Protokoll der Sitzung vom 05.09.2018

Verwunderlich ist freilich, dass in der Begründung des Antrages nur von dem wohlbekannten Einzelbeispiel des 16. August 2018 die Rede ist. Dem Erklärungsmuster eines systematischen Fehlverhaltens bleiben Sie im Antrag schuldig. Zu dem erwähnten Vorfall am 16. August habe ich schon einiges gesagt. Auch ich hätte mir an dieser Stelle etwas mehr Sensibilität gewünscht. Von Fehlverhalten oder einem systematischen Angriff auf

die Pressefreiheit zu sprechen, ist jedoch wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Selbst wenn wir uns die Ereignisse vom 16. August anschauen, dann wird klar, dass es im Ablauf der Maßnahme durchaus auch Zeitfenster gegeben hätte – 15 Minuten Gespräch mit dem Pressesprecher, Rücksprache mit dem eigenen Büro usw. –, wo ich nichts gut und schönreden will. Deshalb gab es auch das Aufklärungsgespräch und eine entsprechende Aufklärung der Polizeidirektion Dresden. Aber daraus einen Angriff auf die Pressefreiheit, sogar einen systematischen Angriff zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, das geht aus unserer Sicht deutlich zu weit.

Einmal abgesehen davon, dass aus unserer Sicht die Diagnose des Antrages verfehlt ist, so sind auch die Therapieansätze reichlich aktionistisch. Selbstverständlich bleibt die von der Koalition geführte Staatsregierung in einem engen und vertrauensvollen Kontakt mit Journalistinnen und Journalisten verbunden. Alles andere wäre im Übrigen auch absurd, weil auch diese Regierung eine Erklärung und Transparenz gewährleisten will und muss.

Die unter Punkt 2 genannten Maßnahmen lesen sich, als müsste man der sächsischen Polizei überhaupt einmal erklären, wie man mit der freien Presse in einer Demokratie umzugehen hat. Da sollen Arbeitsgruppen gebildet und Aktionspläne geschmiedet werden, umfangreiche Hinweise mit konkreten Fallbeispielen und Verhaltensempfehlungen wären zu erstellen – all das wäre mit Fortbildungsmaßnahmen zu versehen. Vorsorglich wird in drei Punkten darauf verwiesen, gleich noch in drei anderen Bereichen der sächsischen Staatsverwaltung zu ermitteln, in denen es ganz ähnliche, angeblich systematische Verfehlungen im Umgang mit der Presse gebe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, auch der Umgang mit der Presse und die aktuellen Herausforderungen, die wir erleben – insbesondere ein durchaus erkennbares systematisches Vorgehen durch Anzeigen von Demonstrationsteilnehmern, insbesondere von rechts –, bedingen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ich bin da auch sehr dankbar, dass sowohl die Polizeidirektion als auch der Innenminister das Gespräch mit dem Journalistenverband, Landesverband Sachsen, sucht. Wir sind gut beraten, wenn beide Partner, nämlich die Polizei auf der einen und die Journalisten auf der anderen Seite, miteinander in Erfahrungsaustausch treten, miteinander reflektieren und Verständnis füreinander haben. Möglicherweise kann daraus gemeinsam auch ein entsprechender Handlungsplan als Empfehlung abgeleitet werden, wie man bestimmte Bereiche miteinander vereinbaren kann. Das würde dann gleichermaßen für beide Seiten gelten, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN.

Aber das, was Sie vorlegen, ist ein typisches Muster von Aktionismus. Da wird ein Einzelbeispiel ohne jeglichen Beleg als eine systematische Fehlentwicklung gedeutet. Anschließend werden Maßnahmen vorgeschlagen, die äußerst weitreichend sind und erheblicher Restrukturierung bedürfen. Das ist nicht nur eine unzweckmäßige

Diagnose, sondern ein ganz schlechter Therapieansatz. Am Anfang steht ein Grundvertrauen in die Struktur und in eine demokratische Polizei, und dann kommt eine Aufarbeitung von konkreten Fällen, anhand derer man bespricht, wie man in der Zukunft miteinander umgeht.

