Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

Frau Ausschussvorsitzende Lauterbach, herzlichen Dank für den Bericht.

Meine Damen und Herren! Die weitere Reihenfolge für die Aussprache lautet: CDU-Fraktion, DIE LINKE, SPDFraktion, AfD-Fraktion, dann die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, sofern sie das Wort wünscht. Die CDU-Fraktion ist aufgerufen. Für die Fraktion spricht Frau Abg. Dietzschold.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Vorstellung des Jahresberichts des Petitionsausschusses im Sächsischen Landtag besteht die Gelegenheit, den Fokus wieder einmal auf ein demokratisches Instrument, den Petitionsausschuss, zu lenken. Er ist ein wertvolles Element politischer Beteiligung, welches nicht häufig im Mittelpunkt steht, gleichwohl aber eine wichtige Rolle spielt. Nirgendwo können sich Abgeordnete besser einen Überblick darüber verschaffen, was die Menschen in Sachsen derzeit bewegt. Zu allen Themenbereichen, und glauben Sie mir, zu allen Themenbereichen, gelangen Eingaben an uns Abgeordnete. Manchmal wünschte ich mir, dass unsere Anregungen, Nachfragen und unsere Meinung ernster genommen werden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Dies wurde mir gerade bei der Vorsitzenden-Konferenz der Petitionsausschüsse der Bundesländer noch einmal deutlich bewusst und vorab, Herr Präsident und liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich, dass wir im Freistaat Sachsen 2020 diese Konferenz ausrichten dürfen. Das ist auch eine Wertschätzung unserer Arbeit.

Auch 2017 haben sich wieder viele Bürgerinnen und Bürger an den Sächsischen Landtag mit der Bitte um Unterstützung und Klärung eines Sachverhalts oder mit einer Beschwerde gewandt. Insgesamt sind 612 Schreiben eingegangen, 526 als Petitionen bearbeitet, 131 Petitionen

konnten als abgeholfen bzw. erledigt erklärt werden. Weitere 59 wurden an die Staatsregierung oder an andere Stellen überwiesen. Die Themen waren dabei so vielfältig wie das Leben selbst, sei es die Bereitstellung von Abfallbehältern im Großen Garten Dresden, die Auswirkungen der Hofraumverordnung oder sozialrechtliche Aspekte.

Ferner ging im Berichtszeitraum eine Massenpetition ein. Mit dieser setzten sich die Petenten für eine zukunftsorientierte Verlegung der B 178n ein. 34 Anliegen gingen dem Petitionsausschuss als Sammelpetition mit über 59 000 Unterschriften zu. Die Frau Vorsitzende erwähnte das schon. Diese befassten sich unter anderem mit der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und dem Erhalt der Arten und dem Naturschutz. Die Petitionen zum Schutz gegen die Geflügelpest ist mir dabei besonders in Erinnerung geblieben. Sie finden diese auch im aktuellen Jahresbericht, den ich Ihnen schon einmal wärmstens ans Herz legen möchte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im November 2016 ist im Freistaat der erste Befund mit Geflügelpest festgestellt worden. Das war der Teil einer Geflügelpestepidemie, die deutschland- und europaweit als die heftigste und längste seit Beginn der Aufzeichnungen gilt. Alle sächsischen Landkreise waren mit Restriktionszonen belegt und damit eine große Anzahl von Nutztier-, Geflügelbetrieben, Hobbyhaltern, Rassetierzüchtern und Tierparks. Es wurde eine sachsenweite Aufstallungspflicht vom 14.11.2016 bis 20.03.2017 angeordnet. Im Rahmen dieses Geschehens kam es unter anderem zu Petitionen mit der Forderung, auf eine generelle Aufstallung zu verzichten und stattdessen eine gebietsweise Risikoeinschätzung vorzunehmen. Weitere Anliegen waren die Befreiung von Tauben und Taubenausstellungen.

Im Sozialausschuss und auch im Petitionsausschuss haben wir uns intensiv mit dieser Petition auseinandergesetzt und die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. In der Stellungnahme der Staatsregierung wurde deutlich gemacht, gestützt auf die Erfahrungen des Geflügelpestgeschehens in den Jahren 2016 und 2017, dass für ein künftiges Geschehen ein abgestuftes Handlungssystem zur Anwendung kommt. Diesem liegen weitere Faktoren der Risikobewertung, zum Beispiel die Anzahl und die Art der betroffenen Vögel, zugrunde. Ziel ist eine angemessene und möglichst geringe Reglementierung bei tierseuchenrechtlichen Maßnahmen.

