Die Haltung unserer Fraktion ist: Eigentlich müsste es viel öfter zu einer Aussprache über Anliegen aus dem Petitionsausschuss kommen. Schließlich werden Missstände aufgezeigt, mögliche Gesetzes- oder Gerechtigkeitslücken aufgespürt und am Ende darauf hingewiesen. Somit heißt es für uns, die Petitionen sind ein wichtiges Instrument für Bürgerbeteiligung in unserem Freistaat.
Ehrlicherweise müssen wir sagen, auch 2017 konnte den meisten Petitionen nicht abgeholfen werden. Bei den meisten Petitionen konnte der Ausschuss keine befriedigende Antwort an die Petenten zurückschicken. Trotzdem liegen Ihnen in dem aktuellen Bericht viele Fälle vor, in denen wir im Ausschuss helfen und den Anliegen der Petenten Rechnung tragen konnten. Wir haben viele Ortstermine durchgeführt. Wir haben gemerkt, wenn wir als Landtag und mit den Ministerien vor Ort sind und Entscheidungen und Politik erklären, können wir einen Beitrag dazu leisten, für Vertrauen zu sorgen und Lösungen für Probleme in unserem Land aufzuzeigen.
Ich persönlich sage: Petitionen sind nicht lästig. Petitionen sind etwas Gutes, weil auf Gesetzeslücken und Regelungslücken hingewiesen wird, da sich Verwaltungen und Politik bei der Lösung der Probleme an diesen Petitionen verbessern können.
Ich freue mich, dass die Zahl der eingereichten und behandelten Petitionen wieder nach oben gegangen ist. Wir hatten in den Jahren 2015 und 2016 einen leichten Rückgang. 2017 und auch die Tendenz für 2018 zeigen, dass die Zahl der Anliegen, mit denen sich Bürger an den Freistaat Sachsen wenden, wieder nach oben geht. Aus meiner Sicht ist das ein gutes Zeichen. So konnten wir – Frau Junge, ich möchte ausdrücklich noch einmal auf Ihren Beitrag eingehen – beim Thema Unterrichtsausfall, beim Thema Schulgesetz und ausdrücklich beim Thema Personalschlüssel an den sächsischen Kitas Abhilfe leisten. Ich sage Ihnen auch, die vielen Petitionen und die 6 000 Unterschriften in den Massenpetitionen waren eine Ursache für die Absenkung des Betreuungsschlüssels im Freistaat Sachsen. Insoweit haben wir die Diskussionen im Ausschuss fachlich geführt. Ich wünsche mir, dass Sie das zur Kenntnis nehmen, weil wir in dieser Legislaturperiode einen Quantensprung erreicht haben, was die Verbesserung des Personalschlüssels an den sächsischen Kitas betrifft.
Bei der konkreten Ausgestaltung des Petitionsrechtes wollen wir als Koalition noch einmal nachlegen. Wir sagen, hier ist viel Luft nach oben. Wir sagen, die Petitionen und das Petitionswesen in Sachsen müssen bürgerfreundlicher und effektiver werden. Wir wissen, dass wir unser Petitionsrecht fit für die Zukunft machen müssen. Wir haben ein Petitionsgesetz aus den 1990er-Jahren. Wir
leben im Jahr 2018. Um bei dem Thema Bürgerbeteiligung im Petitionswesen zukunftsfähig zu sein, brauchen wir ein zukunftsfähiges und modernes Petitionsrecht im Freistaat Sachsen. Daran arbeiten wir.
Ich möchte darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen noch einmal aufrufen, aktiv von ihrem Recht Gebrauch zu machen, eine Petition an den Sächsischen Landtag zu richten. Petitionen an den Gesetzgeber, an den Sächsischen Landtag, zu stellen, ist ein Recht. Das sollten die Bürgerinnen und Bürger viel stärker wahrnehmen.
Als Obmann der SPD-Fraktion möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsreferat ebenso bedanken, wie bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und natürlich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien, die uns im letzten Jahr geholfen haben, die Petitionen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger so zu bearbeiten, wie sie es verdient haben.
