(Beifall bei der AfD – Carsten Hütter, AfD: Herr Lippmann, es geht doch um Alkohol und nicht ums Kiffen! Da können Sie doch einmal zustimmen!)
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Antrag in der Drucksache 6/13182 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag in der Drucksache 6/13182 nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Der vorliegende Antrag ist zum einen zu einseitig und erscheint auch nur bedingt nachhaltig. Zum anderen sind auch die Alkoholkontrollen durch jugendliche Testkäufer kritisch zu sehen. So stellt die Abgabe von alkoholischen Getränken in Gaststätten bzw. Verkaufseinrichtungen und der sich anschließende Verzehr die letzten Schritte in einer Kette dar. Solange der – übermäßige – Alkoholkonsum „normaler“ Bestandteil bei gesellschaftlichen Aktivitäten, beispielsweise Sportgroßveranstaltungen oder Festivals etc., darstellt, wird die Nachfrage weiterhin bestehen bleiben.
Es ist daher in erster Linie präventiv vorzugehen, wie zum Beispiel das Positionspapier des Deutschen Städtetages zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen in den Kommunen – eine Handreichung für die Praxis – fordert und Anregungen für eine kommunale Präventionsarbeit auflistet, wie durch intensive Medienarbeit – Aushänge an Schulen – oder die Einbeziehung von Vereinen zur Vermittlung von Gemeinschaftsgefühl und Erfolgserlebnissen ohne Alkohol.
Sächsische Kommunen setzen dies auch schon in der Praxis um, wie es der Suchtbericht 2017 der Stadt Dresden aufweist. Neben verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, wie die Reduzierung des Rauchens und Trinkens in öffentlichen Räumen – hierzu nenne ich den Zoo –, fanden im November 2016 die JugendFilmTage Nikotin und Alkohol im Ufa-Kristallpalast Dresden statt.
Hinsichtlich der Alkoholtestkäufe durch Jugendliche ist deutlich zu machen, dass diese zwar rechtlich zulässig, aber nicht unkritisch zu sehen sind. So ist nicht auszuschließen, dass jugendliche Testkäufer unter dem Eindruck des Testkaufs zum weiteren Erwerb von für ihre Altersgruppe nicht zugänglichen Dingen verleitet werden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass Jugendliche bei solchen Aktionen in unlauterer Weise funktionalisiert und zu einer unguten Art der Überwachung angeleitet werden. Es ist aber nicht Aufgabe der Minderjährigen, die zuständigen Behörden bei der Einhaltung von Gesetzen zu unterstützen. Dies gilt vor allem dort, wo Regelungen zu ihrem Schutz bestehen, wie zum Beispiel das Jugendschutzgesetz.
Alkohol wirkt sich auf mehr als 200 Krankheiten und Verletzungen negativ aus; darin sind sich die Experten sicher. Bei einer kleinen Gruppe regelmäßiger Trinker – vor allem älteren Männern, die in geringen Mengen trinken – überwiegen manchmal aber auch die Vorteile. Wussten Sie das? Dieser Fakt aus einem Bericht der OECD hat mich, ehrlich gesagt, etwas verwundert. Aber mir geht es jetzt nicht um diese kleine Gruppe, sondern um die vielen Menschen, bei denen Alkohol Schäden verursacht.
Alkoholmissbrauch ist zwar eine persönliche Entscheidung, doch diese hat fast immer soziale Folgen; sowohl für die betreffende Person selbst als auch für das Umfeld und zum Teil sogar für die gesamte Gesellschaft. Alkoholkonsum schwankt häufig zwischen dem Gebrauch als Genussmittel und als Alltagsdroge. Der Einstieg in die Abhängigkeit dauert in vielen Fällen nicht lange.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Sachen Alkoholprävention noch sehr viele Möglichkeiten hätten und sehr viel tun könnten. Prinzipiell halte ich den Ansatz über Testkäufe für Jugendliche für legitim. Aber die Staatsregierung hat Bedenken eingebracht, die damit einhergehen. Diese werden ausführlich in ihrer Stellungnahme dargelegt. Dazu gehören unter anderem mangelnde Wirksamkeit sowie rechtliche und pädagogische Bedenken. Deswegen werden wir Sozialdemokraten diesen Antrag auch ablehnen.
Doch ich möchte noch einen zusätzlichen Punkt anführen. Wenn ein solcher Testkauf möglich gemacht würde, wer müsste dann beim Fehlverhalten büßen? Wahrscheinlich die Verkäuferin oder der Verkäufer, die ohnehin schon oft unter starkem Zeitdruck arbeiten müssen. Ich glaube nicht, dass uns diese Verfahrensweise unserem Ziel wirklich näherbringt, das da lautet: weniger gefährlicher Alkoholkonsum bei Jugendlichen.
