Die allgemeinen Deckungsmittel werden darüber hinaus in den Jahren 2019/2020 jeweils auf 6,6 Milliarden Euro bzw. 6,9 Milliarden Euro steigen. Für investive Zuweisungen werden 331 Millionen Euro bzw. 450 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Für den kreisangehörigen Raum, für den ländlichen Raum ist der Bereich Kita-Pauschale ganz besonders interessant, für den wir 80 Millionen Euro jährlich im Gesetzentwurf vorgesehen haben. Das sind Dinge, die zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen und die wertvoller sind als ein Klein-Klein von vielen Fachfördertöpfen. Wichtig für die Entwicklung des ländlichen Raums ist eine zielgerichtete Arbeit an Punkten, die für die Weiterentwicklung notwendig sind. Dazu gehört der Breitbandausbau mit dem Breitbandfonds, den wir klar zu unserem Politikschwerpunkt ernannt haben, der Straßenbau, der Bau von Kindertageseinrichtungen, von Schulen und Sportstätten. Für all diese Programme stehen in Sachsen mehr als auskömmliche Finanzierungsmittel zur Verfügung.
Mit dem Gesetz zur Finanzierung insbesondere von Kommunen im ländlichen Raum, mit dem 70 000-EuroGesetz, haben wir ein weiteres Signal gesetzt, um den kleinen Gemeinden zu helfen. Diese Mittel können frei eingesetzt werden. Auch das ist ein klares Signal an die Bürgermeister vor Ort, dass sie ihre Kommunen gut entwickeln können.
Wir haben ein sehr gut austariertes System in Sachsen und eine Verteilungsgerechtigkeit, an der wir weiter arbeiten, die ständig fortentwickelt werden muss. Deshalb haben wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengesetzt, um für das nächste FAG 2021/2022 zu prüfen, wie wir das System zugunsten des ländlichen Raums fortentwickeln können. Sie haben bei den Anhörungen im Haushalts- und Finanzausschuss zum FAG
gehört, dass sich die kommunalen Spitzenverbände klar hinter unser FAG gestellt haben und für das System, das wir in Sachsen haben, voll des Lobes sind.
Wenn ich mir anschaue, wie Sie Ihr Sondervermögen decken wollen, dann weiß ich nicht, wie Sie das in den nächsten Jahren machen wollen; denn eine Abführung in dieser Größenordnung, die Sie vorsehen, können Sie auf kurze Sicht überblicken, aber langfristig so hohe Abführungen vorzusehen, da bin ich in der Tat auf Ihre Deckungsvorschläge gespannt.
Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Es spricht inhaltlich und systematisch nahezu alles gegen Ihren Gesetzentwurf. Die Gemeinden im Freistaat Sachsen brauchen dieses weitere Sondervermögen angesichts der vorhandenen breiten Förderlandschaft nicht. Deshalb empfehle ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren – – Ach nein, Herr Abg. Pecher, Sie sind der Berichterstatter des Haushalts- und Finanzausschusses. Wünschen Sie als Berichterstatter, das Wort zu ergreifen?
Gerne. – Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Es ist aufgerufen das „Gesetz zur Stärkung der Kommunen im ländlichen Raum“, Drucksa
Wir haben zunächst über einen Änderungsantrag zu beraten und abzustimmen, Drucksache 6/14843. Herr Barth, er ist noch nicht eingebracht. Sie haben dazu jetzt die Gelegenheit.
Herr Präsident, jetzt kommt der Änderungsantrag. – Sie haben etwas gemacht. Sie verabreichen den ländlichen Gemeinden – ich nenne es einmal – eine Beruhigungspille in Höhe von 30 Millionen Euro pro Jahr über drei Jahre. Das ist überschaubar. Darin gebe ich Ihnen Recht. Sie greifen in unsere Rücklagen hinein, Herr Finanzminister, und sind trotzdem nicht in der Lage, den Finanzausgleich bereits im Jahr 2019 allgemein zu verbessern, sondern machen das erst ab dem Jahr 2020. Wir nehmen nach Ihrer Planung mehr als 1 Milliarde Euro im dem Doppelzeitraum weniger ein, als wir ausgeben werden.
Wenn ich es richtig überblicke, ist in der mittelfristen Finanzplanung eine globale Minderausgabe versteckt. Ich sage, wir verscherbeln vor der Landtagswahl Wahlgeschenke, sind aber nicht in der Lage, den ländlichen Raum auskömmlich zu fördern. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Das, was Sie ins FAG einspeisen, und Ihr 30
Millionen-Euro-Gesetz – einfach erklärt – haben wir von unserem Gesetz abgezogen. Das sind Inhalt und Umfang des Änderungsantrages. Den Änderungsantrag stellen wir hier zur Abstimmung.
Möchte aus den Reihen der Fraktionen jemand zu dem Änderungsantrag Stellung nehmen, der gerade eingebracht wurde? – Bitte sehr, Herr Abg. Michel. Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch der Änderungsantrag trägt nicht zur Verbesserung des Gesetzes bei. Sie sagen, Sie wollen damit sozusagen gesamtfinanzpolitisch auf die Situation reagieren, bleiben aber bei dem Vorwurf mit dem Griff in die Rücklage die Fakten schuldig. Wenn Sie einmal vergleichen, wie viel wir jetzt haben – 982 Millionen Euro
in der Rücklage – und wie viel wir dann haben: Wie viel haben wir am Ende des Doppelhaushaltes in der Rücklage? Das müssen Sie erst einmal vergleichen. Das sind letztendlich die Summen, die Sie in Wahrheit hier darstellen müssen. Was ich, nebenbei gesagt, vermisst habe, war die Erläuterung auf all die Fragen, die wir hatten. Die wollten Sie uns eventuell in der zweiten Runde geben.