Um das Petitionsrecht weiter zu verbessern und zu stärken, haben wir im Laufe dieses Jahres gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Fraktion wichtige Änderungen und Verbesserungsvorschläge
erläutert, die wir mittelfristig umsetzen werden. Für uns als SPD-Fraktion sind zwei Stichworte wichtig: Das sind die Bürgernähe und die Transparenz bei der Bearbeitung von Petitionen.
Wir haben uns auf einen gemeinsamen Entwurf zu Änderungen unserer Richtlinien im Petitionsausschuss verständigt. Wir werden das in den nächsten Wochen, Frau Kollegin Junge, mit den Oppositionsfraktionen kollegial und fair im Petitionsausschuss besprechen, wie wir das immer tun. Ich hoffe, wir kommen bis zum Ende dieses Jahres zu wirklichen Verbesserungen, was unsere Richtlinien anbelangt. Wir wollen zum Beispiel die Sprache unseres Petitionsausschusses verbessern. Dabei geht es nicht nur um leichte Sprache, es geht um verständliche Sprache, um alles, was aus den Verwaltungen kommt, was bürokratisch und umständlich erklärt ist, für die Petenten einfach und verständlich zu erklären.
Wir wollen die Wahrnehmung des Petitionsausschusses bei den Vor-Ort-Terminen verbessern, weil wir gemerkt haben, dass wir oft nicht gut vorbereitet sind, nicht als Mitglieder des Petitionsausschusses, sondern oft sind es die Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien, die nicht zu 100 % im Thema sind. Insoweit wollen wir hier für eine Verbesserung der Konfliktbewältigung vor Ort sorgen.
Schließlich und endlich geht es um die Verbesserung der Transparenz im Petitionswesen. Insoweit suchen wir – und wir hoffen, wir finden das gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern in der Opposition – Möglichkeiten, relativ kurzfristig an unseren Richtlinien im Ausschuss zu arbeiten. Unser längerfristiges Ziel – Frau Junge, Sie haben wichtige Dinge angesprochen – bleibt
die Änderung unseres Sächsischen Petitionsgesetzes. Insoweit ist für uns das Thema öffentliche Petitionen ein ganz wichtiges – da haben wir eine hohe Übereinstimmung –, ebenso wie bei der Einrichtung eines Bürgerbeauftragten beispielsweise nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz oder nach dem Vorbild von Baden-Württemberg. Ein solcher Anwalt und Kümmerer für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger hat beispielsweise in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gezeigt, dass es gut funktioniert, dass man Verwaltungsentscheidungen
erklären kann und dass sich ein Bürgerbeauftragter ganz anders der Anliegen annehmen kann, als wir das im Petitionsausschuss tun.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, gerade in Zeiten von Politik-, oftmals auch Verwaltungsverdrossenheit sind Petitionen für uns ein sehr wichtiges Werkzeug, Unrecht aufzuklären, in Einzelfällen zu helfen und jedes einzelne Anliegen gewissenhaft zu prüfen. Der Petitionsausschuss ist oft Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung. Aus unserer Sicht sollten wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiter daran arbeiten.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sind 28 Abgeordnete, die sich mit hohem Engagement und Einsatz für die Anliegen einsetzen. Wir haben Ministerien, Minister und Staatssekretäre, die das genauso tun. Nur glaube ich, es lohnt sich wirklich, darüber nachzudenken, ob unsere Haltung, Wege aufzuzeigen, wie etwas funktioniert, sich noch viel mehr in die nächste Arbeitsebene in den Ministerien fortsetzen sollte, in die Referate, in die Verwaltungs- und Abteilungsleitungen, weil wir gerade bei den Vor-Ort-Terminen viel zu oft gemerkt haben, dass Türen geschlossen und eben nicht geöffnet werden.
Insoweit wünschte ich mir eine Debatte, wie wir zukünftig etwas gegen Verwaltungsverdrossenheit tun können. Ich lade die Ministerien alle ein, zukünftig mit dem Petitionsausschuss zusammenzuarbeiten, um die Bedingungen für die Bürgerinnen und Bürger im Petitionswesen im Freistaat Sachsen zu verbessern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Leider konnte ich bei der Übergabe unseres Petitionsberichtes gestern nicht dabei sein, weil unsere Gute-Schule-Debatte noch in vollem Gang war. Ich möchte aber sagen, dass es eine Ehre war, mich an der Bilanz der Arbeit des Petitionsausschusses für das Jahr 2017 beteiligen zu dürfen.