Ungeachtet dessen ist es Aufgabe der Polizei, in jedem Fall Einsätze zu reflektieren und gegebenenfalls entstandene Fehler oder Stilfragen miteinander zu diskutieren und in das zukünftige Einsatzgeschehen einfließen zu lassen. Ich glaube, dazu ist die sächsische Polizei, insbesondere die Polizeidirektion Dresden unter Präsident Kretzschmar als auch die Abteilung III unter Landespolizeipräsident Georgie, durchaus in der Lage. Die sächsische Polizei hat dies in der Vergangenheit getan und hat sich auch immer mit den Ereignissen und den Journalisten auseinandergesetzt. Weitere Gespräche sind im Übrigen geplant und selbstverständlich. Ich verwahre mich aber dagegen, in einer solchen Pauschalität ohne Fingerspitzengefühl gleich ein Indiz für eine presserechtsfeindliche Gesinnung gegenüber unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der auf sie verpflichteten sächsischen Polizei hineinzudeuten.

Ich wiederhole mich an dieser Stelle: Dafür gibt es aus unserer Sicht keinerlei Anzeichen. Deswegen wird die CDU-Fraktion auch zukünftig solchen Pauschalangriffen auf die sächsische Polizei entgegentreten, was nicht heißt, dass wir zu den konkreten Fällen und unter Blick auf eine Fehlerkultur gemeinsam mit den Journalisten auch diese Fragen beantworten werden.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Die Fraktion DIE LINKE ist nun an der Reihe. Herr Stange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hartmann! Lassen Sie mich eingangs zumindest feststellen, dass, anders als in Ihrem Radiointerview oder Gespräch mit Frau Kastein, gleich nach dem Vorfall vom 16. August die Pressefreiheit nicht etwa durch Journalistinnen und Journalisten zu garantieren oder zu gewährleisten ist, sondern dass der Auftrag der Verfassung ist, dass alle staatliche Gewalt diese Pressefreiheit zu garantieren hat. Ich habe die Fraktion der GRÜNEN und den Kollegen Lippmann auch nicht so verstanden, dass er unterstellt, dass die Staatsmacht ein systematisches Problem mit der Pressefreiheit an sich hat. Nein, sie hat aber ein Problem mit der Gewährleistung der Pressefreiheit, und so herum wird dann das Ganze wieder vom Kopf auf die Füße gestellt.

Dass Journalistinnen und Journalisten, meine Damen und Herren, am Rande von Pegida-Demonstrationen angepöbelt oder gar angegriffen, jedenfalls wiederholt an ihrer Arbeit, der Berichterstattung, gehindert wurden und auch werden, hat sich spätestens mit dem diesem Antrag

zugrunde liegenden Vorfall vom 16. August gegen das Fernsehteam von „Frontal 21“ durchaus in das kollektive Gedächtnis dieser Republik eingebrannt. Aber schon am 21. Oktober 2015 schrieben die „DNN“ unter der Überschrift „Abend der Angst“ – ich zitiere –: „Am Rande der Pegida-Kundgebung kam es erneut zu Übergriffen auf Journalisten. Am Schlossplatz wurden Berichterstatter geschubst, bedroht und unter anderem als ‚Judenhunde‘ beschimpft. Nachdem ein Blogger an der südwestlichen Ecke der Semperoper Fotos von Hooligans gemacht hatte, wurde der Mann von Pegida-Ordnern festgehalten, sodass ihm Hooligans seine Kamera abnehmen konnten.“

Schon im November 2015 hat meine Fraktion DIE LINKE unter dem Titel „Pressefreiheit im Freistaat Sachsen schützen – Die Freiheit der Berichterstattung nicht preisgeben – Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sind Angriffe auf Grundrechte und müssen unterbunden werden“, so der Titel – Sie kennen unsere langen Titel –, Drucksache 6/3203, die Problemlage thematisiert und der Staatsregierung abgefordert – ich zitiere –, „… unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen zu ergreifen, um die nach Artikel 20 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 der Verfassung für den Freistaat Sachsen garantierte Pressefreiheit abzusichern und eine von Bedrohungen und Angriffen freie Berichterstattung von Medienschaffenden aus dem In- und Ausland über Ereignisse im Freistaat zu gewährleisten“.

Wenn wir also fast drei Jahre danach noch immer an diesem Problem in Sachsen zu knabbern haben, müssen wir den Ursachen tiefer auf den Grund gehen. Nach meinem Dafürhalten lassen sich drei zentrale Schneisen in das Dickicht der Ursachen schlagen.

Zum Ersten ist da die Kompetenz oder Inkompetenz der politischen Führung, der Habitus hervorgehobener Persönlichkeiten unseres Staates und unserer Gesellschaft. Dass der Ministerpräsident kurz nach der Veröffentlichung der Videosequenz des Fernsehteams aus Dresden anlässlich einer polizeilichen Maßnahme, bei der sich „Frontal 21“-Journalisten darüber ungehalten zeigen, dass sie durch die Polizeibeamten an der Arbeit gehindert werden, ohne weitere Rückversicherung twitterte, die einzigen Personen, die in diesem Video seriös aufträten, seien Polizisten, ist letztlich nicht nur irrig, sondern fatal.

