaligen Innenministers, in der genau diese Absicht etwas näher erläutert wurde, ohne dass es in irgendeiner Form konkrete Vorschläge gegeben hätte.

Daraufhin gab es eine Arbeitsgruppe der Koalition, in der diese Dinge besprochen wurden. Das ist auch kein Geheimnis gewesen. Auch darüber wurde gesprochen. Irgendwann wurde auch klar, dass es Themen gibt, wo man sich einig ist, und es gibt Themen, da kommt man nicht zusammen und es gibt Diskussionsbedarf. Das ist auch ganz normal in so einer Koalitionsregierung.

Jetzt hat die Staatsregierung übernommen und ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren eröffnet, in dessen relativ früher Phase wir uns befinden. Ich würde aber diese Debatte gern nutzen, um darzulegen, welche Ziele die SPD als Teil dieser Koalition verfolgt hat. Da ist als Erstes zu nennen, dass wir natürlich ein Interesse daran haben, dass Sachsen ein sicheres Land bleibt und dass wir dort, wo gegebenenfalls Sicherheitslücken existieren, auch das entsprechende Instrumentarium für die Polizei und andere Behörden schaffen. Dazu gehört auch die Debatte um mehr sichtbare Sicherheit, aber auch die Debatte um ein modernes Handwerkszeug für die Polizei, nämlich das Polizeirecht.