Protokoll der Sitzung vom 11.12.2018

Der Vorsitzende des Mittelständischen Kabelfachverbands Rundfunk und Breitbandkommunikation, Heinz-Peter Labonte, befand im letzten Jahr, dass die sächsische Landesregierung mit diesem Gesetz Frequenzbereiche für

die großen Kabelnetzbetreiber freimachen möchte, um ihnen den Einsatz des Übertragungsstandards

DOCSIS 3.1 zu ermöglichen. Dieser soll die Kabelanschlüsse schneller machen. Insofern ist der eigentliche Hintergrund ein technischer.

Um höhere Upload-Raten für die Nutzer bereitzustellen, sollen die analogen Radiosender aus dem Kabelnetz verschwinden. DOCSIS 3.1 will genau diesen Frequenzbereich für den Upstream nutzen, der auch die UKWFrequenzen komplett einschließt. Die Meinung der Bevölkerung war dazu bereits 2017 sehr gespalten.

Das Sechste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes steht unserer Programmatik, die Wirtschaft soll dem Volk dienen, konträr entgegen. Es bringt Nachteile für die Bürger und bevorteilt die Kabelkonzerne. Auch der Änderungsantrag relativiert das nicht, denn er sagt, dass für jene Kabelanlagen, an denen insgesamt mehr als tausend Anschlussstellen angeschlossen sind, die analoge Übertragung von Hörfunkprogrammen über die vorgesehene Abschaltung zum 31. Dezember 2018 hinaus, längstens bis zum 31. Dezember 2020, genehmigt wird, auf Antrag nun eventuell auch bis zum Jahr 2025. Würde dort das Jahr 2025 als Abschaltungstermin einheitlich für alle stehen, könnten wir dem zustimmen, so aber nicht. Wir lehnen das Gesetz daher ab.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, nun Frau Abg. Dr. Maicher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kleine Kabelnetze und lokale Kabelanlagenbetreiber haben in Sachsen einen besonderen Stellenwert und eine eigene Geschichte. Die Antennengemeinschaften, die in der späten DDR mit starkem ehrenamtlichem Einsatz der Mitglieder gegründet worden sind, leben heute fort und halten einen nennenswerten Anteil an der Versorgung mit Fernsehen und Hörfunk. Das ist auch eine andere Ausgangslage als in anderen Bundesländern. Deswegen hatten wir auch hier im Landtag schon oft Gesetzesanpassungen genau zu diesem Thema.

Wir stimmen den Fraktionen CDU und SPD zu, dass erneut Änderungen am Sächsischen Privatrundfunkgesetz notwendig sind, denn sie ermöglichen den kleineren Kabelanlagenbetreibern den Umstieg auf digitale Verbreitung von Hörfunkprogrammen, auch wenn sie es eben nicht bis zum Ende dieses Jahres mit der Umstellung zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen schaffen. Damit wird die Vielfalt der vielen Kleinkabelanlagen in Sachsen nicht unnötig bedroht und es wird der Sachlage gerecht, dass der größte Teil der Hörerinnen und Hörer, die Hörfunk über Kabel nutzen, immer noch analog versorgt wird.

Gleichwohl ist uns GRÜNEN wichtig, dass die Umstellung auf digitale Verbreitung nicht gefährdet oder behindert wird. Nach so vielen Jahren der Digitalisierungsbestrebung müssen wir irgendwann einmal an den Punkt kommen, dass der Umstieg stattfindet und nicht immer weiter vor sich hergeschoben wird. Deswegen finden wir es sinnvoll, dass die Schonfrist bis 31.12.2025 nicht bedingungslos eingeräumt wird. Es müssen Konzepte zum technischen und zum wirtschaftlichen Übergang von der analogen zur digitalen Übertragungstechnik vorgelegt werden. So verhindern wir, dass es kurz vor Ablauf der neuen Frist wieder einen Aufschrei gibt und wir alles von vorn diskutieren müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir GRÜNEN sehen einen weiteren wichtigen Punkt beim Umstieg – eine Aufgabe, wie sie in der Sachverständigenanhörung deutlich benannt wurde –, das sind die Informationen. Wir müssen die Nutzerinnen und Nutzer des analogen Hörfunks im Kabel besser auf den Umstieg vorbereiten, als dies bisher bei Umstiegen gelungen ist. Es braucht eine frühzeitige klare Kommunikation und einfache Erklärung, wie man mit der Digitaltechnik mitgehen kann, was sich zum Beispiel bei Geräten und empfangenen Sendern ändert. Dort sehen wir vor allem die Unternehmen selbst in der Pflicht, denn es liegt in ihrem eigenen Interesse, dass sie ihre Reichweite behalten. Das wäre auch ein Aspekt, der bei den Digitalisierungskonzepten zu berücksichtigen ist, wenn Anträge an die SLM gestellt werden.

