Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die AfD versucht, mit diesem Antrag einen Bericht der Staatsregierung über sogenannte Administrativpetitionen zu bekommen.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, welches Verfahren in Sachsen existiert: Wir haben ein Petitionsrecht für
Petitionen, die sich an den Landtag richten. Der Petitionsausschuss behandelt diese Petitionen formal und hat verschiedene Instrumente, mit ihnen zu verfahren. Er hat die Möglichkeit, Anhörungen und Vor-Ort-Termine zu organisieren, aber auch Stellungnahmen der Staatsregierung einzuholen. Im Verfahren kann der Ausschuss das Ergebnis einer Petition, den Abschlussbericht, an eine andere Ebene, den Bundestag, die Landkreise oder die Gemeinden, überweisen. Im Falle der Staatsregierung kann sie es zur Berücksichtigung tun.
Wir hatten heute einen intensiven Austausch über das Petitionswesen und das Petitionsgeschehen im Landtag. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass im Petitionsausschuss seit mindestens zwei Jahren eine Debatte über die Fortentwicklung des Petitionsrechtes stattfindet, die Verbesserung im Verfahren. Der Petitionsausschuss hat sich dazu intensiv mit dem Petitionswesen – das ist heute bereits angesprochen worden – im Vereinigten Königreich und speziell in Schottland befasst.
Aus dieser Befassung kamen einige Anregungen und Ideen bei den Fraktionen auf, über die wir nun seit Monaten intensiv diskutieren. Allein von der AfD kam bisher keine einzige Anregung. Es liegt auch nichts Schriftliches vor. Das ist bedauerlich, weil man daraus ableiten könnte, wie sich die Fraktion das Petitionswesen vorstellt. Aber es ist nun eben so. Der Antrag, der heute vorliegt, hat damit nicht direkt – das wurde schon gesagt – etwas zu tun. Aber zur Einschätzung der Situation und zur Beurteilung des Antrages ist es wichtig, dass man das vorher sagt.
Ja, es ist so, aus dem Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 35 der Sächsischen Verfassung leitet sich das Recht eines jeden Bürgers, einer jeden Bürgerin ab, sich mit Bitten und Beschwerden an die öffentliche Verwaltung zu wenden. Aber es wird etwas Entscheidendes unterschlagen: Für das Verfahren im Landtag, also das, was wir heute schon besprochen haben, diese parlamentarischen Petitionen, gibt es ein klares und nachvollziehbares Verfahren. Das ist im Falle der sonstigen Bürgeranliegen in diesem Sinne so nicht geklärt.
Sie haben also jetzt den Wunsch nach Auskunft über Dinge, die keinem normierten Verfahren unterworfen sind. Das kann man so machen, aber es ist wenig zielführend; denn es nützt nichts, wenn man dazu den Begriff der administrativen Petition einführt, die zwar in der Politikwissenschaft existiert, aber in Sachsen nicht definiert ist. Darum bleibt der Antrag in gewisser Weise eine Nebelkerze. Die Überschrift Ihres Antrages unterstellt im Grunde, es gebe eine Leerstelle, wenn Sie sagen „Bitten und Beschwerden der Bürger zur Kenntnis nehmen und behandeln“. Das klingt, als wollten Sie einem Problem auf den Grund gehen. Aber entschuldigen Sie, Sie wollen eine Aufstellung aller Bitten, Beschwerden und Eingaben aller staatlichen Stellen aus dem ersten Halbjahr 2018.
Wenn Sie das wirklich gewollt hätten, wäre es folgerichtig gewesen, das Verfahren für solche Administrativpetitionen zu normieren. Das wäre das Vernünftigste gewesen. Dann hätten Sie heute eigentlich eine Gesetzesinitiative
starten und uns diese Definition anbieten müssen, über die wir hätten diskutieren können. Das haben Sie nicht gemacht. Übrigens: Das empfiehlt der von Ihnen vorhin angesprochene Prof. Dr. Röber auch. Er sagt, man müsse das normieren und nicht irgendwelche allgemeinen Fragen in den Raum stellen.