Ich darf an dieser Stelle anschließen: Auch der Beitrag des offensichtlich erkrankten Fraktionsvorsitzenden der CDU, Frank Kupfer, dies sei öffentlich-rechtlicher Rundfunk und dafür würden wir Gebühren zahlen, ist da nicht hilfreich und natürlich ein Ausdruck dafür, welches Verhältnis er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat. Es ist auch Teil des Habitus, der den politischen Background für die Herausbildung und Festigung persönlicher Grundhaltungen in unserer Gesellschaft bildet, auch persönlicher und beruflicher Grundhaltungen junger Polizeibeamtinnen und -beamter.

Zum Zweiten geht es darum, Polizeibeamtinnen und -beamte auf einen Dienst vorzubereiten, der ihnen viel abverlangt und sie zugleich an vorderster Position den

Staat, die staatliche Ordnung, die Verfassungs- und Rechtsordnung zu repräsentieren heißt. Dazu will ich Ihnen Dr. Marcel Schöne, nunmehr auch in Diensten der Fachhochschule der Sächsischen Polizei, durchaus nicht vorenthalten. Ich darf zitieren, und Sie finden das tatsächlich auch in dem Band 11 aus 2010 der „Schriften der empirischen Polizeiforschung“:

„Die meisten Menschen müssen sich zwischen dem 16. und 20. Lebensjahr entscheiden, welchen Beruf sie ergreifen und wo sie sich bewerben wollen. Ausgeblendet bleibt hierbei häufig die mit dem jugendlichen Alter der Bewerber einhergehende Unreife derselben. Der Eintritt ins Berufsleben bedeutet analog zu anderen Berufsfeldern für den Polizeischüler das Ende der Jugend. Dies ist gewiss keine neue Erkenntnis. Es scheint indes geboten, dabei zu differenzieren, ob ein Jugendlicher etwa eine Bäckerausbildung oder ein Schauspielstudium macht oder zum Polizeibeamten ausgebildet wird.

Im letzteren Fall bekommt er in der Regel nach wenigen Monaten zum Dienstgebrauch eine Pistole, Handschellen, Pfefferspray und einen Schlagstock ausgehändigt und wird für ein Semester in die polizeiliche Praxis entsandt, wo er mit denselben Situationen und Anforderungen konfrontiert wird wie ein erfahrener Kollege. Während das Jugendstrafrecht zwischen Erwachsenen und Jugendlichen differenziert und der Tatsache Rechnung trägt, dass Jugendliche nicht zuletzt durch ihr Alter einen anderen sittlich-moralischen Reifegrad haben als Erwachsene und ihr Verhalten oft durch Übermut und Unerfahrenheit geprägt ist, schlägt sich der jugendliche Unreifegrad mancher Auszubildenden oder Studierenden im Feld Polizei weder im Beamtengesetz noch in der Disziplinarordnung noch in den Curricula oder der Einstellungspraxis nieder.“

Daraus folgt also – und darauf stellt zum Teil der vorliegende Antrag der GRÜNEN ab – ein hoher Anspruch an die Aus- und Fortbildung sowohl der jungen Polizeibeamtinnen und -beamten, von gestandenen Polizistinnen und Polizisten und natürlich auch von Polizeiführungskräften.

Zum Dritten müssen wir somit eben als Folge überlegen, wie genau diese Bildungsoffensive – so sage ich jetzt einmal – gelingen kann. Im eingangs zitierten „DNN“Artikel aus 2015 heißt es weiter – ich zitiere –: „Die eingesetzten sächsischen Polizisten weigerten sich trotz des minutenlangen Protests eines anderen Journalisten, in die Situation einzugreifen. Die Personalien der Täter wurden nicht aufgenommen, obwohl sich einige Beamte wenig später mit den Angreifern unterhielten. Die Anzeige des Bloggers wurde nur widerwillig aufgenommen und vom Einsatzleiter unter anderen mit den Worten: ‚Da kann ich ja nur lachen‘ kommentiert. Die Kamera des Bloggers mit den Aufnahmen der Täter verschwand in den Massen der Pegida-Kundgebung.“

