Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

Gleiches ist zum bedarfsgerechten Aus- und gegebenenfalls Aufbau landesweiter ärztlicher Weiterbildungsstrukturen zu sagen. So sind im Haushalt Mittel zur Schaffung und Unterstützung von Weiterbildungsverbünden in der Allgemeinmedizin vorgesehen (diese gibt es auch in der Praxis), wie aber auch Zuschüsse zur Unterstützung der Weiterbildung in grundversorgenden Facharztbereichen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.

Masterplan: Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist 2017 in Kraft getreten, und mit der Verabschiedung des Masterplans ist zugleich eine Expertenkommission eingesetzt worden, die die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Arzte erarbeiten soll. Die Ergebnisse dieser Kommission liegen derzeit noch nicht vor. Solange keine Aussagen, insbesondere zu den Kosten, vorliegen, kann eine entsprechende Umsetzung nicht vorgenommen werden.

Aus den genannten Gründen werden wir diesen Antrag heute ablehnen.

Gesundheitsgerechtigkeit ist ein sperriges Wort, und es hat viele Bedeutungen.

Für mich als Sozialdemokratin heißt es aber vor allem, dass jeder Mensch in Deutschland das Recht hat, gesund zu sein und gesund zu bleiben, dass er das Recht hat, so gut wie möglich behandelt zu werden und dass es egal ist, ob Mann oder Frau, ob aus Leipzig, aus Grünhainichen oder aus Löbau.

Dafür tragen wir Politiker, die Ärzteschaft, die Pflegekräfte, die Krankenhäuser, die Kassen und alle anderen Akteure in unserem Gesundheitssystem in Deutschland gemeinsam die Verantwortung. Es ist unsere Aufgabe, uns immer wieder damit zu beschäftigen und zu schauen, wo die Probleme liegen und zu prüfen, wie diese beseitigt werden.

Wir müssen die Zukunft der Gesundheitsversorgung gestalten und Ideen entwickeln, wie wir diese Ziele erreichen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion DIE LINKE: Den Ansatz, den Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, kann ich prinzipiell teilen. Er sollte umfassend sein und nicht nur einzelne Bereiche getrennt in den Blick nehmen. Hierbei gehören Ärzteschaft, Pflege und Krankenhäuser zusammen.

Einzelne Punkte aus Ihrem Antrag halte ich trotzdem für problematisch. Deshalb können wir Sozialdemokraten ihm auch nicht zustimmen. An einigen Stellen muss man klar erkennen, dass wir nach aktueller Rechtslage keinen alleinigen Einfluss haben. Ich gehe davon aus, dass die Staatsministerin darauf nachher noch eingehen wird.

Andere Punkte werden bereits mit den vorhandenen Möglichkeiten gut betrieben. Als Beispiel möchte ich nur das Thema „Weiterbildungsverbünde“ nennen. Zwischen den Zeilen des Antrags erscheint es mir, als würden Sie ausdrücken, dass „gefühlt“ fast nichts in dem Bereich getan wird. Ich glaube aber, es passiert schon wirklich viel – so ehrlich muss man sein.

In einigen Bereichen ist Sachsen mit ursprünglich vermeintlichen Experimenten seit Jahren Vorreiter in Deutschland, etwa mit den Stipendien für Medizin-Studierende, die dafür dann in den ländlichen Raum gehen. Davon kommen jetzt die ersten Jahrgänge endlich in Arbeit. Solche Maßnahmen brauchen Zeit; die Ausbildung ist viele Jahre lang und sie sind ab Ende 2019/Anfang 2020 zu erwarten.

Trotzdem: Wir brauchen mehr Nachdruck in dieser Debatte. Ich finde, dass wir alle noch mehr Willen an den Tag legen müssen. An Ideen mangelt es meiner Meinung nach nicht. Wir bekommen zurzeit regelmäßig Papiere mit vielen guten Ansätzen aus der Selbstverwaltung. Bei nicht wenigen dieser Vorschläge braucht es eigentlich gar keine politischen Entscheidungen.

Unser Problem ist jedoch, dass sich im Gesundheitsbereich vieles nur schwerfällig bzw. sehr langsam verändert. Doch das ist wiederum nicht durchweg schlecht; denn hin und wieder sollten wir uns darauf besinnen, dass unser

Gesundheitssystem im weltweiten Vergleich sehr gut ist und die Selbstverwaltung in vielen Bereichen hervorragend arbeitet.

