Weitere 120 Anträge lagen für 2017 vor, aber sie konnten aufgrund der ausgeschöpften Mittel nicht mehr bewilligt werden. Für diese Anträge wurden die zusätzlichen Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro beantragt, und – wie Sie ja wissen – wurde nach der Freigabe der Mittel umgehend mit der Bewilligung dieser Anträge begonnen. Alle bewilligungsreifen Anträge wurden mittlerweile überprüft.
Wenn Sie jetzt fragen, wie es aktuell mit 2018 aussieht, dann verweise ich darauf: Wir haben heute den 31. Mai 2018. Deshalb kann man jetzt nicht sagen, wie viele Bescheide noch zu bewilligen sind. Fakt ist jedoch auch, dass das diesjährige Fördermittelbudget infolge der sehr hohen Bewilligungszahl der letzten beiden Jahre stark eingeschränkt ist. Unabhängig davon führen wir intensive Gespräche, wie dem abgeholfen werden kann. Zudem erteilen wir jedem Antrag einen sogenannten förderunschädlichen Maßnahmebeginn, damit auch klar ist, dass gebaut werden soll.
Vielen Dank, Herr Präsident! „Förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn“ heißt es in der „Förderei“.
Wir haben ja die Förderrichtlinie für kommunale Straßen und Brücken seit dem 1. Januar 2017 in einer Neufassung. Sie haben ausgeführt, wie viele Anträge gestellt und bewilligt worden sind und wie viel Antragsstau bzw. Bewilligungsstau und wie viel Bedarf es noch gibt.
Zweite Frage: Bei der gestrigen Radverkehrsdebatte wurden wir von Frau Meier auf die Schwierigkeit hingewiesen, dass wir für straßenbegleitende Radwege eine 90-%-Förderung und für Straßen nur eine 80-%Förderung haben. Das führt in der Abrechnung zu Problemen. Beabsichtigt das Staatsministerium, die Richtlinie dahin gehend zu überarbeiten, diese beiden Förderkriterien zu harmonisieren, um nicht nur den Mittelabfluss, sondern eventuell auch die Bearbeitungszeit zu verkürzen?
Zur ersten Frage: Wir sind ja mitten in den Haushaltsgesprächen und wollen mit den Erfahrungen der letzten Jahre entsprechende Vorsorge im Haushalt schaffen, damit diese gute Richtlinie auch weiterhin gut genutzt werden kann.
Ich erinnere daran: Vor zwei Jahren, als zu wenig Mittel im Haushalt veranschlagt wurden und das Haushaltsresteverfahren erst im Sommer abgeschlossen war, ist das nicht nur zu einer riesigen Belastung für die Bewilligungsbehörde geworden. Sie hat dann in kurzer Zeit – meine Hochachtung noch einmal vor dieser Leistung – die Bewilligungen an die Kommunen ausgehändigt. Die Kommunen waren aber nicht mehr in der Lage, das im großen Stil umzusetzen. Deshalb war ich natürlich froh, dass es uns in diesem Jahr gelungen ist, mit dem Finanzministerium innerhalb von zwei Tagen diese Entscheidungen im Januar durchzubekommen. Das ist auch das richtige Signal. Wir haben immer gesagt: Da wir nicht noch einmal in eine solche Situation kommen wollen, müssen wir uns bei den Haushaltsberatungen auf eine Größenordnung verständigen, die uns auch in Zukunft die
Trotz alledem ist es eine grobe Schätzung, da man nicht weiß, wie hoch der Bedarf jedes Jahr ist. Aber wir haben jetzt diese Erfahrungen, und diese fließen in die Haushaltsverhandlungen deutlich ein.
Die Richtlinie ist auch deshalb so beliebt, weil die Förderquoten sehr hoch sind – bis zu 90 % –, wir die Planungskosten mit fördern und sie relativ flexibel ist. Man sieht aber auch, dass ein gewisser Investitionsstau, der in den Jahren zuvor entstanden ist, dadurch gelöst wird und wir jetzt sehr, sehr viele Bedarfe bei den Kommunen haben.