Die Mitglieder meiner Fraktion sind der Meinung, dass es einen umfassenderen Ansatz braucht, um dieses Ziel zu erreichen. Im Sozialausschuss hatten wir zu diesem Thema bereits einen Antrag der GRÜNEN diskutiert. Dieser liefert aus meiner Sicht eine gute Grundlage. Ich hoffe, wir können dann nach der Sommerpause etwas Gutes daraus entwickeln.
Ich selbst bin seit einigen Jahren ziemlich regelmäßig mit Veranstaltungen zum Thema Drogen und Suchtprävention in Sachsen unterwegs. Mit im Boot sind auch immer der Chefarzt einer Suchtklinik sowie ein ehemals drogenabhängiger Mensch und ein Vertreter des Präventionsteams der Polizei.
Selbst wenn der Schwerpunkt dieser von Jugendlichen und Eltern stets sehr gut besuchten Podiumsdiskussionen oft auf illegalen Drogen, wie Crystal Meth, liegt, wird dabei doch immer wieder deutlich: In unserer AntiDrogen-Politik benötigen wir einen sehr breiten Ansatz.
Zudem schlussfolgere ich, dass wir bezüglich der in Deutschland legalen Droge Alkohol einen wesentlich umfassenderen Präventionsansatz brauchen: einerseits Prävention, die versucht, gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu verändern, andererseits Prävention, die versucht, jeden einzelnen Menschen über die Folgen des schädlichen Konsums aufzuklären.
Dafür gibt es viele Möglichkeiten: Schottland etwa hat jetzt einen gesetzlichen Mindestpreis für Alkohol einge
führt. Wirklich spannend ist übrigens auch der Blick in den „Alkohol-Atlas Deutschland“ aus dem Jahr 2017. Das ist keine reine Statistik, sondern darin werden auch Zusammenhänge erklärt, beispielsweise zu Alter, zu Geschlecht und sozialem Status. Vielleicht sollte ihn sich jeder von uns einmal gründlich anschauen. Zusätzlich werden in diesem Papier auch verschiedene Präventionsstrategien benannt.
Ich denke, dass wir das Thema in nächster Zeit im Sozialausschuss erneut gründlich diskutieren werden. Auf jeden Fall müssen wir über das Thema Alkoholmissbrauch und daraus resultierende Gefahren viel öfter und deutlicher öffentlich sprechen. Das Thema aus der Tabuzone zu holen würde uns schon einen Schritt weiterbringen.
Der vorliegende Antrag verfolgt ein Anliegen, das jeder, dem der Kinder- und Jugendschutz am Herzen liegt, eigentlich nur unterstützen kann.
Doch der Antrag ist überflüssig, weil dem Antragsteller offensichtlich nicht bekannt ist, was die Staatsregierung unternimmt. Die Stellungnahme der Staatsregierung gibt hierzu ausführlich Auskunft. Daher an dieser Stelle nur so viel: Natürlich sollen unsere Kinder und Jugendlichen vor Suchtkarrieren bewahrt werden. Um Kinder und Jugendliche davor zu schützen, muss ihnen klargemacht werden, dass Alkohol nichts ist, was zum Alltag gehört. Das bedeutet vor allem, präventive Arbeit zu leisten.
Wir verfügen in Sachsen über differenzierte Hilfeangebote in unterschiedlicher Trägerschaft. Diese umfassen Präventionsangebote von schulischen Projekten, zum Beispiel „Klasse 2000“, die die Kinder in ihrer Lebenskompetenz unterstützen, bis hin zu Projekten, die sich an konkrete Zielgruppen wenden, zum Beispiel „HaLT – Hart am Limit“ für Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholintoxikation.
Ich betone nochmals: Es ist die Einstellung der Jugendlichen zum Alkohol, bei der wir ansetzen müssen. Es ist eben nicht „cool“, sich zu betrinken. Das hat nichts mit Lebensfreude zu tun oder mit dem Gefühl, „dazuzugehören“. Damit ist es unsere eigene Einstellung zum Alkohol.
Die Ursachen, in ein Suchtverhalten abzugleiten, sind vielschichtig. Patentlösungen gibt es nicht, aber es gibt sinnvolle und zielführende Lösungsansätze, und diese bauen wir weiter aus.
Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass auch die Repression beim Kinder- und Jugendschutz ihren Platz hat und einen sinnvollen Beitrag leistet. Selbstverständlich sind die Verbote, Alkohol an Kinder und Jugendliche zu verkaufen, mehr als gerechtfertigt, und selbstverständlich sind sie auch umzusetzen. Das heißt, es ist zu kontrollieren, ob sich Geschäfte und Gaststätten an die Verbote halten, und bei Verstößen sind Bußgelder zu verhängen.
Testkäufe durch Minderjährige allerdings, wie es den Antragstellern vorschwebt, sind sehr umstritten, abgesehen von der nicht kalkulierbaren Wirkung, die es bei den jungen Menschen hervorrufen kann, dass ein solches unerlaubtes Tun nun auch noch staatlich unterstützt wird. Nicht zuletzt begegnet der Einsatz von minderjährigen Testkäufern auch rechtlichen Bedenken, denn schließlich ist der Minderjährige kein Polizist. Wirksamer ist eine aufmerksame Bevölkerung, die der Polizei Hinweise gibt, in welchem Geschäft oder in welcher Gaststätte etwas im Argen liegt.