Aber manchmal habe ich das Gefühl, dass sich verschiedene Akteure auf dem Weg zum gemeinsamen Ziel gegenseitig im Weg stehen. Es gibt viele Gremien, in denen gut zusammengearbeitet wird. Beispielsweise im Bereich der sektorübergreifenden Versorgung scheint nun endlich Bewegung drin zu sein. Das freut mich wirklich sehr. Es sind zwar mit Weißwasser und Marienberg erst einmal „nur“ zwei Modellregionen – man sollte sicherlich nicht in Euphorie ausbrechen –, aber: Die benannten Maßnahmen sprechen allesamt unsere Probleme an.

Aufgaben zu lösen heißt es vor allem in folgenden Bereichen: Modell ländliches Krankenhaus/ländliches Gesundheitszentrum, Kooperation und Verbund in der fachärztlichen Weiterbildung, aktives Mitwirken der kommunalen Partner, Patientenmobilität befördern, medizinische

Versorgung von Heimbewohnern, Unterstützung durch Delegation, Care- und Case-Management-Lösungen

sowie telemedizinische Anwendungen.

Das ist die Bewegung, die ich mir wünsche, und das ist das Format für Veränderungen, das wir brauchen. Wir sollten die Selbstverwaltung in Zusammenarbeit mit der Staatsregierung bei der Erfüllung der komplexen Anforderungen stärken und Synergien fordern, eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur in Sachsen zu manifestieren.

Als engagierte Vorsitzende des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a Abs. 1 SGB V habe ich Ihren Antrag mit viel Interesse gelesen. Darin schlagen Sie erstens vor, für einen deutlich spürbaren Ausbau der medizinischen, ärztlichen und gesundheitlichen Versorgung insbesondere in den ländlichen Räumen des Freistaates Sachsen die erforderlichen Aktivitäten und Initiativen zu ergreifen.

Dazu sollen zweitens insbesondere gemeinsame, verbindliche, institutionalisierte Kooperationsstrukturen zwischen allen maßgeblichen Verantwortungsträgern im Bereich der medizinischen, ärztlichen und gesundheitlichen Versorgung aufgebaut werden. Und drittens sollen die Rahmenbedingungen zur Umsetzung innovativer Instrumente und Modelle zur ärztlichen Versorgung verbessert werden. Ich bin der Überzeugung – das möchte ich mit Verve vertreten –, dass wir in unserem Gemeinsamen Landesgremium in Sachsen alles das bereits mit viel Engagement und Herzblut in Angriff genommen haben.

Dort sitzen auch die maßgeblichen Verantwortungsträger im Bereich der medizinischen, ärztlichen und gesundheitlichen Versorgung und setzen dies um. Und, – das haben Sie in Ihrem Antrag vergessen – dort sitzen auch Patientenvertreter – Herr Abg. Wehner, Sie wissen, wovon ich spreche – und bringen sich direkt ein mit Ideen und viel eigenem Engagement.

Ich möchte erinnern, im Gremium widmen wir uns solchen wichtigen Fragen wie der Optimierung der Notfallversor

gung oder der Entwicklung der medizinischen Versorgung mit Blick auf 2030. Ich habe Sie darüber schon oft unterrichtet. Ziel ist es, gemeinsam und in kooperativen Strukturen intelligente Lösungen für Schnittstellenprobleme zu finden. Denn es geht um eine zukunftsfeste und nachhaltige medizinische Versorgung. Es geht auch um ein „Mehr“ an Leistungen oder ein „Plus“ an Versorgung für unsere sächsischen Bürgerinnen und Bürger. Dabei bekennen wir uns zum Prinzip der Selbstverwaltung. Das heißt, die Selbstverwaltung ist gefordert, mit Verantwortung die Lösungen umzusetzen. Das ist ein nicht ganz einfacher Prozess.

Dass die Rahmenbedingungen stetig zu optimieren sind, ist doch selbstverständlich. Das wissen wir, und dieser Herausforderung stellt sich die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit der Selbstverwaltung und allen anderen Verantwortungsträgern schon seit vielen Jahren. Im Ländervergleich – und glauben Sie mir, andere Bundesländer stehen im ländlichen Raum vor vergleichbaren Problemen – müssen wir uns damit nicht verstecken.

In diesem Zusammenhang bin ich gespannt auf den Vorsitz, den Sachsen im kommenden Jahr in der Gesundheitsministerkonferenz innehaben wird. Diesen Vorsitz möchte ich nutzen, um gemeinsam mit den Länderkollegen den Weg für neue Versorgungsansätze freizumachen.