In der Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpestverordnung erörtert und beschlossen. Diese Änderung der Verordnung geht auf das Geflügelpestgeschehen 2016/2017 in Sachsen ein und sieht Anpassungen vor. Mit dieser Petition – das wollte ich noch einmal deutlich machen – kann ein einzelnes Anliegen fundamental Änderungen erreichen. Es lohnt sich also immer, eine Petition einzulegen.

Deutlich mehr als in den vergangenen Jahren hat der Petitionsausschuss von seinen Möglichkeiten zur Durchführung von Ortsterminen Gebrauch gemacht. Gerade bei

den Vor-Ort-Terminen, bei denen man vor Ort mit den Petenten und allen beteiligten Behörden um die Lösung eines Anliegens des Petenten sucht, zeigt sich, dass dies oft zur Lösung eines Anliegens beitragen kann und stärkt auch die Arbeit des Ausschusses als solche. Dies können wir leider nicht für jedes Anliegen der Petenten sagen. In diesen Fällen ist es uns aber wichtig, ihnen immer eine fundierte Stellungnahme zukommen zu lassen. Wir geben uns sehr große Mühe, unsere Stellungnahmen einfach und verständlich zu formulieren.

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die Möglichkeiten von Beteiligungsverfahren im Internet eingehen. Vielfach wird hierbei mit dem Begriff der Petition gespielt. Es wird suggeriert, dass den Bürgerinnen und Bürgern schnell geholfen werden kann. Je mehr sich dazu melden, desto gefühlt eher. Im Vergleich zum Petitionsverfahren im Landtag erhalten sie aber keine fundierte konkrete Antwort bzw. begründeten Bescheid des Ausschusses darüber, wie mit ihrer persönlichen Eingabe verfahren wurde. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen. Diese Antwort erhalten sie nur von uns, dem Petitionsausschuss.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei unserem Landtagspräsidenten, Herrn Dr. Rößler, herzlich dafür zu bedanken, dass er sich immer viel Zeit bei den Übergaben der Petitionen nimmt und immer ein offenes Ohr für die Problemlagen unseres Ausschusses und der Bürger hat.

Bei den Mitarbeitern des Referates möchte ich mich besonders bedanken, denn sie sind intensiv dabei, mit uns gemeinsam die Anliegen der Petenten abzuarbeiten und uns ungemein bei der Arbeit zu unterstützen. Ebenso danke ich den Ministerien und dem Ausländer- und dem Datenschutzbeauftragten sowie den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die Zusammenarbeit während der gesamten Legislaturperiode.

Abschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, den vorliegenden Bericht zu lesen. Es handelt sich dabei um eine interessante Lektüre. Zum Tag der offenen Tür am 3. Oktober wird er auch hier im Sächsischen Landtag ausliegen. Wer ihn einfach zugeschickt bekommen möchte, kann sich an den Landtag wenden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Frau Dietzschold. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abg. Junge. Ich bin schon gespannt auf Ihre Ausführungen, Frau Junge. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vergangenen Jahr wurden 526 Petitionen eingereicht. Frau Dietzschold hatte das schon in ihren Ausführungen genannt. Wir haben im Petitionsausschuss 438 Petitionen behandelt.

Durchschnittlich hat jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete des Petitionsausschusses – wenn man eine Gleichverteilung annimmt – circa 16 Petitionen im Jahr bearbeitet. 54 Petitionen konnte abgeholfen werden. Das heißt, dem Petitionsanliegen wurde durch bestimmte Verwaltungsmaßnahmen entsprochen. Diese Maßnahmen wurden durch das Petitionsverfahren beeinflusst.

In 313 Fällen konnte der Petition aber nicht abgeholfen werden. 71 % der Petenten erhielten im Jahr 2017 die Beschlussempfehlung „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Seit vielen Jahren – ich arbeite im Petitionsausschuss erst seit dem Jahr 2014 mit – gibt es dieses Arbeitsergebnis schon. Circa 30 % der beschlossenen Petitionen waren ganz oder teilweise nur erfolgreich. Das heißt umgekehrt: Zu 70 % in diesem Jahr – 2017 waren es 71 % – konnte den Petitionen entsprechend nicht abgeholfen werden. Dieses Arbeitsergebnis muss unbedingt verbessert werden. Die Landespolitik sollte sich mit den Anliegen und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger inhaltlich tiefgründiger auseinandersetzen sowie einzelne Anregungen im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsprozess diskutieren und umsetzen.

