Protokoll der Sitzung vom 06.09.2018

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden dem Antrag nicht zustimmen, ganz einfach deshalb, weil wir sagen: Wir brauchen eine Nord-Süd-Achse und keine Verbesserung des ÖPNV. Dieser kommt automatisch, wenn die Nord-Süd-Achse gegeben ist, nämlich die Verbindung zwischen der A 4 und der A 15.

Wir müssen nach vorne schauen, nicht zurück. Sie wollen laut Ihrem Antrag Verkehrsdaten von 1990 erheben lassen.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Sie doch auch in Ihrem ersten Punkt!)

Was passiert ist, das wissen wir. Das ist verbesserungsbedürftig. Wir haben unseren Antrag doch gerade deshalb gestellt, um die verkehrliche Situation in der Lausitz zu verbessern. Darauf zielt unser Antrag. Wir werden, wie gesagt, nach vorn schauen, nicht in den Rückspiegel, wie Sie es machen wollen.

Übrigens braucht auch jeder Fahrradfahrer und jeder Busfahrer die Straße. Damit ist der ÖPNV schon integriert.

Mit der Frage der Vertaktung wollen wir unseren Antrag nicht überlasten.

Aus den genannten Gründen werden wir ihn wohlwollend ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Baum, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir werden den Änderungsantrag der GRÜNEN ablehnen. Zum einen ist es aus unserer Sicht mit Blick auf das hier betrachtete Zukunftsprojekt NordSüd-Achse nicht wirklich sinnvoll, darüber zu berichten, was sich wie seit 1990 im Verkehrsbereich hier entwickelt hat. Das wäre ein Rückschritt; wir schauen nach vorn.

Ferner fordern Sie, „eine verkehrsträgerübergreifende Machbarkeitsstudie zu beauftragen“. Diese Forderung ist fachlich – sorry! – unsinnig und so auch nicht möglich, weil es für den Begriff „Machbarkeitsstudie“ in der Verkehrsplanung klare Regeln gibt. Frau Meier, das bringen Sie immer durcheinander.

Drittens, um das noch einmal klar zu sagen: Es ging bei diesem Antrag ausschließlich um die Betrachtung der Straßenanbindung in Nord-Süd-Richtung. Das Thema Schiene bleibt im Fokus, hat aber einen anderen Stellenwert und gehört nicht in diesen Antrag hinein.

(Beifall bei der SPD)

Herr Böhme.

Wir stimmen dem Änderungsantrag zu. Herr Heidan, ich habe noch nie solch einen Quatsch gehört, der ÖPNV würde automatisch kommen, nur weil ich Straßen und Autobahnen ausbaute. Das passiert eben nicht von allein. Weil es nötig ist, haben wir zum Beispiel auch die Strategiekommission gegründet, die sehr viel Nachholbedarf festgestellt hat.

Herr Baum und Herr Heidan, wenn Sie jetzt kritisieren, dass die GRÜNEN Verkehrsdaten aus der Vergangenheit abfragen, dann frage ich mich, warum Sie in Ihrem eigenen Antrag unter Abschnitt I Punkt 1 die Staatsregierung auffordern, über die in der Vergangenheit realisierten Straßenbauprojekte zu berichten. Man kann genauso für den ÖPNV abfragen, wie die Entwicklung war. Deswegen ist dieser Antrag natürlich auch zustimmungsfähig.

Ich habe es schon in meiner Rede gesagt: Wenn man über Verkehrsinfrastruktur spricht, dann gehören natürlich Bus-, Bahn- und auch Fahrradverbindungen dazu. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu und hoffen, Sie tun das auch.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag in Drucksache 6/14647 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt über die korrigierte Fassung des vorliegenden Antrags in Drucksache 6/14436 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimm

enthaltungen? – Bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Sonne aufs Dach! – Solarenergienutzung auf

landeseigenen Immobilien in Sachsen ausbauen!

Drucksache 6/14505, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE mit Herrn Abg. Böhme. Danach folgen die Fraktionen CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MdL Frau Dr. Muster und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Böhme, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, der für Sie vielleicht eine leichtere Zustimmungsfähigkeit hat als andere Klimaschutzanträge in der Vergangenheit, nachdem Sie zum Beispiel unser Windenergiegesetz abgelehnt haben oder auch gestern wieder das Klimaschutzgesetz der GRÜNEN.