Wir kennen den Ärztebedarf, und wir arbeiten intensiv an der Nachwuchsgewinnung. Dazu braucht es Ideen und Geld, aber auch Geduld und einen langen Atem. Viele der im Antrag geforderten Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden. So hatte die Sächsische Staatsregierung bereits im August 2010 dem Kabinett ein 20-Punkte-Programm vorgestellt, das seither Schritt für Schritt abgearbeitet wurde und sichtbare Früchte trägt. Diese Maßnahmen werden derzeit weiterentwickelt; das Stichwort heißt „Masterplan 2020“.

Um eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung in allen Regionen Sachsens sicherzustellen, haben wir einen bunten Strauß an Maßnahmen und Förderinstrumenten in die Hand genommen. Gemeinsam mit der Selbstverwaltung haben wir von der Anwerbung über das Medizinstudium bis hin zur ärztlichen Weiterbildung Möglichkeiten für unseren ärztlichen Nachwuchs geschaffen, die rege angenommen werden. Lassen Sie mich ein paar herausgreifen:

Angefangen beim „Netzwerk Ärzte für Sachsen“, das eine zentrale Informations- und Servicefunktion für den Nachwuchs für eine kurative Tätigkeit in Sachsen übernimmt. Auch die Weiterbildung haben wir in den Blick genommen. Die Sächsische Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die sächsische Krankenhausgesellschaft, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die Sächsische Ärzteversorgung, sie alle arbeiten seit vielen Jahren zusammen, um gemeinsam mit der Staatsregierung junge Ärzte im praktischen Jahr und in Weiterbildung bei der beruflichen Orientierung zu unterstützen und insbesondere auf dem Weg in eine hausärztli

che Tätigkeit oder auch in den öffentlichen Gesundheitsdienst zu begleiten.

Der Freistaat unterstützt die Weiterbildungsverbünde, um unseren jungen Ärzten den Weg in die Fläche zu ebnen. Wer einen Teil seiner Ausbildung in einer Landarztpraxis absolviert, kann auch Gefallen daran finden. Deshalb werden Studenten in Lehrpraxen auf dem Land – genau wie die ländlichen Lehrpraxen selbst – finanziell gefördert. Ein Medizinstudium will auch finanziert werden. Der Freistaat unterstützt bereits seit dem Jahr 2008 Medizinstudenten finanziell, die sich verpflichten, nach einer Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner im ländlichen Raum als Hausarzt tätig zu sein. Es ist ein langer Weg vom Erstsemester bis zur Niederlassung in der Hausarztpraxis, aber die ersten unserer Stipendiaten sind bereits im Lande tätig – und mit jedem Jahr werden es mehr.

Dort, wo es eng wird, helfen wir: Für Ärzte in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung stehen Förderpauschalen zur Verfügung. Neue Versorgungsideen sind gefragt: Im März dieses Jahres hat das Gemeinsame Landesgremium nach § 90 a SGB V beschlossen, Maßnahmen zur Entwicklung einer zukunftsfesten medizinischen Versorgung 2030 in zwei ausgewählten Modellregionen – Weißwasser und Marienberg – zu erproben. Dabei soll auch ein ländliches Gesundheitszentrum entstehen, das sektorenübergreifend, also ambulant mit stationär, arbeitet. So weit nur ein kleiner Abriss zu dem, was in den vergangenen Jahren schon auf den Weg gebracht wurde und künftig auf den Weg gebracht werden soll.

In unserer Antwort zum vorliegenden Antrag sind viele Maßnahmen detailliert und vollständig beschrieben und auch im Bericht zum Beschluss der Regierungsfraktionen

zum Thema „Medizinische Versorgung in Sachsen stärken“, Drucksache 6/11124, haben wir über die Weiterentwicklung im Rahmen unseres 20-Punkte-Programmes berichtet.

Bei all diesen Aktivitäten muss berücksichtigt werden, dass für die Gestaltung zukunftsfähiger Versorgungsstrukturen vor allem eines notwendig ist: Ärzte, die die freie Entscheidung treffen, sich im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen niederzulassen und dort vertragsärztlich tätig zu werden. Diese freie Entscheidung können wir durch die Schaffung weiterer staatlicher Strukturen und Institutionen nicht ersetzen. Aber wir können viel tun und neue Wege gehen, um diese freie Entscheidung zu erleichtern und zu unterstützen und das landärztliche Leben attraktiver zu gestalten. Die Sächsische Staatsregierung ist sich bewusst, dass der Prozess der Weiterentwicklung und Stärkung der medizinischen Versorgung in Sachsen gemeinsam mit der Selbstverwaltung fortgeführt werden muss, und genau das wollen wir tun.

