Protokoll der Sitzung vom 11.12.2018

Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

(Leichte Unruhe bei der CDU)

Darf ich zur Abstimmung aufrufen?

(Kerstin Lauterbach, DIE LINKE: Natürlich!)

Wer der Drucksache 6/15803 seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das bitte an. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag, Drucksache 6/15803, beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung des Entwurfs

Sechstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes

Drucksache 6/14748, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD

Drucksache 6/15443, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache in der folgenden Reihenfolge erteilt: zunächst die CDU-Fraktion, danach DIE LINKE, die SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine fraktionslose Abgeordnete sowie die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.

Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Frau Abg. Fiedler. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das große Thema Digitalisierung ist auch der Grund für die dem Landtag unter diesem Tagesordnungspunkt vorliegende Gesetzesänderung. Mit der Beendigung der analogen Kabelübertragung von Hörfunk soll es möglich werden, diese Frequenzbereiche über das

schnelle Internet zu nutzen. Damit meine ich Größenordnungen, die unsere sächsische Wirtschaft zur Übertragung großer Datenmengen benötigt, beispielsweise für Anwendungen in der Logistik und der Land- oder Energiewirtschaft, oder die im Gesundheitsbereich für die Nutzung von Telemedizin gebraucht werden. Wir sprechen also durchaus darüber, ob wir die Vorteile der Digitalisierung für unseren Freistaat noch verstärken können.

Würden wir allein dieser Argumentation folgen, sollte das im Privatrundfunkgesetz derzeit festgeschriebene Abschaltdatum für die analoge Übertragung des Hörfunks – und nur darum geht es – Ende des Jahres unbedingt beibehalten werden. Doch so einfach ist es eben nicht. Auf der anderen Seite stehen die über 600 Kabelnetzbe

treiber. Sie sind Teil der besonderen und eigenen Geschichte der neuen Bundesländer. Während in den alten Bundesländern wenige große Anbieter in der Mehrzahl sind, haben sich vor und nach der Wende in Sachsen Gemeinschaften zusammengeschlossen, in denen Menschen in ihrer Freizeit Kabel gelegt und mit manch vigilanter Technik die bunte Radio- und Fernsehwelt in alle Winkel des Freistaates gebracht haben.

Viele dieser Kabelgemeinschaften bestehen bis heute. Über 600 Anbieter sind es in Sachsen – ich hatte es bereits erwähnt – und einige dieser häufig kleinen Anlagenbetreiber haben nicht die wirtschaftliche Kraft, Rücklagen zu bilden, die dann in neue digitale Technik investiert werden könnten.

Aber für viele Haushalte sichern besonders diese kleinen Unternehmen die Übertragung von Fernsehen und Radio. Andererseits – ich erwähnte es bereits – brauchen wir das schnelle Internet als Standortvorteil und für eine bessere Anbindung und Versorgung der Menschen.

Erschwerend kommt hinzu, dass wir die genaue Größenordnung der betroffenen Anschlussstellen nicht kennen und damit im Ungefähren darüber bleiben, wie viele Haushalte am Ende wirklich betroffen sind. Trotzdem wäre jeder Nutzer, der am 1. Januar 2019 nicht mehr über seine vorhandene Technik Radio hören kann, einer zu viel. – Was ist zu tun? Wir haben einen Kompromiss vorgeschlagen: Kleine Kabelnetzanlagen bis 1 000 Anschlussstellen können nach Vorlage eines Digitalisierungskonzeptes bei der Sächsischen Landesanstalt für Private und Rundfunk, SLM, maximal bis zum Jahr 2025 Aufschub erhalten, Kabelnetzanlagen über 1 000 Anschlussstellen erhalten dies bis zum 31. Dezember 2020 ebenfalls nach Vorlage eines Digitalisierungskonzeptes und dessen Genehmigung durch die SLM.

Das Konzept ist uns wichtig, da die Digitalisierung weiter voranschreiten wird und spätestens mit der UKWAbschaltung im Jahr 2025 das Thema für alle Anbieter unausweichlich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Vorschlag ist ein klares Bekenntnis zur Vielfalt in Sachsen, da fast zwei Drittel der Anlagen unter die 1 000Anschlussstellen-Regelung fallen. Außerdem haben wir noch eine weitere Bitte des privaten sowie öffentlichen Rundfunks aufgenommen, die als Gesetzesänderung eingebracht wurde. So können diejenigen Veranstalter, die zukünftig auf UKW-Frequenzen verzichten, weil sie auf digitale Übertragung umgestiegen sind, sicher sein, dass diese nicht wieder neu ausgeschrieben werden.

