Nein. – damit wir endlich aus dem hochschulpolitischen Mustopf kommen und in Sachsen etwas zum Positiven bewegen.
In den sogenannten Positionen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag für ein sächsisches Hochschulgesetz finden wir viele Themen wieder, die heute angesprochen wurden: Streichung der Austrittsoption, Abschaffung von Studiengebühren, Fragen der Akkreditierung, Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten, Kompetenzen der
akademischen Selbstverwaltung stärken und etliches mehr. Ich denke – ich weiß es nicht genau, aber ich denke –, auch die GRÜNEN hätten nichts dagegen, wenn Sie von der SPD heute einmal zeigen, wozu Rot-Rot-Grün in Sachsen in der Lage wäre.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme nur kurz zu der Rede von eben Stellung. Ich beherrsche die Grundrechenarten noch, Herr Jalaß. Deshalb will ich mich jetzt sachlich mit dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE auseinandersetzen.
Denn er gibt tatsächlich Gelegenheit, die Positionen dazu zu debattieren. Ich will vorausschicken, ich danke Frau Dr. Maicher und ihrer Fraktion für den Impuls dazu und auch für eine fundierte Sachverständigenanhörung, die – auch das sei gesagt – jedoch kein einheitliches Bild gezeichnet hat.
Vorweg: Die SPD-Fraktion teilt viele der kleinen Änderungen, lehnt aber andere strukturelle Vorschläge ab, auf die ich im Detail eingehen werde. Schon jetzt steht jedoch fest, dass wir in der kommenden Legislaturperiode eine große Hochschulgesetznovelle angehen müssen. Die heutige Debatte ist deshalb auch ein Beitrag im Ideenwettstreit für eine zukunftsfeste Hochschulpolitik im Freistaat.
Ja, Sie sprachen es gerade an, Herr Jalaß, schon ein Blick auf die Änderungen der SPD-Fraktion zur letzten großen Novelle im Jahr 2012 zeigt, dass wir viele Änderungsvorschläge in Richtung demokratische Hochschule teilen, wie die Streichung der Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft, die Neuordnung der Kompetenzen zwischen Senat, Rektorat und Hochschulrat, auch die Schaffung eines Promovierendenrates, um dem wissen
Ebenso teilen wir die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und die Neueinführung eines Inklusionsbeauftragten – Aspekte, bei denen wir zwischen SPD und GRÜNEN sicherlich im Detail Differenzen haben, jedoch die Grundrichtung stimmt.
Auch im Bereich der Lehre werden im vorliegenden Entwurf wichtige Themen angesprochen, sei es die verbindliche Qualitätssicherung mit einer Akkreditierungspflicht, allgemeine Regelungen zum Teilzeitstudium oder verbindliche Vorgaben zur Prüfung. Auch dies unterstützen wir.
Oft haben wir zudem die Situation des akademischen Mittelbaus diskutiert, also der von Doktoranden, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Lehrkraft für besondere Aufgaben usw. usf., also von einer sehr großen Gruppe, die schon lange die Mehrheit der Menschen darstellt, die in der Wissenschaft arbeiten und den größten Teil der Arbeit in Forschung und Lehre leisten. Deren Einstellungsverhältnisse sind überwiegend befristet, kaum planbar und bieten leider zu selten echte Karriereperspektiven. – So weit zur Problembeschreibung.
Gute Arbeit an sächsischen Hochschulen spielt deshalb seit 2014 nicht zuletzt mit Wissenschaftsministerin Dr. Stange und der SPD in Regierungsverantwortung wieder eine Rolle. Über die Zielvereinbarung und das Programm „Gute Lehre, starke Mitte“ werden insbesondere die Hochschulleitungen an ihre Arbeitgeberfunktion erinnert und Personalentwicklungskonzepte sowie verbindliche Vereinbarungen zum Rahmenkodex gute Arbeit eingefordert. Der Vorschlag also, diesen Aspekt verbindlich ins Hochschulgesetz zu schreiben, ist daher nachvollziehbar.
Mit dem Gesetzesvorschlag der GRÜNEN in § 46 jedoch, die Befristung für Drittmittelpersonal faktisch komplett abzuschaffen, schießt die Fraktion GRÜNE meiner Meinung nach deutlich über das Ziel hinaus. Ja, Hochschulen werden immer Drittmittel einwerben, weshalb aus unserer Sicht bis zu 30 % des durchschnittlichen Fünfjahresvolumens unbefristet bewirtschaftet werden können sollten. Aber alle Mittel auf einmal und sofort? Folgten wir dem Weg des Gesetzentwurfes der GRÜNEN, bräuchten wir im Landtag wohl keine Haushaltsberatungen mehr zu führen. Wir würden über 30 000 Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen, Verwaltungs- und Unterstützungsbereich an unseren staatlichen Hochschulen zusätzlich entfristen und damit auf feste Stellen setzen müssen.
