Protokoll der Sitzung vom 30.05.2018

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Ich weiß, Sie wollen es wie immer nicht hören.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt!)

Aber vielleicht begreifen Sie es irgendwann einmal. Mit dem Beklatschen der Masseneinwanderung wurde millionenfach Hass gegen Homosexuelle, Transsexuelle, Juden, Christen und Deutsche – kurz gesagt, gegen alles Nichtmuslimische importiert.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was Sie uns wieder erzählen!)

In einer Pressemitteilung vom 11. Mai 2018 verkündete Frau Buddeberg, dass dem Sachsen-Monitor zufolge die Homofeindlichkeit in Sachsen um 4 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sei. Frau Buddeberg, vielleicht dämmert Ihnen ja mal der Zusammenhang. Ein Teil der Schuldigen sitzt nämlich hier. Und zwar da auf der linken Seite, meine Damen und Herren. Da sitzen die Schuldigen.

(Proteste bei den LINKEN – Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das ist eine Unverschämtheit!)

DIE LINKE hat den Blick fürs große Ganze, wie es bei Ihnen so schön heißt, verloren, sofern Sie ihn irgendwann einmal hatten. Darum werden Sie auch nie eine Volkspartei werden. Sie wollen sich profilieren über die Politik für Minderheiten und vergessen dabei die Mehrheiten. Dieser Antrag hat das wieder einmal eindrucksvoll bewiesen.

Zum Schluss noch eine kleine Anekdote. Im September vergangenen Jahres wurde der Landesaktionsplan von Frau Köpping vorgestellt. Eine der ersten Rednerinnen ließ es sich nicht nehmen, erst einmal ordentlich auf die AfD herunterzuprügeln und über sie herzuziehen. So viel zum Thema Einstellung Ihrer bunten Gemeinschaft zur Diskriminierung, Toleranz und Akzeptanz. Diese Politik mit zweierlei Maß, diese Doppelmoral lehnt die AfDFraktion entschieden ab, genau wie Ihren Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Meier. Bitte sehr, Frau Meier, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Jahren hat

sich, was die Rechte von Lesben, Schwulen, bi-, trans-, intersexuellen und queeren Personen angeht, enorm viel getan. Aber ich glaube, das lag vor allem an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Am wegweisendsten – wir haben es schon gehört – war die Entscheidung im letzten Jahr, dass endlich gleichgeschlechtliche Partnerschaften tatsächlich auch gleichgestellt sind.

Aber auch in Sachsen hat sich einiges getan. Der Landesaktionsplan zur Akzeptanz zur Vielfalt von Lebensweisen wurde ja nach zähem Ringen, liebe Frau Köpping, im September letzten Jahres im Kabinett verabschiedet, zwar mit keinem konkreten Umsetzungsplan und jeder Menge Prüfaufträgen, aber zumindest haben wir jetzt eine Grundlage. Erarbeitet wurde der Plan mit vielen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, der Politik und der Verwaltung.

Aber wissen wir trotz dieser breiten Beteiligung wirklich, wie die spezifischen Bedürfnisse und Problemlagen von Lesben, Schwulen, bi-, trans-, intersexuellen und queeren Personen in Sachsen tatsächlich sind? Ich glaube, wir wissen nicht, wie der Lebensalltag von Lesben, Schwulen, bi-, trans-, intersexuellen und queeren Personen in Schule und Hochschule und im Job konkret aussieht. Wir wissen nicht, wo Ausgrenzung und Benachteiligung stattfinden, die von einzelnen Personen ausgehen, aber eben auch ihren Ursprung in den Strukturen haben können. Auf welche Schwierigkeiten stoßen zum Beispiel transsexuelle Menschen, wenn sie in ihrer Prüfungsurkunde das neue Geschlecht eingetragen haben möchten? Wie gehen Erzieherinnen und Erzieher, Hortnerinnen und Hortner, Lehrerinnen und Lehrer mit Kindern um, die in Regenbogenfamilien aufwachsen?

Sind die Zahlen in der Kriminalitätsstatistik bezüglich der Straftaten mit homophober Motivation tatsächlich die realen? Der Sachsenmonitor lässt etwas anderes vermuten. Dieser bestätigt für das Jahr 2017 sogar noch eine Zunahme der Zustimmung zu homophoben Aussagen gegenüber dem Vorjahr 2016. Da frage ich mich schon, ob die Betroffenen von homophob motivierten Straftaten möglicherweise nicht zur Polizei gehen und keine Anzeige erstatten, weil sie kein Vertrauen in Polizei und Gerichte oder vielleicht schon schlechte Erfahrungen gemacht haben. Wir wissen es schlicht nicht.

