Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flächenverbrauchsbegren- zungsgesetz) an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft, federführend, und an den Innenausschuss zu überweisen.
Danke, Herr Präsident! Aus unserer Sicht ist das ein Thema, das die Landesentwicklung betrifft, die bekanntlich im Innenressort und federführend im Innenausschuss des Sächsischen Landtags behandelt wird. Deswegen bitten wir darum – und das schlage ich auch vor –, die federführende Überweisung an den Innenausschuss zu beschließen. Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft kann und wird das Thema mitberaten. Von daher sind inhaltlich weiterhin die beiden Ausschüsse zuständig, aber die Federführung soll aus unserer Sicht beim Innenausschuss liegen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte das Hohe Haus darum, beim Vorschlag des Präsidiums zu
bleiben und federführend an den Umweltausschuss und mitberatend an den Innenausschuss zu überweisen. Zwar ist die Feststellung des Kollegen Meyer richtig, dass für das Landesplanungsgesetz grundsätzlich der Innenausschuss zuständig ist; es handelt sich allerdings um eine im Kern umweltpolitische Frage und keine Raumordnungsfrage. Deswegen ist es sinnvoll, es – auch federführend – in diesem Fachausschuss und nicht mitberatend im Fachausschuss zu diskutieren.
Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass es in der Vergangenheit schon häufiger so war, dass nicht die alleinige Zuständigkeit für den Gesetzentwurf das Entscheidende war. Beispielsweise ist kürzlich das Gesetz zur Fortentwicklung des Dienstrechts komplett federführend an den HFA überwiesen worden, obwohl de jure für das Beamtenrecht, das den wesentlich größeren Teil einnahm, der Innenausschuss zuständig gewesen wäre. Die Stringenz, die der Kollege Meyer meint, sehe ich nicht.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass bereits vorbehaltlich der heutigen Überweisung im aufgrund des Präsidiums als federführend unterstellten Ausschusses für
Umwelt und Landwirtschaft vorbehaltlich Anhörungstermine geplant wurden. Auch das würde dafür sprechen, bei dem zu bleiben, was das Präsidium vorgeschlagen hat.
Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört. Es ist meine Aufgabe, über die Anträge, die hier im Plenum gestellt werden, abstimmen zu lassen. Wer also dem Antrag der CDU-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, der hebt bitte die Hand. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, Sie haben es verfolgen können: Auch wenn die Mehrheit knapp ist, ist es eine Mehrheit der CDU-Fraktion. Somit beschließt das Plenum die Überweisung des Gesetzes zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Als Einbringerin spricht zunächst die AfD-Fraktion, dann folgen in der Aussprache die CDU-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE, die SPD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wippel; Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir sprechen über unsere Große Anfrage zum Thema Organisierte Kriminalität im Freistaat Sachsen insbesondere in den Jahren 2006 bis 2017.
In Deutschland wurden im Jahr 2017 572 Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität geführt, davon 18 in Sachsen. Es gab 8 300 Tatverdächtige, knapp 70 % davon waren Ausländer. Es sind Schäden im Millionenbereich entstanden. Die Zahlen hören sich hoch an, spiegeln aber in keiner Weise das wirkliche Ausmaß der Organisierten Kriminalität in Deutschland und insbesondere in Sachsen wider.
Die AfD-Fraktion hat eine sehr komplexe Große Anfrage zum Thema Organisierte Kriminalität in den Jahren 2006 bis 2016 an die Staatsregierung gestellt und dazu eine entsprechende Nachfrage zur Ergänzung des Jahres 2017.
Meine Damen und Herren, ich habe ja schon viel Murks gesehen, aber was diese Großen Anfragen mitunter zu Tage gefördert haben, ist nichts anderes als ein Offenba
rungseid der Staatsregierung. Ich möchte betonen, dass das am wenigsten an den Bediensteten liegt, die die Fragen sehr mühevoll beantwortet haben. Die Beantwortung der Großen Anfrage fiel zum Teil sehr umfassend aus, blieb aber in vielen Fragenbereichen offen, und zwar meist genau dort, wo es ganz besonders darauf ankommt. Häufig wurden nämlich Daten statistisch gar nicht erhoben, und wenn sie erhoben wurden, dann wurden sie wiederum nur teilweise ausgewertet.