Das klingt erst einmal verlockend, das gebe ich zu. Aber es ist meiner Meinung nach ein unmoralisches Angebot, das man nur in der Opposition unterbreiten kann. Mich überzeugt diese Änderung mitnichten, da sie die Tücken in der Umsetzung verbirgt und so nicht für die Regierungspraxis taugt.
Hier muss ich deshalb fragen: Ist Ihr Ziel wirklich, das volle Risiko und das Volumen von 30 000 Stellen auf den Staatshaushalt abzuwälzen, wenn Drittmittel ausfallen? Hochschulautonomie und Selbstverwaltung wären dann nur noch Worthülsen. Wir sollten deshalb lieber aufrichtig miteinander diskutieren, in welcher Relation Grundfinanzierung und wettbewerblich eingeworbene Drittmittel stehen sollten.
Daher sei auch ein kleiner Hinweis auf die Herausforderung in der Praxis genannt: Schon jetzt finanziert der Freistaat Sachsen auslaufende Exzellenzcluster und weitere aus Drittmitteln entstandene Spitzenforschung. Nach der zweiten Entscheidungsrunde in der Exzellenzinitiative am 27. September wird ja dieser Beitrag auch zukünftig nicht kleiner. Es bleibt daher dabei: Wir müssen einen guten Mittelweg finden, der Planungssicherheit für das Personal schafft, aber auch finanzielle Risiken begrenzt und die Leistungsfähigkeit des Freistaates nicht überfordert.
Die Bereiche Hochschulentwicklung, Hochschulentwicklungsplanung, Zielvereinbarungen und Leistungsbudget befinden sich deshalb gerade in der Evaluation. Wir sollten deren Ergebnisse abwarten und nutzen. Sicher ist jedoch, dass der Freistaat Sachsen mit seiner 8-jährigen Zuschussvereinbarung deutschlandweit ein Novum im Sinne von Planbarkeit für die staatlichen Hochschulen geschaffen hat. Das war und ist gut so.
Kurz noch zum zweiten zentralen Grund für unsere Ablehnung Ihres Gesetzes: Zum Promotionsrecht für Fachhochschulen sage ich heute klar und deutlich Nein, denn jeder Hochschultyp hat seine Aufgaben, sein Profil. Was bringt uns das Promotionsrecht an Fachhochschulen abseits der Debatte um den Aufbau eines breiteren Mittelbaus? Wie würden sich künftig Fachhochschulen und Universitäten noch unterscheiden? Was rechtfertigte dann noch Fachhochschulen und Universitäten an einem Standort? Was geschähe in diesem Konzept mit der Berufsakademie?
Auf all diese Fragen lässt der GRÜNE-Gesetzentwurf die Antworten missen. Aus unserer Sicht sind es aber Fragen, die zunächst strukturell geklärt werden müssen. Ich möchte deshalb sagen, was die SPD getan hat: Wir haben in Regierungsverantwortung die Fachhochschulen gestärkt und werden sie weiterhin in den Fokus rücken. Der hier eingeschlagene Weg, kooperative Promotionen auszubauen und gemeinsame Graduiertenzentren aufzubauen, ist deshalb aus unserer Sicht der richtige. Auf Bundesebene haben wir dafür gekämpft, dass im kommenden Jahr ein Bund-Länder-Programm zur Personalentwicklung an den Fachhochschulen anläuft. Auch dies werden wir weiter vorantreiben.
In der Gesamtschau, meine Damen und Herren, des Gesetzentwurfs von der Fraktion DIE GRÜNEN bleiben Punkte, die sehr hohe Sympathie in der Sozialdemokratie finden. Es enthält aber auch bereits genannte Punkte, die wir ablehnen. Dass es in einer Koalition jeweils eigen
Wir wissen, eine Hochschulgesetzgebung muss unterschiedliche Gruppeninteressen und Meinungen unter einen Hut bringen. Deshalb ist aus unserer Sicht ein breiter Dialogprozess zum Anfang der kommenden Legislatur der Pfad, den wir gemeinsam einschlagen sollten.