Deswegen unterstützen wir GRÜNE das Begehren der LINKEN, diese Studie auf den Weg zu bringen, um diese Wissenslücken hier in Sachsen zu schließen. Nur wenn wir dieses Wissen haben und diese Wissenslücken schließen können, kann das politische Wirken darauf ausgerichtet und effizienter gehandelt werden.

Den Vorschlag der LINKEN, eine Onlinebefragung zu machen, halte ich für ein sehr probates Mittel, vor allem vor dem Hintergrund der noch sehr geringen Outingrate insbesondere im ländlichen Raum.

Aber an der ein oder anderen Stelle müssen wir ganz genau hinschauen. Denn Schwierigkeiten, Anfeindungen, Ausgrenzungen und Benachteiligungen, auf die jeder und jede Einzelne stoßen können, sind in ihrem Ausmaß höchst individuell und höchst unterschiedlich. Die Problemlagen etwa von intersexuellen Menschen sind noch komplexer und gehen schon im frühen Kindesalter mit einer gravierenden Würdeverletzung einher. Transsexuelle Menschen erfahren vor allem im Job Anfeindungen, Ausgrenzungen oder grenzüberschreitendes Verhalten. Genau diese spezifischen Lebens- und Problemlagen müssen ermittelt werden. Das staatliche Handeln muss darauf ausgerichtet werden. Andere Bundesländer wie NRW, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Berlin sind da schon viel weiter. Sie haben schon konkrete Studien gemacht.

Wenn ich mir die Stellungnahme der Staatsregierung anschaue, dann sprechen Sie gar nicht gegen eine Studie. Sie argumentieren damit, dass es zu aufwendig und teuer sei und im Haushalt nicht eingestellt werden kann. Aber das, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition und der Regierung, kann man ändern. Wir stehen ja gerade konkret vor den Haushaltsverhandlungen.

Noch ein Satz zu den Kosten. In Hessen wurde 2016/17 gemeinsam mit dem Landesjugendring eine Studie zu den Lebenslagen von jungen Menschen, die lesbisch, schwul, bi-, trans- oder intersexuell sind, aufgelegt. Dazu gab es eine Kofinanzierung von 20 000 Euro, Frau Köpping! Ich finde, das sollte es uns wirklich wert sein. Lassen Sie uns hier in Sachsen nicht immer das Schlusslicht sein!

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Mir liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Frau Abg. Kersten, bitte. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der sächsische Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen, welcher sich explizit mit der Situation der Zielgruppe des vorliegenden Antrages und mit Maßnahmen zur Antidiskriminierung gegenüber Lesben, Schwulen,

Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen, Intersexuellen und Queeren befasst, ist fast noch druckfrisch. In verschiedenen Handlungsfeldern, zum Beispiel Arbeitswelt, Schule, Familie oder Gesundheit, werden jeweils mehrere Maßnahmen benannt, die die Lebenswirklichkeit von LSBTTIQ* verbessern sollen. Nur ganz wenige der Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Die meisten befinden sich in Prüfung, Planung, Vorbereitung oder Umsetzung.

In diese erste Phase der Umsetzung des Landesaktionsplanes, in der es natürlich darum gehen soll, erste Wirkungen wahrzunehmen, grätschen die LINKEN mit dem vorliegenden Antrag hinein. Das geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem es noch gar nicht möglich sein kann einzuschätzen, welche Kenntnisse und Informationen

möglicherweise noch gebraucht werden, um an der einen oder anderen Stelle des Landesaktionsplanes nachzusteuern.

Und es ist ja nicht so, dass es keine Informationen zu Lebenslagen von LSBTTIQ* in Sachsen gäbe. In Vorbereitung des Landesaktionsplanes haben mehrere Beteiligungsworkshops stattgefunden. Wer wie ich daran teilgenommen hat, kann sehr wohl sagen, dass auf diesen sehr intensiv über die Lebenslagen von LSBTTIQ* gesprochen wurde. Genau diese Kenntnisse und Informationen sind es ja, auf welche sich der Landesaktionsplan stützt. Natürlich sind diese Daten nicht mit Studienergebnissen zu vergleichen. Dennoch bedarf es aus unserer Sicht keiner weiteren Studie. Ähnliche Studien liegen bereits vor, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Die Ergebnisse aus den Umfragen ähneln sich. Das heißt, die Lebenswirklichkeit der Betroffenen gleicht sich. Tatsächlich stellt sich dann die Frage, warum die Lebenslage von LSBTTIQ* in Sachsen wesentlich anders sein soll als die von denen in Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg.

