Aus diesem Grund bringen wir heute den vorliegenden Gesetzesentwurf ein, welcher für einen wirksamen Schutz der Tiere erforderliche gesetzliche verbindliche Regelungen und neue Instrumente mit den Mitteln des sächsischen Landesrechtes schafft. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf geht es uns unter anderem darum, die anerkannten Tierschutzorganisationen in Sachsen über die bisher bestehenden gesetzlichen Beteiligungspflichten stärker einzubinden sowie die permanent unterfinanzierten Tierheime bzw. deren Träger endlich in angemessener Weise personell und finanziell auszustatten.
Wie sieht es aktuell aus? 54 Tierheime haben 2016 weniger als 520 000 Euro erhalten. 2017 erhielten sie immerhin 629 000 Euro. Das ergibt im Durchschnitt rund 9 600 Euro bzw. rund 11 600 Euro pro Jahr. Damit kön
nen sie sich nicht einmal eine hauptamtliche Tierheimleitung leisten, sodass die Tierheime immer noch größtenteils auf Spenden angewiesen sind und somit neben ihrer wichtigen Aufgabe des Tierschutzes, was nebenbei bemerkt eine Pflichtleistung ist, das Einwerben von Spenden bewältigen müssen.
Neben Spenden und den eher spärlichen Zuschüssen aus dem Landeshaushalt erhalten Tierheime außerdem Pauschalen von den Kommunen, nach dem pro Einwohner ein bestimmter Betrag an die Tierheime für die Unterbringung von Fundtieren gezahlt wird. Die Höhe dieser Pauschalen variiert von Kommune zu Kommune und liegt im Durchschnitt in Sachsen bei rund 1 Euro. In einigen Landkreisen, in denen ich die Tierheime besucht habe, betrugen diese Pauschalen sogar nur 30 Cent pro Einwohner. Dass es dort überhaupt noch Tierheime gibt, liegt allein an dem ehrenamtlichen Engagement der dortigen Mitarbeiter. Im Jahr 2010 errechnete der Deutsche Tierschutzbund, dass eine Fundtierkostenpauschale in Höhe von 1 Euro plus 7 % Umsatzsteuer notwendig wäre, damit die Tierheime überhaupt nur im Ansatz kostendeckend arbeiten können. Das heißt, dass in Sachsen im Durchschnitt 7 Cent pro Einwohner fehlen. Das ist allerdings der Stand von 2010. Es fehlt also deutlich Geld für die Tierheime. Da die Kommunen die Pauschalen erstatten und diese dem Sparzwang unterliegen, wird bei den Kostenverhandlungen mit den Tierheimen selbstverständlich versucht, die Pauschalen für die Tierheime so niedrig wie möglich zu halten.
Gelöst werden kann dieses Problem, wenn den Kommunen für die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe entstehende Ausgaben und Kosten in voller Höhe erstattet werden. Dies sieht unser Gesetzesentwurf ebenfalls vor. Um strukturelle und rechtliche Defizite im Bereich Tierschutz zu beseitigen, brauchen wir in Sachsen einen Landestierschutzbeirat sowie die kommunalen Beiräte.
Zusätzlich fordern wir einen Landestierschutzbeauftragten, damit wir in Sachsen angesichts der zunehmenden Zahl an Verstößen gegen das Tierschutzrecht eine Institution haben, die die Rechte von Tieren in Sachsen vertritt und den Tieren somit eine Stimme verleiht.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte für anerkannte Tierschutz
organisationen insbesondere auch in Verwaltungsverfahren im Interesse eines wirksamen Tierschutzes deutlich gestärkt.
Wir schlagen damit ein tierschutzrechtliches Verbandsklagerecht vor, welches für anerkannte Tierschutzorganisationen erstmals den Rechtsweg eröffnet, um konkrete behördliche Anordnungen und Entscheidungen gerichtlich prüfen zu lassen bzw. um gegen die Untätigkeit von Behörden in Tierschutzangelegenheiten gerichtlich
vorgehen zu können. Mit diesem Verbandsklagerecht würde sich Sachsen in den Kreis von acht Bundesländern einreihen, die auf landesgesetzlicher Grundlage ein solches Recht für anerkannte Tierschutzorganisationen schon seit Jahren sehr erfolgreich praktizieren.
In Sachsen gibt es aktuell 31 Tierheime, die dem Deutschen Tierschutzbund e. V. zugeordnet sind; die anderen 23 sind nicht im Deutschen Tierschutzbund organisiert. Daher ist das Verbandsklagerecht wichtig, damit die Interessen aller Heime gewahrt werden.
Der Ihnen vorliegende Entwurf eines sächsischen Tierschutzstärkungsgesetzes soll dazu dienen, Bestimmungen zu treffen, um die Rahmenbedingungen sowie die dazu erforderlichen Grundlagen für den Schutz, die Unterbringung, die Versorgung, die Pflege oder die Betreuung von Tieren in Sachsen im Interesse des Schutzes der Tiere deutlich zu verbessern.