Die letzten Änderungen, die die einbringenden Fraktionen auf Anregung aus der Anhörung heraus vorgenommen haben, begrüßen wir; das finden wir sinnvoll. Das betrifft die Aufnahme der Härtefallregelung für Kabelanlagenbetreiber und die Regelung, dass frei werdende analogterrestrische Hörfunkübertragungskapazitäten, also die UKW-Frequenzen, von der SLM nicht wieder ausgeschrieben werden, denn das würde die analoge Verbreitung unnötig verlängern.

Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen – herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU)

Meine Damen und Herren, nun spricht Frau Abg. Dr. Muster, fraktionslos. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Kollegen haben bereits viel über die Abschaltung des Analogradios gesagt, deshalb möchte ich mich auf zwei wesentliche Punkte konzentrieren: Erstens, wie oft wurde der Abschalttermin hier in Sachsen bereits verschoben? Zweitens, welche zusätzlichen Änderungen des Privatrundfunkgesetzes hätten wir hier und heute auch verabschieden können?

Zum ersten Punkt, der Verschiebung des Abschalttermins: Einschlägig ist § 6 Abs. 4 des Privatrundfunkgesetzes. Im Juli 2008 wurde der Abschalttermin auf den 31.12.2014

festgelegt, im Juli 2014 – also knapp vor dieser Legislaturperiode – wurde er auf den 31.12.2018 festgelegt; das ist jetzt noch Gesetzeslage.

Mehrfach habe ich in der Zwischenzeit in der Staatskanzlei nachgefragt, ob an eine Verschiebung des Termins gedacht würde, und der Staatskanzleichef Jaeckel hat damals gesagt, eigentlich nicht. Jetzt sind wir wenige Tage vor diesem Abschalttermin und wir haben ein neues Gesetz und einen neuen Abschalttermin, den 31.12.2025 in Härtefällen.

Ich finde es richtig, das ist eine politische Entscheidung. Sie wollten die Kabel- und Antennengemeinschaften nicht verärgern, denn sie haben in der DDR-Zeit und danach Großes geleistet – das ist legitim. Aber man sollte auch dazu sagen, dass es so ist.

Zum zweiten Punkt, zusätzliche Änderungen des Privatrundfunkgesetzes. Ich gehe davon aus, wenn man ein Gesetz anfasst, dann sollte man all das darin regeln, was zu der Zeit möglich ist. Wir haben das Privatrundfunkgesetz schon im April dieses Jahres angefasst und die Datenschutzgrundverordnung eingepflegt; jetzt kam im Herbst eine Verlängerung der Abschaltfrist des Analogradios in Härtefällen von der Koalition. Leider, liebe Koalition, hatten Sie die Übergangsfristen vergessen. Für die Prüfzeiten der Sächsischen Landesmedienanstalt, mit Verlaub, für besondere Sorgfalt und versierte Handwerkskunst sprach das nicht.

Mittlerweile haben Sie die Übergangsfristen nach der Anhörung eingepflegt und Herr Deitenbeck von der Sächsischen Landesmedienanstalt hat zwei weitere Änderungen angestoßen: Erstens, zurückgegebene UKWFrequenzen sollen nicht wieder neu ausgeschrieben und vergeben werden, und, zweitens, die Ausschreibung von Plattformen über Verweis auf den Rundfunkstaatsvertrag soll ermöglicht werden.

Erstere Änderung haben Sie in diesen Gesetzentwurf eingepflegt – vielen Dank dafür –, letztere nicht. Unter dem Gesichtspunkt, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Gunter Wild, fraktionslos)

Meine Damen und Herren! Das war in der Aussprache die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Frau Abg. Fiedler, bitte sehr. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bedanken für die sehr fachlich orientierte Debatte, was zeigt – Kollege Panter hat es skizziert –, dass wir ein Thema aufgenommen haben und versuchen, eine Lösung zu finden, die im Sinne der Sache ist.

Eine Fraktion hat das nicht getan. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal erwähnen. Das ist die AfD

Fraktion. Sie haben hier gerade erklärt, wie Sie den kleinen Kabelnetzanlagenbetreibern helfen wollen. Man müsse diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wenn Sie den Gesetzentwurf jetzt ablehnen, dann bedeutet es, dass Ende des Jahres für alle kleinen Kabelnetzanlagen die Abschaltfrist endet, sprich: Den Betreibern müsste dann die Lizenz entzogen werden. Ich glaube, das ist nicht im Sinne der Sache. Wir haben gerade versucht, einen Kompromiss zu finden. Sie haben sich an der Diskussion nicht beteiligt. Sie haben weder im Ausschuss Fragen gestellt noch Änderungsanträge, die uns heute in irgendeiner Art und Weise auf dem Tisch liegen würden. Ich denke, dass das, was Sie hier skizzieren, dass Sie im Sinne der Kleinen etwas tun wollten, dem entgegensteht.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Kollegin?

Sie kann dann ja erwidern. – Wie gesagt, es gehört an dieser Stelle dazu, das auch einmal zu sagen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Jetzt eine Kurzintervention durch Frau Wilke.