Belastbare Studien sind aktuell gar nicht möglich. Wir wissen nämlich nicht, wie groß oder klein die hier thematisierte Gruppe in Sachsen tatsächlich ist. Das wussten übrigens auch die Vertreter der Vereine nicht, die bei den Workshops dabei waren.

Wenn man zum Beispiel in die Studie von RheinlandPfalz hineinschaut, fällt etwas sofort auf: Wir lesen von der Unmöglichkeit der Repräsentativität wegen der fehlenden Kenntnis über die absolute Grundgesamtheit, wir lesen von der Gefahr der Mehrfachteilnahme, dem Risiko einer verminderten Datenqualität oder auch von Betroffenen, die überhaupt kein Interesse haben, an einer solchen Befragung teilzunehmen.

Interessant ist dann der Umgang mit diesen Ergebnissen in der Studie. Die Repräsentativität wurde als vernachlässigbarer Aspekt betrachtet. Auch das Risiko von Mehrfachteilnahmen wurde bewusst in Kauf genommen, weil man es als relativ gering einschätzte. Es wurde also geschätzt, vermutet, angenommen. Von daher sind die Informationen und Daten aus den sächsischen Beteiligungsworkshops von den Vertretern der LSBTTIQ*Gemeinschaft selbst zu deren Lebenslage als mindestens genauso gut zu werten.

Darüber hinaus ist eine ausschließlich auf Menschen der LSBTTIQ*-Gemeinschaft ausgerichtete Befragung zu eng gefasst. Wir brauchen nicht nur die Sichtweise der Gemeinschaft auf deren Lebenswirklichkeit, sondern auch die der anderen gesellschaftlichen Gruppen, Minderheiten etc. Der Blick auf die eigene Lebenslage ist immer ein sehr subjektiver und damit die Einschätzung der eigenen Lebenslage eine gefühlte Sichtweise. Eine mögliche Studie und damit zusammenhängende Umfrage muss also viel breiter angelegt sein als jene in Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg.

Wir brauchen den Blick vieler gesellschaftlicher Gruppen auf die Lebenswirklichkeit der LSBTTIQ*-Gemeinschaft,

um ein vielfältiges und damit umfassenderes und letzten Endes tatsächliches Bild zu bekommen.

Diesem Anspruch wird der vorliegende Antrag nicht gerecht. Deshalb werden die fraktionslosen Abgeordneten der blauen Partei diesem Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank!

(Beifall der fraktionslosen Abgeordneten)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Es gibt noch Redebedarf für eine zweite. Frau Abg. Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir schon gedacht, dass hier vielfach auf den Landesaktionsplan eingegangen wird. Das liegt auch nahe. Man könnte aber annehmen, das sei eine Art Wunderwaffe. Vielleicht denken sogar einige – Petra Köpping selbst wahrscheinlich nicht –, seit es den Plan gibt, sind alle Probleme in Sachsen gelöst, jedenfalls alle, die LSBTTIQ* angehen. Das ist aber nicht der Fall. Denn auch wenn es in der Politik manchmal vergessen wird, nur durch das Beschreiben von geduldigem Papier ist in der Welt vor den Türen des Landtags noch nichts passiert.

Selbst wenn es so wäre, selbst wenn Papier so eine magische Wirkung hätte, würde hier der Hund begraben liegen; denn der Landesaktionsplan ist eben ohne Datengrundlage erstellt worden. Die einzige Grundlage war die Strukturanalyse, die vom Ministerium in Auftrag gegeben wurde, an die Vereine selbst. Die haben ihre Arbeit gut gemacht, das will ich überhaupt nicht infrage stellen. Aber es ist keine Lebenslagenstudie, sondern eine Strukturanalyse. Es ist auch kein Forschungsinstitut, das eine Studie nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt hat. Dafür konnte das Ganze dann über Werkverträge abgedeckt werden. Das Ministerium hat also gespart, aber an der falschen Stelle. Jetzt gibt es einen Landesaktionsplan, der mehr oder weniger ins Blaue hinein Maßnahmen formuliert, nur dass diese weder konkret noch abrechenbar sind, weil es sich zumeist um Prüfaufträge handelt.