Auch in den Videoaufzeichnungen vom 16. August dieses Jahres ist zu sehen, dass die Beamten nicht in der Lage waren, die polizeiliche Maßnahme tatsächlich zu begründen. Das ist für mich der erschreckende Fakt; denn es

gehört zur Minimalanforderung für Beamte, die Rechtsgrundlage der polizeilichen Maßnahme unzweifelhaft benennen zu können. Der Einsatz illustrierte damit sehr anschaulich die Lücken der Polizeibeamtinnen und -beamten in Fragen des Presse-, Kunsturheber-, Versammlungs- und Polizeirechts. Diese Lücken sind aber eben auch nicht überraschend. Wer es wissen wollte, hätte es wissen können. Die Zahlen der wegen zu wenig Lehrpersonals entfallenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in den verschiedenen halbjährlichen Anfragen, die Sie in EDAS unter meinem Namen finden können, belegen das anschaulich.

Die Polizeifachschulen rekrutieren Lehrpersonal aus den Polizeidienststellen, um die größere Zahl von Anwärterinnen und Anwärtern auszubilden. Das ist eben nicht sachgerecht. Und jetzt wollen Sie, Herr Staatsminister, die Polizei durch ein beabsichtigtes neues Polizeigesetz vor eine ebenso gewaltige Bildungsherausforderung stellen. Allein die kommunale Ebene geht von 40 bis 50 Ausbildungsstunden zur Schulung auf das vorgesehene Polizeibehördengesetz aus, und dies ist nur ein Bruchteil des erforderlichen Aufwands zur Schulung der Polizeibeamtinnen und -beamten auf das geplante Polizeivollzugsgesetz, das hoffentlich nie kommen möge.

Was allerdings die Fragen der Selbsteinordnung der Beamten im demokratischen Rechtsstaat anbelangt, müssen wir in uns gehen und fragen, ob denn die Möglichkeiten und Mittel der Polizeifachschulen und auch der Fachhochschule in Rothenburg ausreichen, um politische Bildung sowie die erforderliche Aus- und Fortbildung der Rechtsgrundlagen tatsächlich gelingen zu lassen. Nach unserem Dafürhalten, meine Damen und Herren, muss die Staatsregierung in Kooperation mit den universitären Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Freistaat die angesprochenen Felder der politischen Bildung sowie die angesprochenen Fragen des Versammlungs-, Presse- und Kunsturheberrechts voranbringen. Es geht nicht mehr im eigenen Saft, hier brauchen wir externe Unterstützung!

Als Fraktion DIE LINKE sehen wir den vorliegenden Antrag der Fraktion der GRÜNEN als guten Beitrag dazu, dies voranzubringen. Wir stimmen dem Antrag auf jeden Fall zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Die SPD-Fraktion, Herr Abg. Pallas, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Ereignisse der letzten zehn Tage kommt einem dieser Sachverhalt auch schon wieder sehr weit weg vor. Aber es gab ihn wirklich. Es gab anlässlich des Besuchs der Bundeskanzlerin hier in Dresden die bekannten PegidaDemos. Die Welt wurde Zeugin, wie Journalisten von dem später als „Hutbürger“ bekannt gewordenen Demonstranten und seinen Mitläufern bedrängt und in ihrer

Arbeit gehindert wurden. Später gab es dann eine falsche Anzeige gegen einen Journalisten wegen angeblicher Beleidigung.

Solche Szenen sind leider seit einigen Jahren im Umfeld von diversen Demonstrationen keine Seltenheit. Auch nicht wirklich neu sind zumindest die Vorwürfe, dass sich Medienvertreter von der Polizei nicht ausreichend geschützt fühlen. Warum dann diese Aufregung? Ich sehe dafür drei Hauptgründe.

Zum einen ist die polizeiliche Maßnahme gegen die Journalisten zu nennen, die auf das Bedrängen durch die Pegida-Demonstranten folgte, die durch die Pressevertreter veröffentlicht wurde und letztlich von der Polizei Dresden selbst als zu lang eingeschätzt wurde.

Zweitens gibt es einen voreiligen Tweet, und drittens die Tatsache, dass es sich bei dem sogenannten Hutbürger um einen Tarifbeschäftigten des Landeskriminalamtes handelte.

Es ist der fatale Eindruck entstanden, dass die Pressefreiheit durch die sächsische Polizei willkürlich eingeschränkt worden sein könnte. Die Pressefreiheit hat in unserer Demokratie einen sehr hohen Stellenwert. Sie ist neben der Meinungs- und Versammlungsfreiheit das dritte wichtige Kommunikationsgrundrecht. Außerdem macht erst das Grundrecht auf Pressefreiheit eine wirkliche öffentliche Kontrolle durch die sogenannte vierte Gewalt, die Presse, überhaupt erst möglich.