Meine Damen und Herren, wir lehnen Ihren Gesetzentwurf daher mit Verweis auf das Einstimmigkeitsprinzip im Koalitionsvertrag ab. Die Debatte ist deshalb aber nicht beendet, sondern hat – wie die Beratungen in der Landesrektorenkonferenz zeigen – gerade erst begonnen.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Jalaß, ich habe bei Ihrer Rede überlegt, wie sehr ich an der Universität unter diesen ganz schlimmen Zuständen von Professoren gelitten habe und wie schlimm es an unseren sächsischen Universitäten ja zugehen muss.
Nein, Ihr Taschentuch würde ich jetzt nicht nehmen wollen. Ich denke, eine wichtige Säule dieses Freistaates ist einfach Leistung. Deshalb sollte es auch ein vernünftiges Ziel sein, dass Studenten in der Regelstudienzeit ihr Studium zu Ende bringen und nicht bis zur Ewigkeit irgendwo herumdümpeln. Dabei sollten wir uns einig sein.
Zum Hochschulfreiheitsgesetz, Frau Maicher, was Sie hier eingebracht haben: Sie hatten damals in der ersten Beratung gesagt: Für uns ist das Hochschulfreiheitsgesetz keine schöne Floskel, sondern eine Notwendigkeit für den wissenschaftlichen Erfolg und eine herausragende Lehre. Das bedeutet vor allem Freiheit von staatlicher Einmischung. Da sind wir uns einig. Der Staat sollte sich so wenig wie möglich in die Hoheit der Universitäten einmischen.
Aber Ihr Gesetz ist auch gespickt von staatlicher Zwangsverordnung, beispielsweise der Gleichstellung und zweifelhaften Neuerung zum Teilzeitstudium. Einiges aber im Detail: Die Senkung des Anteils befristeter Arbeitsverhältnisse finden wir gut, aber auch verbesserte Arbeitsverhältnisse und eine gerechte Entlohnung der Lehrbeauftragten, die einen großen Teil des Lehrdeputates an Universitäten abdecken.
Ihr Ansatz, die wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht unbedingt an einen einzelnen Lehrstuhl, sondern an der
Fakultät anzustellen, halten wir für sinnvoll und debattierbar, nicht zuletzt die befristete Beschäftigung, die ich aus der eigenen Erfahrung kenne, wobei man hier auf zwei Jahre geht. Ich denke, das würde endlich für Nachwuchswissenschaftler und junge Familien Perspektiven in diesem Freistaat schaffen.
Nach unserer Meinung geht aber ein Recht auf Teilzeitstudium überhaupt nicht. Studieren bedeutet immer noch, eine Leistung zu erbringen. Wer sich nicht daran hält und keine Leistung erbringen will, der sollte nicht an eine Universität gehen. Was ich etwas fragwürdig finde: die Möglichkeit der Beurlaubung beim Studium wegen Verbüßens einer Freiheitsstrafe. Hier sollten Sie eine deutliche Grenze setzen. Wir brauchen keine Totschläger, um die Anzahl der Studenten in Sachsen zu erhöhen.
Auch eine weitere Aufweichung des Promotionsrechts, um Promotion an Fachhochschulen zu ermöglichen, halten wir für eine Fehlentwicklung. Das Promotionsrecht gehört an die Universität. Wir wollen das Bildungsniveau in diesem Land nicht weiter senken. Das haben auch die Gutachter Prof. Barbknecht als Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz und Dr. Handschuh von der TU Dresden recht gut herausgearbeitet.
Auch die Regelstudienzeit, die auf vier Semester verlängert werden soll, wenn man in den Gremien tätig ist, geht nach unserer Meinung gar nicht. Das ist viel zu lang. Hier schlägt Ideologie einfach Studium. Hier wollen Sie sich scheinbar Ihren eigenen Nachwuchs rekrutieren.
Die Abschaffung der Studiengebühr für Nicht-EUStudenten und Langzeitstudenten im Freistaat ist ganz toll: hereinspaziert, kostenlos für alle, lebenslang Student sein, jetzt exklusiv bei uns im Schlaraffenland Deutschland!
Meine Damen und Herren, nicht mit uns! Der Unsinn in Ihrem Antrag überschattet die guten Ansätze, und daher wird die AfD-Fraktion diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir – wenn ich mich recht erinnere – bereits den fünften Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes.
Nicht nur der umfangreiche Gesetzentwurf an sich, sondern auch die Anhörungen und die sich daran anschließenden Diskussionen im Wissenschaftsausschuss haben wieder einmal gezeigt, wie dringend reformbedürftig das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz ist.