Das Petitionsrecht ist Ausdruck unserer Verpflichtung, dem Souverän zu dienen und den unausweichlichen Konflikten zwischen den einzelnen Bürgern und der
durch ihn legitimierten Gewalt Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das ist nicht leicht, aber möglich, und wie wir auf unserer Studienreise in Schottland erlebten, auch noch verbesserungswürdig.
Während unsere Arbeit von Sitzungen in entsprechend abgeschirmten Räumen bestimmt ist, pflegen unsere Kollegen in Schottland einen etwas anderen Stil. Die Sitzungen sind öffentlich und zeichnen sich durch eine hohe Transparenz aus. Alle Dokumente sind der Öffentlichkeit zugänglich, sei es in der Verhandlung oder auf der Website des Parlaments. Das gilt für abgeschlossene wie auch für laufende Verfahren. Wir sollten uns hier in Sachsen davon inspirieren lassen. Das sächsische Parlament sollte ernsthaft prüfen, für mehr Bürgerfreundlichkeit, Öffentlichkeit und Transparenz zu sorgen.
Zu den nüchternen Zahlen: 2017 erreichten den Ausschuss 526 Petitionen – wir hörten es schon –, 8,5 % mehr als 2016. Wertet man dies positiv, macht der Bürger mehr Gebrauch von seinen Möglichkeiten. Der Souverän will gehört und beachtet werden. Wertet man es kritisch, stellt man fest, dass es Probleme, besser Dauerbaustellen, gibt, die weiterhin nicht befriedigend im Sinne des Bürgers gelöst sind. Beispielhaft seien hier genannt: Abwasserzweckverbände, der Umgang mit dem Wolf und immer wieder auch die Rundfunkbeiträge.
Der Petitionsausschuss ist kein Gericht und keine Rechtsberatung. Wir bewerten im Rahmen unserer gesetzlichen Vorgaben, können aber zum Beispiel mittels Akteneinsicht, Ortsterminen oder Anhörungen von Petenten, Behördenvertretern oder anderen Auskunftspersonen einen Prozess anschieben, der zur Abhilfe des Ersuchens beitragen kann. Dieser begrenzte Spielraum zeigt aber auf, dass Petitionen immer auch ein Arbeitsauftrag an die Staatsregierung sind, insbesondere wenn es sich um Sammelpetitionen handelt wie zum Beispiel die zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft und Artenvielfalt mit über 15 000 Unterschriften.
Diese Petition richtete sich an die Landtage der Freistaaten Thüringen, Sachsen und Bayern und forderte primär das Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldflächen. In dieser Hinsicht konnte der Petition abgeholfen werden, was das immer angestrebte hohe Ziel bei der Arbeit im Petitionsausschuss ist. Dem in der Petition mitbehandelten Thema Mindestabstände von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung touristischer und kulturhistorischer Belange konnte der Petitionsausschuss leider nicht abhelfen, obwohl hier der Bürgerwille gegen eine fortschreitende Verspargelung von Natur- und Kulturlandschaften durch Windenergieanlagen zum
Ausdruck gebracht wurde. In diesem Sinne ist die Forderung der sächsischen Bevölkerung nach Erhalt von intakten Wäldern und Naturgebieten ein Problem, mit dem sich die Staatsregierung beschäftigen muss.
Ein weiterer Dauerbrenner waren die bereits erwähnten Rundfunkgebühren, insbesondere für Zweitwohnungen. Obwohl wir hier wie immer bei Eingaben gegen die Rundfunkgebühr nicht abhelfen konnten, hat das Bundes
verfassungsgericht in diesem Jahr 2018 nun die Entscheidung getroffen, die sich die Petenten vom Petitionsausschuss erhofft hatten. Die Gebühren für Zweitwohnungen wurden endlich gekippt. Die Rückerstattung der Beiträge ist leider nur ab der Urteilsverkündung am 18.07.2018 und nur auf Antrag möglich. Immerhin: Dieses Urteil ist ein Anfang. Früher oder später ist eine Überprüfung der gesamten Rundfunkfinanzierung erforderlich. Allein in Sachsen haben wir fast 200 000 Mahnverfahren und 350 Gerichtsverfahren gegen Zahlungsverweigerer.