Darüber hinaus sollen für den Fortbestand und den weiteren Ausbau von Tierschutzeinrichtungen und Tierheimen die erforderlichen Mittel vorgehalten werden. Hierzu gehört, an den Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig entsprechend ausgestattete zentrale Einrichtungen zur Verwahrung von gefährlichen Tieren, von Wildtieren und von durch behördliche Anordnung eingezogenen oder
beschlagnahmten Tieren vorzuhalten und diese in die Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen zu führen.
Wie Sie sehen, haben wir – hoffentlich – an alles gedacht, um dem Tierschutz in Sachsen die Bedeutung zukommen zu lassen, die nach unserer Auffassung unbedingt notwendig ist und die der Tierschutz verdient. Wenn Sie sich den gesamten Gesetzentwurf anschauen, werden Sie sehen, dass darin noch weitere verbessernde Regeln normiert sind, die angesichts der kurzen mir zur Verfügung stehenden Zeit heute nicht angesprochen werden konnten.
Wir bitten schon jetzt um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und darum, diesen im Sozialausschuss weiter diskutieren zu können.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium folgt dem Vorschlag der einreichenden Fraktion und schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration zu überweisen. Wer möchte diesem Vorschlag zustimmen? – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier stelle ich Einstimmigkeit fest. Die Überweisung ist somit beschlossen.
Meine Damen und Herren! Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion und 1,5 Minuten je fraktionslosem Abgeordneten festgelegt. Falls gewünscht, darf zunächst die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Lauterbach, das Wort ergreifen. – Ihre Körpersprache verrät mir, dass Sie es wünschen. Bitte sehr, Frau Lauterbach, geben Sie Ihren Bericht.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Als Ausschussvorsitzende lege ich Ihnen heute den Bericht des Petitionsausschusses vor – wie jedes Jahr. In diesem Bericht finden Sie Fakten. So kamen die meisten Petitionen aus der Landeshauptstadt Dresden. Bei den Landkreisen liegen Mittelsachsen und Meißen ganz vorne, bezogen
Sie finden in dem Bericht aber auch Antworten auf die Sorgen und Nöte der Menschen hier in Sachsen. Daher verwundert mich bei diesem Tagesordnungspunkt die Abwesenheit vieler Abgeordneter hier schon – das geringe Interesse, die Sorgen und Nöte der Bürger mitzubekommen.
Aus der Zuordnung der Petitionen zu den verschiedenen thematischen Schwerpunkten ist zu erkennen, mit welchen Problemen sich die Bürger alleingelassen fühlen oder in welchen Fällen Entscheidungen der Behörden nicht im Einklang mit ihrem Rechtsverständnis stehen. Dabei rangieren kommunale Bürgeranliegen ganz oben.
Sie, werte Abgeordnete, sollten den Bericht unter der Maßgabe lesen, dass es Ihre Bürgerinnen und Bürger sind, aus Ihren Wahlkreisen. Sie sollten diesen Bericht für sich selbst einer Wertung unterziehen.
Bei Herrn Dr. Rößler habe ich mich bereits gestern bedankt, bei der Übergabe des Petitionsberichts. Er hat uns im letzten Jahr sehr kompetent unterstützt, insbesondere bei der Übergabe von Massenpetitionen und Sammelpetitionen. An dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön. Im Jahr 2017 waren es 34 Sammelpetitionen und eine Massenpetition. Die Begleitung von Petitionsübergaben durch den Präsidenten unseres Landtags bedeutet für die Petenten eine hohe Wertschätzung. Ich möchte hier nur an den Außentermin mit den Schäfern erinnern. Es gibt also ganz tolle Begegnungen mit Petenten.
Auch die Teilnahme der Obleute der Fraktionen bei der Übergabe von Petitionen ist ein wichtiger Baustein in der Zusammenarbeit mit den Petenten. So würdigen wir ihre Anliegen fraktionsübergreifend.
Die 34 Sammelpetitionen des Jahres 2017 waren mit 59 900 Unterschriften untermauert, also fast 60 000 Unterschriften. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 26 900 Unterschriften. Die um 80 % gestiegene Zahl der Unterschriften signalisiert, dass die Bürger geschlossener gegen behördliche Entscheidungen antreten.
Werte Abgeordnete! Im Interesse einer qualifizierten Bearbeitung der Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern im Einklang mit der bestehenden Gesetzgebung muss die Arbeit des Petitionsausschusses auf ein Miteinander ausgerichtet sein. Das gelingt uns in einem stetigen Lernprozess in vielen Fällen schon recht gut. Wir sind bei der Entscheidungsfindung natürlich nicht immer einer Meinung, und die abschließende Bearbeitung einer Petition kann durchaus auch einmal einen längeren Zeitraum einnehmen.
Denken wir nur an unseren Dauerbrenner „Rotwild im Erzgebirge“. Zu dieser Petition hatten wir die Petenten zur Berichterstattung in der Sitzung des Petitionsausschusses, eine ganz neue Form der Zusammenarbeit.
