Protokoll der Sitzung vom 11.12.2018

Daraus folgt – das ist der Knackpunkt – eine verfälschte Grundlage für die Kapazitätsplanung in Erstaufnahmeeinrichtungen, und im laufenden Jahr deutet sich Ähnliches an: Prognostiziert wurden 15 000 Geflüchtete, bis Ende Oktober 2018 waren erst 7 500 gekommen. Die Differenz zwischen den Zugangszahlen – registriert und tatsächlich dageblieben oder auch Prognosen und tatsächlich eingetretene Zugänge – führte schlussendlich dazu, dass Einrichtungen fertiggestellt wurden, die nie in Betrieb gingen. Auch wurden bis ins Jahr 2017 Plätze vorgehalten, die immense Kosten verursachten – das gehört ebenfalls in diese Problembeschreibung –, obwohl sie bereits stillgelegt waren.

(André Barth, AfD: Das geißelt gerade Frau Nagel! Das ist höhnisch!)

Auch die tatsächlich vorhandenen Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind bis heute nur zu einem geringen Teil belegt und bewegen sich bei weit unter 50 % bzw. sogar unter 25 %. Auch dies frisst Geld.

Es gibt aus der Sicht meiner Fraktion zwei wichtige politische Essenzen aus der Untersuchung des Rechnungshofes in Bezug auf diesen Teil der Erstaufnahme:

Zum einen hat es die Landesverwaltung auch nach dem unerwartet großen temporären Anstieg der Zahl Geflüchteter in Sachsen nicht vermocht, belastbare Kapazitätsplanungen vorzulegen.

Zum anderen: Nicht die Geflüchteten sind schuld an sinnlosen Mehrkosten in Millionenhöhe, sondern die Fehlplanungen der zuständigen Verwaltungseinheiten. Dies kann man im Bericht sehr gut nachlesen.

Zweitens. Auch für die Zukunft plant das SMI laut Rechnungshof mit dem Unterbringungs- und Standortekonzept „ZAB 2020“ weiterhin teure Überkapazitäten. Wir gehen noch mit der Empfehlung mit, die Kapazitäten angemessen zu reduzieren und dabei die Zahl der Stand-byKapazitäten zulasten der in Betrieb befindlichen Plätze zu erhöhen. Ausreichend wäre laut Rechnungshof der Betrieb von drei Erstaufnahmeeinrichtungen in den drei Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig, was auch in Bezug auf die infrastrukturelle Anbindung und Wahrnehmung von Integrationsmöglichkeiten oder Kontakten von Vorteil wäre. An diesem Punkt weisen wir dringend darauf hin, dass die Bedarfe spezifischer Schutzbedürftigengruppen, wie Frauen, LSBTTIQ sowie körperlich und psychisch Beeinträchtigte – gerade auch in Anbetracht der beabsichtigten Verlängerung der Wohnverpflichtung –, durch spezielle, an den Bedürfnissen der Personengruppen bemessene Einrichtungen bedacht werden müssen.

Natürlich bleibt die Zahl der zukünftigen Zugänge eine große Unbekannte, vor allem aufgrund der fehlenden belastbaren Prognosen auch vonseiten der Bundesebene. Eine von den realen Entwicklungen abhebende Planung, wie sie uns der Rechnungshof – allerdings in Bezug auf die Kapazitätsbedarfsberechnung – durch die Landesdirektion zur Kenntnis gibt, ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Hier muss definitiv feinmaschiger und intensiver geschaut und gerechnet werden.

Das Problem der unflexiblen Planung und unterbleibenden Anpassung von Strukturen an den realen Bedarf zieht sich bis in die Bereiche Stellenausstattung der ZAB und der Landesdirektion in diesem Bereich sowie bis zur Materialbevorratung, worauf ich an dieser Stelle nicht näher eingehen möchte. Der Rechnungshof empfiehlt, die Personalausstattung in der Zentralen Ausländerbehörde an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und das Lagerkonzept zu bearbeiten sowie – was wir unterstützen – Materialbestände an Hilfsorganisationen abzugeben.