Ich habe gehofft, im Änderungsantrag erklären Sie uns das. Ich habe auch gehofft, dass Sie bei der Einbringung des Änderungsantrags noch einmal erklären, was Sie mit dem Trainingsanzug und Sachsen darauf gesagt haben. Was Sie in Ihrem Gesetzentwurf haben, sind alles nur Baumaßnahmen.
Oder ist der Trainingsanzug für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Betriebs und zur Unterhaltung von kommunalen Sport- und Schwimmhallen?
Ist es das? Fällt das darunter? Das verstehe ich nicht. Oder ist es eine Maßnahme zur Schaffung von Anreizen zur Ansiedlung von Ärzten und sozialer Betreuung? Das hätten Sie mit Ihrem Änderungsantrag ein wenig erklären müssen. Von daher ist auch der Änderungsantrag letztendlich nicht zustimmungsfähig.
Meine Damen und Herren! Gibt es zu dem Änderungsantrag weitere Wortmeldungen? – Die kann ich nicht erkennen. Ich lasse über die Drucksache 6/14843 abstimmen. Wer zustimmen möchte, hebt die Hand. – Vielen Dank. Ich bitte um die Gegenstimmen. – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Bei Stimmen dafür, keinen Enthaltungen ist die Drucksache nicht beschlossen.
Wir kommen nun zu dem genannten Gesetzentwurf. Auch hier wieder die Frage an die einbringende Fraktion, Herr Barth: Darf ich die einzelnen Bestandteile aufrufen und en bloc abstimmen lassen, oder wünschen Sie die Einzelabstimmung?
Meine Damen und Herren! Es wird abgestimmt über die Überschrift, Artikel 1 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens ländlicher Raum, Artikel 2 Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden im ländlichen Raum und der Landkreise, Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es hier Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, Stimmen dafür ist den genannten Bestandteilen des Gesetzentwurfs mehrheitlich nicht zugestimmt worden. Wünscht die einbringende Fraktion eine Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf?
Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf
Wir kommen zur Aussprache. In der Reihenfolge die einbringende AfD-Fraktion, dann die CDU, DIE LINKE, SPD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und ein fraktionsloser Abgeordneter. Meine Damen und Herren! Die Aussprache eröffnet für die AfD-Fraktion Herr Abg. Wippel. Herr Wippel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die AfD möchte Sie heute um Zustimmung für das Gesetz zur Einführung eines Beauftragten für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen bitten.
Das Vertrauen der Bürger in die Polizei hat hier und da auch in Sachsen gelitten. Aber es ist nicht der Polizeiberuf, der schlecht anerkannt ist, nein, er hat nach wie vor ein hohes Vertrauen bei den Menschen, sondern es ist eher die Organisation der Polizei, der man weniger vertraut.
Das Ganze hat zwei Ursachen. Die erste Ursache ist eine grundsätzlich strukturelle, nämlich die unangemessene Reduzierung von Polizeibeamten in der Fläche des Landes. Wenn man keine Polizei vor Ort hat, ist auch nicht das Vertrauen da, dass man bei einer Hilfeleistung schnell auf die Beamten zählen kann. Es ist auch nicht das Vertrauen da, dass eine Straftat unbedingt aufklärt wird, wenn man sie denn einmal anzeigt. Aber das sind eine polizeipolitische Ursache und eine polizeipolitische Entscheidung. Sie hat sogar einen Namen und heißt „Polizei Sachsen 2020“. Das gehen wir im Sächsischen Landtag an, seitdem wir hier sind.
Die zweite Ursache ist eine spezielle. Sie ist in Einzelpersonen zu suchen. Das sind schlechte Erfahrungen, die man im Einzelfall so macht. Damit meine ich vielleicht eine Verkehrskontrolle, die nicht unbedingt zur Zufriedenheit des Verkehrsteilnehmers abläuft. Das kann eine unangemessene Wortwahl sein. Das kann auch einmal ein nett gemeinter, aber deplatzierter Witz sein. Das kann auch eine Unzufriedenheit bei der Anzeigenaufnahme sein, wenn vielleicht ein älterer Beamter im Adlersuchsystem über eine Stunde eine Anzeige in die Tastatur klimpert.
Das sind alles Dinge, die nicht strafbar sind. Es sind Dinge, die auch nicht disziplinarisch zu regeln sind, aber sie sind greifbar, und der Bürger erlebt sie. Sie wirken auf die Menschen. Eines ist völlig klar: Menschen machen ab und zu Fehler, und Polizisten sind Menschen, und auch sie machen Fehler.
Aber der Dienst, den sie leisten, ist schwierig und anspruchsvoll. Er wird in der überwiegenden Anzahl der Fälle ohne Probleme gelöst. Täglich werden viele Zehntausende Entscheidungen bei der sächsischen Polizei beanstandungsfrei getroffen. Ich denke, dass das die Achtung und den Respekt aller hier im Hause verdient.