Fazit: Die Petition ist ein vernünftiger Schritt auf dem Weg zur Mitbestimmung und Einflussnahme des Bürgers auf die Politik. Für die Zukunft ist eher mit mehr als mit weniger Petitionen zu rechnen, denn neben konkreten Problemen in Politik und Verwaltung dürften auch allgemeine gesellschaftliche Missstände immer mehr zu einem Thema werden.
Vielen Dank, Frau Wilke. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abg. Dr. Lippold. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses herzlich für die engagierte Arbeit bedanken; denn die ist für das Wirken der Abgeordneten im Ausschuss unverzichtbar. Es ist selten der Fall, dass die Sachlage hinter einer Petition sofort klar ist. Man muss dann nachfragen, Vor-Ort-Termine machen. Worauf wir und die anderen Ausschussmitglieder uns immer verlassen konnten und was wir sehr schätzen, ist die geduldige, freundliche und serviceorientierte Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Petitionsverwaltung. Dafür gebührt ihnen wirklich der Dank des gesamten Hauses.
Das Petitionswesen ist keine Einbahnstraße. Im Gegenteil. Politikerinnen und Politiker erhalten aus dem Petitionswesen wichtige Impulse. Es gibt kaum einen Ausschuss im Sächsischen Landtag, der sich so unmittelbar und so direkt im Kontakt mit der Lebenswelt der Menschen auseinandersetzt. Zu beinahe jeder denkbaren gesellschaftlichen Frage wenden sich die Menschen an den Sächsischen Landtag. So bekommen wir viele Anregungen zu Klärungs- und Regelungsbedarfen auf diesem Wege auf unseren Tisch, die dann hier parlamentarisch behandelt werden.
Umso wichtiger ist es, dass wir dieses unmittelbare Beteiligungsinstrument immer wieder kritisch hinterfragen. Ist es auf der Höhe der Zeit? Wird es angenommen? Wenn ja: Wie? Muss gegebenenfalls nachgebessert werden?
Da gibt der Jahresbericht ernsthaft zu denken. 2017 erreichten lediglich 612 Schreiben den Sächsischen Landtag. Vor sieben Jahren waren es mit 1 219 Schreiben noch fast doppelt so viele. Auch die Anzahl der Petitionen, die letztlich behandelt wurden, hat sich in etwa halbiert. Das muss man trotz eines kleinen Wiederanstiegs in jüngster Zeit im Auge behalten. Wir haben nach dem Warum zu fragen. Warum scheint es für die Menschen immer weniger attraktiv zu sein, sich mit ihren Anliegen an den Landtag zu wenden? Möglicherweise liegt es daran, dass außerhalb des Ausschusses fast niemand weiß, wann eine Petition eine Petition ist und nicht etwa eine Meinungsäußerung oder eine Angelegenheit, für die der Landtag gar nicht zuständig ist.
Meine Fraktion schlägt deshalb eine Beratungsstelle vor, an die sich Interessierte wenden können, um zunächst einmal Hinweise zu den Formalien und inhaltlichen Anforderungen zu erhalten.
Möglicherweise liegt es aber auch daran, dass das Petitionsverfahren grundsätzlich nicht öffentlich geführt wird. Wenn der Ausschuss es nicht selbst möchte, bekommen die Petentinnen und Petenten während des gesamten Verfahrens nie ein Mitglied des Ausschusses auch nur zu sprechen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass es in Zukunft optional die Form der öffentlichen Petition geben kann. Diese könnte nach Einreichung im Internet veröffentlicht werden, damit andere Menschen sie unterstützen können. Wenn eine kritische Zahl an Unterstützerinnen und Unterstützern zusammenkommt, sollten die Petentinnen und Petenten das Recht haben, öffentlich im Ausschuss angehört zu werden.
Manchmal sind es aber auch die kleinen Hindernisse, die abschrecken können. Wer heute seine Petition online einreichen möchte, der kann dies zwar auf der Website des Landtages schon tun. Allerdings ist die Zeichenzahl auf gerade einmal 1 000 beschränkt. Wenn man dann noch Anlagen einreichen will – und sehr viele Petentinnen und Petenten wollen das, um ihr Anliegen zu verdeutlichen –, dann geht das nur auf dem Postweg. In Zeiten, in denen selbst Bewerbungsunterlagen nur noch elektronisch versandt werden, ist dies wirklich eine antiquierte Art, die Dinge zu erledigen.