Unseren klaren Dissens zur Einschätzung des Landesrechnungshofes möchten wir in Bezug auf die Empfeh

lung zur Beschaffenheit von Erstaufnahmeeinrichtungen formulieren. Schließlich geht es bei der Asylerstaufnahme um Menschen. Hierbei ist nicht das alleinige Kriterium der Wirtschaftlichkeit anzulegen, sondern die menschenwürdige Unterbringung und Versorgung der schutzsuchenden Personen, um die es geht. Wir widersprechen dem Rechnungshof ganz klar, wenn es darum geht, große Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen, die wir jedoch in Sachsen noch nicht haben – Gott sei Dank! Der Rechnungshof empfiehlt, Lager – so kann man sie nennen – mit Kapazitäten von mindestens 1 000 Plätzen zu schaffen. Das Gleiche gilt für die Planung mit kompletter Auslastung. Selbst das SMI plant nur mit 90-prozentiger Auslastung als Puffer für Problemlagen. Der Rechnungshof empfiehlt eine hundertprozentige Auslastung, zumindest kann man es so herauslesen. Wir wissen: Je größer und enger die Erstaufnahmeeinrichtungen gestaltet sind, desto größer ist die Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner, und desto größer ist auch immer das Konfliktpotenzial.

An dieser Stelle möchte ich wiederholt kritisch anmerken – das hatten wir heute Mittag bereits gesagt –, dass der Freistaat Sachsen weiterhin auf verbindliche qualitative Kriterien für die Ausgestaltung der Erstaufnahme, wie sie mit der EU-Aufnahmerichtlinie auferlegt werden, verzichtet. Konkret betrifft das unter anderem den Umgang mit schutzbedürftigen Personen, den Zugang zu Sprachkursen, zu Schule, Arbeit usw. usf., aber zum Beispiel auch bessere Gewaltschutzmechanismen, als wir sie jetzt haben. Hier hinein sollten Planung und Geld investiert werden und nicht in leere Plätze und überflüssiges Personal.

(Beifall bei den LINKEN)

Summa summarum: Wir fordern die Staatsregierung auf, sich der wesentlichen Kritik und eines Teils der Empfehlung des Rechnungshofes im Hinblick auf das Unterbringungskonzept „ZAB 2020“ anzunehmen sowie ein Personal- und Bevorratungskonzept zu erstellen, wie es auch sehr dezidiert im Bericht steht.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass meine Fraktion ab 2014 in diesem Haus immer wieder gefordert hat, ein ordentliches Konzept für die Aufnahme, die menschenwürdige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten zu erarbeiten und in diese Erarbeitung auch den Landtag, also uns alle, sowie NGOs einzubeziehen. Vielleicht wäre dann manches besser oder anders gelaufen.

(André Barth, AfD: Sie hätten vielleicht die Grenzen besser schützen sollen, Frau Nagel!)

Der Bericht des Rechnungshofes fördert Informationen über massive Fehlplanungen der Verwaltung zutage. Gerade mit dem Blick auf dieses so sensible Thema, mit dem wir es zu tun haben, das Thema Asyl, und die rassistische Stimmungsmache, die auch aus diesem Haus immer wieder zu vernehmen ist,

(André Barth, AfD: Ja, ja, ja, ja, ja, klar doch! – Gegenruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

halten wir das für grob fahrlässig und erwarten ein schnelles und bestimmtes Umsteuern.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir gehen in der Reihe der Wortmeldungen weiter. Als Nächster ist Herr Kollege Pallas dran. Er spricht für die SPD-Fraktion. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Sächsischen Rechnungshofes! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bereits im Innenausschuss haben wir uns intensiv mit dem Sonderbericht an den Sächsischen Landtag nach § 99 der Sächsischen Haushaltsordnung zur Unterbringung und Organisation der Erstaufnahme der Flüchtlinge im Freistaat Sachsen auseinandergesetzt. Ich danke Ihnen, Herr Präsident, und Ihrer Behörde für Ihre Arbeit und möchte im Folgenden erläutern, warum ich im Innenausschuss und auch heute befürworte, dass der Sächsische Landtag den Bericht nur zur Kenntnis nehmen und ihm nicht beitreten kann.

Der Sächsische Rechnungshof hat auf der einen Seite die Aufgabe, unter finanziellen Gesichtspunkten politische und Verwaltungsentscheidungen zu bewerten und Empfehlungen abzugeben, wie der Einsatz von Steuergeldern effizienter gestaltet werden kann. Auf der anderen Seite sind politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und die Verwaltung bei ihren Entscheidungen verpflichtet, neben den finanziellen auch die politischen Kosten zu berücksichtigen. Deshalb ist die Sichtweise des Sächsischen Rechnungshofs regelmäßig nicht deckungsgleich mit der Perspektive des Sächsischen Landtags oder der Sächsischen Staatsregierung. Es ist trotzdem wichtig, beide Perspektiven so nah wie möglich zueinanderzuführen und um Kompromisse zu ringen.