Kurz zusammengefasst: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft den schwierigen Spagat zwischen der Offenheit Sachsens für die Digitalisierung, weil wir ihr Potenzial für den Wirtschaftsstandort, für innovative Produkte und für attraktive Arbeitsplätze in allen Regionen des Freistaates sehen. Andererseits schützen wir die kleinen Anlagenbetreiber, die jahrelang sehr engagiert für die Versorgung mit Radio und Fernsehen gesorgt haben. Ihnen räumen

wir jetzt noch einmal die Möglichkeit ein, ihre Technik entsprechend umzurüsten.

Wir schlagen damit für dieses zugegebenermaßen spezifische, aber keinesfalls lapidare Problem eine gute Lösung vor, die in den nächsten Jahren eine koordinierte Umstellung ermöglicht. Das fand auch eine breite Mehrheit im zuständigen Medienausschuss, der dies bestätigt hat. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken, ebenfalls für die fachliche Diskussion. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Frau Fiedler. – Meine Damen und Herren! Ich hatte zur Behandlung des Gesetzentwurfs der CDU- und der SPDFraktion die Reihenfolge zur Aussprache aufgerufen, aber nicht beachtet: Natürlich ist jetzt die SPD-Fraktion an der Reihe. Herr Abg. Panter, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich meiner Vorrednerin Aline Fiedler nur anschließen und muss die inhaltlichen Punkte, die sie angesprochen hat, nicht wiederholen. Wichtig ist mir aber, noch einmal zu betonen, wie dieser Gesetzentwurf zustande kam.

Im Bereich der Digitalisierung – es wurde gerade richtigerweise angesprochen – ist ein Problem aufgetreten. Sachsen ist stolz darauf, dass wir im Bereich der Digitalisierung Vorreiter sind. Doch wenn man Vorreiter ist, kann es auch sein, dass man für manche manchmal zu schnell geht. Darauf haben wir als Koalition reagiert.

Es ist wichtig, dass wir auf die Sorgen und Nöte, auch auf die Bedürfnisse der Menschen, die in Sachsen leben, eingehen. Das haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gemacht, indem wir dazu eine Anhörung durchgeführt haben. Gleichzeitig haben wir in der Anhörung genau hingehört, was die Sachverständigen gesagt haben, und weitere Punkte aufgenommen. Dabei ist das Thema UKW-Frequenzen angesprochen worden. Wenn einzelne Anbieter UKW-Frequenzen zurückgeben, dann können diese nur zur Frequenzverbesserung weitergegeben werden. Neuvergaben sind nicht mehr möglich. Bisher war das anders geregelt.

Wir haben uns also in der Anhörung kundig gemacht und den Gesetzentwurf weiter geschärft. Wenn man sich diesen gesamten Prozess anschaut, dann ist es eigentlich ein Prozess, wie er im Buche steht. Auch wenn der Gesetzentwurf nur ein spezielles Gebiet umfasst, so ist es doch wichtig, dass wir die Menschen im Land ernst nehmen.

Deshalb kann ich diesen Gesetzentwurf nur von ganzem Herzen unterstützen. Ich freue mich sehr, dass wir besonders für die kleinen Kabelanbieter, die Antennengemeinschaften, eine Regelung gefunden haben, und zwar weiterhin mit dem Ziel der Digitalisierung, aber auch mit den Ausnahmemöglichkeiten bis zum Jahr 2025. Es ist

wichtig, dass wir den UKW-Anbietern, die ihre Frequenzen aufgeben, entgegenkommen und somit keine weitere Konkurrenz schaffen.

Insofern kann ich es kurz machen: Ich bedanke mich für den guten Prozess, für die vielen inhaltlichen Punkte und kann für die SPD-Fraktion selbstverständlich Zustimmung signalisieren.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Feiks. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung, das Schlagwort der heutigen Zeit, findet nicht nur in der Arbeitswelt und in der Technologie statt, sondern auch im Bereich der Medien und des Rundfunks. Es ist richtig, dass wir die Digitalisierung in diesem Bereich politisch aktiv begleiten und an einigen Stellen auch befördern.

