Protokoll der Sitzung vom 07.11.2018

Zum Zeitplan: Der steht. Wir haben am 30. November unseren nächsten Gleichstellungsbeirat und möchten uns zu Eck- und Schwerpunkten verständigen. Das ist der Zeitrahmen, den wir uns vorgegeben haben. Zeitlich vorgesehen ist danach, dass wir es ins Kabinett bringen und anschließend zur Anhörung und in den Landtag. Ich mache extra – und das habe ich zu keiner einzigen Diskussion gemacht – keine feste Zeitvorgabe, weil ich natürlich auch von Mehrheiten abhängig bin, die ich mir besorgen muss. Deshalb ist es sicher auf der einen Seite schwierig zu verstehen, aber auf der anderen Seite freue ich mich, dass wir so weit sind, dass wir eine öffentliche, breite Diskussion geführt haben. Manchmal werde ich dafür kritisiert, dass ich so viel in der Öffentlichkeit darlege und diskutiere und mich auseinandersetze. Ich bekomme in der Tat dafür nicht nur positive Feedbacks, ich bekomme auch Kritiken zu diesen Themen. Ich glaube, genau das sollten wir fortsetzen. Ich hoffe, dass wir dann auch zu einem guten Ergebnis kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Ronald Pohle, CDU)

Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Bevor ich dazu aufrufe, frage ich zunächst die Berichterstatterin Frau Abg. Neukirch: Wünschen Sie noch das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist „Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen“, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es wird abgestimmt über den Gesetzentwurf der Fraktion, und es liegt ein Änderungsantrag vor, der jetzt noch eingebracht wird – Drucksache 6/15330 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Oder war der schon eingebracht? – Nein. Bitte, Frau Meier.

Das hatte ich vorhin nicht mehr geschafft, Herr Präsident. – Es geht im Wesentlichen um Änderungen, die vom Parlamentarischen Dienst gekommen sind, also einfach Kleinigkeiten, die wir hier noch nachgebessert haben. Das muss ich jetzt nicht vollumfänglich begründen; das gilt jetzt als eingebracht.

Vielen Dank. – Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse

über die Drucksache 6/15330 abstimmen. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenenthaltungen? – Bei keinen Stimmenenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch abgelehnt.

Damit komme ich nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich frage die Einreicherin: Darf ich über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfes en bloc abstimmen lassen, die ich einzeln benennen würde? – Dann verfahren wir so; vielen Dank. Wir werden also über die Überschrift, Artikel 1 Sächsisches Gleichstellungsgesetz, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 3 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen

Personalvertretungsgesetzes, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes und Artikel 7 Inkrafttreten/Außerkrafttreten abstimmen.

Meine Damen und Herren, wer den Bestandteilen des Gesetzentwurfes seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür sind die genannten Teile des Gesetzentwurfes dennoch abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Damit erübrigt sich im Grunde eine Schlussabstimmung, es sei denn, die Einreicherin besteht darauf. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Reform des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes

Drucksache 6/13676, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 6/15226, Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Meine Damen und Herren, ich weise noch einmal auf die übliche Reihenfolge hin. Zunächst hat die einreichende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort, dann folgen die CDU, DIE LINKE, die SPD, die AfD, außerdem hat Frau Dr. Muster noch das Wort gewünscht. Anschließend spricht die Staatsregierung, sofern sie das Wort wünscht.

Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Dr. Maicher. Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist allen hier klar: Das Hochschulfreiheitsgesetz braucht eine Reform. Viele Regelungen sind so unbestimmt, dass sie in der Praxis zu willkürlichen Entscheidungen führen, andere untergraben die Freiheit der Hochschulen, und es gibt auch solche, die verdächtig sind, verfassungswidrig zu sein. Das sind aber alles keine neuen Erkenntnisse. Die Probleme sind seit Jahren bekannt, und der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist unsere bündnisgrüne Lösung dafür.

Wir wollen die Hochschulen damit demokratisieren und ihnen grundlegend mehr Freiheiten einräumen. Senat und Fakultätsrat werden zu den zentralen Entscheidungsgremien, so wie dies auch das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Alle maßgeblichen Entscheidungen sollen dort, nämlich im gewählten Gremium, getroffen werden, zum Beispiel hinsichtlich der Vergabe von Geldern, von denen alle Mitgliedergruppen gleich betroffen sind.

Deshalb ist es auch nur logisch, dass alle Mitgliedergruppen in den Gremien auch zu gleicher Zahl vertreten sind.