Ich komme zum Gegenstand des Sonderberichts, dem Unterbringungskonzept der Staatsregierung für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen. Dieses Konzept steht unter dem Eindruck der hochdynamischen Entwicklung im Bereich Migration, Flucht und Asyl seit dem Jahr 2014, insbesondere aber der Jahre 2015 und 2016. Ich darf gern daran erinnern, unter welchem Druck die Landesdirektion, aber auch die Kommunen seinerzeit standen, ausreichende Kapazitäten zu schaffen, um all den Menschen, die damals nach Sachsen kamen, eine Unterbringung zu bieten. So wurden im zweiten Halbjahr fast wöchentlich neue Notunterkünfte zunächst durch die Landesdirektion, später auch durch Kommunen eröffnet, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Das hat damals natürlich auch Unruhe in der sächsischen Bevölkerung verursacht. Ich finde es legitim, dabei im Gesamtkontext von einer krisenhaften Entwicklung zu sprechen. Das müssen wir auch tun, denn es war alles andere als normal gewesen.

Aus den Erfahrungen der Jahre 2015 und 2016 heraus ist es richtig und geradezu notwendig, weiterhin eine Kapazität an Stand-by-Einrichtungen zu haben, die wir im Falle eines erneuten Anstiegs der Zuzugszahlen wieder in Betrieb nehmen können. Es ist nicht auszuschließen – das Thema hatten wir heute Mittag bei der Debatte zum Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz –, dass Europa, dass Deutschland und damit auch Sachsen und seine Kommunen in den nächsten Jahren wieder mehr Menschen aufnehmen müssen. Die Fehler der Vergangenheit sollten dabei möglichst nicht wiederholt werden.

Angesichts der Erfahrungen von 2015 ist deshalb eine Feststellung des Sonderberichts für mich völlig unverständlich: „Die Aufgabe Asyl hätte auch ohne die zusätzlichen Personalstellen in der Landesdirektion bewältigt werden können.“ Das ist für mich als jemand, der sich intensiv mit dem Bedarf an Stellen und an Personal in der sächsischen Verwaltung beschäftigt und der in dieser Zeit versucht hat nachzuvollziehen, an welchen Stellen wir Personalbedarf haben, um diese Aufgabe in dieser krisenhaften Zeit zu bewältigen, kaum zu fassen.

Vielleicht ist für den Rechnungshof auch der Stein des Anstoßes, dass aufgrund der Beruhigung der Lage ein großer Teil der Stellen in andere Bereiche der Landesdirektion überführt wurden. Das mag dann mit der Aufgabe Asyl nichts mehr zu tun haben, ich möchte aber daran erinnern, dass der Eindruck in der sächsischen Bevölkerung, dass die Behörden die zu bewältigende Arbeit nicht im Griff hatten, darauf zurückzuführen ist, dass Jahre zuvor flächendeckend mit dem Rasenmäher Personaleinsparungen in der Verwaltung vorgenommen wurden.

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Das kulminierte in der Situation Ende 2015/Anfang 2016.

(André Barth, AfD: Daran ist die SPD nicht ganz unschuldig!)

In diesem Haus wissen wir, welche große Bedeutung die personelle Sicherstellung zur Erfüllung der Aufgaben der Staatsverwaltung und die Lösung der Zukunftsaufgaben in diesem Bereich haben. Ich erinnere mit Blick auf die Landesdirektion nur an das Beispiel der Arbeitsschutzverwaltung. Aber es gibt auch andere Bereiche. Bei isolierter finanzieller Betrachtung der Aufgabe Asyl ist die Entscheidung dieser These des Rechnungshofs nachvollziehbar. Richtig ist sie jedoch aus meiner Sicht nicht.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Regelrecht entgegentreten möchte ich der Empfehlung, weniger und dafür größere Erstaufnahmeeinrichtungen einzurichten. Auch das mag, rein finanziell gesehen, sinnvoll erscheinen. Die derzeitige Größe ist aber jetzt schon eine Herausforderung für alle Beteiligten. Man kann sagen: Je größer eine Einrichtung, desto größer die Probleme, und zwar innerhalb und außerhalb der Einrichtung.

Würden wir die sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen vergrößern, dann hätte das sofort nachteilige Folgen für

das Leben in der und um die Einrichtung herum. Im Ergebnis der Betrachtung komme ich zu meiner Ausgangsthese zurück: Der Sächsische Rechnungshof soll – ja, er muss – über den effizienten Einsatz von Steuermitteln, besonders im Sinne der Steuerzahlerinnen und zahler wachen. Weil diese rein finanzielle Betrachtung aber nicht den gesamten Lebenssachverhalt – in diesem Fall Asyl – umfassen kann, kann der Sächsische Landtag, der wiederum die politischen Kosten im Blick behalten muss, den Bericht des Sächsischen Rechnungshofs nur zur Kenntnis nehmen, nicht aber ihm beitreten.

(Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Abschließend möchte ich der Staatsregierung empfehlen zu prüfen, ob an einigen Stellen nicht doch besser und effizienter mit öffentlichem Geld umgegangen werden kann. Wir haben dazu einige Beispiele im Bericht gelesen und haben dazu auch schon einiges gehört. Als Beispiel möchte ich anführen, dass möglichst vollständige Einrichtungen geöffnet bleiben sollen, damit dort wenigstens eine Zeit lang Geld gespart werden kann.

Lassen Sie uns aber in unseren Rollen dazu beitragen, dass wir solche krisenhaften Situationen wie in der zweiten Jahreshälfte 2015 besser nicht haben und ihnen vorbauen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Als Nächste spricht Frau Kollegin Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sächsische Rechnungshof hat mit seinem Bericht die Unterbringung und Organisation der Erstaufnahme der Flüchtlinge im Freistaat Sachsen in den Jahren 2014 bis 2017 auf Wirtschaftlichkeit untersucht und Handlungsempfehlungen für die Zukunft formuliert.

Die Situation im Jahr 2015 – wir können uns alle noch erinnern – und auch im Jahr 2016 war eine besondere. Der Freistaat Sachsen und auch die Kommunen standen vor der Herausforderung, eine große Anzahl Geflüchteter binnen kurzer Zeit unterzubringen. So wurden die Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen von circa 2 000 Unterkunftsplätzen im Januar 2015 auf circa 25 500 Plätze im Dezember 2015, also das Zehnfache, innerhalb kürzester Zeit erhöht.

Rückblickend kann gesagt werden, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungsbereiche gut funktioniert hat. Besonderer Dank gebührt aber auch den vielen Ehrenamtlichen, die von Beginn an die Strukturen unterstützt haben und ohne die es nicht möglich gewesen wäre und bis heute nicht möglich gewesen ist.

Rückblickend waren die Zahlen aber auch geringer als behauptet. Statt der vom Sächsischen Ministerium des Innern ursprünglich behaupteten 69 000 Geflüchteten

kamen im Jahr 2015 lediglich rund 40 000 Geflüchtete, danach gingen die Zahlen deutlich zurück. So kamen im Jahr 2016 noch 8 645 und im Jahr 2017 noch 5 894 Geflüchtete.

Ich mag es grundsätzlich nicht, wenn mit Zahlen und Bildern Ängste geschürt werden. Ich mag es aber sehr wohl, sich Zahlen anzuschauen und darauf sachliche Argumentationen aufzubauen. Das hat der Rechnungshof mit seinem Sonderbericht getan und versucht. Ich möchte drei Punkte aus diesem Bericht gesondert herausgreifen.

Aus dem Bericht geht zum einen hervor, dass im Juli 2017 nur noch rund 7,4 % der Unterbringungsplätze ausgelastet waren. 8 590 Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen wurden in den Jahren 2016 und 2017 nur auf dem Papier abgebaut. Dadurch entstand eine Kostenbindung in Höhe von 25 Millionen Euro für die Miete und die Restlaufzeit sowie zusätzlich 1,5 Millionen Euro für den Objektschutz.

Sieben Einrichtungen wurden nie in Betrieb genommen, wofür Kosten in Höhe von 62 Millionen Euro entstanden sind. Zusammengerechnet wurden 90 Millionen Euro für den Leerstand ausgegeben. Niemand konnte in die Zukunft sehen. Aber ich möchte anhand der Stadt Dresden aufzeigen, wie verantwortungsvolle Lösungen aussehen können.

Die Mehrheit aus GRÜNEN, SPD und der LINKEN hatte damals im Stadtrat erkannt, dass die vorübergehende Nutzung von Hotels oder der Kauf von Wohncontainern, die nicht länger als fünf Jahre nutzbar sind, sehr teure Lösungen und daher zu vermeiden sind. Gleichzeitig stand man aber vor dem Problem, in kurzer Zeit Menschen menschenwürdig unterzubringen und Notquartiere oder Zelte zu vermeiden. Trotz heftiger Debatte setzte sich die Mehrheit durch, und es wurden keine Wohncontainer angeschafft, sondern bestehender und neuer Wohnraum genutzt. Es wurden Anmietungsfristen für Hostels vereinbart, die nicht länger binden sollten als zwei Jahre.