Protokoll der Sitzung vom 31.05.2018

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist an der Reihe. Herr Abg. Hartmann, Sie haben das Wort, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass die Ausführungen von Herrn Wippel nicht zur Verstimmung mit dem Königreich Dänemark führen und Margarethe II. von Dänemark respektive Lars Løkke Rasmussen als Ministerpräsident hier gegenüber dem Auswärtigen Amt tätig wird. Ich würde mich zumindest für meine Fraktion schon einmal gegenüber dem Königreich Dänemark entschuldigen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Aber das ist nicht Kern des Antrags, wahrscheinlich auch die Umvolkungsfantasien, die die AfD-Fraktion hier permanent in sich betreibt. Ich möchte das auch deutlich für meine Fraktion zurückweisen; denn wir stehen schon ausdrücklich für die Interessen unseres Landes, für seine Staatsbürger, aber eben auch für eine Internationalität, für eine Einbindung in die Europäische Gemeinschaft und für humanitäre Hilfe. Insoweit schließt sich beides nicht aus. Ich glaube, dass solche Begrifflichkeiten nicht sehr zweckmäßig sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, Sie machen es einem wirklich nicht leicht. Schon wieder Asyl! Drei von vier Tagesordnungspunkten, für die Sie verantwortlich zeichnen, haben einen klaren Asylbezug. Man bekommt das Gefühl, dass die AfD eine monothematische Partei sei.

(André Barth, AfD: Wir haben an jedem Wochenende Probleme in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Hamburger Straße!)

Andererseits muss man schon fast bewundernd anmerken, mit welcher Kreativität Sie es schaffen, den Asylbezug bei nahezu jedem Thema in irgendeiner Form herzustellen.

(Carsten Hütter, AfD: Daran können Sie sehen, wie komplex das Thema ist!)

Die von Ihnen im Übrigen erbetene Stellungnahme der Staatsregierung zu dem heute zu beratenden Antrag haben wir erst heute erhalten. Insoweit finde ich es spannend, genau jetzt über dieses Thema zu diskutieren, ohne wirklich die Argumentation, die von der Staatsregierung zu dem Antrag vorgetragen wird, hier einfließen zu lassen und sie zu bewerten. Sie suchen mit Ihrem Antrag also gleich die große Bühne. So stelle ich mir die inhaltliche Arbeit im Parlament nicht wirklich vor.

Zudem wurde Ihr Antrag von der Realität überholt – leider, muss man an dieser Stelle sagen. Nach den Vorkommnissen rund um die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und entsprechenden Hinweisen darauf, dass es auch bei anderen Außenstellen einen gewissen Anfangsverdacht gibt, dass Fehlentscheidungen getroffen worden sind, müssen wir uns grundsätzlich damit auseinandersetzen, wie wir auf der sächsischen Ebene damit umgehen und welche Auswirkungen das gegebenenfalls auch auf die Arbeit der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hier in Sachsen hat.

(André Barth, AfD: Das ist zutreffend!)

Dass wir aus den benannten Vorkommnissen Konsequenzen ziehen müssen, habe ich schon mehrfach zum Ausdruck gebracht. Ich möchte an dieser Stelle trotzdem eines anmerken: Die Fälle, von denen wir hier reden, müssen aufgeklärt werden. Ich wehre mich aber dagegen, die Behörde BAMF insgesamt zu diskreditieren und deren Arbeitsfähigkeit infrage zu stellen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Ob Ihr Antrag unter diesen Umständen der richtige Weg ist, um auf die sächsische Ebene bezogen einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeit des BAMF zu leisten, daran habe ich mit Blick auf die aktuelle Situation meine Zweifel. Mit Blick darauf dürfte Ihr Antrag nur eine begrenzte Wirkung entfalten, zumal der Bundesinnenminister Horst Seehofer angekündigt hat, schnellstmöglich aufzuklären und, wenn nötig, entsprechende Maßnahmen zu treffen.

(Carsten Hütter, AfD: Er kündigt jede Woche etwas Neues an!)

Wir haben die ersten personellen Entscheidungen heute zur Kenntnis genommen. Die Aufklärung im Bundestag läuft. Weitere Sitzungen sind anberaumt. Wir sollten dem Bundesinnenminister Gelegenheit für die weitere Aufklärung und gegebenenfalls für weitere Maßnahmen geben.

Wir hier in Sachsen sollten schauen, wie wir sicherstellen können, dass Asylverfahren weiterhin zügig und rechtssicher entschieden werden. Daher schlage ich Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD-Fraktion, vor, den Antrag an den Innenausschuss zurückzuüberweisen, um dort über die Thematik, vor allem unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse, nochmals eingehend

zu diskutieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu treffen.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Man kann ihn auch einfach ablehnen!)

Bitte lassen Sie mich noch kurz etwas zu den inhaltlichen Punkten sagen: Der Umgang mit Widerruf und Rücknahme der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft ist in § 73 Asylgesetz geregelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gemäß § 73 Abs. 2 a Asylgesetz verpflichtet, die getroffenen Entscheidungen in jedem Einzelfall zu überprüfen. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss das Bundesamt seit dem 1. August 2015 den Ausländerbehörden aber nicht mehr in jedem Einzelfall das Ergebnis seiner Überprüfung mitteilen.

Auch die Behauptung, es fänden weniger Überprüfungen statt, ist so nicht richtig. In der Anfrage Ihrer Bundestagskollegen steht deutlich geschrieben, dass nach § 73 Abs. 2 a Satz 1 des Asylgesetzes die Regelüberprüfung spätestens nach Ablauf von drei Jahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu erfolgen hat. Statistisch erfasst werden aber nur die Fälle, in denen aufgrund einer veränderten Lage im Herkunftsland oder sonstiger Anhaltspunkte eine vertiefte Detailprüfung stattgefunden hat.