Ich möchte zwei Beispiele darstellen. Erstes Beispiel: Seit über zwei Jahren warteten die Petenten der Sammelpetition zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und des Personalschlüssels in sächsischen Kitas auf eine Antwort. Über 6 000 Petenten hatten diese sechs verschiedenen Petitionen eingereicht. Ihre Forderungen waren – ich bitte darum, einmal richtig zuzuhören – Verbesserung bzw. deutliche Absenkung des Personalschlüssels in allen Kindertageseinrichtungen, Anerkennung der Vor- und Nachbereitungszeit – Urlaub, Krankheit, Weiterbildungszeit gehören in die Berechnung des Personalschlüssels hinein – und eine bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher. Auszubildende, Quereinsteiger oder Personen in berufsbegleitender Erzieherausbildung sollten nur als zusätzliche Hilfe ohne Anrechnung auf den Personalschlüssel entsprechend einzusetzen sein.

Ich mache es etwas konkreter: Die Petenten der Sammelpetition 05/04821/4 forderten zum Beispiel sehr konkret die Verbesserung des Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen in Stufen: in der Krippe auf 1 : 4, im Kindergarten auf 1 : 10 und im Hort auf 1 :16. Zusätzlich sollen 20 % der jährlichen Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung zur Verfügung stehen. Weitere Forderungen: für 100 Kita-Plätze sollte es eine freigestellte Leiterin geben. Eine Fachberaterin soll für maximal 30 vollzeitbeschäftigte pädagogische Fachkräfte zuständig sein.

All diese Forderungen der Petenten mit diesen Sammelpetitionen erhielten ähnlich lautende Antworten mit der Beschlussempfehlung: „Der Petition wird abgeholfen.“ Wir forderten die Koalition im Petitionsausschuss und auch im Plenum auf, den Petenten eine ehrliche Antwort zu geben, warum den Petitionen derzeit nicht oder nur teilweise abgeholfen werden kann. Die Koalitionsmehrheit hat es jedoch anders entschieden. Klar, die Mehrheit kann es so entscheiden, aber mit welchen Auswirkungen?

Mit solchen schön gefärbten Beschlussempfehlungen werden Frust und Ablehnung erzeugt. Die Petenten fühlen sich von der Landespolitik nicht ernst genommen und wenden sich im schlimmsten Fall von der Politik ab. Eine ehrliche Antwort, dass die berechtigten Anliegen derzeit nur in kleinen Schritten lösbar sind und ihnen nicht vollumfänglich abgeholfen werden kann, ist aus meiner Sicht viel zielführender und sollte durch die Koalition in Zukunft umgesetzt werden.

Zweites Beispiel: Mehrere Petitionen im Jahr 2017 gab es zum Thema Arbeitsbefreiung für Weiterbildung bzw. Bildungsurlaub. Die Koalition, insbesondere die CDU, muss ernsthaft darüber nachdenken, ob sie ihre immerwährende ablehnende Haltung hinterfragen sollte. Die vertretene Position nur aus unternehmerischer Sicht nicht zuzulassen ist wenig hilfreich für den Petenten, weil die Qualifizierung der Beschäftigten eine wesentliche Rolle spielt.

Ich möchte nur eine kurze Antwort geben, die so standardisiert zum Thema Bildungsurlaub beantwortet wird. Ich zitiere: „Eine gesetzliche Regelung zum Bildungsurlaub wird als Eingriff in die unternehmerische Freiheit und persönliche Eigenverantwortung betrachtet. Dies würde insbesondere die von der Wirtschaft ohnehin als zu hoch angesehene staatliche Reglementierung weiter erhöhen. Die Sächsische Staatsregierung arbeitet an der Reduzierung von Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen, um Ansiedlung und Fortentwicklung von Unternehmen zu befördern.“

Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Die Sicht und das berechtigte Anliegen der Beschäftigten auf gesetzliche Regelungen für Weiterbildung bleiben in einer solchen Antwort völlig unberücksichtigt. Das Thema Bildungsurlaub oder Bildungszeit muss zukünftig gesetzlich geregelt werden. Dazu hatten wir gestern und im Juni eine Debatte. Ich finde, die Koalition sollte sich dazu langfristig oder kurzfristig verständigen.