Frau Meier und ich machen uns immer die Mühe, fragen den neuesten Stand ab und bekommen eigentlich immer ähnliche Antworten im Sinne von: Wie Sie sehen, sehen Sie nichts, denn die Antworten bleiben so diffus, wie die Prüfaufträge selber sind. Wir stochern im Nebel.

Ich fasse noch einmal den Werdegang zusammen, weil es angesprochen worden ist. Im Koalitionsvertrag 2014 wurde der Landesaktionsplan festgeschrieben. Ein Jahr später, 2015, gab es die Beteiligungsworkshops. Auch die sind angesprochen worden. Dann gab es die erste und bisher einzige Beratung des Beirats zum Landesaktionsplan im April 2016. Dann passierte lange nichts, sehr lange, bis kurz vor der Sommerpause 2017, als es den Kabinettsbeschluss zum Landesaktionsplan gab, der im September 2017 veröffentlicht wurde. Das ist auch schon wieder ein dreiviertel Jahr her, und seitdem ist gar nichts

mehr passiert. Moment, ich musste meine Rede ändern: bis heute Morgen. Um 09:28 Uhr habe ich eine E-Mail mit der Einladung zur Beiratssitzung bekommen. Da könnte ich jetzt ein Schelm sein und sagen, wer weiß, ob das nicht mit der heutigen Debatte zusammenhängt.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Tagesordnung anzusehen. Elf von 45 Maßnahmen sollen dort besprochen werden, 15 Minuten pro Maßnahme. Die Fachebenen der Ressorts sollen zu der Umsetzung der Maßnahmen in ihrem Bereich Stellung nehmen. Das ist natürlich alles sehr knapp kalkuliert. Trotzdem bin ich froh und freue mich auf die Beiratssitzung, freue mich, dass sie endlich stattfindet. Aber trotzdem wird der Beirat ein Problem haben, nämlich die Frage, wie unkonkrete Prüfaufträge eigentlich evaluiert werden sollen. Das bleibt schleierhaft. Jetzt komme ich zurück zu unserem Antrag, der die Möglichkeit bietet, den Landesaktionsplan nachhaltig zu qualifizieren.

Sie haben es versäumt, von vornherein eine solide und vernünftige Datengrundlage zu schaffen. Aber ich kann Sie beruhigen, es ist noch nicht zu spät. Mit einer von uns vorgeschlagenen breit angelegten Studie könnten Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die dann nur noch mit dem Landesaktionsplan abgeglichen werden müssten, und das könnte eine sehr sinnvolle Aufgabe für den Beirat sein.

Eine solche Studie hätte aber auch noch einen anderen Effekt. Wir regen in der Begründung nicht umsonst eine Online-Befragung an. Auch das ist schon genannt worden. Zum einen vereinfacht das die Datenanalyse. Zum anderen hätten auch solche Menschen, die sich in der Öffentlichkeit nicht dazu bekennen können oder wollen, die Möglichkeit, teilzunehmen. Darauf hat Frau Meier hingewiesen. Das sind Menschen, die von den Vereinen nur schwer erreicht werden. Es ist eben noch keine Selbstverständlichkeit, lesbisch oder schwul zu sein, von trans und inter ganz zu schweigen. Deshalb ist die Hemmschwelle für viele Menschen sehr hoch. Gerade außerhalb der Großstädte kommt der Besuch eines Vereins schon einem Coming out gleich. Diese Menschen werden von den Vereinen nicht erreicht, und deshalb sind sie nicht in dem, was die Vereine vortragen, berücksichtigt. Ganz grundsätzlich würden Sie sich als Staatsregierung einen großen Gefallen tun. Sie würden sich mit diesem Angebot nämlich den Betroffenen zuwenden.

Im letzten Plenum haben Sie mit stolz geschwellter Brust Ihre Kita-Umfrage präsentiert. Sie haben uns berichtet, wie diese Umfrage in kürzester Zeit möglich gemacht wurde, samt wissenschaftlicher Begleitung durch die TU Dresden. Offenbar gab es hier keine haushalterischen Vorbehalte, und der Kultusminister hat betont, welchen Mehrwert es darstellt, dass sich alle Betroffenen an der Umfrage beteiligen können und nicht nur eine Stichprobe von 1 000 bis 2 000.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)