Es wurde nicht erfasst, wo die Tatverdächtigen zur Tatzeit ihren Wohnsitz hatten. Die Tatzeit wurde in den Datenbanken in nicht auswertbarer Weise erfasst. Ein möglicher Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus eines Tatverdächtigen wurde nicht erfasst. Räumliche Schwerpunktbereiche wurden weder für kreisfreie Städte noch für den ländlichen Raum statistisch erhoben. Es konnte keine Auskunft über die Personenanzahl gegeben werden, die von organisierten Tätergruppen getötet worden sind. Die Antworten der Staatsregierung zu Vermögensschäden sind völlig undifferenziert. Es konnten keine aussagekräftigen Angaben zur Rekrutierung der Organisierten Kriminalität gemacht werden und schon gar nicht im Bereich der Justizvollzugsanstalten – darüber weiß man tatsächlich überhaupt nichts.
Diese Liste ließe sich noch ellenlang fortführen. Ich frage mich, wie man präventiv tätig werden möchte, wenn man das Problem im Detail gar nicht kennt oder kennen will. Dort, wo die Daten vorliegen, gehen sie mitunter voll
kommen an der Realität vorbei und es entsteht die starke Vermutung, dass sie definitiv nicht vollzählig sein können.
Hier nur einige ganz krasse Beispiele. In den Jahren 2014 bis 2016 sind überhaupt keine Gruppen der Organisierten Kriminalität mit nordafrikanischem Ursprung festgestellt worden. Insgesamt wurde in diesen drei Jahren nur ein einziger Tatverdächtiger mit nordafrikanischem Ursprung im Bereich der Organisierten Kriminalität neu festgestellt. Zum Vergleich: Im Jahr 2006 waren es noch 31.
Der bekannte Vermögensschaden, den strukturierte und organisierte Tätergruppen aus Nordafrika in Sachsen in zehn Jahren insgesamt verursacht haben, wird auf sage und schreibe 1 000 Euro beziffert. Zum Vergleich: Der bekannte Vermögensschaden, den organisierte Tätergruppen deutscher Herkunft – also meistens diese Outlaw- und Motorcycle-Clubs wie Hells Angels – verursacht haben, wird auf 100 Millionen Euro beziffert.
Im Jahr 2015 wurde lediglich eine Gruppierung aus sonstigen Ursprungsländern inklusive Polen und der Tschechischen Republik im Bereich der OK neu festgestellt.
Im Jahr 2016 sollen lediglich in einem Hauptdeliktsbereich – Eigentumskriminalität – Tatspezialisierungen der OK-Gruppierungen aus sonstigen Ursprungsländern, insbesondere wiederum aus der Tschechischen Republik, erkennbar gewesen sein.
Eine Tatspezialisierung im Bereich Rauschgifthandel oder Schmuggel gab es nach Angaben der Staatsregierung überhaupt nicht.
Nach Angaben der Staatsregierung soll darüber hinaus in den Jahren 2014 bis 2016 kein einziger Tatverdächtiger im Bereich der Organisierten Kriminalität aus Polen gekommen sein. Das ist kaum zu glauben – oder man weiß wirklich sehr wenig.
Die Erkenntnisse der Staatsregierung sind insbesondere vor folgendem Hintergrund überhaupt nicht nachvollziehbar: Erstens verweise ich auf die hohe Quote von Drogendealern bei den Nordafrikanern, gerade in den Jahren 2015 und 2016. Wir haben schon häufiger den Wiener Platz in Dresden thematisiert. Zum Zweiten verweise ich auf den Fakt, dass die meisten Crystal-Küchen in der Tschechischen Republik zu finden sind. Dass das alles nichts, nicht einmal im Ansatz, etwas mit Organisierter Kriminalität zu tun haben könnte, ist wenig glaubwürdig. Drittens liegt es an der großen Zahl an polnischen Diebstahls-, insbesondere Planenschlitzerbanden.
Die AfD-Fraktion ist sich selbstredend bewusst, dass nicht jedes Detail des Ausmaßes der Organisierten Kriminalität aufgedeckt werden kann und dass es Organisierte Kriminalität immer geben wird. Wir wissen auch, dass es ein sehr großes Dunkelfeld ist. Aber das kann man
Die vorliegende Erkenntnislage ist insgesamt als inakzeptabel und wirklichkeitsfremd zu bezeichnen. Den Grund für die miserable Erkenntnislage haben die Großen Anfragen zum Teil gleich mitgeliefert. Dazu möchte ich Ihnen wiederum einige Highlights aufzählen:
In den Jahren 2014 bis 2016 waren zusammengerechnet nur drei Staatsanwälte Teil von relevanten grenzüberschreitenden Ermittlungsgruppen, sogenannten Joint Investigation Teams. Stand Ende 2016 gab es sage und schreibe vier IT-Fachkräfte bei den Staatsanwaltschaften. Davon war gerade einmal eine mit Organisierter Kriminalität beschäftigt. Es kam bei keinem der bei den sächsischen Staatsanwaltschaften beschäftigten Referenten für IT-Forensik im abgefragten Zeitraum bis einschließlich Dezember 2017 zu einer Zusammenarbeit mit dem Cybercrime Competence Center des LKA. Das ist völlig unverständlich, weil das Landeskriminalamt explizit für die vollzugspolizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in Fällen der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuständig ist.