Ich möchte noch kurz auf die von den Antragstellern angesprochene Höhe der verhängten Bußgelder eingehen. Das Jugendschutzgesetz legt einen Rahmen von 5 bis 50 000 Euro fest. Die konkrete Höhe des Bußgeldes ist von den verschiedensten Faktoren abhängig, die von den Bußgeldbehörden – das sind die Ordnungsämter – im Einzelfall berücksichtigt und gewertet werden müssen. Deshalb legt das Gesetz zu Recht nur einen Rahmen fest.
vielfältige Anstrengungen, aber natürlich ist auch die Gesellschaft insgesamt, sind wir alle gefragt; denn: Jedes Glas Alkohol, das Jugendliche konsumieren, ist zuerst durch die Hand eines Erwachsenen gegangen.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorab deutlich zu sagen: Niemand kann oder will behaupten, dass in Sachsen nichts gemacht werde, um Existenzgründungen voranzubringen. Es gibt eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, auch wenn diese zum Teil schwer handhabbar sind und Lücken in entscheidenden Phasen der Unter
nehmensentwicklung aufweisen. Es gibt auch umfangreiche Analysen zur Start-up-Szene aus dem SMWA und aus dessen Strategiewerkstatt. Es gibt für verschiedene Aspekte von Vernetzung und Kommunikation die breite Plattform futureSAX.
Was wollen wir mit unserem Antrag in diesem Umfeld? – Wir schlagen Maßnahmen vor, die aus erkennbaren Defiziten in der Gründungspraxis heraus jede für sich einen kleinen, aber aus unserer Sicht sinnvollen zusätzlichen Schub geben können; denn in der Praxis bestehen Barrieren eben oft aus vielen kleinen Hürden, die sich übereinandertürmen.
Um auch das gleich vorab zu sagen: Natürlich weiß ich auch, dass es neben den im Antrag genannten Punkten weitere große Hürden gibt, die wir senken müssen, beispielsweise der Zugang zur Frühphasenfinanzierung, zur Validierungsförderung oder zu gründerfreundlichem Schutzrechtsmanagement im Bereich von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dafür haben wir bereits Vorschläge gemacht. Deshalb geht es im vorliegenden Antrag um weitere Vorschläge, die – das inzwischen beschlossene Start-up-BAföG einmal ausgenommen – noch nicht einmal wirklich Geld kosten.
Wenn Koalition und Staatsregierung meinen sollten, dass sie das alles bereits selbst im Auge und im Griff hätten, dann müssen sie allerdings auch erklären, warum dabei hinten so wenig herauskommt; denn das ist nun einmal leider eine Tatsache.
Laut Gründungsmonitor der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die Zahl der Existenzgründer im Jahr 2017 zwar deutschlandweit um 17 % zurückgegangen, im Freistaat Sachsen aber fiel der Rückgang noch deutlich stärker aus. Sachsen verlor im Bundesländervergleich drei Plätze und liegt bei der Zahl der Existenzgründungen pro Kopf derzeit nur noch auf Platz 10.
Ich weiß, dass sich dabei das Verhältnis von Chancen zu Notgründungen verbessert. Das ist der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt zu verdanken. Diese hat nämlich auch eine Schattenseite im Existenzgründungsbereich.
Der Sicherheit, die ein guter Industriejob bietet, stehen für Gründungswillige die zunächst ziemlich unübersichtlichen Chancen einer Gründung gegenüber, aber eben auch die oft als existenziell bedrohlich eingeschätzten persönlichen Risiken eines Scheiterns, gerade im technologieorientierten Bereich, in dem der Startfinanzierungsbedarf besonders hoch ist. Die Akzeptanz des Scheiterns, die Perspektiven für die zweite Chance zu verbessern, das ist einer der Punkte in unserem Antrag.
Die Differenz aus Unternehmensgründungen und -schließungen, also der Gründungssaldo, ist in Sachsen leider seit Jahren negativ. Das kann zu einem erheblichen Problem für den Freistaat werden.
Es gibt ermutigende Beispiele in Sachsen. Erst in der letzten Woche wurde in Chemnitz mit dem Q-HUB wieder ein Start-up-Inkubator eröffnet. Es gibt in Leipzig mit dem Spinlab oder auch in Dresden weitere hochinte
ressante Beispiele. Doch auch wenn die Staatsregierung dort gern mit Präsenz Unterstützung signalisiert, entstanden sind diese innovativen Zentren einfach deshalb, weil es Bedarf und vor Ort engagierte Macher und private sowie kommunale Förderer gibt.
Das zeigt aber auch, meine Damen und Herren, dass es nicht zwingend zentralisierter Plattformen des Freistaates bedarf, um vor Ort dynamische Entwicklungen in Gang zu setzen.