Es geht uns hier und heute darum, unkompliziert die vorhandenen Dachflächen der mehr als 4 000 landeseigenen Immobilien, die wir als Freistaat Sachsen haben, daraufhin zu überprüfen, ob sie für die Solarenergienutzung geeignet sind; denn dieser Platz ist da und es tut nicht weh, sie zu nutzen. Es stört auch niemanden, wenn dort Strom oder Wärme erzeugt wird.

Wir fordern die Staatsregierung auf, ein Solarenergiekataster für eigene Immobilien im Freistaat zu erstellen. Viele Kommunen in Sachsen haben das übrigens schon gemacht. Sie haben ein Kataster. Nur wir als Landesgesetzgeber hängen hinterher, obwohl es mit das größte Potenzial ist, um erneuerbare Energien auszubauen.

Die Stadt Dresden zum Beispiel hat im letzten Jahr im Stadtrat beschlossen, bei Neubauten der Stadt oder städtischen Unternehmen die Solarenergienutzung planerisch zu berücksichtigen, ein Solarkataster zu veröffentlichen und die Dachflächen für Solarenergie auszuschreiben, also zu veröffentlichen, für die Bürgerenergiegesellschaften, wenn diese sie wollen. In diesem Jahr werden die ersten städtischen Gebäude mit Fotovoltaikanlagen bestückt.

Auch andere Bundesländer sind Vorbild, beispielsweise Thüringen, damals sogar noch von der CDU regiert. Im Jahr 2008 wurde beschlossen, landeseigene Immobilien und Gebäude auf die Eignung für eine Fotovoltaiknutzung zu überprüfen und Dachflächen für diese Nutzung zu verpachten oder selbst zu nutzen. Die PV-Leistung landeseigener Gebäude stieg daraufhin in Thüringen von 30 Kilowatt im Jahr 2008 auf aktuell mehr als 1 900 Kilowatt.

Oder auch Berlin: Das Berliner Energiewendegesetz sieht nicht nur eine energetische Sanierung aller landeseigenen Gebäude bis zum Jahr 2050 vor, sondern auch eine CO2neutrale Verwaltung bis zum Jahr 2030. Ich denke, solch ein Gesetz wäre auch etwas für Sachsen. Darüber können wir später vielleicht noch einmal reden. Diese Gebäude spielen eine entscheidende Rolle einerseits durch die energetische Sanierung, andererseits durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Außerdem sieht das Berliner Gesetz auch die Prüfung der anschließenden Installation von Solaranlagen auf landeseigenen Immobilien vor. Sie sehen also, es ist kein Hexenwerk, was wir fordern, sondern angewandte Praxis. Ich denke, so etwas geht auch in Sachsen.

Wir haben bei einigen wenigen landeseigenen Gebäuden auch schon einmal solch ein Solarenergiekataster gehabt. Es wurden auch schon Solarenergieanlagen installiert, wie die Antworten auf meine Kleinen Anfragen zu diesem Thema zeigen. Das Finanzministerium hat zum Beispiel geantwortet – Zitat –: „Im Jahr 2009 wurde nach Angaben der Staatsregierung durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement die sogenannte Dachflächenbörse eingerichtet, über die Dachflächen landeseigener Immobilien für Fotovoltaik-Bürgerenergieanlagen zur Verfügung gestellt wurden.“ So weit, so gut. Es wurden dann auch einige Dachflächen für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Es waren insgesamt 27 Dachflächen, wobei allerdings nur vier bestückt wurden; denn das Programm endete im Jahr 2014.

Auf den Dachflächen landeseigener Immobilien sind aktuell 22 900 Quadratmeter mit Solaranlagen ausgestattet, davon 21 000 Quadratmeter mit Fotovoltaik- und 1 200 Quadratmeter mit Solarthermieanlagen.

(Jörg Vieweg, SPD: Eine ganze Menge!)