Vielen Dank. – Ich möchte anmerken, dass ich in der Anhörung sehr wohl Fragen gestellt habe. Wir sind der Meinung, dass wir überhaupt keinen Abschalttermin brauchen, weil diese Hörfunkfrequenzen überhaupt nicht relevant sind für irgendwelche Kapazitäten für Uploads. – Danke.

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Die digitale Welt wird sich durchsetzen!)

Jetzt kommt die Reaktion auf diese Kurzintervention von Frau Kollegin Fiedler.

Was ich noch einmal deutlich machen wollte, ist einfach Ihr parlamentarisches Arbeiten. In dem Gesetzentwurf, wenn Sie ihn lesen würden, steht jetzt ein Abschaltdatum, und zwar der 31. Dezember dieses Jahres. Das heißt, wenn Sie das inhaltlich wollten, dann hätten Sie einen Änderungsantrag stellen bzw. sich in die fachliche Debatte einbringen müssen. Das haben Sie nicht getan. Es gehört in einer öffentlichen Debatte einfach mit dazu, das einmal zu sagen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Sehr richtig! – Sebastian Wippel, AfD: Den lehnen Sie doch sowieso ab!)

Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Kann ich nicht erkennen. Dann kommt die Staatsregierung zu Wort. Ich erteile das Wort Herrn Staatsminister Schenk. Bitte.

Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und

Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes diskutieren wir heute über ein Gesetz, das Tausende von Haushalten in unserem Land betrifft. Deshalb war es gut und wichtig, dass wir über die damit verbundenen Fragen in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv diskutiert haben, insbesondere im federführenden Ausschuss, aber auch heute hier im Plenum. Dafür will ich mich bei den medienpolitischen Sprechern und bei den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss ausdrücklich bedanken.

Mir ist wichtig – das wurde auch in allen Beratungen und Auseinandersetzungen immer wieder deutlich –: Wir brauchen in Sachsen einen zügigen Strukturwandel zur bestmöglichen Nutzung der Möglichkeiten der digitalen Welt. Alle Akteure in unserer vielfältigen Rundfunklandschaft sind sich darin einig. Das gilt auch für die Kabelanbieter. Deshalb ist es gut, dass wir die großen von ihnen mit im Boot haben. Sie verfolgen mit ihrem prioritären Ausbau in Sachsen dieses Anliegen konsequent und, ich glaube, auch im Interesse aller bei uns im Land. Mit dem Gigabitausbau im Kabelnetz tragen sie maßgeblich dazu bei, dass Sachsen schneller gigabitfähig wird als andere Regionen in Deutschland, und zwar weit vor dem öffentlich verkündeten Zeitplan der Bundesregierung.

Diese erfreuliche Entwicklung begleitet der Freistaat mit einer weitsichtigen Gesetzgebung. Deshalb war es gut, dass wir mit dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz als zweites Bundesland diesen beschleunigten Ausbau überhaupt erst möglich gemacht haben.

Wichtig ist mir zudem, dass an dem Abschalttermin der analogen Fernsehverbreitung ohne Ausnahme festgehalten wurde; denn die Fernsehveranstalter und Kabelanbieter sind schon lange für den erforderlichen Umstieg gerüstet. Dies wurde auch in der Anhörung deutlich. Die bis dato erfolgte Re-Analogisierung der digitalen Signale hat nun endlich ein Ende.

Dass sich die Kabelanbieter auch bundesweit in diesem Jahr zur Abschaltung des analogen Fernsehsignals bekannt haben, hat auch mit der Vorreiterrolle Sachsens zu tun.

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es nun um die Frage der Weiterverbreitung von Radiosignalen über das Kabelnetz. Um mit einem gern verbreiteten Gerücht aufzuräumen: Weder das Auto- noch das antennenversorgte Küchenradio sind davon betroffen.

Der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, findet eine gute Balance zwischen dem Wunsch auf der einen Seite, möglichst schnell Frequenzen für das schnelle Internet bereitzustellen, und auf der anderen Seite die Sorgen und Ängste unserer kleinen Kabelanlagenbetreiber und der zahlreichen Antennengemeinschaften – allein im Erzgebirge gibt es mehr als 90 – in den Blick zu nehmen. Das ist enorm wichtig für die Akzeptanz des gesamten Vorhabens.

Sie haben auch die Herausforderungen für unsere sächsischen Kabelanbieter bei der Anpassung an die neue Technologie ernst genommen. Gerade unsere zahlreichen Kleinanbieter machen Sachsen vielfältig. Sie bereichern mit ihren Angeboten insbesondere des Lokalfunks unsere sächsische Medienlandschaft.

Mit der abgestuften Übergangslösung der Abschaltung des analogen Hörfunks im Kabel zeigen wir, wie technologischer Gestaltungswille auf der einen Seite mit dem Sinn für das Machbare auf der anderen Seite in Einklang miteinander gebracht werden können. Kurzum: Ich freue mich über das Ergebnis der Beratungen. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sind wir gut für die Zukunft gerüstet.

Vielen Dank.