Natürlich gibt es in Sachsen erst recht keine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität; in anderen Bundesländern gibt es solche Staatsanwaltschaften sehr wohl.
Was wir auch mehr als bedenklich finden, ist, dass seit dem Jahr 2015 bei den Staatsanwaltschaften das Personal für den Bereich der Organisierten Kriminalität nicht mehr gesondert ausgewiesen wird, sodass die Staatsregierung hier allen Ernstes mit Schätzungen hantieren muss. Sie beabsichtigt, diese Unübersichtlichkeit auch beizubehalten.
Für uns bedeutet das nur eines: Die Staatsregierung hat offensichtlich gar kein Interesse an Transparenz und Fortschritt. Am Ende würde nämlich nur herauskommen, wo eingespart und abgebaut wird – so, wie dies bei unseren Fragen zum Landeskriminalamt deutlich geworden ist. Der Personaleinsatz beim Dezernat OK beim LKA hat sich innerhalb von zehn Jahren von 58 Mann auf 46 Mann im Jahr 2016 verringert. Die Polizeireform 2020 hat auch bei der Bekämpfung der OK beträchtliche Schneisen geschlagen. Das ist die Wahrheit. Das will die Staatsregierung selbstverständlich nicht hören.
Unsere Großen Anfragen haben ergeben, dass die bisherigen Anstrengungen der Staatsregierung im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität viel zu gering sind, obgleich die Innenminister nicht müde werden zu behaupten, dass man bei der OK einen Schwerpunkt setze. Der Freistaat muss aus unserer Sicht auf die Bekämpfung der OK unverzüglich höhere Priorität setzen.
Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Hartmann. Herr Hartmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon bei Christian Morgenstern in „Die unmögliche Tatsache“ nachzulesen ist – Palmström spricht –: „Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.“ Damit lässt sich zusammenfassen, was wir gerade zu Gehör gebracht bekommen haben.
Zur Großen Anfrage. Damit es keine Irritationen gibt, möchte ich gleich an dieser Stelle klarmachen: Die Ausführungen der AfD basieren auf einer umfänglichen Antwort der Sächsischen Staatsregierung; das haben Große Anfragen so an sich. Es ist der Wissensstand, um dessen umfängliche Interpretation sich nunmehr bemüht wurde. Der Wissensstand der AfD hat als Grundlage die ihr durch die Staatsregierung gegebenen Informationen. Das führt zumindest zu einem Fragezeichen hinsichtlich des Vorwurfs mangelnder Transparenz und Informationsbereitschaft.
Aber zurück zum Thema. Die Organisierte Kriminalität ist leider nicht vollständig zu verhindern. Sie prägt also auch die Realität. Gleichwohl bedeutet das für uns nicht, die Hände in den Schoß zu legen. Vielmehr muss es uns ein Ansporn sein, alles Notwendige zu tun, um sie möglichst weit zurückzudrängen und aufzuklären. Organisierte Kriminalität hat es nun einmal so an sich, dass ihre Bekämpfung eine übergreifende Zusammenarbeit bedingt, nicht nur zwischen den Polizei- und Justizbehörden des Freistaates Sachsen oder innerdeutsch, sondern es bedarf auch einer internationalen Kooperation. Insoweit bekommen auch Institutionen wie Europol besondere Bedeutung.
Die uns vorgelegte Bestandsaufnahme ist durchaus begrüßenswert. Ob wir jedoch mit dieser Großen Anfrage und der nachfolgenden zweiten Großen Anfrage der Damen und Herren der AfD-Fraktion in dieser Hinsicht einen Schritt nach vorn gemacht haben, darf bei näherer Betrachtung durchaus bezweifelt werden. Aus den vielen Fragen der AfD-Fraktion geht eines als Arbeitshypothese der Fragestellerin deutlich hervor: dass vor allem Nichtdeutsche an der Organisierten Kriminalität beteiligt seien und dass die Organisierte Kriminalität demnach durch die Flüchtlingskrise nach oben geschnellt sei. So die Hypothese.