Sie bleiben aber bei der Behauptung stehen, die Sie im Titel sagen und die Sie nicht belegen, und stellen danach eine Reihe von Fragen. Das ist nichts anderes als Stochern im Nebel. Dann wollen Sie nicht nur die Informationen, sondern eigentlich sogar die sogenannten Administrativpetitionen in das parlamentarische Verfahren ziehen. Das hat Herr Dr. Meyer schon angesprochen. Die Auskunft, wie genau das vonstatten gehen soll, bleiben Sie uns schuldig.
Dass Sie ein Interesse daran hätten, dass die Themen der Bürgerinnen und Bürger eine größere Beachtung finden, ist schlichtweg eine Legende. Dies hält einem Faktencheck nicht stand. Wäre dem tatsächlich so, hätten Sie, genauso, wie wir das als LINKE getan haben, dem Transparenzgesetz der GRÜNEN zustimmen müssen, das in einer der letzten Sitzungen zur Abstimmung stand. Wie gesagt, das haben Sie nicht getan und darum geht es Ihnen auch nicht.
Unter dem Strich muss man sagen, es tut einem eigentlich leid um die Bäume, die für das bedruckte Papier hier sterben mussten, und um die Lebenszeit, die uns das gekostet hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich erst einmal, dass uns der Antrag die Gelegenheit gibt, noch einmal ausführlich zum Thema Petitionsrecht hier im Sächsischen Landtag zu sprechen und darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, unser Petitionsrecht zu verbessern und zu stärken, um den Bürgeranliegen zu noch mehr Recht zu verhelfen.
„Demokratie stärken – Bitten und Beschwerden der Bürger zur Kenntnis nehmen und behandeln“. Das liest sich wie eine Beschreibung dessen, was wir im Petitionsausschuss tun, Frau Wilke. Das liest sich aber auch wie eine eigene Beschreibung, eine Tätigkeitsbeschreibung dessen, was wir als Abgeordnete tun, was unsere Pflicht ist und wofür wir im Sächsischen Landtag einen Amtseid abgelegt haben. Deshalb frage ich mich: Brauchen Sie einen Antrag, um sich selbst auf Ihre eigene Verantwortung zu besinnen, um einen Antrag an sich selbst zu richten? Ich glaube, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen – und deshalb macht mich das so misstrauisch, wenn Sie so etwas fordern –, wir brauchen ausdrücklich keinen Schnüffelantrag. So möchte ich ihn bezeichnen.
Was passiert, Frau Wilke, wenn Sie sich als Datenkrake mit Massenpetitionen beschäftigen? Wir kennen Ihren Umgang, was Daten aus dem Petitionsdienst anbelangt. Sie beachten das Geheimhaltungsrecht nicht. Sie nehmen sich heraus, den Datenschutz nicht zu beachten, eigene Anschreiben an Massenpetenten zu schicken.
Insoweit möchte ich in diesem Hohen Hause noch einmal darauf hinweisen, dass es ausdrücklich eines Hinweises unseres Juristischen Dienstes im Landtag brauchte, um Sie darauf hinzuweisen, was Mindestanforderungen im Petitionsausschuss, was den Umgang mit Daten der Bürgerinnen und Bürger anbelangt.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist beim Petitionsdienst noch Luft nach oben. Genau deshalb sind wir im Moment dabei, die Grundsätze des Petitionsausschusses zu überarbeiten. Deshalb sind auch Sie, Frau Wilke, und die AfD-Fraktion aufgerufen, Vorschläge zu unterbreiten.
Nein, gestatte ich nicht. – Sie haben mittlerweile Vorschläge eingereicht, und wir werden sie in den nächsten Sitzungen des Petitionsausschusses ausdrücklich besprechen.
Ich frage mich: Warum soll es zukünftig aus Ihrer Sicht gute und schlechte Petenten geben? Warum wollen Sie wissen, was an Eingaben und Beschwerden in den Ministerien passiert? Wir haben in allen Ministerien, in den Landesdirektionen, in den Landratsämtern, in den Verwaltungen eigene Beschwerdestellen. Der Bürger kann sich immer an seine Verwaltung wenden, auch und ausdrücklich auf kommunaler Ebene.