Es ist an der Zeit, das Petitionswesen zu modernisieren, im Großen wie im Kleinen. Die letzte Informationsreise des Ausschusses nach Großbritannien und Schottland, an der meine Kollegin Franziska Schubert teilnahm, hat gezeigt, wie es auch anders geht. Meine Kollegin war sehr beeindruckt davon, mit welcher Wertschätzung man dort mit den Anliegen öffentlich und transparent umgeht.
Wir möchten, dass es noch in dieser Wahlperiode bei uns zu Weichenstellungen dafür kommt, das Petitionswesen offener und transparenter zu gestalten. Wir haben dafür im Petitionsausschuss eine Reihe von Vorschlägen gemacht.
Wenn ich mich bei Besuchen und Veranstaltungen mit Menschen über das Petitionswesen unterhalte, wird eine Frage immer wieder gestellt: „Bringt es wirklich etwas?“
Das ist meine Übersetzung in eine freundliche Sprache. Zuweilen wird es wesentlich drastischer formuliert. Der erste Blick in den Jahresbericht scheint das zu bestätigen. 414 Petitionen konnten wir abschließen, 313 davon konnte nicht abgeholfen werden. Bei 54 wurde das Votum „wird abgeholfen“ vergeben. Dazu kommen noch 77, die sich erledigt haben, und 18, die der Staatsregierung zugeleitet wurden. Diese Zahlen klingen für sich genommen, wenn man es als Erfolgsbilanz definieren möchte, erst einmal wenig beeindruckend. Wenn man aber genauer hinschaut, bedeutet das im Gegenzug auch, dass jede dritte Petition einen wie auch immer gearteten Erfolg für die Petentinnen und Petenten hatte. Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass es, selbst wenn eine Petition formal abgelehnt werden muss, immer noch Möglichkeiten gibt, die Petenten auf weitere Schritte aufmerksam zu machen, mit denen sie dann trotzdem weiterkommen können.
Was für aus meiner Sicht durchaus verständlichen Frust sorgt, ist, wenn Petitionen, an denen sich zum Teil Tausende von Menschen beteiligt haben und die mit Medieninteresse an den Landtagspräsidenten übergeben worden sind, nach ein paar schönen Fotos und einem netten Gespräch hinter verschlossenen Türen verschwinden. Das Nächste, was die Petentinnen und Petenten dazu hören, ist, dass der Petition nicht abgeholfen werden konnte. Da fehlen aus Sicht der Menschen die Transparenz und eine öffentliche Debatte zum Thema. Das Mittel der öffentlichen Petition, das ich vorhin schon angesprochen habe, wäre hier ganz sicher hilfreich.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt des Jahresberichtes zu sprechen kommen, der immer wieder auf Unverständnis stößt, nämlich die Bearbeitungszeiten. Die meisten Petitionen im letzten Jahr haben sechs bis zwölf Monate bis zum Abschluss gebraucht. Bei 104 Petitionen dauerte es sogar länger als ein Jahr. Ich kann gut verstehen, wenn solche Zeiten für Unmut sorgen, denn oft werden die Anliegen von den Menschen durchaus als dringlich empfunden. Sie erhoffen sich von ihrer Petition schnelle Hilfe.
Allerdings muss bei der Bearbeitung von Petitionen immer gelten, dass sie so schnell, wie es geht, bearbeitet werden, das aber dennoch sehr, sehr gründlich erfolgen muss. Oft geht es um verwaltungsrechtliche Details. Es geht um komplexe rechtliche Zusammenhänge, die eine intensive Einarbeitung erfordern. Abgeordnete, die eine Petition bearbeiten, suchen immer nach Wegen, dem Anliegen der Petition abzuhelfen. Da hakt man lieber noch einmal zusätzlich nach, als rasch zu schreiben, dass daran nichts zu machen sei. Alles andere würde dem Anliegen der Petenten nicht gerecht werden. Das ist zeitaufwendig. So werden wir wohl auch künftig leider mit der Kritik an zu langen Bearbeitungszeiten leben müssen.