Zum Schluss möchte ich auf die im Jahr 2017 begonnene Diskussion zu den Verbesserungsvorschlägen zum Petitionsverfahren eingehen. Es ist gut und richtig, wenn wir uns als Obleute dazu verständigen und in unseren Fraktionsarbeitsgremien damit befassen. Leider gab es keine Diskussion. Die sollte noch stattfinden. Zumindest hat meine Kollegin Frau Lauterbach dargestellt, dass es im Prinzip noch eine Verständigung im Petitionsausschuss zu geben hat.

Wenn wir ernsthaft das Petitionsrecht und Petitionsverfahren verbessern wollen, müssen wir miteinander parteiübergreifend ins Gespräch kommen. Wir als Fraktion DIE LINKE haben neue Vorschläge zur Verbesserung des Petitionsrechts eingebracht. Alle kann ich aus Zeitgründen nicht vorstellen. Ich möchte mich auf drei beschränken.

Erstens die Einführung und Behandlung von öffentlichen Petitionen analog des Verfahrens im Bundestag: Mit dieser Möglichkeit soll ein öffentliches Forum zur sachlichen Diskussion wichtiger allgemeiner Anliegen geschaffen werden. Das würden wir uns wünschen. Das haben

wir schon im vergangenen Jahr deutlich im Petitionsbericht formuliert.

Zweitens Einrichten eines Härtefallfonds zur Unterstützung bei außergewöhnlichen Notfällen: Der Petitionsausschuss im Thüringer Landtag vergibt Mittel aus dem Härtefallfonds, wenn eine besondere wirtschaftliche Notlage vorhanden ist und staatliche Hilfen nicht mehr greifen. Das wäre eine wichtige Maßnahme, die wir uns in Sachsen vorstellen könnten.

Drittens: Die Einrichtung eines vom Parlament gewählten Bürgerbeauftragten halten wir für sinnvoll und notwendig. Die Bürgerbeauftragten ergänzen das Petitionswesen und tragen zur Verbesserung der Bürger-Staat

Kommunikation bei. Sie helfen den betroffenen, Rat suchenden Menschen, kontrollieren damit das exekutive Handeln und schützen die Behörden vor ungerechtfertigten und überzogenen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Verwaltung.

Auf der Länderebene gibt es mittlerweile in fünf Bundesländern Bürgerbeauftragte, die zu einem zeitgemäßen Beschwerde- und Konfliktmanagement beitragen. Auch das würden wir uns für Sachsen wünschen. Das alles und noch viel mehr kann der Sächsische Landtag beschließen.

Der Bundestag und einige Länder haben sich in den vergangenen Jahren aktiv auf den Weg –

Bitte zum Schluss kommen.

– zur weiteren Modernisierung des Petitionswesens gemacht. Ich denke, das sollten wir auch tun. In diesem Sinne möchte ich meine Rede mit der einen Aussage schließen: Die Stärkung des Petitionsrechts –

Frau Junge.

– ist eine Stärkung der Demokratie.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Manchmal könnte man meinen, zehn Minuten sind ganz schön lang, aber sie können auch noch länger werden.

Meine Damen und Herren aus den Reihen der CDUFraktion, Sie wissen, dass wir jetzt die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger behandeln und uns mit dem Jahresbericht des Petitionsausschusses beschäftigen. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Aufmerksamkeit und sich nicht wieder so zu verhalten, wie Sie es gerade getan haben.

Meine Damen und Herren, in der Aussprache geht es weiter mit der SPD-Fraktion. Herr Abg. Vieweg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Einmal im Jahr ist es uns als SPD-Fraktion eine besondere Freude, uns im Plenum über den Bericht des Petitionsausschusses auszusprechen, dafür Zeit einzuräumen und aus unserer Sicht eine wichtige Debatte zu führen.

Die Haltung unserer Fraktion ist: Eigentlich müsste es viel öfter zu einer Aussprache über Anliegen aus dem Petitionsausschuss kommen. Schließlich werden Missstände aufgezeigt, mögliche Gesetzes- oder Gerechtigkeitslücken aufgespürt und am Ende darauf hingewiesen. Somit heißt es für uns, die Petitionen sind ein wichtiges Instrument für Bürgerbeteiligung in unserem Freistaat.