Daher fand ich es gut, dass der Dresdner Polizeipräsident dem „ZDF“ und den betroffenen Journalisten sehr zügig ein Gesprächsangebot unterbreitet hatte. Ich fand es auch gut und finde es bis heute gut, dass sich neben der Öffentlichkeit auch der Innenausschuss dieses Hohen Hauses an der Aufklärung der Vorkommnisse beteiligt, damit die Vorwürfe geklärt werden können und wir für die Zukunft die Grundrechte, das Grundrecht auf Pressefreiheit besser schützen können. Es war wichtig, weil das Verhalten des Verursachers ein sehr schlechtes Bild auf die sächsischen Sicherheitsbehörden geworfen hatte. Für das Ansehen der Polizei finde ich es sehr wichtig, dass diese Person ihren Arbeitsplatz gewechselt hat und nun nicht mehr bei der Polizei arbeitet, meine Damen und Herren.

Zum Gesamtvorgang wissen wir inzwischen, es ist sehr wahrscheinlich per se keine rechtswidrige polizeiliche Maßnahme gewesen. Aber sie dauerte insgesamt zu lange, wodurch sie möglicherweise unverhältnismäßig geworden ist, während der Verursacher unbehelligt weitergehen konnte. Dieses Missverhältnis ist offensichtlich. Es fehlte an der notwendigen Sensibilität der Beamten für die Pressefreiheit und die oft schwierige Arbeit der Journalisten. Es war aber keine gezielte, schon gar keine systematische Behinderung von Journalisten oder der Pressefreiheit. Dieser Vorwurf geht zu weit. Hier müssen wir für die Zukunft konkret ansetzen.

Unter dem Strich müssen wir unsere Polizeibeamten besser auf solche Situationen vorbereiten. Zum Beispiel kann in einem Einsatzbefehl zu Versammlungen oder

Demonstrationen eindeutig beschrieben werden, dass Journalisten so geschützt werden sollen, dass sie arbeiten können. Es wäre auch im Sinne der Polizistinnen und Polizisten, ihnen solche Aufgaben eindeutig zu beschreiben.

Gleichzeitig müssen wir der Tatsache ins Auge blicken, dass es eine neue Strategie rechter Gruppierungen ist, durch gezielte Anzeigen im Rahmen von Versammlungen Journalisten einzuschüchtern und Polizisten zu binden und dadurch das Geschehen so zu verkomplizieren. Darauf müssen wir uns alle einstellen, meine Damen und Herren. In dieser Hinsicht müssen Aus- und Fortbildung bei der Polizei auf Ergänzungsbedarf überprüft werden.

Lieber Herr Kollege Stange, hinsichtlich der von Ihnen ins Spiel gebrachten zeitlichen Konflikte mit Fortbildungsbedarf aus der Polizeirechtsnovelle heraus darf ich Sie beruhigen, dass das Polizeigesetz sicherlich bald den Landtag ereilen wird. Es war der Wunsch Vater des Gedankens, dass es nicht kommen möge. Ich glaube, wir werden in Bälde über dieses Thema diskutieren können.

(Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Wie geht es nun weiter? Zunächst ist bereits jetzt eine positive Auswirkung der Debatte festzustellen. Anlässlich des Einsatzgeschehens im Rahmen der Versammlungen in Dresden am 25. August wurde durch Journalisten, aber auch durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer festgestellt, dass Polizisten offensiv auf Medienvertreter zugingen und Unterstützung signalisierten. Im Rahmen der Versammlung am 27. August in Chemnitz habe ich Ähnliches persönlich erlebt. Wenn das der neue Maßstab ist, dann hat die Debatte bereits jetzt etwas Gutes gebracht.

Zum Antrag der GRÜNEN: Der scheint mir inhaltlich durch die Entwicklung bis heute nicht mehr auf dem aktuellen Stand zu sein. Gleichzeitig sehe ich aber, was den Grundsachverhalt betrifft, nicht alle notwendigen Punkte geklärt. Deshalb können wir dem Antrag heute nicht zustimmen. Ich sehe, dass im Innenausschuss noch einige Punkte offen geblieben sind, die noch geklärt werden sollten. Deshalb möchte ich abschließend in Ihre Richtung, Herr Lippmann, anregen, ob Sie nicht einen Antrag auf Rückverweisung in den Innenausschuss als sinnvoll erachten. Meine Fraktion würde dem zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Für die AfDFraktion Frau Abg. Wilke, bitte.