Wir respektieren natürlich den besonderen Schutz, den das Grundgesetz der Freiheit von Forschung und Lehre beimisst. Deswegen sollen in diesen Fragen auch die Hochschullehrenden das letzte Wort behalten. Ansonsten soll aber in Zukunft das Prinzip Gleichwertigkeit gelten, übrigens zum ersten Mal in der Geschichte sächsischer Hochschulgesetze.

Es gibt weitere Premieren. Gänzlich neu ist die Rolle der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Sachsen. Wir GRÜNE machen sie gesetzlich zu dem, was sie ohnehin schon sind: zu leistungsfähigen Forschungsanstalten. Seit Jahren promovieren Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen an den Fachhochschulen, und trotzdem müssen sie bei jeder Promotion der Form halber eine Universität mit im Boot haben. Ich bin überzeugt, dass es Zeit für ein eigenes Promotionsrecht für Fachhochschulen ist, und das hat uns auch die Anhörung noch einmal recht deutlich mitgegeben. Für den Rektor der Hochschule Mittweida, Prof. Hilmer, war das Promotionsrecht für HAW quasi nur noch eine Frage der Zeit. Dazu gehört dann eben auch, dass Promovierende der Fachhochschulen nicht länger von Landesstipendien ausgeschlossen werden.

Die Beseitigung von Ungleichheit ist ein zentrales Thema im GRÜNEN-Gesetzentwurf. Wer sich beispielsweise die Entwicklung des Frauenanteils in der Wissenschaft anschaut, der muss geradezu zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen, dass sich strukturell etwas ändern muss. Deshalb wird die Arbeit der Gleichstellungsbeauf

tragten aufgewertet. Sie erhalten einen verbindlichen Anspruch auf Freistellung und Mittel für ihre Arbeit. Das Vetorecht, das wir für sie in Senat und Fakultätsrat vorsehen, und ihr neu eingeführtes Stimmrecht in den Berufungskommissionen werden mehr gleichstellungsfördernde Wirkung entfalten als alle gut gemeinten Appelle zusammen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Selbstverständlich haben wir auch die Studierenden im Blick. Zukünftig soll es den rechtlich verbindlichen Anspruch geben, während eines Studiums von Vollzeitstudium zu Teilzeitstudium und auch wieder zurück zu wechseln, je nachdem, wie es zum jeweiligen Lebensmodell am besten passt; denn oft müssen Kinderbetreuung, Nebenjob oder andere Verpflichtungen mit dem Studium vereinbart werden können. Die Langzeitstudiengebühren, die im schlimmsten Fall einen Studienabbruch kurz vor Abschluss des Studiums erzwingen, entfallen bei uns ersatzlos, und das Gleiche gilt auch für die heute vom Gesetz gedeckte Unart, dass eine normale ärztliche Krankschreibung nicht für einen Prüfungsrücktritt anerkannt wird. Natürlich stärken wir auch die Interessenvertretung der Studierenden wieder und stellen das Solidarsystem bei der verfassten Studierendenschaft wieder her.

In der Anhörung haben wir viel Zuspruch für unseren Gesetzentwurf erhalten. Auf besonders positives Echo – darauf weise ich noch einmal hin – sind die Vorhaben für den sogenannten wissenschaftlichen Nachwuchs gestoßen. Problematische Befristungszahlen von 90 % und kurze Monatsarbeitsverträge sollen durch die Mindestvertragslaufzeiten und die Streichung des Befristungszwangs bei Drittmitteln geändert werden.

Das wissenschaftliche Personal wollen wir GRÜNE auch aus seiner enormen Abhängigkeit zu einzelnen Professorinnen und Professoren lösen. Nach unserer Vorstellung sollen sie stattdessen bei Fakultäten oder Instituten angestellt werden, damit Forschen und persönliche Planungssicherheit nicht länger im Widerspruch stehen.

Ich kann jetzt in der Kürze der Zeit nicht auf alle Änderungen eingehen; aber einen Punkt möchte ich noch ansprechen: die besonders kontrovers geführte Diskussion um die Rolle der Hochschulräte. Wir glauben, dass die externe Beratung der Hochschulen durch Hochschulräte nach wie vor sehr sinnvoll ist und auch erhalten werden soll. Aber Entscheidungen in allen eigenen Anliegen sollen die Hochschulen künftig wieder ausschließlich in den demokratisch gewählten Gremien treffen dürfen.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf, den ich hiermit mit dem vorliegenden Änderungsantrag einbringe. Der Änderungsantrag bezieht sich auf förmliche Empfehlungen des Plenardienstes. Es gilt hiermit als eingebracht. – Ich freue mich auf Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Maicher. Entschuldigen Sie bitte, dass bei mir der Sachse durchgekommen war und aus dem „ch“ ein „sch“ wurde. Das war wirklich keine Absicht.

Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Clemen, bitte. Sie haben das Wort, Herr Clemen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz vorausschicken, dass es für mich durchaus ein bewegender Moment ist, nach viereinhalb Jahren Abstinenz wieder an diesem Rednerpult stehen zu dürfen.

(Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU)

Doch nun zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes gibt uns Anlass, uns wieder einmal mit der Lage der Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen im Freistaat Sachsen zu befassen.

Das ist zunächst einmal gut, zumal die Lage gut, in einzelnen Fällen gar exzellent aussieht. Die Situation an den Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften verändert sich eher zügig als gemächlich. Das erfordert immer wieder eine Neubefassung. Ich erkenne an, dass die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Engagement und

Fantasie an die Sache herangegangen sind – allerdings mit mehr Fantasie für ihre eigene Klientel als dem notwenigen Maß an Sorgfalt und Ausgewogenheit. Wenn Sie wirklich mit allen Hochschulgruppen an allen Universitäten und Hochschulen einen konstruktiven Dialog geführt hätten, dann müsste davon in Ihrem Entwurf ein wenig mehr zu merken sein.

Es ist offenkundig, dass unterschiedliche Grundkonzeptionen aufeinanderstoßen. Bei Ihnen, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, geht es vorrangig um Änderungen der Mehrheitsverhältnisse in den Gremien – immer zulasten der Hochschullehrer –, um das Einziehen neuer Ebenen und ganz unverhohlen um politische, genauer gesagt ideologische Vorgaben, denen Sie Gesetzeskraft verleihen wollen.

Für uns, die CDU-Fraktion, bedeutet Hochschulfreiheit, diese Bildungsinstitutionen in Sachsen permanent in die Lage zu versetzen, Forschung auf höchstem Niveau und Lehre mit bestmöglichen Ergebnissen für die Studierenden, die Absolventen und den Freistaat Sachsen insgesamt zu gewährleisten, also Freiheit in Verantwortung und nicht Freiheit von Verantwortung.

Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir den Wissenschafts- und Hochschulstandort Sachsen weiter stärken. Nur wenn wir dies zuwege bringen, kann uns die sichere Fortentwicklung des Wissenschaftsstandortes Sachsen gelingen. Diesem Ziel hat sich in der Hochschulpolitik des Freistaates alles unterzuordnen.

Voraussetzung ist es, die Hochschulautonomie zu erhalten und die Universitäten und Fachhochschulen vor Versu

chen zu schützen, gleichsam subkutan zu Einrichtungen gemacht zu werden, in denen es sich möglichst viele bequem machen können. Das Ergebnis wären schwerfällige Bildungsinstitutionen, die bürokratisch überfrachtet und deshalb unbeweglich würden.

Es geht letztlich auch darum, im nationalen und internationalen Wettbewerb um Exzellenz zu bestehen. Wettbewerb gibt es innerhalb der Hochschulen und ebenso unter den Hochschulen, im Inland wie im Ausland. Ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Konkurrenzkampf auch weiterhin erfolgreich sein werden, sofern wir intelligent und klug, weise und vorausschauend handeln. Wir dürfen nicht den Fehler machen, die Hochschulen mit Dingen zu belasten, die weder der Forschung noch der Lehre zugutekommen. Die Absolventen der Universitäten und Fachhochschulen bewegen sich national und international in einem Umfeld, in dem der Wettbewerb immer stärker wird und auch immer stärker werden wird. Überfrachtung mit unnötigem Beiwerk schadet dabei.

Erhalt und Ausbau der Hochschulfreiheit erfordern die Stärkung der akademischen Selbstverwaltung, die im Übrigen auch einen Stützpfeiler der Hochschulautonomie darstellt. Allen Paritätsbestrebungen, die eine Schwächung der Gruppe der Hochschullehrer zum Ziel haben, erteilen wir eine klare und unmissverständliche Absage. Wer das nicht so prickelnd findet, der mache sich bitte einmal mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertraut. Professoren und andere akademische Lehrkräfte sind diejenigen, die die Forschung vorantreiben und die Lehre zum Erfolg führen.

Bei der Lektüre des Gesetzentwurfes habe ich mich zunächst darüber gewundert, weshalb sich linke oder links-grüne Hochschulpolitik – das ist in dem vorliegenden Opus treffsicher immer die teuerste, am wenigsten praktikable und rechtlich fragwürdigste – für genau diese Konzepte entscheidet. Ich möchte das gern an einigen Beispielen festmachen, Stichwort: Akkreditierungspflicht für neue Studiengänge.