Hier braucht es eine verlässliche Zusammenarbeit und gleichzeitig die klare Zuständigkeit und Verantwortung von der Planung bis hin zur Finanzierung. So geben wir den Patientinnen und Patienten in Sachsen die Sicherheit, dass ihnen auch zukünftig im gesamten Freistaat Sachsen eine flächendeckend gute medizinische und pflegerische Versorgung zur Verfügung steht. Gute und umsetzungsfähige Ideen und Vorschläge sind dabei jederzeit willkommen, sofern sich hieraus ein Mehr an Leistung und ein Plus an Versorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger in Sachsen ergeben.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Keine Staatsbürgerkunde 2.0

Drucksache 6/13054, Antrag der Fraktion AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Reihenfolge der Fraktionen: Zunächst die AfDFraktion, danach die CDU-Fraktion, DIE LINKE, die SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.

Frau Wilke, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Genossinnen und Genossen, das Fach Staatsbürgerkunde ist ein in seiner Bedeutung für die sozialistische Erziehung, für die Vermittlung unserer Ideologie durch nichts zu ersetzendes, ein unverzichtbares Fach.“

Dieses Zitat stammt von Margot Honecker vom IX. Pädagogischen Kongress der DDR im Jahr 1989. Leider wird der Geist von damals noch heute – oder besser: heute wieder – gelebt. Ein Beispiel: Am 27.09.2017, drei Tage nach der Bundestagswahl, teilte eine Dresdner Lehrerin ein Arbeitsblatt mit dem Titel „AfD-Wahlerfolgscocktail

‚Blaues Wunder‘“ aus. Die Zutaten für diesen Cocktail, die laut der Lehrerin im Osten preiswert und in großen Mengen vorhanden sein sollten, waren unter anderem Angst, Terror, Hass, Weide(l)nzweig, patriotischer Stolz. Herauskommen sollte eine bräunliche Lösung. Aufgabe der Schüler war es, die Begriffe des Cocktails zu beleuchten und den Wahlerfolg der AfD zu erklären.

Nach Überzeugung von Kultusminister Piwarz lag hier kein Verstoß gegen das Überwältigungs- oder auch Indoktrinierungsverbot des Beutelsbacher Konsenses vor. Nach meiner Überzeugung liegt hier ein klarer Verstoß vor.

Die Aufgabe war tendenziös gestellt. Die Lehrerin wollte einzig und allein Stimmung gegen die AfD machen. Eine kritische und kontroverse Diskussion über die Wahlerfolge der AfD war nicht gewollt.

Das lässt uns an der Wirksamkeit und konsequenten Anwendung des Beutelsbacher Konsenses ernsthaft zweifeln. Angriffe auf Flüchtlinge in Heidenau und Clausnitz und die Ergebnisse des Sachsenmonitors 2016 haben die sächsische Politik veranlasst, den Gemeinschaftskundeunterricht auszudehnen. CDU und SPD wollen ihn im kommenden Jahr bereits ab der 7. Klasse einführen und versuchen damit die Indoktrination sächsischer Schüler, damit diese an ihre fehlgeleitete Politik glauben.

Aber wenn Menschen sich nicht wieder sicher fühlen und Intensivstraftäter nicht schnellstmöglich abgeschoben werden, dann können Sie die Gemeinschaftskunde auch in die 1. Klasse verlegen – es wird keine Wirkung haben.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Häh?! – André Barth, AfD: Den Witz hat Herr Lippmann nicht verstanden!)

Meine Damen und Herren! Politische Bildung kann nur durch Menschen wie Sie vermittelt werden, Menschen aus der Praxis, die damit täglich zu tun haben. Das können Politiker, aber auch Richter, Staatsanwälte oder Wahlleiter sein. Mit Ihrem Ansatz, diese Menschen in die politische Bildung einzubeziehen, haben Sie in der ganzen Debatte den einzig vernünftigen und nachvollziehbaren Schritt getan. Leider ist es bislang nur ein Modellprojekt. Warum eigentlich?

Liebe Staatsregierung, Sie könnten sich doch einmal als abschreckendes Beispiel vor eine Schulklasse stellen und sich rechtfertigen, warum Sie dieses Bildungschaos verursacht haben, warum Sie Lehrer ungleich bezahlen, warum immer mehr Unterricht ausfällt und warum fast nur noch Seiteneinsteiger eingestellt werden.