Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es hier Menschen gibt, die 20 Jahre in Berufen gearbeitet haben, die vom Mindestlohn betroffen waren.
Ich fange mit dem zweiten Teil an. Ich habe deshalb die Bemerkung gemacht, dass es guttun würde, wenn wir nicht nur theoretische Debatten führen, sondern uns an der praktischen Lebenswelt von Menschen orientieren würden, und das geht mir manchmal bei Ihren Debatten verloren.
(Susanne Schaper, DIE LINKE: Ich habe 20 Jahre in solch einem Beruf gearbeitet, im Gegensatz zu Ihnen!)
Zum Zweiten. Ich finde es ehrenrührig, mir zu unterstellen, dass ich, wenn ich mehr Bildung, Bildung, Bildung fordere, damit Eliten meinen würde.
dass wir in Sachsen eine Bildung haben, die eben nicht mehr unterteilt, wer Chancen bekommt und wer keine bekommt.
Ich kämpfe mein ganzes politisches Leben dafür, dass wir tatsächlich eine individuelle Förderung für jeden Einzelnen bekommen; denn jeder hat Talent, und das muss gefördert werden.
Ich kämpfe die ganze Zeit dafür, dass vor allem die duale Ausbildung eine andere Wertschätzung bekommt. Und Sie erzählen mir was von akademischer Ausbildung. Das finde ich wirklich ehrenrührig.
Kümmern wir uns lieber darum, dass wir die Bildung in Sachsen vollständig dafür nutzen, dass alle Menschen in Sachsen Chancen haben durch die beste Bildung. Manometer!
Dritter Punkt. Wir brauchen eine Steigerung der Tariflöhne und damit auch die Steigerung von Mitbestimmung. Ich fordere hier wiederum die Arbeitgeberverbände auf, das Angebot, das wir als Koalition und Staatsregierung gemacht haben, einen Sozialpartnerdialog zu eröffnen, auch zu nutzen; denn wir wollen in Sachsen bessere Löhne, und die besten Löhne sind nun mal Tariflöhne.
Der vierte Punkt ist: Ja, wir brauchen einen Mindestlohn, der so ausgestattet ist, dass Menschen danach nicht aufs Amt gehen müssen, um aufzustocken, und dass Menschen nicht in Altersarmut geführt werden. Das sind die politischen Ziele, für die zu kämpfen es sich auch lohnt.
Meine Damen und Herren! Die zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wir beginnen mit der Aussprache in der Reihenfolge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und der fraktionslose Abg. Herr Wurlitzer. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eröffnet die
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Das ist nicht irgendein Zitat, sondern das ist Artikel 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes, und dieses Grundgesetz wird von der Sächsischen Staatsregierung ignoriert.
Gerade mit Blick auf den öffentlichen Dienst, angesichts der anstehenden Altersabgänge sowie im Wettbewerb um die besten Köpfe mit anderen Bundesländern, aber auch mit der Wirtschaft brauchen wir in Sachsen einen attraktiven öffentlichen Dienst, der die Karrierechancen für Frauen erhöht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als eine zentrale Aufgabe wahrnimmt.
Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte sich die damalige Koalition aus CDU und FDP die Novellierung des 1994 entstandenen Frauenfördergesetzes vorgenommen. Das Ergebnis kennen wir. In dieser Legislaturperiode scheint sich dieses Trauerspiel zu wiederholen: Ankündigungen im Koalitionsvertrag, ewiges Hin und Her zwischen den Ministerien, Versprechen, Beschwichtigen, Vertrösten.
Für uns GRÜNE ist das aber nicht wirklich eine Überraschung, sondern es passt eher ins Gesamtbild. Diese Koalition scheint sich mit ihren Vorhaben nicht ernst zu nehmen. Oder man müsste es anders formulieren und sagen: Die SPD kann sich mit ihren Forderungen nicht durchsetzen. Während die CDU zwar gegen das Murren der SPD, aber dennoch munter Polizei- und Strafvollzugsgesetze verschärft und mit der Gemeindeordnung kommunale Demokratie einschränkt, bleiben die wirklich richtigen und wichtigen Anliegen der SPD wie das Informationsfreiheitsgesetz, aber auch das Gleichstellungsgesetz auf der Strecke.