Dass die endgültige Umstellung auf die digitale Verbreitung in den letzten Jahren immer wieder verschoben werden musste, hatte seine guten Gründe: Das gilt sowohl für die Betreiberinnen und Betreiber als auch die Nutzerinnen und Nutzer. Das gilt auch für diese vorliegende Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Der nochmaligen Verschiebung der vollständigen Umstellung der digitalen Verbreitung in den Kabelnetzen wird meine Fraktion zustimmen. Schließlich soll der Prozess nicht zulasten der kleinen lokalen sächsischen Kabelgesellschaften gehen, die die Vielfältigkeit ausmachen und die teilweise mit der Umstellung zu kämpfen haben, sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund der topografischen Lage.

Mit der heutigen Gesetzesänderung geben wir diesen Kabelnetzbetreibern noch einmal eine Frist für die Umstellung auf die digitale Verbreitung bis zum Jahr 2025. Es handelt sich um einen kleinen Baustein zur Sicherung der bestehenden Rundfunkvielfalt in Sachsen, er ist aber in unseren Augen dennoch wichtig. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur, wenn die Kabelnetzbetreiber zugleich der Sächsischen Landesmedienanstalt einen Plan vorlegen, wie sie bis zum 31. Dezember 2025 die Umstellung bewerkstelligen wollen. Damit machen wir deutlich, dass wir den Digitalisierungsprozess nicht auf den SanktNimmerleins-Tag verschieben wollen.

Allerdings sind wir nicht ganz ohne Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf. Fraglich ist für mich, ob die zusätzlichen Einschränkungen bei der Zahl der Anschlussstellen gerechtfertigt sind. Wenn wir wirklich die kleinen Kabelbetreiber unterstützen wollen, so wie es von den Vorrednern gesagt wurde, ist die festgesetzte Grenze von 1 000 Anschlussstellen etwas willkürlich und bei genauerer Betrachtung zu gering angesetzt.

Alle Fraktionen haben das Schreiben der Kabelgemeinschaft Coschütz-Plauen erhalten, die zu Recht darauf hinweist, dass eine Differenzierung zwischen kleinen regionalen Netzbetreibern und großen Playern am Markt nur dann Sinn macht, wenn deren tatsächliche Größe berücksichtigt wird. Vodafone, Kabel Deutschland, Telekom oder Pyur haben Millionen Kunden, während ein kleiner Kabelbetreiber wie die Kabelgemeinschaft Coschütz-Plauen nur circa 2 200 Anschlussstellen hat. Andere sächsische Betreiber liegen leicht darüber, andere darunter.

Die durch das Gesetz festgelegte Härtefallregelung sollte von der SLM immer zugunsten der hiesigen Kabelnetzbetreiber ausgelegt werden. Ich hoffe, dass die SLM an dieser Stelle nicht als Hardliner auftritt, sondern mit den jeweiligen kleinen Kabelgesellschaften nach Lösungen sucht. Wir werden diesen Prozess auf alle Fälle weiterhin politisch begleiten, damit auch zukünftig die in Sachsen lebenden Menschen technisch guten und vielfältigen Rundfunk beziehen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren, nun die AfD-Fraktion, Frau Abg. Wilke. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das sächsische Mediengesetz schreibt eigentlich die komplette Analogabschaltung für den Hörfunk in den Kabelnetzen zum 31. Dezember 2018 vor. Dass das vor allem die vielen historisch gewachsenen sächsischen Kabelgemeinschaften trifft, ist seit Langem bekannt und nicht nur bei den Betroffenen umstritten.

Nach der Umstellung des Antennen- und Satellitenfernsehens auf digitalen Empfang wird in Deutschland nun auch das Kabelfernsehen künftig vollständig digital übertragen. Neben Kabelanlagenbetreibern sind natürlich auch deren Kunden betroffen, und zwar doppelt: einmal durch die Kosten für den Erwerb eines Digitalreceivers, Preis circa 40 Euro laut Anhörung Vodafone. Die Bürger bekommen das Gefühl, dass per Gesetz verordnet wird, wofür sie Geld ausgeben sollen. Zum anderen ist der Hörfunk nur bei eingeschaltetem Fernsehgerät möglich, was den Rezeptionskomfort massiv einschränkt.

Große Kabelanbieter wie Vodafone argumentieren, dass durch diese Regelung die Digitalisierung in Sachsen weiter nach vorne gebracht werde. Durch die digitale Verbreitung werden mehr Programme in besserer Qualität ausgestrahlt und die frei werdenden Übertragungskapazitäten könnten für andere Bereiche – Telemedizin zum Beispiel – genutzt werden.

Der Vorsitzende des Mittelständischen Kabelfachverbands Rundfunk und Breitbandkommunikation, Heinz-Peter Labonte, befand im letzten Jahr, dass die sächsische Landesregierung mit diesem Gesetz Frequenzbereiche für