(Albrecht Pallas, SPD: Ah!)

Die Zahlen hierzu haben Sie in der Begründung Ihres Antrags genannt. Diese Zahlen sagen aber nichts darüber aus, wie viele Regelüberprüfungen tatsächlich stattgefunden haben. Das Bundesamt teilt seit der Gesetzesänderung im August 2015 den Ausländerbehörden auch nicht mehr in jedem Einzelfall das Ergebnis seiner Regelüberprüfung mit. Eine Mitteilung an die Ausländerbehörde erfolgt nur noch in den Fällen, in denen ein sogenanntes Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren eingeleitet wurde. Seitdem sind nur noch diese Verfahren in der Geschäftsstatistik des Bundesamts erfasst. Insofern halte ich die Ausführungen in der Begründung Ihres Antrages für irreführend.

Auch Ihre Forderung nach sorgfältiger Einzelfallprüfung für die Regelüberprüfungsverfahren des Schutzstatus ist zumindest verwirrend; denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist schon per Gesetz angehalten, jede Regelüberprüfung als Einzelfallüberprüfung durchzuführen. Seit August 2015 hat sich nur der bürokratische Aufwand verändert.

(Petra Zais, GRÜNE, signalisiert Bedarf für eine Zwischenfrage.)

Die Ausländerbehörden der Länder können nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis erteilen, wenn nicht das Bundesamt im Ausnahmefall mitteilt, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme des Schutzstatus vorliegen.

Herr Abg. Hartmann – –

Die Einzelfallprüfung des Schutzstatus findet damit weiterhin statt. Es entfallen nur in einer Vielzahl von Verfahren die bisher erforderliche aufwendige Anlage und Führung spezieller Widerrufsprüfakten und die damit einhergehende Korrespondenz mit den Ausländerbehörden.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Präsident, ich gestatte.

Bitte sehr, Frau Zais.

Danke, Herr Präsident. – Danke, Herr Kollege Hartmann. Können Sie mir angesichts Ihrer Argumentation zu Punkt 1 des Antrags – sie wird ja dann fortlaufend sein – bitte erklären, was die Gründe dafür sind, dass Sie trotzdem noch einmal inhaltlich im Innenausschuss darüber reden wollen und worüber konkret Sie dort reden wollen?

(Marco Böhme, DIE LINKE: Einfach ablehnen!)

Frau Zais, das kann ich Ihnen sagen: Angesichts der jetzigen Diskussionen, die wir im Zusammenhang mit den Vorgängen in der Außenstelle des BAMF in Bremen führen – möglicherweise gibt es weitere Fälle; solche sind zumindest in der Diskussion –, glauben wir, dass es durchaus zielführend ist, sich noch einmal grundsätzlich mit der Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden des Freistaates Sachsen und dem BAMF einschließlich der Kontrollmechanismen und der sonstigen Kooperation auseinanderzusetzen. Diese Fälle bieten aus unserer Sicht Anlass dafür, noch einmal zu prüfen, wie gut der Austausch und die Kooperation an dieser Stelle tatsächlich funktionieren.

(Juliane Nagel, DIE LINKE: Auf der Grundlage dieses Antrages?)

Wir wollen auch die Auswertung, die jetzt auf Bundesebene erfolgt, in diesen Prozess einfließen lassen.

Herr Kollege

Hartmann, gestatten Sie insoweit eine Nachfrage?

Bitte sehr, Frau Zais.

Herr Kollege Hartmann, warum wollen Sie dann nicht dem Punkt 3 des AfD-Antrags zustimmen?

Frau Kollegin Zais, weil ich glaube, dass wir uns auch im Blick auf die Stellungnahme der Staatsregierung im Ausschuss noch einmal mit diesem Thema befassen sollten.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Carsten Hütter, AfD)

Bevor ich zum Schluss komme, danke ich herzlich dem Plenardienst. Ich habe ihm im Vorfeld versprochen, nicht zu lange zu reden, weil er seinem verdienten Feierabend entgegensieht. – Sie sehen: Zahlreiche Fragen zu dem Antrag der AfD sind offen. Daher halte ich die Anregung, den Antrag an den Innenausschuss zurückzuüberweisen, aufrecht. Ich bitte Sie, diese Anregung entsprechend aufzunehmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Nagel. Bitte sehr, Frau Nagel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich inhaltlich einsteige, will ich mein Unverständnis ausdrücken: Klar, es ist gibt im BAMF Unregelmäßigkeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind übermäßig belastet. Es gibt aber viele Möglichkeiten, Entspannung herbeizuführen. Dafür brauchen wir keineswegs diesen AfD-Antrag. Dieser bespiegelt nur eine Facette des gesamten Komplexes. Offensichtlich haben wir damit auch nicht so viele Probleme, wie es der CDU-Kollege Hartmann dargestellt hat. Dafür haben wir tatsächlich kein Verständnis. Wir brauchen den AfD-Antrag für eine Debatte im Innenausschuss nicht.

(Beifall bei den LINKEN)

Jetzt beschäftigt uns die AfD schon zum zweiten Mal am heutigen Tag mit dem Thema Asyl, nachdem wir gestern eine recht gute, fast konsensuale Debatte über die Notwendigkeit von Integrationserleichterungen hatten. Was will der AfD-Antrag unter dem Strich? Sinnlose Bürokratie und Mehrarbeit anzetteln! Im Endeffekt zielt er darauf ab, Menschen anderer Herkunft des Landes zu verweisen oder zumindest mit Unterstellungen zu überziehen. Es ist immer wieder dasselbe.