An dieser Stelle ein Dankeschön an die Ministerien – nicht nur von mir persönlich. Besonderen Dank soll ich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes an die Mitarbeiter in den Ministerien übermitteln, die hierfür verantwortlich zeichnen. Dass die Vertreter der Ministerien hier im Plenarsaal aber gerade fast vollständig fehlen, ist natürlich nicht gerade ein Ruhmeszeichen.
Die Zusammenarbeit ist konstruktiv und unbürokratisch. Mit ihren Stellungnahmen geben Sie uns eine fundierte Grundlage für die Bearbeitung aller Petitionen. Auch im letzten Jahr gab es wieder Einladungen an die Ministerien, uns in der Sitzung zu konkreten Themen Rede und Antwort zu stehen. Das hilft uns Mitgliedern des Petitionsausschusses, das notwendige Fachwissen zu erlangen und in die Antwort einfließen zu lassen. Jetzt wäre es natürlich sehr schön, wenn die Ministerriege hier anwe
send wäre; denn ich möchte sagen, werte Ministerinnen und Minister: Dazu brauchen wir sehr aussagefähige und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da haben Sie noch ganz schön viele Reserven.
Diese Arbeitsweise könnte aber für die Zukunft für den Petitionsausschuss ein effektives Arbeitsinstrument
werden und bei Vermeidung von Vor-Ort-Terminen viel Aufwand, Geld und Zeit sparen. Das wird die Möglichkeit der Vor-Ort-Termine nicht ausschließen, wenn Anliegen am Schreibtisch nicht objektiv bearbeitet werden können oder Akteneinsicht nicht reicht, um ein genaueres Bild von der Situation zu erhalten. Auch hier sind wir auf aussagefähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien, den Landratsämtern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angewiesen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Ministerinnen und Minister, sind fachlich kompetent. Geben Sie ihnen die Chance, dieses vor Ort auch zu zeigen. Wir müssen Kompetenz und Fachlichkeit ausstrahlen. Es gibt einfach ein besseres Bild vor Ort, wenn die Mitarbeiter wissen, wovon sie reden.
Werte Abgeordnete! Eine gute Tradition der Wissenserweiterung sind die Ausschussreisen in andere Länder. Im vergangenen Jahr war der Petitionsausschuss in Schottland. Dieser Aufenthalt hat uns wohl alle zum Nachdenken angeregt, haben wir doch dort eine ganz andere Qualität an Einbeziehung der Petenten erlebt. In einer ersten gemeinsamen Beratung kamen wir zu der Erkenntnis, dass wir unser Petitionsrecht noch nicht vollständig ausgeschöpft haben. Die noch vorhandenen Reserven werden von uns in Zukunft besser genutzt. Zur weiteren Modernisierung des Petitionsrechtes haben die Fraktionen ihren Beitrag geleistet. Diese werden zurzeit in einer Synopse zusammengestellt und im Petitionsausschuss zeitnah diskutiert, sodass das Petitionsrecht mittel- und langfristig aktualisiert werden kann.
Werte Abgeordnete! Bei einem Jahresrückblick fallen einem natürlich auch einzelne Petitionen ein, die entweder sehr emotional oder einfach nur bürgerunfreundlich, bürokratisch oder herzlos beantwortet waren. Ich kann gar nicht sagen, was zutreffend war bei der 2017 abgeschlossenen Petition der Bürgerinitiative zu einer Asphaltmischanlage im Steinbruch Brößnitz. Herr Fischer kennt das Thema, es ist in unserer Nähe. Wir haben uns sehr ausführlich damit beschäftigt, unzählige Nachfragen an das Ministerium gestellt, und doch war die Antwort für alle Beteiligten unbefriedigend. Die Bürgerinitiative hat geklagt, und sie hat gewonnen.
Das hat einen bitteren Beigeschmack: Haben wir für die Petenten wirklich alles getan? Haben wir alle Möglichkeiten ausgereizt? Hier stehen für mich sehr viele Fragezeichen. Das Vertrauen in unsere Kompetenz ist auf jeden Fall in der Petition zerstört.
Werte Abgeordnete! Wir sind auf der Zielgeraden der jetzigen Wahlperiode. Dazu gehört auch eine zeitnahe Bearbeitung aller vorliegenden und noch eingehenden Petitionen. Ich bin zuversichtlich, dass wir Abgeordneten
in Zusammenarbeit mit dem Petitionsdienst und den Ministerien diese Aufgabe meistern werden. Ich möchte mich heute bei der Referatsleiterin des Petitionsdienstes, Frau Stefanie Nolting-Hischer, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und umsichtige Arbeit bedanken.
Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Petitionsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Petenten. Vielen Dank besonders an die Obleute und an meinen Stellvertreter Herrn Liebhauser, die mit ganz viel Engagement und in enger Zusammenarbeit in ihren Fraktionen und mit dem Referat die Aufgaben bewältigen. Ich wünsche uns weiterhin eine gute und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Petenten.