Nicht nur deshalb ist uns der Geduldsfaden gerissen, sondern auch weil wir dringenden Handlungsbedarf in
Sachsen sehen. Deshalb haben wir als GRÜNE Anfang des Jahres ein modernes und wirksames Gleichstellungsgesetz für den sächsischen öffentlichen Dienst vorgelegt. Mit unserem Gleichstellungsgesetz wird wirkliche Chancengleichheit für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes hergestellt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer verbessert, die Wirksamkeit von Instrumenten zur Bekämpfung von sexueller Belästigung gegeben und Frauen zum beruflichen Aufstieg in viel zu männlich dominierte Führungsebenen durch gezielte Maßnahmen verholfen.
Das ist mit Blick auf die aktuellen Zahlen auch dringend geboten, wenn ich in die Ministerien auf der anderen Elbseite schaue: Dort arbeiten 62 % Frauen, aber in Führungsebenen ist noch nicht einmal ein Drittel, sondern sind tatsächlich nur 25,5 % weiblich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das muss sich schleunigst ändern.
Deshalb müssen endlich andere Seiten aufgezogen werden, mit klaren Regeln, ohne Kann- und Sollvorschriften und ohne das vermeintliche Totschlagargument, wie ich es im Innenausschuss hören musste, als es um die Frauenförderung ging. Dort hieß es nämlich: Wenn Frauen Führungspositionen angeboten bekommen, dann würden sie diese ausschlagen. Das sagt allerdings wenig über die Frauen aus, sondern viel mehr über die Strukturen, die Führungskultur und die Rahmenbedingungen im Innenministerium, als es Ihnen, lieber Herr Prof. Wöller, lieb sein dürfte.
Wir müssen endlich weg von der Präsenzkultur, in der jeder befördert wird, der am längsten im Büro sitzt. Dort, wo es möglich ist, braucht es flexible Arbeitsbedingungen, die zur verbesserten Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben führt, eben auch für Männer. Unser Gleichstellungsgesetz hat deswegen auch den Anspruch, nicht nur Frauen, sondern auch Männer in den Blick zu nehmen. Deshalb ist es folgerichtig, dass nach unserem Gesetzentwurf auch Männer Gleichstellungsbeauftragte sein können.
Selbstverständlich verschließen wir nicht die Augen vor der Realität. Insbesondere Frauen werden am Arbeitsplatz Opfer von sexueller Belästigung und Übergriffen, und sie brauchen deshalb durch die Gleichstellungsbeauftragten geeignete Ansprechpersonen. Genau deshalb haben wir
Die Kritik, die im Ausschuss gekommen ist, dass wir mit unserem Gesetz Männer fördern würden, weise ich ausdrücklich zurück. Die bevorzugte Einstellung und Beförderung gibt es nur für Frauen, wo sie unterrepräsentiert sind.
Ein letztes Argument, das ich im Ausschuss gehört habe, war: Nun ja, das Thema Gleichstellung sei nicht wirklich ein Lieblingsthema der Koalition. Es tut mir wirklich leid, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, aber insbesondere von der CDU: Rastplätze an Autobahnen sind auch nicht unbedingt mein Lieblingsthema, aber ich widme mich diesem Thema trotzdem mit dem gebotenen vollen Einsatz, weil es meine Pflicht und meine Verantwortung als Abgeordnete in diesem Landtag ist.
Deshalb fordere ich Sie auf, Ihre Verantwortung zu übernehmen, ihr nachzukommen und für Chancengleichheit im öffentlichen Dienst des Freistaates zu sorgen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben Sie heute hier mit unserem Gesetzentwurf vorliegen, wofür ich um Zustimmung bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Meier, ich schätze Ihre Arbeit und Ihren Einsatz für die Frauen und die Gleichberechtigung sehr. Ich verstehe aber nicht, warum Sie einen eigenen Gesetzesvorschlag formuliert haben, wenn Sie doch wissen, dass die Koalition bereits an einer Weiterentwicklung des Sächsischen Frauenfördergesetzes hin zu einem modernen Gleichstellungsgesetz arbeitet.