Ich verweise auch darauf, dass zum Beispiel die Diskussion innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes dazu geführt hat – bzw. höre ich, dass es dazu führen kann –, diesen Anteil beim Finanzausgleichsgesetz durch die Pauschalierung in der sogenannten Säule B zu stärken. Das alles sind Wege, um diese gute Richtlinie zu nutzen.
Wir arbeiten an weiteren Verbesserungen. Ich will mich heute dazu aber noch nicht äußern, ob es uns gelingt, eine solche Harmonisierung von verschiedenen Förderquoten zu erreichen. Ich habe wiederum kein Interesse daran – wir sind ja hier unter uns –, dass eine gute Richtlinie, wenn man sie einmal aufmacht, an einer anderen Stelle vielleicht zu einer Verschärfung führt. Deshalb muss man immer abwägen, ob man innerhalb der Richtlinie zu einer Verbesserung kommt oder ob man die Richtlinie noch einmal anpacken will. Aber ich will heute keine Aussage machen, die ich vielleicht nicht halten kann, auch wenn ich ein Interesse daran habe, dass wir zu einer stärkeren Harmonisierung kommen.
Die Richtlinie ist definitiv ein Erfolg; das ist sicherlich unstrittig. Mich interessiert abschließend, wie die Verteilung der Anteile zwischen Straßenbau und Ingenieurbauwerken wäre. Denn es ist ja auch ein wichtiges Thema für die Kommunen, was die Ingenieurbauwerke anbelangt.
Wir machen dabei keinen Unterschied. Die Ingenieurbauwerke werden genauso gefördert, wie die Straßen. Dort gibt es für uns keinen Unterschied.
Herr Staatsminister, gibt es eine Priorisierung für die wichtigsten Brückenbauwerke in den nächsten zwei Jahren, und mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen? Was ist diesbezüglich geplant?
Bei der Frage der kommunalen Brücken liegt es ja in der Verantwortung der Kommunen, die entsprechenden Anträge zu stellen. Deshalb obliegt die Priorisierung dem Antragsteller. Wie schon gesagt, fördern wir Brückenbauwerke und andere Ingenieurbauwerke genauso wie die Straße selbst. Von daher liegt es eher am Antragsverhalten der Kommunen. Die Priorisierung der kommunalen Brücken ist nicht die Aufgabe des Freistaates Sachsen.
Kurze Frage: Sie sprachen vorhin von der Belastung der Pendler auf der A 4. Was tun Sie denn, damit die Pendler nicht Auto fahren, sondern mit dem Zug? Werden Sie den Zweckverbänden mehr Geld im Haushalt zur Verfügung stellen, sodass vielleicht auch der Halbstundentakt nach Görlitz realisiert werden kann?
Es ist ja ein netter Versuch, im Rahmen einer Ministerbefragung die Kurve so zu kriegen, dass wir jetzt auch noch über das Thema ÖPNV und über die vorgezogenen Haushaltsverhandlungen reden.
(Marco Böhme, DIE LINKE: Sie haben es gerade schon beantwortet! – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)
Wenn Sie von mir jetzt Geheimnisse aus den internen Haushaltsverhandlungen erwarten, dann werde ich sie Ihnen jetzt, innerhalb einer Minute, nicht mehr verraten.
Ich denke, wir sollten mit dem Thema seriös umgehen, weil es nicht nur um eine Strecke geht. Die ÖPNVFinanzierung des Freistaates ist ja nicht so geregelt, dass wir konkrete Strecken finanzieren, sondern dass wir die Mittel zuweisen. Aber das wissen Sie eigentlich.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren, wir haben noch vierzig Sekunden. Herr Hippold, meinen Sie, dass Sie das schaffen?
Die Frage kann vielleicht gestellt werden, aber dann kann der Minister nicht mehr antworten. Von daher erheben Sie keine Einwände, wenn ich jetzt diese Fragerunde für beendet erkläre.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Disziplin und erkläre den Tagesordnungspunkt für beendet.
Die Aussprache erfolgt in der Reihenfolge: DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Abg. Wurlitzer und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Dr. Pinka. Frau Dr. Pinka, Sie haben das Wort.