Das ist eine ganze Menge, das stimmt. Das wurde vor allem für den Eigenbetrieb gebaut und geleistet und nur von Dritten für die Netzeinspeisung. Das Problem ist aber, dass der Großteil von diesen doch sehr vielen Anlagen zwischen 2008 und 2012 installiert wurde. Von 48 Gebäuden wurden 42 bis zum Jahr 2012 bestückt und seit dem nur sechs bis heute. Das ist doch ein großes Problem, das wir hier angehen müssen.

Ja, ich weiß auch, dass das Polizeiverwaltungsamt in Dresden zum Beispiel, das auch eine sächsische Immobi

lie ist, in diesem Jahr noch eine PV-Anlage auf 600 Quadratmetern Dachfläche bekommt. Solche Einzelmaßnahmen reichen aber nicht. Wir müssen daraus mehr machen.

Deswegen fordern wir, dass ein solches Modell der Dachflächenbörse qualifiziert und wieder eingeführt wird. Es gibt in Sachsen, grob überschlagen, etwa 4 000 landeseigene Immobilien. Das ist theoretisch ein riesiges Potenzial, das man nutzen kann. Natürlich kann man nicht jede Dachfläche für die Solarenergiegewinnung nutzen. Die Staatsregierung sollte aber zumindest prüfen, welche schon jetzt und heute problemlos nutzbar sind. Es gibt aber, wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage ergeben hat, keine systematische Prüfung der solaren Eignung von Dachflächen, sondern es ist immer nur einzelfallbezogen. Das ist ein Problem.

Weiterhin ist uns allen, denke ich, klar, dass die Nutzung von Dachflächen die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit ist, ein vorhandenes Flächenpotenzial für erneuerbare Energien zu nutzen. Das sollten wir auch nutzen, damit die CO2-Bilanz des Freistaates auch von staatlicher Seite her besser wird.

Es geht bei dem Thema nicht nur um Strom wie bei Fotovoltaikanlagen, die Strom herstellen, sondern natürlich auch um die Option der Wärmenutzung im Winter und der Kühlung im Sommer. Deswegen wollen wir das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz anwenden. Die

Staatsregierung ist eigentlich sowieso dazu verpflichtet, bei umfassenden Renovierungen von landeseigenen Immobilien Erneuerbare-Energien-Wärme-Nutzungsmöglichkeiten vorzusehen, und das ist nicht passiert.

Außerdem sollen landeseigene Liegenschaften laut diesem Gesetz eigentlich eine Vorbildfunktion erfüllen. Auch das ist nicht passiert. Das ist ein Problem. Wir wollen also das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz hier in Sachsen endlich nutzen und dem Freistaat mit der Verschärfung eine Vorbildfunktion verschaffen.

Bisher wurden bei der umfassenden Renovierung landeseigener Immobilien, seit dem Jahr 2009, keine Solarthermieanlagen installiert. Es wurden also keine Wärmenutzungsanlagen in Sachsen genutzt. Das ist doch einfach traurig und schade.

Zum Antrag zusammengefasst: Wir wollen einen unkomplizierten Klimaschutzbeitrag leisten und erneuerbare Energien in Sachsen ausbauen, in dem Fall eine Solaroffensive starten. Wir wollen dabei die Möglichkeit offenlassen, bei welchem Gebäude die Wärmegewinnung und bei welchem Gebäude die Stromgewinnung die beste Energiegewinnungsmaßnahme ist. Es soll natürlich idealerweise für die Eigennutzung mit einer Speichermöglichkeit genutzt werden, damit man nicht noch zusätzlich ins Netz einspeisen muss.

Das nützt natürlich auch der Wirtschaft hier in Sachsen, nicht nur den Handwerksbetrieben, sondern auch den Firmen, die Solaranlagen in Sachsen immer noch herstellen. Ich sage: „immer noch“. Wir hatten das Problem mit SolarWorld in Freiberg. Es gibt auch andere Unterneh

men, denen es gerade nicht gut geht. Man könnte sie damit auch noch einmal unterstützen, ebenso wie Bürgerenergiegesellschaften, die dringend Dächer suchen in Sachsen. Letztlich ist man nicht nur ein Vorbild, sondern tut auch noch etwas für die heimische Wirtschaft und Industrie. Deshalb lohnt es sich, diesem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Linken)

Für die CDUFraktion spricht Herr Heinz, bitte.