Wir sagen, wir wollen beim Petitionsrecht tragfähige und ganz konkrete Verbesserungen erreichen. Sie sagen, wir brauchen neben dem Jahresbericht des Petitionsausschusses jetzt auch noch halbjährliche Berichte, die Ihnen angeblich Erkenntnisgewinne bringen. Hierzu sage ich Ihnen, Frau Wilke: Bringen Sie sich in den Petitionsausschuss ein. Bringen Sie sich in den Vor-Ort-Terminen ein. Bringen Sie sich ein, wenn es um die Veränderung unserer Grundsätze im Petitionsausschuss geht.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es gibt viele Beispiele für konkrete Gesetzesänderungen und Verbesserungen infolge von Petitionen. Ich erinnere an die Abschaffung des Wasserpfennigs. Ich erinnere an die Absenkung des Betreuungsschlüssels. Ich erinnere an das neue Schulgesetz und auch an das Polizeigesetz. Überall gibt es Möglichkeiten mitzusprechen, sich über Petitionen, über Eingaben und auch über Beschwerden einzubringen, auch hier im Sächsischen Landtag. Aus diesem
Grund, sehr geehrte Frau Kollegin Wilke: Bringen Sie sich ein in die Ausschussarbeit. Bringen Sie sich ein in die Sacharbeit. Ihren Antrag werden wir ablehnen.
Ich möchte erklären: Ich bin sehr erstaunt. Unser Antrag für Administrativpetitionen hat mit den Petitionen des Sächsischen Landtags, die wir hier im Landtag behandeln, überhaupt nichts zu tun, ganz und gar nichts. Es könnte vielleicht, wenn unserem Antrag denn Folge geleistet würde und wir wüssten, was thematisch an Administrativpetitionen bei den sächsischen Behörden aufläuft – – Das, was wir wissen wollen, worum es in unserem Antrag geht, wenn wir das wüssten, könnte man vielleicht überlegen, ob diese Themen eventuell für den Sächsischen Landtag, für den Petitionsausschuss relevant wären. Aber der Antrag befasst sich nicht damit.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, meine Damen und Herren, Herr Abg. Dr. Lippold. Herr Dr. Lippold, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist wirklich schräg, meine Damen und Herren. Da kommt ein Antrag als einfacher Berichtsantrag daher. Wenn man ihn ein-, zweimal durchliest, erzeugt er ein Bild. Ja, Sie malen mit Ihrem Antrag ein Bild, meine Damen und Herren von der AfD. Alles andere wäre auch sehr überraschend. Es ist genau jenes Bild, das Sie schablonenhaft immer wieder von unserer parlamentarischen Demokratie zeichnen. Es ist nämlich Ihr krudes Bild eines Systems von irgendwelchen Altparteien und politischen Eliten, die angeblich jeden Kontakt nach draußen verloren haben.
Sich selbst sehen Sie natürlich außerhalb dieses Systems. Sie nehmen für sich in Anspruch, gewissermaßen die personifizierte Verkörperung eines Volkswillens darzustellen.
müsse man zunächst einmal all das sammeln und systematisieren, was bei allen Organen, Behörden und sonstigen Stellen an vielfältigsten Bitten und Beschwerden eingeht.
Meine Damen und Herren von der AfD, was mich an diesem Bild am meisten stört, ist das, was Sie da all den Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen hier im Sächsischen Landtag unterstellen. Der Landtag besteht aus gewählten Abgeordneten, die alle einen Wahlkreis haben. Ich weiß ja nicht, wie Sie Ihre Abgeordnetenrolle sehen und ob Sie sich lediglich in Ihrer eigenen Filterblase aufhalten. Ich jedenfalls habe ständig Kontakt zu einem breiten Querschnitt von Menschen mit einem ebenso breiten Querschnitt von Interessen, Fragen und Problemen, und ich bin mir sicher, dass es allen hier genauso geht. Was ich bei diesen Kontakten erfahre, nehme ich ganz selbstverständlich mit in meine Fraktion und letztlich auch ins Parlament
ob sich das nun in einer Kleinen Anfrage niederschlägt, in einem Fachgespräch, einem Veranstaltungsangebot oder auch in einer parlamentarischen Initiative. Man nennt das parlamentarische Demokratie. In dieser müssen auch Sie irgendwann einmal ankommen, meine Damen und Herren von der AfD.
Wenn man nämlich gute Abgeordnetenarbeit macht, meine Damen und Herren, dann muss man nicht landesweit die gesamte Staatsverwaltung lahmlegen,